Seite 1 von 1

Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 18:12
von fufi
Moinmoin,
ich hab schon gesucht, aber zum Thema "Kuckucksbrauen" hier im Forum nicht wirklich was gefunden.

Meine Frage konkret ist, welche Anmeldungen/Genehmigungen muss man haben, wenn man sein eigenes Bier verkaufen möchte, das aber nicht in den eigenen Hobbybrauräumen sondern in einer echten gewerblichen Brauerei braut bzw. brauen lässt? Kennt sich da jemand hier aus?

Danke schonmal,
Alex

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 18:19
von Griller76
Auf jeden Fall zuerst einmal eine Gewerbeanmeldung. Danach erhältst Du automatisch die Steuernummer. Frag auch noch das Gesundheitsamt, welche Sachen Du beachten mußt. In der Lebensmittelproduktion und -verkauf mußt Du ein Gesundheitszeugnis haben, was aber in der Regel kein Problem sein dürfte. Achte auf eine ordnungemäße Buchhaltung.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 18:20
von flying
Solche Anmeldungen/Genehmigungen hat die gewerbliche Brauerei, bei der Du das Kuckucksei ins Nest legen willst. Mit denen musst Du bez. des Brauens alles ausmachen. Sonst nix..
Der Vertrieb und das Marketing des Bieres ist wieder eine andere Sache.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 18:38
von Griller76
Jeder, der auf eigene Kasse etwas verkauft, oder Dienstleistungen anbietet, muss ein Gewerbe anmelden. Daran kommt man nicht vorbei. Die fremde Brauerei ist da nur die Braustätte, aber nicht der Nutznießer dieses dort gebrauten Fremdbieres.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 18:53
von Alt-Phex
"Kuckucksbrauen" ist auch ein nicht langläufiger Begriff. Branchenspezifisch nennt man das:

Lohnsud

Wenn du danach mal suchst und nicht nur hier im Forum, sondern bei Google,
wirst du sicherlich viele Interessante Informationen finden.

Insofern du das Bier von der Brauerei fertig etikettiert und Abgefüllt beziehst,
sind solche Lebensmittelrechtlichen Bescheinigungen ganz sicherlich nicht nötig.
Du wärst dann nur der "Bierverleger", bzw. Händler.

Wie Flying schon sagte, klär die Rahmenbedingen mit der Brauerei. Eines kann ich
dir aber jetzt schon sagen, billig wird das nicht. Die haben Mindestabnahmemengen
die an deren Sud/Gärkapazität angelehnt sind.

Ebenfalls richtig: Du brauchst ein Gewerbe und wirst damit Steuerpflichtig.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 18:58
von JanBr
Du solltest dir Gedanken über die Gesselschaftsform machen.
Es gibt verschiedene Ansätze dazu. Du kaufst von der Brauerei komplett versteuertes Bier in Flaschen nach deinem Rezept für x Euro/ hl. Du kannst natürlich mitbrauen, das interessiert Gewerberechtlich nicht. Dann kannst du im Grunde auch als OHG aggieren, weil du nur handelst oder eben eine GbR. Für den Anfang scheiden wohl GmbH etc. aus Kostengründen aus.

Das Gewerbe musst du anmelden.

Den Rest sollte die Hostbrauerei mitbringen. In der Regel ist das ein Steuerlager, die Abnahme durch das zuständige Veterinäramt und eine Abnahme durch die BG.

Ich würde aber bei einem solchen Vorhaben den Steuerberater deines Vertrauens fragen.

Gruß

Jan

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 19:35
von Lehabraeu
Hallo Alex,
welche Mengen möchtest du auf diesem Weg in Umlauf bringen?

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 20:15
von fufi
Vielen Dank, das hilft schonmal sehr weiter =)
Aktuell hab ich noch sehr wenige Details im Kopf, auch was Mengen angeht. Allerdings denke ich schon eine Weile über die Möglichkeit nach und wollte mich deshalb mal ein bisschen über das Prozedere schlau machen. Eine GbR oder UG zu gründen, haben wir sowieso vor, jetzt nicht primär fürs Bier, aber dafür taugt das ja auf jeden Fall auch. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit Lohnbrauen/Lohnbrauereien gemacht? Mich würden auch Dinge wie Kalkulation und Materialbeschaffung sehr interessieren.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 20:29
von JanBr
fufi hat geschrieben:Vielen Dank, das hilft schonmal sehr weiter =)
Aktuell hab ich noch sehr wenige Details im Kopf, auch was Mengen angeht. Allerdings denke ich schon eine Weile über die Möglichkeit nach und wollte mich deshalb mal ein bisschen über das Prozedere schlau machen. Eine GbR oder UG zu gründen, haben wir sowieso vor, jetzt nicht primär fürs Bier, aber dafür taugt das ja auf jeden Fall auch. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit Lohnbrauen/Lohnbrauereien gemacht? Mich würden auch Dinge wie Kalkulation und Materialbeschaffung sehr interessieren.
Das Thema ist mehr als abendfüllend. Wie gesagt, die Materialbeschaffung kommt sehr drauf an. Soll die über dich oder über die Brauerei laufen? Das selbe gilt dann auch für die Kalkulation. Stellt dir die Brauerei das Bier in der Flasche versteuert hin, ist deine Kalkulation sehr einfach.

