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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 12:28
von Jürgen
:thumbsup :popdrink

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 13:29
von Kerki
Natürlich ist in so einem Fall vor allem erstmal wichtig, dass das Geburtstag des Vaters dem Zoll bekannt gegeben wird :Bigsmile :Pulpfiction

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 13:51
von hiasl
fctriesel hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 12:25 Da muss gar nichts angezeigt werden, das brauen außerhalb des eigenen Haushalts bzw. der eigenen Haushalten fällt nicht unter § 41 BierStV.
Formular 2075 nach dem Sud und Überweisung einleiten.

Edit: Mehrzahl von Haushalt hinzu gefügt.
Meinung ist nicht immer Wissen...
Abgabenordnung (AO)
§ 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
(1) Wer Waren gewinnen oder herstellen will, an deren Gewinnung, Herstellung, Entfernung aus dem Herstellungsbetrieb oder Verbrauch innerhalb des Herstellungsbetriebs eine Verbrauchsteuerpflicht geknüpft ist, hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden. Das Gleiche gilt für den, der ein Unternehmen betreiben will, bei dem besondere Verkehrsteuern anfallen.
q.e.d.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 13:57
von tuxsam
Beerkenauer hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 07:27 Ich habe letztes Jahr das erste mal mehr als 200 Liter gebraut und habe alles was drüber war beim Zoll angemeldet und Überwiesen.
Bekommt man da dann eigentlich eine Bestätigung, dass man das Überwiesen hat?
Ich habe nämlich nix bekommen.
Vom HZA Münster wurde mir bei jeder 2075 Abgabe ein Registrierkennzeichen per Email zugesendet. Das sehe ich mal als ausreichende Bestätigung an.

Gruß, Andre

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:24
von fctriesel
hiasl hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 13:51
Abgabenordnung (AO)
§ 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
(1) Wer Waren gewinnen oder herstellen will, an deren Gewinnung, Herstellung, Entfernung aus dem Herstellungsbetrieb oder Verbrauch innerhalb des Herstellungsbetriebs eine Verbrauchsteuerpflicht geknüpft ist, hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden. Das Gleiche gilt für den, der ein Unternehmen betreiben will, bei dem besondere Verkehrsteuern anfallen.
q.e.d.
Brauen beim Vater=Herstellung als Betrieb, das heißt man wäre kein Hobbybrauer mehr?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:31
von hiasl
Ich lese da nix von Betrieb vs. Hobbybrauer. Nur, dass man das anzeigen muss. Das hattst du doch abgestritten.

"Wer Waren gewinnen oder herstellen will [...], an deren Gewinnung (oder) Herstellung [...] eine Verbrauchsteuerpflicht geknüpft ist, hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden."

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:40
von fctriesel
Ich lese auch nichts von Hobbybrauer.
[...]innerhalb des Herstellungsbetriebs[...]hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden[...]für den, der ein Unternehmen betreiben will[...]
Warum gilt der § deiner Meinung nach nicht nur für Betriebe, sondern auch für Hobbybrauer?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:50
von Beerkenauer
tuxsam hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 13:57
Beerkenauer hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 07:27 Ich habe letztes Jahr das erste mal mehr als 200 Liter gebraut und habe alles was drüber war beim Zoll angemeldet und Überwiesen.
Bekommt man da dann eigentlich eine Bestätigung, dass man das Überwiesen hat?
Ich habe nämlich nix bekommen.
Vom HZA Münster wurde mir bei jeder 2075 Abgabe ein Registrierkennzeichen per Email zugesendet. Das sehe ich mal als ausreichende Bestätigung an.

Gruß, Andre
Hallo André

Danke für die Info. Genau das habe ich nicht bekommen. Habe das 2075 ausgefüllt und an den Zoll geschickt. Hatte auch mit den sehr netten Zollbeamten gesprochen. Er meinte nur, dass ich meine Haus und Hobbybrauernummer bei der Überweisung mit angeben soll. Aber ne Rückmeldung, dass ich meine steuerliche Pflicht getan habe, ist nicht gekommen.

Ist wohl von Zollamt zu Zollamt sehr unterschiedlich

Stefan

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 15:16
von hiasl
fctriesel hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:40 Ich lese auch nichts von Hobbybrauer.
[...]innerhalb des Herstellungsbetriebs[...]hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden[...]für den, der ein Unternehmen betreiben will[...]
Warum gilt der § deiner Meinung nach nicht nur für Betriebe, sondern auch für Hobbybrauer?
Du hast doch gesagt, dass der §41 BierStV nicht gelten würde. Also siehst du dich ja nicht mehr als Hobbybrauer, oder? :Wink
Wenn doch, dann gilt ja der §41 Abs. 2:
"Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen."

