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Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 13:53
von ICKEvK
Einem befreundeten Brauer wurde vom HZA Magdeburg ein Besuch für kommenden Montag angekündigt, um Rechnungen der bezogenen Zutaten und die Brauutensilien zu begutachten. Wie verhält man sich bei einem solchen angekündigtem Besuch? Alles bereitstellen und im Hausflur vorzeigen? Würde ihm gerne einen Rat geben - weiß aber nicht was ich sagen soll ;)


grüße

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 13:58
von tauroplu
@Philipp: danke für den Hinweis aber, na, klar, enthält meine Brauanzeige ALLE geforderten Informationen. Der kurze Auszug bezog sich nur auf die Forderung, ein klares Datum zu nennen, an den angeblich gebraut werden MUSS (was ja Quatsch ist, wie wir wissen).

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 14:01
von dingenz
ICKEvK hat geschrieben:Einem befreundeten Brauer wurde vom HZA Magdeburg ein Besuch für kommenden Montag angekündigt, um Rechnungen der bezogenen Zutaten und die Brauutensilien zu begutachten. Wie verhält man sich bei einem solchen angekündigtem Besuch? Alles bereitstellen und im Hausflur vorzeigen? Würde ihm gerne einen Rat geben - weiß aber nicht was ich sagen soll ;)
Ist er denn reiner Haus- und Hobbybrauer?
Ich würde an seiner Stelle mal beim Zoll anrufen und fragen, was das auf sich hat.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 14:04
von ICKEvK
dingenz hat geschrieben:
ICKEvK hat geschrieben:Einem befreundeten Brauer wurde vom HZA Magdeburg ein Besuch für kommenden Montag angekündigt, um Rechnungen der bezogenen Zutaten und die Brauutensilien zu begutachten. Wie verhält man sich bei einem solchen angekündigtem Besuch? Alles bereitstellen und im Hausflur vorzeigen? Würde ihm gerne einen Rat geben - weiß aber nicht was ich sagen soll ;)
Ist er denn reiner Haus- und Hobbybrauer?
Ich würde an seiner Stelle mal beim Zoll anrufen und fragen, was das auf sich hat.
Ja er ist reiner haus und hobbybrauer und hat auch nur einmal in 2014 gebraut (~20l), mit teilweise von mir geliehener ausrüstung. Ich weiß nichtmal ob er überhaupt 2015 angemeldet hat - geschweige den vor hat nochmal zu brauen..

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 14:08
von Johnny H
ICKEvK hat geschrieben:Einem befreundeten Brauer wurde vom HZA Magdeburg ein Besuch für kommenden Montag angekündigt, um Rechnungen der bezogenen Zutaten und die Brauutensilien zu begutachten. Wie verhält man sich bei einem solchen angekündigtem Besuch? Alles bereitstellen und im Hausflur vorzeigen? Würde ihm gerne einen Rat geben - weiß aber nicht was ich sagen soll ;)


grüße
HZA Magdeburg scheint ja richtig scharf auf Hausbesuche zu sein! Bemerkenswert, wofür die alles Zeit haben!

Rückfragen kann sicher nicht schaden, was das soll. Wenn er sich nicht angemeldet hat und kaum Ausrüstung besitzt, wäre das noch ein Grund mehr.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 14:10
von Boludo
Das mit den Rechnungen ist doch abartig.
Ich bekomm das meiste Malz aus der Hausbrauerei umsonst.
Und dann?
Soll ich mir jedes mal eine Schenkungsurkunde ausstellen lassen?

Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 14:21
von dingenz
Vorweg: Ich würde die auf keinen Fall rein lassen.

Anrufen und ganz einfach fragen was das soll. Vielleicht lässt sich das ohne Stress aus der Welt schaffen.
Er muss für den Zoll keine Rechnungen aufbewahren. Zumal man mit Malz ja noch andere Dinge machen kann, als Bier herzustellen. Das macht doch überhaupt gar keinen Sinn.
Seine Brauutensilien muss er auch niemandem vorzeigen. Was soll das bringen? Er kann seine Maische mit einer Klobürste rühren, das ist seine Sache, solange das rein auf den Eigenbedarf hinaus läuft.

Ganz schön dreist, haben die nichts besseres zu tun als Menschen ohne rechtliche Grundlage zu nerven?