Was man meistens vergisst, wie willst du dein Bier zum Kunden bringen? Der Handel wartet nämlich nicht auf dich....

Gruß

Jan

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 21:46
von Alt-Phex
JanBr hat geschrieben:
fufi hat geschrieben:Vielen Dank, das hilft schonmal sehr weiter =)
Was man meistens vergisst, wie willst du dein Bier zum Kunden bringen? Der Handel wartet nämlich nicht auf dich....
Ganz genau. Und viele Supermärkte lassen sich sogar dafür bezahlen, damit du dein Produkt dort
überhaupt "ausstellen" darfst. In der Gastronomie wirds nochmal um einiges schwieriger, da haben
die meisten Knebel-Verträge mit Brauereien und dürfen dein Bier gar nicht ausschenken, auch wenn
sie wollten.

Bei mancher Kleinbrauerei kannst du dir mal ein paar Hundert Liter brauen lassen und im KEG mit nach
Hause nehmen, da bewegst du dich aber schon in einem Bereich von um die 1000-2000 EUR.

Rentabel wird das erst wenn du größere Mengen abnimmst, dann sinkt der Liter-Preis, aber natürlich wird
die Investitionssumme um einiges höher. Ja, abendfüllendes Thema trifft es auf den Punkt.

Da gibt es gefühlte 1000 Parameter die du klären und wissen musst.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 22:28
von JanBr
In der Gastronomie wirds nochmal um einiges schwieriger, da haben
die meisten Knebel-Verträge mit Brauereien und dürfen dein Bier gar nicht ausschenken, auch wenn
sie wollten.
Und selbst wenn du eine brauereifreie Kneipe findest die dein Bier ausschenken wollen, wollen die meisten auch Gläser etc. dazu, denn sie können dein Bier ja schlecht in der Beckstulpe ausschenken.....

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 14. März 2015, 22:38
von Alt-Phex
JanBr hat geschrieben:
In der Gastronomie wirds nochmal um einiges schwieriger, da haben
die meisten Knebel-Verträge mit Brauereien und dürfen dein Bier gar nicht ausschenken, auch wenn
sie wollten.
Und selbst wenn du eine brauereifreie Kneipe findest die dein Bier ausschenken wollen, wollen die meisten auch Gläser etc. dazu, denn sie können dein Bier ja schlecht in der Beckstulpe ausschenken.....
Richtig, ein weiterer guter Punkt. In dem Fall auch gleich an Bierdeckel denken.

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Freitag 24. April 2015, 22:36
von OS-Schlingel
Hallo in die Runde,
dann bin ich jetzt der Stänkerer....aber mich interessiert immer zuerst die Haftungsseite.
Was passiert, wenn ein oder mehrere Personen warum auch immer erkranken nach dem Biergenuss...wer haftet?
Ist das Risiko durch die GmbH abgedeckt? Bei einer GbR oder Einzelunternehmen auch in einer OHG oder KG muß das nicht der Fall sein.
In einer UG als Mini GmbH i.G. kannst Du auf jeden Fall mit 2 Gesellschaftern das Risiko minimieren, nämlich € 25.000 in allen anderen Fällen unbegrenzte Haftung.

Danach kommt erst alles andere....


Gruß vom Schlingel

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Freitag 24. April 2015, 23:58
von Bierolo
Noch schräger denke ich an eine LTD limited in UK.

VG Reinhard

Re: Rechtliche Lage bei Kuckucksbrauern

Verfasst: Samstag 25. April 2015, 13:12
von Malzwein
Ltd. = Haftungsfrei ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ohne ins Detail zu gehen, muss zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung unterschieden werden. Für letzteren gibt es im Falle aller Fälle eine mögliche Bewertung als „Fraudulent trading" und „wrongful trading". Ersteres geht in Richtung Betrug, letzteres in Richtung Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Somit ist auch in der britischen Ltd. eine weitergehende Haftung möglich, auch wenn es durchaus härtere Regeln im deutschen Recht gibt (z.B. Fristversäumnis bei Insolvenz).

Vor so einer unternehmerischen Entscheidung ist immer eine seriöse Beratung anzuraten und die gibt es nicht für Lau im Internet.

Ich persönlich würde mir übrigens überlegen, ob ich mit einer rein deutschen Ltd. B2B Geschäfte machen würde, wenn der Unternehmer seine Fähigkeiten schon so gering einschätzt, dass er so eine Haftungsbeschränkung benötigt. Zumal die mir persönlich bekannten deutschen Ltds. ehrlich gesagt nicht koscher sind z.B. (schon mehrere Insolvenzen hinter sich oder notorisch kurz vor Zahlungsunfähigkeit). Aber das ist natürlich rein subjetiv.