Du kommst so oder so aus der Anmeldenummer nicht raus.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 15:35
von bwanapombe
Das Zauberwort heißt "Herstellung ohne Erlaubnis". Das darf paradoxer Weise jeder. Da steht nichts, das man das anzeigen muß oder sich als Betrieb anmelden muß.

Wenn man dafür eine Anmeldung von Betrieben bräuchte, hätten wir das schon gemerkt. Das träfe dann jedes Schaubrauen, jeden Volkshochschulkurs, jeden Hobbybrauer, der über die 200 l kommt.

Also ist ja auch irgendwie logisch:

Hobbybrauer haben 2 hl biersteuerfrei. Damit man weiß, ob er jetzt HB ist oder eine Herstellung ohne Erlaubnis läuft, muß die Herstellung als HB angezeigt werden. Sonst ist es Herstellung ohne Erlaubnis und eine Steueranmeldung und -zahlung ist fällig.

Dirk

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 15:44
von bwanapombe
Beerkenauer hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:50
...

Hallo André

Danke für die Info. Genau das habe ich nicht bekommen. Habe das 2075 ausgefüllt und an den Zoll geschickt. Hatte auch mit den sehr netten Zollbeamten gesprochen. Er meinte nur, dass ich meine Haus und Hobbybrauernummer bei der Überweisung mit angeben soll. Aber ne Rückmeldung, dass ich meine steuerliche Pflicht getan habe, ist nicht gekommen.

Ist wohl von Zollamt zu Zollamt sehr unterschiedlich

Stefan
Du hast doch die Überweisung in Deinem Kontoauszug. Und vielleicht die 2075 per E-Mail verschickt?

Dirk

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 15:56
von fctriesel
@bwanapombe hat meine Antwort schon vorweg genommen. :thumbup

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 16:35
von silversurfer784
Ich habe gestern das Standardschreiben vom Zoll bekommen, wie auch im letzten Jahr und dem Jahr davor. Also scheint es im Saarland noch keine Änderung gegeben zu haben.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 16:49
von Beerkenauer
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 15:44
Beerkenauer hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:50
...

Hallo André

Danke für die Info. Genau das habe ich nicht bekommen. Habe das 2075 ausgefüllt und an den Zoll geschickt. Hatte auch mit den sehr netten Zollbeamten gesprochen. Er meinte nur, dass ich meine Haus und Hobbybrauernummer bei der Überweisung mit angeben soll. Aber ne Rückmeldung, dass ich meine steuerliche Pflicht getan habe, ist nicht gekommen.

Ist wohl von Zollamt zu Zollamt sehr unterschiedlich

Stefan
Du hast doch die Überweisung in Deinem Kontoauszug. Und vielleicht die 2075 per E-Mail verschickt?

Dirk
Hallo Dirk

Klar das habe ich als Nachweis :Ahh

Danke

Stefan

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 17:41
von hiasl
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 15:35 Das Zauberwort heißt "Herstellung ohne Erlaubnis". Das darf paradoxer Weise jeder. Da steht nichts, das man das anzeigen muß oder sich als Betrieb anmelden muß.

Wenn man dafür eine Anmeldung von Betrieben bräuchte, hätten wir das schon gemerkt. Das träfe dann jedes Schaubrauen, jeden Volkshochschulkurs, jeden Hobbybrauer, der über die 200 l kommt.
Eine Herstellung ohne Erlaubnis unterliegt der Abgabenordnung nach §139. Damit anmeldepflichtig. Ja, Schaubrauen ist auch anmeldepflichtig. Jeder VHS Kurs ist anmeldepflichtig. Nein, der Hobbybrauer, der 200 L übersteigt, hat sich ja schon mal angemeldet. Nämlich als Hobbybrauer.
Wenn der Hobbybrauer sein Bier in Verkehr bringt (unerlaubte Herstellung, 2075), war er ja auch zuvor anmeldepflichtig. Nämlich als Hobbybrauer.

Wenn du Waren herstellst, die einer Verbrauchsteuer unterliegen, bist du anmeldepflichtig. Das hat nichts mit Bier zu tun, das gilt für andere verbrauchssteuerpflichtige Waren genau so. Du kannst Bier zwar ohne Anmeldung herstellen und mit 2075 versteuern, und der Zoll kann das akzeptieren, oder aber er weist dich darauf hin, dass du das eigentlich vorher nach §139 AO hättest anmelden müssen.

Ich kann Ruthard mittlerweile verstehen.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:35
von DerDerDasBierBraut
Ich habe keine Ahnung, wie Gesetze zu lesen und zu interpretieren sind.
Daher bitte nur als kurze Verständnisfrage für mich verstehen (und nicht als Aufmüpfigkeit). Nicht, dass ihr alle am Ende alles von euch löscht und das Forum auf einmal leer ist :Wink . Ich brauche eure verständlichen Übersetzungen von dem ganzen Geraffel ...