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 14:29
von philipp
dingenz hat geschrieben:
ICKEvK hat geschrieben:Einem befreundeten Brauer wurde vom HZA Magdeburg ein Besuch für kommenden Montag angekündigt, um Rechnungen der bezogenen Zutaten und die Brauutensilien zu begutachten. Wie verhält man sich bei einem solchen angekündigtem Besuch? Alles bereitstellen und im Hausflur vorzeigen? Würde ihm gerne einen Rat geben - weiß aber nicht was ich sagen soll ;)
Ist er denn reiner Haus- und Hobbybrauer?
Ich würde an seiner Stelle mal beim Zoll anrufen und fragen, was das auf sich hat.
Alternativer Anlaufpunkt, bei dem man nachfragen könnte, ist die zuständige BfD. Davon gibt es mehrere in DE und die sind den einzelnen HZAs überstellt.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 16:19
von Kernstaedter
Hallo, heute kam mein Antwortschreiben vom HZA Darmstadt.
Sehr geehrter Herr XXXX,
gemäß § 29 Abs. 2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen hiermit widerruflich die
Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer.
......
Rechtsbehelfsbelehrung
Sie können gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen...
Anbei war noch das Formular 2070, soweit alles in Ordnung.
Sollte ich jetzt wegen der erteilten Erlaubnis jetzt in irgendeiner Form hellhörig werden oder ist alles in Ordnung?

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 16:26
von dingenz
Kernstaedter hat geschrieben:(..)
Sollte ich jetzt wegen der erteilten Erlaubnis jetzt in irgendeiner Form hellhörig werden oder ist alles in Ordnung?
Du solltest mal auf Seite 3 dieses Threads blättern. :Wink

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 18:16
von Rudiratlos
Kann mir mal bitte jemand erklären, was diese ominöse "Formular 2070" genau ist?
Ich habe jetzt extra nochmal auf den Internetseiten des Zolls nachgesen, aber ein 2070 in Verbindung mit Bierherstellung hab ich nicht gefunden.

Ich melde meine Steuer immer mit dem 2075 an, und das hat bisher immer gepasst.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 18:19
von comi
Rudiratlos hat geschrieben:Kann mir mal bitte jemand erklären, was diese ominöse "Formular 2070" genau ist?
Ich habe jetzt extra nochmal auf den Internetseiten des Zolls nachgesen, aber ein 2070 in Verbindung mit Bierherstellung hab ich nicht gefunden.

Ich melde meine Steuer immer mit dem 2075 an, und das hat bisher immer gepasst.
siehe Post 1

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 18:20
von Tibor
"Formular 2070"ist der Vordruck für das Antwortschreiben welches du vom Zoll bekommst .
Wurde aber schon mal hier behandelt, aber scheinbar lesen einige den Tread nicht.

Gruß
Tibor

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 18:53
von uli74
Ich fass jetzt mal zusammen:

1.Wir brauchen nur noch eine Anmeldung als Hobbybrauer p/a.
2. Hauptzollämter verschicken Schreiben mit unterschiedlichem Wortlaut.
3. Manche dieser Schreiben sind unglücklich formuliert, nichtsdestotrotz gibts eine deutschlandweit einheitliche Vorgehensweise der HZA
4. Wir haben German Angst

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 20:05
von jojo
Neubierig hat geschrieben:
Und was wirst Du machen? Freundlich und höfflich darauf hinweisen, dass eine Erlaubnis nicht nötig ist? Dass Du das Recht hast, Bier zu brauen?
Neee, war zwar meine erste Reaktion, aber ich habe brav das Datum angegeben, an dem in in diesem Jahr anfangen werde.
Ich fand es schon gut, einen persönlichen Kontakt mit E-Mail Adresse und Telefonnummer zu bekommen.
So kann man auch mal was direkt nachfragen.

In den bisherigen Jahren war es immer wie folgt:
1. E-Mail geschrieben
2. Ein paar Wochen gewartet
3. Die Antwort als Brief per Schneckenpost

Also aus meiner Sicht alles positiv. Ich fand halt den Punkt "Erlaubnis erteilen" irgendwie witzig.

