Guten Morgen,
Vielleicht kann mir einer der gewerblich tätigen Brauer mal helfen:
Wir würden bei einer Maximalmenge von 200-300l im Monat gerne aufs Steuerlager verzichten und mittels Formular 2075 "Brauen ohne Erlaubnis" unsere Steuern verrichten.
Über Vor-und Nachteile gibt es hier ja genug zu lesen. Aber auch, dass es wohl möglich sei, sich mit dem HZA, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, auf das Anmelden einzelner Sude, bei kleineren Mengen, zu einigen.
Die (neue) Dame vom HZA Düsseldorf ist sich diesbezüglich leider unsicher und sagt, dass es Pflicht ist, ein Steuerlager anzumelden, unabhängig der hergestellten Menge und habe in dieser Richtung auch keine Alternativen gefunden.
Im Gesetzestext für Kaffeeröstereien z.B gäbe es das Schlupfloch für mobile Röstereien, nicht aber für die Bierherstellung.
Habe z.B. das hier gefunden : Im Geltungsbereich des HZA Münster hört man jedoch, das bei den kleinen Mengen < 10hl/Jahr auch „Brauen ohne Erlaubnis“ erlaubt wird, womit der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann.
Hat jemand konkretere Informationen, Quellen, auf die ich mich beziehen kann?
Desweiteren sah noch noch Schwierigkeiten bei der Erteilung auf Erlaubnis eines Steuerlages, bei dem Punkt, dass wir keine kaufmännischen Bücher führen und auch keine Jahresbilanz machen. Das sei, ihrer Meinung nach , auch Pflicht.
Das ist doch wohl Quatsch, oder?
Schonmal vielen Dank
Olli
p.s. sorry, ich wollte nie einen eigenen Zollthread eröffnen ;-)
Hab ich die Wahl zwischen Steuerlager und Formular 2075?
Re: Hab ich die Wahl zwischen Steuerlager und Formular 2075?
Ohne das ich mich da auskenne... aber zwischen ~80l im Monat und 200-300l im Monat ist ein Unterschied doch irgendwie auffallend.....
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem."
(Karl Valentin)
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- Dr Huppertz
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Re: Hab ich die Wahl zwischen Steuerlager und Formular 2075?
Hi,
Wir haben in Münster genau die Regelung mit dem 2075, unsere Sachbearbeiterin Warnlampe einverstanden, bzw. hat sie uns dies so Angeboten. Beziehe Dich doch auf das HZA Münster imho hast Du ein Recht auf Gleichbehandlung. Das HZA Osnabrück hat auch die Regelung, dass der Gärtank das Steuerlager ist, das würde uns auch angeboten. Soll Deine DA doch mal in Münster anrufen und sich beraten lassen. Ein Steuerlagerbuch brauchen wir damit auch nicht, ein Sudbuvh ist empfehlenswert.
Grüße aus Münster,
Der Doc
Wir haben in Münster genau die Regelung mit dem 2075, unsere Sachbearbeiterin Warnlampe einverstanden, bzw. hat sie uns dies so Angeboten. Beziehe Dich doch auf das HZA Münster imho hast Du ein Recht auf Gleichbehandlung. Das HZA Osnabrück hat auch die Regelung, dass der Gärtank das Steuerlager ist, das würde uns auch angeboten. Soll Deine DA doch mal in Münster anrufen und sich beraten lassen. Ein Steuerlagerbuch brauchen wir damit auch nicht, ein Sudbuvh ist empfehlenswert.
Grüße aus Münster,
Der Doc
- Droppe
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Re: Hab ich die Wahl zwischen Steuerlager und Formular 2075?
Werde dann mal an die Sachbearbeitern Fr. Warnlampe verweisen ;-))
Nee, im Ernst, Sudprotokoll/buch, Wareneinkauf usw. werden natürlich überprüfbar protokolliert.
Die Gärtankanmeldung als Steuerlager stellt für die Dame kein Problem dar. Nur die fehlende Finanz/Bilanzbuchführung... ;-)
Hab jetzt schon Schweinfurt und Münster als Präzedenzfälle, auch über 80l/monat.
Danke schön
Olli
Nee, im Ernst, Sudprotokoll/buch, Wareneinkauf usw. werden natürlich überprüfbar protokolliert.
Die Gärtankanmeldung als Steuerlager stellt für die Dame kein Problem dar. Nur die fehlende Finanz/Bilanzbuchführung... ;-)
Hab jetzt schon Schweinfurt und Münster als Präzedenzfälle, auch über 80l/monat.
Danke schön
Olli