Hätte ich den §139 gekannt, dann hätte ich mich zum Beispiel dadurch nicht als Herstellungsbetrieb bzw. Unternehmen angesprochen gefühlt, und den Text als "für mich nicht zutreffend" eingestuft.
Woher soll man sowas als Normalbürger wissen?
Abgabenordnung (AO)
§ 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
(1) Wer Waren gewinnen oder herstellen will, an deren Gewinnung, Herstellung, Entfernung aus dem Herstellungsbetrieb oder Verbrauch innerhalb des Herstellungsbetriebs eine Verbrauchsteuerpflicht geknüpft ist, hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden. Das Gleiche gilt für den, der ein Unternehmen betreiben will, bei dem besondere Verkehrsteuern anfallen.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:47
von bwanapombe
Aus dem Text könnte ein solcher Anspruch auf Anmeldung entstehen. Ich sehe ihn nur nirgendwo praktiziert.

Nach Deiner Erklärung hieße das auch, dass sich die Anmeldung nach AO §139 im Falle eines Hobbybrauers durch eine Anzeige nach § 41 BierStV ersetzen läßt? Der Hobbybrauer muß sich ja erstmal nicht anmelden, denn er muß die Herstellung nur anzeigen mit den bekannten Angaben (Beginn, Ort, Jahresmenge), denn die Steuerpflicht beginnt ja erst oberhalb 2hl. Ich habe schon für Schaubrauen, Kurse etc. per 2075 versteuert, aber auf eine Anmeldung nach § 139 AO bin ich noch nie hingewiesen worden. Ich hoffe, wir bringen hier niemanden auf Ideen.

Dirk

Edit: Gesetz spezifiziert

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:06
von emjay2812
Ich schreibe jetzt spaßeshalber dem zuständigen Zollamt die Sachlage.
Mal sehen was dabei herauskommt.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:55
von Wintermuffel
Vielleicht eine blöde Frage, aber warum muss Schaubrauen angemeldet werden? Man stellt ja nur Würze, kein Bier, her.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:57
von Ladeberger
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:47 Aus dem Text könnte ein solcher Anspruch auf Anmeldung entstehen. Ich sehe ihn nur nirgendwo praktiziert.

Nach Deiner Erklärung hieße das auch, dass sich die Anmeldung nach AO §139 im Falle eines Hobbybrauers durch eine Anzeige nach § 41 BierStV ersetzen läßt? Der Hobbybrauer muß sich ja erstmal nicht anmelden, denn er muß die Herstellung nur anzeigen mit den bekannten Angaben (Beginn, Ort, Jahresmenge), denn die Steuerpflicht beginnt ja erst oberhalb 2hl. Ich habe schon für Schaubrauen, Kurse etc. per 2075 versteuert, aber auf eine Anmeldung nach § 139 AO bin ich noch nie hingewiesen worden. Ich hoffe, wir bringen hier niemanden auf Ideen.
Ich stimme Matthias zu.

§ 139 AO ist die zentrale Norm zur Erfassung verbrauchsteuerpflichtiger Herstellbetriebe. Es geht bei dieser Norm darum, dass die für die jeweile Verbrauchssteuerart zuständige Finanzbehörde (bei uns: Hauptzollämter) darüber im Bilde ist, wo Verbrauchsteuer entstehen kann (-> Steuerüberwachung).

§ 139 Abs. 2 AO ermächtigt ferner das BMF, die genaue Ausgestaltung der Anmeldung spezialrechtlich in einer Verordnung zu regeln, wie z.B. in § 4 BierStV (AO-Kommentar Schwarz/Pahlke zu § 139 AO, Rz. 12) und m.E. analog in § 41 BierStV Abs. 2 geschehen.

Überall wo eine Anmeldung nicht spezialrechtlich geregelt ist, bleibt es bei der Anmeldung nach § 139 Abs. 1 AO. Dies trifft offensichtlich auf die Herstellung ohne Erlaubnis zu, da hierzu die BierStV (oder auch das BierStG) keine Regelung enthält.

Ich würde mich auch nicht dazu verleiten lassen, einen "Herstellbetrieb" als ausschließlich geweblich/kommerziell auszulegen. Das spielt z.B. bei der Umsatzsteuer eine Rolle, jedoch nicht notwendigerweise bei Verbrauchsteuern. Dass es für die Entstehung insbesondere der Biersteuer auf eine Gewerblichkeit eben nicht ankommt, sollte jedem Hobbybrauer bekannt sein, der schon zweistellige Centbeträge für Wettbewerbsbiere zur Steuer angemeldet hat.