VG
Jojo

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2015, 22:48
von HarryHdf
Brauwolf hat geschrieben:Da ein ordentliches Schriftstück ein Datum hat, genügt

"ab heute"
Du sprichst mir aus der Seele :-) Dann lag ich ja mit meinem "ab sofort" nicht weit daneben.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 18. März 2015, 12:24
von Brauladi
Brauwolf hat geschrieben:
aber nur weil ich meine Freimenge von 200l verloren habe weil ich eben nicht zu Hause braue -->
Wieso hast du denn deine Freimenge verloren? Die bleibt dir bis Ende 2015 erhalten, vorausgesetzt du braust sie zuhause.

Was außer Haus gebraut wird, war noch nie steuerbefreit, also kannst du dafür auch keine Freimenge verlieren.

Mitnichten musst du deine aushäusigen Sude einzeln vorher anzeigen oder gar anmelden, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Einfach losbrauen, messen, 2075 ausfüllen, Kohle überweisen - fertig!

Cheers, Ruthard
Hallo Ruthard,

obwohl ich, wie Du vom HZA Giessen "betreut" werde, werde ich mit einer Ordnunswidrigkeit bedroht, falls ich meine Sude nicht vorher anmelde. Ich braue ebenfalls nicht zu Hause. Innerhalb eines HZA sollten doch alle gleich behandelt werden oder? Darf ich mich auf Dich beziehen?

Gruß

Hans Dieter

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 18. März 2015, 12:43
von Ruthard
obwohl ich, wie Du vom HZA Giessen "betreut" werde, werde ich mit einer Ordnunswidrigkeit bedroht, falls ich meine Sude nicht vorher anmelde
Du stellst mir die betreffenden Schreiben in Kopie zur Verfügung und ich rede dann mit den richtigen Leuten.
Bitte deine Emailadresse per PN, wir tauschen uns dann entsprechend aus.

Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Samstag 9. Januar 2016, 12:24
von tauroplu
Sodele, wir haben zwar 2016, aber der Inhalt der Antwort vom HZA Dortmund ist der gleiche, wie im letzten Jahr.

Nun habe ich aber mal eine Frage zum Punkt 5. auf der zweiten Seite. Kann mir da mal jemand erklären, warum das u.U. notwendig würde, wo ich doch das Bier nicht verkaufe(n) darf? Damit erübrigt sich doch eigentlich eine Kontrolle oder? Was würde denn da überhaupt kontrolliert? Der Stammwürzegehalt? Mikrobiologische Unbedenklichkeit oder was? Kann da vielleicht jemand etwas zu sagen?

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Samstag 9. Januar 2016, 13:27
von Cpt_Dirk
Ist überhaupt komisch, dass dieser Punkt im Formular 2070 des HZA Dortmund aufgeführt ist und zudem noch unvollständig. Du kannst dir auf Verlangen nämlich eine Entnahmebestätigung ausstellen lassen.

Dirk

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2016, 22:28
von Rob5
tauroplu hat geschrieben:Nun habe ich aber mal eine Frage zum Punkt 5. auf der zweiten Seite. Kann mir da mal jemand erklären, warum das u.U. notwendig würde, wo ich doch das Bier nicht verkaufe(n) darf? Damit erübrigt sich doch eigentlich eine Kontrolle oder? Was würde denn da überhaupt kontrolliert? Der Stammwürzegehalt? Mikrobiologische Unbedenklichkeit oder was?
Der Stammwürzegehalt als steuerrelevante Größe wäre denkbar, ja. Interessant wäre das theoretisch eigentlich nur, wenn Du über die 2 hl/Jahr kommst. Mikrobiologie ist Lebensmittelrecht. Der Zoll kann nur im Rahmen der Steueraufsicht tätig werden.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2016, 23:43
von aegir
Ich hab doch tatsächlich das Datum dieses Thread kontrollieren müssen, ob der nicht von 2014, 2013, 2012 oder noch früher war :Angel

Besonders positiv ist mir die Weigerung von Ruthard aufgefallen, sich an seine eigenen Ankündigungen zu halten, nichts mehr zu schreiben. Ich les deine Beiträge wirklich gerne (keine Ironie)!

