====== Recht in Österreich ====== Namespace rechtliche Situation in Österreich inklusive gewerbliche Genehmigungsverfahren und Lebensmittelgesetze etc. Der Haus- und Hobbybrauer ist nicht vom [[recht:at:Biersteuergesetz]] betroffen. Man muss dem Zoll oder sonstigen österreichischen Behörden nichts melden, solange man das hergestellte Bier nicht gewerblich nutzt (verkauft). Vereine können 1 mal pro Woche brauen ohne, dass eine Betriebsanlage vorliegen sollte (Behörden sind leider unberechenbar in der Auslegung der Gesetze). Anderenfalls sollte eine [[recht:at:Betriebsanlagengenehmigung]] bei der zuständigen BH durchgeführt werden. Lebensmittelrechtliche Vorschriften könnten im Hobbybereich trotzdem anzuwenden sein (wenn man Bier ausser Haus bringt oder eine Party versorgt). Behördenwege und andere gewerbliche Themen: [[recht:at:Betriebsanlagengenehmigung]], [[recht:at:Gewerberecht]], [[recht:at:Lebensmittelrecht]], [[recht:at:Arbeitsrecht]], [[recht:at:Abfallwirtschaftskonzept]]