Gruß
Andy

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 20:38
von Bierjunge
Wintermuffel hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:55 Vielleicht eine blöde Frage, aber warum muss Schaubrauen angemeldet werden? Man stellt ja nur Würze, kein Bier, her.
Haben wir das wirklich nicht schon hinreichend oft genug in allen Varianten durchgekaut? :puzz
Falls Dich meine ganz persönliche Meinung interessieren sollte: https://braumagazin.de/article/hobbybra ... Biersteuer

Moritz

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 20:40
von bwanapombe
Ladeberger hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:57
bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 18:47 Aus dem Text könnte ein solcher Anspruch auf Anmeldung entstehen. Ich sehe ihn nur nirgendwo praktiziert.

Nach Deiner Erklärung hieße das auch, dass sich die Anmeldung nach AO §139 im Falle eines Hobbybrauers durch eine Anzeige nach § 41 BierStV ersetzen läßt? Der Hobbybrauer muß sich ja erstmal nicht anmelden, denn er muß die Herstellung nur anzeigen mit den bekannten Angaben (Beginn, Ort, Jahresmenge), denn die Steuerpflicht beginnt ja erst oberhalb 2hl. Ich habe schon für Schaubrauen, Kurse etc. per 2075 versteuert, aber auf eine Anmeldung nach § 139 AO bin ich noch nie hingewiesen worden. Ich hoffe, wir bringen hier niemanden auf Ideen.
Ich stimme Matthias zu.

§ 139 AO ist die zentrale Norm zur Erfassung verbrauchsteuerpflichtiger Herstellbetriebe. Es geht bei dieser Norm darum, dass die für die jeweile Verbrauchssteuerart zuständige Finanzbehörde (bei uns: Hauptzollämter) darüber im Bilde ist, wo Verbrauchsteuer entstehen kann (-> Steuerüberwachung).

§ 139 Abs. 2 AO ermächtigt ferner das BMF, die genaue Ausgestaltung der Anmeldung spezialrechtlich in einer Verordnung zu regeln, wie z.B. in § 4 BierStV (AO-Kommentar Schwarz/Pahlke zu § 139 AO, Rz. 12) und m.E. analog in § 41 BierStV Abs. 2 geschehen.

Überall wo eine Anmeldung nicht spezialrechtlich geregelt ist, bleibt es bei der Anmeldung nach § 139 Abs. 1 AO. Dies trifft offensichtlich auf die Herstellung ohne Erlaubnis zu, da hierzu die BierStV (oder auch das BierStG) keine Regelung enthält.

Ich würde mich auch nicht dazu verleiten lassen, einen "Herstellbetrieb" als ausschließlich geweblich/kommerziell auszulegen. Das spielt z.B. bei der Umsatzsteuer eine Rolle, jedoch nicht notwendigerweise bei Verbrauchsteuern. Dass es für die Entstehung insbesondere der Biersteuer auf eine Gewerblichkeit eben nicht ankommt, sollte jedem Hobbybrauer bekannt sein, der schon zweistellige Centbeträge für Wettbewerbsbiere zur Steuer angemeldet hat.

Gruß
Andy
Nichts davon bezweifele ich. Ja die AO greift, wo die lex specialis nichts regelt. Und Betrieb muss nicht immer gewerblich sein. Lassen wir mal dahingestellt, ob eine den eigenen Bedarf deckende Herstellung üblicherweise als Betrieb bezeichnet wird. Dem sei so. Mein Punkt war ein anderer.

Dirk

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 20:57
von Wintermuffel
Bierjunge hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 20:38
Wintermuffel hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:55 Vielleicht eine blöde Frage, aber warum muss Schaubrauen angemeldet werden? Man stellt ja nur Würze, kein Bier, her.
Haben wir das wirklich nicht schon hinreichend oft genug in allen Varianten durchgekaut? :puzz
Falls Dich meine ganz persönliche Meinung interessieren sollte: https://braumagazin.de/article/hobbybra ... Biersteuer