Da ja schon mehrmals alles gesagt wurde, nur mal wieder nicht von jedem:
Ich hab in meiner heutigen Anmeldung reingeschrieben, dass die auch, bis auf Widerruf, für die kommenden Jahre gilt.
Mal sehen was das HZA Stuttgart antwortet. Bei einer Ablehnung werde ich die gesetzliche Grundlage erbitten. Ist ja komisch dass ein Hobby jährlich angemeldet werden soll, eine Gewerbe aber nur einmalig.

Gruß Hotte

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2016, 08:31
von philipp
tauroplu hat geschrieben:Nun habe ich aber mal eine Frage zum Punkt 5. auf der zweiten Seite. Kann mir da mal jemand erklären, warum das u.U. notwendig würde, wo ich doch das Bier nicht verkaufe(n) darf? Damit erübrigt sich doch eigentlich eine Kontrolle oder? Was würde denn da überhaupt kontrolliert? Der Stammwürzegehalt? Mikrobiologische Unbedenklichkeit oder was? Kann da vielleicht jemand etwas zu sagen?
Der Zoll überprüft nicht die Lebensmittelsicherheit. Geht wohl eher darum, ob du den Stammwürzegehalt korrekt gemessen hast.
Und deshalb rate ich mal in's Blaue hinein: Die Hinweise kann man so in der Software anklicken und das sind Pi mal Daumen die, die auch für jede kleine Gasthausbrauerei angeklickt werden. ("Better safe than sorry".)

Wenn du dir unsicher bist, ruf an. Ansonsten würde ich das einfach überlesen. Um so eine Probe nehmen zu können, müssten die ja erstmal bei dir reinkommen (das Thema hatten wir schon) und du müsstest zu dem Zeitpunkt auch gerade Bier da haben.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2016, 08:35
von philipp
aegir hat geschrieben: Ich hab in meiner heutigen Anmeldung reingeschrieben, dass die auch, bis auf Widerruf, für die kommenden Jahre gilt.
Mal sehen was das HZA Stuttgart antwortet. Bei einer Ablehnung werde ich die gesetzliche Grundlage erbitten. Ist ja komisch dass ein Hobby jährlich angemeldet werden soll, eine Gewerbe aber nur einmalig.
Und du wirst die Antwort bekommen, die jeder bisher mit dem Verhalten bekommen hat, von annähernd jedem HZA (siehe Forensuche).
Wenn du dir deiner Sache sicher bist: Mach es wie Ruthard und lass' es drauf ankommen.

Ansonsten ist das Spiel einfach: Die sagen einfach "wir glaube nicht, dass sie das können". Und dann wird es kompliziert. Ich weiß nicht einmal ob das dann einklagbar wäre. Aber selbst wenn: Würdest du das durchziehen?

Ich bin ja sonst der Meinung, nicht voreilend gehorsam sein zu müssen. Aber da dann einen Schriftverkehr vom Zaun zu brechen, der eh nichts bringt und nur Zeit verbrennt... Wie schon geschrieben, dann lieber Vorgehen ankündigen und durchziehen, sich nicht mehr zu melden und fleißig weiter zu machen. Vergiss dann aber nicht das Sudbuch auch zu führen, wenn die sich doch melden und das als Affront nehmen.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2016, 08:39
von tauroplu
Danke, Philipp.
Ich überlese das ja stets großzügig, ich mach mir da auch gar keinen Stress, es hätte mich halt nur mal interessiert, wie sinnvoll das für Hobbybrauer und Freimengen ist. Die Erklärung mit der Software ist für plausibel, aber ich glaube jetzt aber auch eher, dass das u.U. relevant werden könnte, wenn ich die 200 l überschreite und dann die Steuer berechnen muss.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Mittwoch 13. Januar 2016, 08:49
von philipp
tauroplu hat geschrieben:Danke, Philipp.
Ich überlese das ja stets großzügig, ich mach mir da auch gar keinen Stress, es hätte mich halt nur mal interessiert, wie sinnvoll das für Hobbybrauer und Freimengen ist. Die Erklärung mit der Software ist für plausibel, aber ich glaube jetzt aber auch eher, dass das u.U. relevant werden könnte, wenn ich die 200 l überschreite und dann die Steuer berechnen muss.
Jau, wobei man da (auf Antrag) pauschal auch mit 12°P rechnen kann. Spätestens, wenn du einen sauer gewordenen Sud aber erstattet haben willst, wird es spannend ;-)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 08:59
von brötchenfluss
Hallo,

passt vielleicht nicht ganz - zeitlich - hierher, aber einen extra Thread will ich auch nicht aufmachen.