Moritz
Hab ich wohl übersehen. Ich wollte ursprünglich zum 10 Jährigen meiner Buchhandlung einen kleinen Braukurs anbieten, neben Kinderbelustigung und Lesung, hätte die Würze aus hygienischen Gründen verworfen. Daher meine Frage.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 22:28
von Gasflasche
fctriesel hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 12:25 Da muss gar nichts angezeigt werden, das brauen außerhalb des eigenen Haushalts bzw. der eigenen Haushalten fällt nicht unter § 41 BierStV.
Formular 2075 nach dem Sud und Überweisung einleiten.
fctriesel hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 14:24 Brauen beim Vater=Herstellung als Betrieb, das heißt man wäre kein Hobbybrauer mehr?
emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 19:06 Ich schreibe jetzt spaßeshalber dem zuständigen Zollamt die Sachlage.
Mal sehen was dabei herauskommt.
Matthias hat es schon ziemlich deutlich dargelegt: es ist nicht, dass man plötzlich kein Hobbybrauer ist, weil man nicht im eigenen Haushalt herstellt. Die Herstellung im eigenen Haushalt, bezieht sich im § 41 BierStV Absatz 1 & 3 nur auf die Steuerbefreiung für die ersten 2hl für HB. Absatz 2 dagegen, beschreibt ganz unmissverständlich, dass eine Brauanzeige vor dem Brauanfang zu erfolgen hat, egal ob der Hobbybrauer bei sich daheim oder aufm Dach vom Nachbarn brauen will.
Wie oder wo da die Vermutung auftaucht, man würde plötzlich als Betrieb eingestuft werden, weil man es bei den Eltern macht, ist mir ein Rätsel. :Waa
Die Anzeige die emjay2812 gemacht hat, gilt also nicht als spaßeshalber, sondern als der richtige Weg.
Falls das HZA aus mysteriösen Gründen emjay2812 als Betrieb einstufen will, haben die das wohl zu machen und nicht emjay2812 selber. Also Anzeige vor Beginn und fertig.

Um die Verwirrung nicht komplett zu machen, würden wir uns außerdem leichter tun, korrekt zwischen Anzeige und Anmeldung zu unterscheiden..

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2021, 22:54
von Brandergartenbier
Geht gut ab hier.

Ich habe meinem HZA Mal geschrieben, dass ich ab Januar 2021 Bier bei mir zu Hause herstellen möchte und nicht mehr als 2HL pro Jahr entstehen werden.

Antwort war: OK, meld dich nochmal 2 Wochen vor dem ersten Brautag uns gut ist .

HZA Aachen.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 00:10
von afri
Brandergartenbier hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 22:54 Antwort war: OK, meld dich nochmal 2 Wochen vor dem ersten Brautag uns gut ist .
Geht doch. Dann legst du eben den ersten Brautag auf heute + 14 Tage, wenn du heute gebraut hast. Machen viele hier.

"Rechtzeitig" ist ein dehnbarer Begriff, den die HZÄ unterschiedlich sehen. Wer Hefe zugibt (und dabei natürlich die Fürbitte spricht), wird in dem Moment steuerpflichtig. Eine Minute vorher anzuzeigen wäre aus meinem Verständnis heraus durchaus rechtzeitig gewesen (und ich bin Beamter, wenn auch nicht beim Zoll).

Sprich: ich gehe an den Rechner, schicke die Anzeige per Mail ab, zurück in den Keller und Hefe in die Würze: alles korrekt. Zumindest fürs HZA Hannover ist das kein Problem.
Achim

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 08:40
von fctriesel
Gasflasche hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 22:28Wie oder wo da die Vermutung auftaucht, man würde plötzlich als Betrieb eingestuft werden, weil man es bei den Eltern macht, ist mir ein Rätsel. :Waa
Moment bitte, wie die Vermutung auftaucht lässt sich nachlesen. Das geht natürlich nicht wenn man einzelne Sätze aus dem Kontext zieht.
Dieser bezog sich auf die Begründung AO $139, die sich m.E. nur auf Betriebe und nicht den Hobbybrauer bezieht.
Gasflasche hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 22:28 Absatz 2 dagegen, beschreibt ganz unmissverständlich, dass eine Brauanzeige vor dem Brauanfang zu erfolgen hat, egal ob der Hobbybrauer bei sich daheim oder aufm Dach vom Nachbarn brauen will.
Aber du hast mir damit die Erleuchtung gebracht. :thumbsup
Der Herstellungsort beim Vater ist einmalig vorab anzuzeigen. @hiasl kam von Anfang an zu dem richtigen Ergebnis, das ich nun teile. Die Begründung sehe ich aber dennoch nicht in der AO.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 11:47
von bwanapombe
fctriesel hat geschrieben: Freitag 15. Januar 2021, 08:40 ...
Gasflasche hat geschrieben: Donnerstag 14. Januar 2021, 22:28 Absatz 2 dagegen, beschreibt ganz unmissverständlich, dass eine Brauanzeige vor dem Brauanfang zu erfolgen hat, egal ob der Hobbybrauer bei sich daheim oder aufm Dach vom Nachbarn brauen will.
Aber du hast mir damit die Erleuchtung gebracht. :thumbsup
Der Herstellungsort beim Vater ist einmalig vorab anzuzeigen. @hiasl kam von Anfang an zu dem richtigen Ergebnis, das ich nun teile. Die Begründung sehe ich aber dennoch nicht in der AO.
Den Absatz 2 sachlich von der Steuerbefreiung der 2 hl zu trennen erschließt sich mir nicht. Die Anzeige dient dem HZA zu erkennen, ob jemand versäumt hat die Steuer anzumelden und zu bezahlen. Ein Hobbybrauer, der Bier nicht im Haushalt braut und die 2 hl nicht steuerfrei bekommt, braucht keine Anzeige.

Dirk

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 12:03
von fctriesel
Ich gehe davon aus, wenn als Einheit zu betrachten wäre, dann wäre es auch ein Absatz.
Wenn ich mir den § aus dem Juristendeutsch übersetze, würde es logischer Klingen Absatz 1 und 2 zu tauschen.
1. Sagt 2hl Steuerfrei, wenn im eigenen Haushalt.
2. Sagt vor Herstellungsbeginn anzeigen.
3. Sagt wenn nach Absatz 1 mehr als 2hl, dann Versteuer mit vordruck.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 12:26
von Ladeberger
Die Reihenfolge ist schon stringent, so wie sie ist. Zunächst müssen die Tatbestandsmerkmale einer Steuerbefreiung sauber ausdefiniert werden, bevor man irgendwelche Anzeigepflichten dazu ausgestaltet.

Gruß
Andy

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 12:31
von fctriesel
Verstehe, aber dennoch gilt Absatz zwei auch unabhängig von Absatz eins, oder?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 12:42
von bwanapombe
Problem ist, dass der Begriff Hobbybrauer ohne die 2hl-Freimenge nicht gefaßt ist. Für Bier ist Biersteuer fällig. Außer es wird zu Hause für den eigenen Verbrauch und nicht zum Verkauf hergestellt (i.e. Bier von Hobbybrauern). Das muß nach Abs 2 angezeigt werden. Von wem? Von dem, der es herstellt: Dem HB. Alles was sonst an Bier hergestellt wird liegt außerhalb von § 41.

Deshalb ist die Reihenfolge der Absätze auch logisch. Denn sonst müßte man erstmal geklärt haben was ein HB ist, bevor man sagt, dass er die Herstellung anzeigen muß. Nein, der Hobbybrauer zeigt die Herstellung an, damit das Bier steuerfrei sein kann. Ohne Anzeige wäre es eine steuerpflichtige Herstellung und Steueranmeldung und Steuer wären unverzüglich fällig.

Dirk

P.S. Andy war schneller.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 13:19
von Gasflasche
Ladeberger hat geschrieben: Freitag 15. Januar 2021, 12:26 Die Reihenfolge ist schon stringent, so wie sie ist. Zunächst müssen die Tatbestandsmerkmale einer Steuerbefreiung sauber ausdefiniert werden, bevor man irgendwelche Anzeigepflichten dazu ausgestaltet.

Gruß
Andy
Andy, irgendwas "reibt" da bei mir :Grübel Irgendwie will ich dir Recht geben, aber irgendwie auch nicht :puzz
Übergeordnet ist doch immer noch die Tatsache, dass der Gesetzgeber mit dem Paragraphen biersteurrechtlich bei Hobbybrauern wohl etwas geregelt haben will.
Dabei wird wohl laut § 29 BierStG das BMF dazu ermächtigt, die ersten zwei hl die durch einen HB hergestellt werden, von der Biersteuer zu befreien. Die Initiative liegt dabei wohl bei der Behörde und kann dies m.E. nur durch eine Prüfung. Die Prüfung, ob dabei die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, liegt also wohl nicht beim Hobbybrauer selber, sondern bei der Behörde. Dies kann er nur, wenn der Hobbybrauer (der Begriff wird aber irgendwie nirgends deutlich definiert, was natürlich Raum für Spekulation schafft) brav nach § 41 BierStV Absatz 2, sein Brauvorhaben mit den relevanten und gefragten Gegebenheiten anzeigt.

Außerdem - und das ist jetzt eine gefährliche These die ich nicht unterbauen kann - würde es mich persönlich schon wundern, dass Absatz 2 dabei nur gilt, wenn die Voraussetzungen von Absatz 1 gegeben sind. Und das ohne, dass auch nur auf die geringste Weise auf diesen Zusammenhang hingewiesen wird. Der Gesetzgeber ist mit Text sonst doch auch nicht so sparsam. :P

EDIT: Haken an der Sache scheint mir, wie der Begriff Hobbybrauer definitiert wird.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 15. Januar 2021, 15:02
von bwanapombe
Gasflasche hat geschrieben: Freitag 15. Januar 2021, 13:19 ...