Ich wollte auch mal lobend über den Zoll bzw. das Zollamt Darmstadt schreiben. Dieses Jahr ist mein zweites Jahr als Hobbybrauer und ich bin jetzt über die 200l Grenze gekommen. Das habe ich brav dem Zoll gemeldet und ich wurde telefonisch zurück gerufen. Ich soll der Einfachheit halber am Jahresende die Gesamtmenge über den 200l anmelden und versteuern (eben weil es für beide Seiten zu aufwendig sei, jetzt jeden weiteren Sud einzeln zu versteuern). Der Herr war sehr freundlich am Telefon, vollkommen unkompliziert und wünschte mir zum Ende noch gute Sude bis zum Jahresende. Bei meiner Erstanmeldung letzten Jahres wurde ich vom gleichen Herrn angerufen und telefonisch beraten (er sagte mir sogar, dass es dieses Forum für Tipps gäbe).

Das war's.

Grüße
Gordon

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 11:23
von Eurobrewer
Ich soll der Einfachheit halber am Jahresende die Gesamtmenge über den 200l anmelden und versteuern (eben weil es für beide Seiten zu aufwendig sei, jetzt jeden weiteren Sud einzeln zu versteuern).
Diese Aussage haben wir auch aus Darmstadt - mündlich. Man weigert sich aber, uns das schriftlich zu bestätigen.
Damit ist das wertlos, die geltenden Vorschriften lassen die jährliche Abrechnung nämlich nicht zu und im Konfliktfall wird sich niemand an diese mündliche Zusage erinnern wollen.

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 16:40
von flos
Eurobrewer hat geschrieben:
Ich soll der Einfachheit halber am Jahresende die Gesamtmenge über den 200l anmelden und versteuern (eben weil es für beide Seiten zu aufwendig sei, jetzt jeden weiteren Sud einzeln zu versteuern).
Diese Aussage haben wir auch aus Darmstadt - mündlich. Man weigert sich aber, uns das schriftlich zu bestätigen.
Damit ist das wertlos, die geltenden Vorschriften lassen die jährliche Abrechnung nämlich nicht zu und im Konfliktfall wird sich niemand an diese mündliche Zusage erinnern wollen.
Was sollte der Zoll Schlimmes tun, wenn man sich am Ende des Jahres auf die mündliche Zusage beruft? Einem die Erlaubnis entziehen? Was hätten Sie davon? So wie ich den Zoll (HZA Darmstadt) aus anderen Bereichen kenne, werden Sie einen, wenn man nett und freundlich ist, darauf hinweisen, dass es das nächste Mal anders laufen soll und einen die entsprechenden Abgaben zahlen lassen.

Bzgl. Schriftform: für mich ist auch das HZA Darmstadt zuständig und bei der Antwort auf meine Erstanmeldung schrieben sie:
[...] Sollten Sie mehr als 2 hl Bier im Kalenderjahr herstellen, ist die Mehrmenge bei meiner Dienststelle anzuzeigen und zu versteuern. [...]
Darauf würde ich persönlich mich im Zweifelsfall einfach beziehen.

Liebe Grüße
Flo

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 16:48
von Boludo
Einem die Erlaubnis entziehen?
Es gibt keine Erlaubnis Bier zu brauen. Das darf jeder wann immer er will.
Wie das dann versteuert wird ist dann halt die Frage.

Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 16:58
von Neubierig
flos hat geschrieben:Was sollte der Zoll Schlimmes tun, wenn man sich am Ende des Jahres auf die mündliche Zusage beruft? Einem die Erlaubnis entziehen? Was hätten Sie davon?
Rein theoretisch (und ich sage nicht, dass die das tun würden), könnten die sagen, dass Du Steuerhinterzieher bist, da Du die Steuer nicht rechtzeitig bezahlt hattest. Rein theoretisch, wenn Du dann sagst, dass es eine mündliche Vereinbarung gibt, alles am Ende des Jahres zu bezahlen, könnten die dann sagen, dass mündlich nicht gilt, und könntest Du das bitte anderswie beweisen.

Wie gesagt, ich behaupte nicht, dass die das tun würden ...