Andy, irgendwas "reibt" da bei mir :Grübel Irgendwie will ich dir Recht geben, aber irgendwie auch nicht :puzz
Übergeordnet ist doch immer noch die Tatsache, dass der Gesetzgeber mit dem Paragraphen biersteurrechtlich bei Hobbybrauern wohl etwas geregelt haben will.
Dabei wird wohl laut § 29 BierStG das BMF dazu ermächtigt, die ersten zwei hl die durch einen HB hergestellt werden, von der Biersteuer zu befreien. Die Initiative liegt dabei wohl bei der Behörde und kann dies m.E. nur durch eine Prüfung. Die Prüfung, ob dabei die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, liegt also wohl nicht beim Hobbybrauer selber, sondern bei der Behörde. Dies kann er nur, wenn der Hobbybrauer (der Begriff wird aber irgendwie nirgends deutlich definiert, was natürlich Raum für Spekulation schafft) brav nach § 41 BierStV Absatz 2, sein Brauvorhaben mit den relevanten und gefragten Gegebenheiten anzeigt.

Außerdem - und das ist jetzt eine gefährliche These die ich nicht unterbauen kann - würde es mich persönlich schon wundern, dass Absatz 2 dabei nur gilt, wenn die Voraussetzungen von Absatz 1 gegeben sind. Und das ohne, dass auch nur auf die geringste Weise auf diesen Zusammenhang hingewiesen wird. Der Gesetzgeber ist mit Text sonst doch auch nicht so sparsam. :P

EDIT: Haken an der Sache scheint mir, wie der Begriff Hobbybrauer definitiert wird.
Absatz 2 ist eine Voraussetzung, um die Freimenge in Anspruch zu nehmen. Das darf ich eben nicht heimlich still und leise, deshalb die Anzeige.

Ziel von § 41 BierStV ist doch die Freimenge zu regeln, die durch § 29 BierStG ermöglicht wird. In § 29 wird aber nicht ermöglicht eine allgemeine Anzeigpflicht für Haus- und Hobbybrauer zu regeln. Und Du fragst richtig, was macht mich zu einem? Und warum nicht die Garten-, Terassen-, Garagen-, Schuppen-, Gelegenheits- und Freizeitbrauer?

Ich hätte den Text auch anders geschrieben, aber das ist "hätte, hätte, Fahrradkette". Es steht da, wie es da steht.

Dirk

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Sonntag 17. Januar 2021, 17:17
von Erzgebirgler
Im HZA Erfurt ist die Anmeldung für 2021, wie auch letztes Jahr, ohne Nachfrage nach Geburtsdatum durch gelaufen.
Es ist im Formular vermerkt das die Anmeldung jährlich erfolgen muss, gleicher Vordruck wie 2020.

Ulrich

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Sonntag 17. Januar 2021, 17:30
von bierhistoriker.org
HZA Köln bestätigt auch wie in den Vorjahren.

cheers

Jürgen

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Sonntag 17. Januar 2021, 18:32
von gmb
gmb hat geschrieben: Dienstag 12. Januar 2021, 17:35 Moin zusammen,

auch ich habe die Aufforderung erhalten, mein Geburtsdatum dem Zoll mitzuteilen.
Ich habe mich daraufhin nach der Rechtsgrundlage erkundigt.
Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.

Mal sehen, was passiert.

Gerd

"Sehr geehrte Damen und Herren,

können sie mir bitte die Rechtsgrundlage mittteilen, daß das Geburtsdatum für die Anzeige als Hobbybrauer erforderlich ist?

MfG

xxxx

Am 12.01.21 um xx:xx schrieb xxxxxxx@zoll.bund.de:
> Hauptzollamt Oldenburg
> xxxxxxxxxxx
>
>
> Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
>
> aufgrund einer neuen IT-Software unserseits, ist es erforderlich, dass Sie uns als Privatperson auch Ihr Geburtsdatum mitteilen.
>
> Ich bitte daher um Mitteilung!
>
> Vielen Dank!
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag "
Moin zusammen,

auf meine Nachfrage nach der Rechtsgrundlage habe ich vom HZA Oldenburg keine Antwort erhalten, aber ich habe vor 2 Tagen die Eingangsbestätigung meiner Anzeige als Hobbybrauer ( wie jedes Jahr) per Brief erhalten.
Die Angelegenheit ist damit für mich erledigt.