Cheers,

Keith :-)

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 11. November 2016, 08:37
von flos
Boludo hat geschrieben:
Einem die Erlaubnis entziehen?
Es gibt keine Erlaubnis Bier zu brauen. Das darf jeder wann immer er will.
Wie das dann versteuert wird ist dann halt die Frage.

Stefan
Also mir schrieb das HZA, dass sie mir mit dem Schreiben „widerruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer erteilen.“, das habe ich erstmal so gedeutet als könnte einem diese Erlaubnis unter gewissen Umständen auch entzogen werden. Ich wäre natürlich für die Herstellung von Bier als Menschenrecht :Smile

Liebe Grüße
Flo

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 11. November 2016, 08:45
von Boludo
Sie erlauben dir 200 Liter steuerfrei zu brauen. Nicht das Brauen an sich. was ich aber auch schon seltsam finde.
Jeder darf sofort und überall in Deutschland so viel Bier brauen wie er es gerade will. Was er dann damit macht, und wie er es versteuert ist dann halt die Frage. Man kann zB. ganz einfach die Buersteuer zahlen und gut ist.

Stefan

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 11. November 2016, 10:32
von Ruthard
Die Begrüßungsschreiben des HZA Darmstadt beginnen auch heute im 21. Jahrhundert noch mit

"Sehr geehrter Herr XXX,
gemäß §29 Abs. 2 des Biersteuergesetzes (BierStG) erteile ich Ihnen hiermit widerruflich die Erlaubnis zur Herstellung von Bier als sog. Haus- und Hobbybrauer....."


Es gibt auch seitens des HZA Darmstadt noch unangekündigte "Hausbesuche" bei Privatpersonen, immer mit der dreisten Begründung, im Rahmen der Steueraufsicht dürften sie das.

Aber was soll's, Beamte haben ja immer recht, das gilt doch schon seit Kaiser Wilhelm - und solange sich diese Auffassung hier nicht ändert, bleibt das auch so.

Immerhin verweist das HZA Darmstadt auf dieses Forum als Informationsquelle:
Bei meiner Erstanmeldung letzten Jahres wurde ich vom gleichen Herrn angerufen und telefonisch beraten (er sagte mir sogar, dass es dieses Forum für Tipps gäbe).
Hier gibt es auch Tipps zum Thema Zoll, vielleicht lesen die Herren das selber mal.

Cheers, Ruthard

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Freitag 11. November 2016, 12:17
von Neubierig
Brauwolf hat geschrieben:Es gibt auch seitens des HZA Darmstadt noch unangekündigte "Hausbesuche" bei Privatpersonen, immer mit der dreisten Begründung, im Rahmen der Steueraufsicht dürften sie das.
Eintreten dürfen die aber doch nicht, gell, ohne Anfangsverdacht?
Brauwolf hat geschrieben:Hier gibt es auch Tipps zum Thema Zoll, vielleicht lesen die Herren das selber mal.
:Bigsmile

Re: Mein Zollbescheid 2015

Verfasst: Sonntag 13. November 2016, 21:30
von Ruthard
Eintreten dürfen die aber doch nicht, gell, ohne Anfangsverdacht?
Grundsätzlich gilt: Kein Zutritt ohne richterliche Anordnung (Es sei denn du bist so doof und lässt den Zöllner freiwillig rein). Voraussetzung für eine richterliche Anordnung sind konkrete, auf die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezogene Anhaltspunkte, die auf einen Verstoß gegen Vorschriften oder Anordnungen hindeuten, deren Einhaltung durch die Steueraufsicht gesichert werden soll. Ein bloßer auf allgemeinen Erfahrungen der Behörde beruhender Verdacht reicht nicht aus - will heißen, die Tatsache dass du braust, begründet allein keinen hinreichenden Verdacht dass du Steuern hinterziehst.

Es gibt dazu auch ein nettes Urteil vom FG Düsseldorf vom 6.9.05, Az. 4 S 3702/05 An - bestätigt vom BFH am 8.11.2005, Az.: VII B 249/05

Es gibt zwar noch die Gefahr im Verzug, aber da wird der Zöllner sich sehr gute Gründe einfallen lassen müssen, warum die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar so gefährdet ist, dass er auf eine richterliche Anordnung verzichten kann.


Cheers, Ruthard