Gerd

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 10:11
von Flohaan
In Schweinfurt scheint's auch keine neue Software o.ä. zu geben. Auf meine Mail kam 10 Tage später wie gewohnt die Bestätigung und wie gewohnt der Vordruck fürs nächste Jahr, der wie gewohnt ignoriert und durch eine Mail ersetzt wird.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 10:33
von danieldee
Flohaan hat geschrieben: Dienstag 19. Januar 2021, 10:11 In Schweinfurt scheint's auch keine neue Software o.ä. zu geben. Auf meine Mail kam 10 Tage später wie gewohnt die Bestätigung und wie gewohnt der Vordruck fürs nächste Jahr, der wie gewohnt ignoriert und durch eine Mail ersetzt wird.
Vom Hr. Stellwagen habe ich das neue Formular mit Geburtsdatum erhalten

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 11:35
von Flohaan
Das Formular habe ich aber auch letztes Jahr mit der Anmeldung für 2020 schon bekommen und in der diesjährigen Mail kein Geburtsdatum genannt.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 14:46
von WillieThePooh
Das HZA Osnabrück wollte auch mein Geburtsdatum zur Verifizierung. Ein weiteres Formular war nicht dabei.
Eine Rückmeldung kam aber auch nicht. Das ist jetzt 16 Tage her

Gruß
Reiner

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 21:53
von ak59
... und ich hatte den Zettel vom letzten Jahr verlegt, am 2.1. eine email geschrieben, letzte Woche eine nachgeschoben und noch keine Rückantwort ...

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 21:55
von marsabba
ich schicke seit vielen Jahren ausschliesslich Emails. Die Antwort kann einige Wochen dauern, kam aber bisher immer...

Martin

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 02:13
von §11
Ich bin einfach ausgewandert!

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 07:01
von SchlatzPopatz
HZA Dresden hat kein Geburtsdatum abgefragt.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 08:09
von DerDerDasBierBraut
§11 hat geschrieben: Mittwoch 20. Januar 2021, 02:13 Ich bin einfach ausgewandert!
Noch nicht gehört, dass Biden zur Kompensation der Coronastütze eine Biersteuer für Hobbybrauer in den Staaten einführen wird? Zum rechtssicheren Ausarbeiten der Gesetzesvorlagen will sich die US Regierung an den erprobten Texten aus dem Bierland Deutschland orientieren.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 12:14
von §11
DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Mittwoch 20. Januar 2021, 08:09
§11 hat geschrieben: Mittwoch 20. Januar 2021, 02:13 Ich bin einfach ausgewandert!
Noch nicht gehört, dass Biden zur Kompensation der Coronastütze eine Biersteuer für Hobbybrauer in den Staaten einführen wird? Zum rechtssicheren Ausarbeiten der Gesetzesvorlagen will sich die US Regierung an den erprobten Texten aus dem Bierland Deutschland orientieren.
Und haben das HZA Kiel um Amtshilfe gebeten.

Und das im Land die nicht mal ein richtiges Meldewesen haben :P

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 17:54
von DunklerMessias
Ich habe Post vom HZA Hannover bekommen.
Per Mail wurde ich aufgefordert mein Geburtdatum anzugeben, ich habe freundlich nach der Rechtsgrundlage gefragt.

Heute in der Snail Mail zwei Seiten vom HZA:
Bezogen wird sich auf § 29b AO und §209 Abs. 1
Weiter wird die Unterscheidung namensgleicher Personen als Grund aufgeführt. Dazu noch ein Link auf die Website des Zolls und natürlich die Bitte um Mitteilung des Geburtsdatums.

Na, dann habe ich ja etwas zu lesen. Schade das Brauwolf seine Postings gelöscht hat, m.E. war da irgendeine Dienstanweisung o.ä. erwähnt.
Hat die zufällig jemand gespreichert?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 18:41
von bwanapombe
Hallo DunklerMessias,

§ 29 bezieht sich allgemein auf die Erlaubnis der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 209 Abs 1 auf die Steueraufsicht, für den Hobbybrauer also, dass die Bierherstellung der Steueraufsicht unterliegt

das ist nichts neues und sagt erstmal nicht, warum man mehr als nötig personenbezogene Daten erheben darf.

Die Unterscheidung namensgleicher Personen, dürfte auch über die Anschrift möglich sein. Die Anschrift mußt Du bei der Steueranmeldung (2075) angeben oder natürlich auch bei der Anzeige des Herstellungsortes der Freimenge. Gibt es denn überhaupt Personen mit gleichem Namen unter der angegebenen Anschrift?

Bei andere Betroffenen wurde ja eine neue Software als Grund genannt.

Dirk

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Montag 25. Januar 2021, 21:15
von Räuber Hopfenstopf
Die Unterscheidung namensgleicher Personen, dürfte auch über die Anschrift möglich sein.
Hier im ländlichen Norddeutschland, wo die eine Hälfte des Dorfes Cohrs und die andere Müller heisst, vier Generationen auf einem Hof wohnen und seit anno knips alle männlichen Nachkommen Heinrich, Friedrich oder Walter heissen, ist das mit dem Geburtsdatum u. U. gar keine schlechte Idee (zumindest, wenn man als Zollbeamter den Überblick behalten möchte).