Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

iwoasnix
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#101

Beitrag von iwoasnix »

Gibt es evtl. einen Mustertext bzgl. der Wettebewerbsbierbesteuerung? dann stelle ich die Anfrage gerne an mein Zollamt Rosenheim,
Bierige Grüße Stephan

Speidel Braumeister 20L + Tilt pro + Ferminator Connect + Biersommelier Doemens.
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Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#102

Beitrag von Ruthard »

Kaso hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 09:01 Hi

auch wenn es unterschiedliche Ansichten über den Wert der Aussagen der HZA's gibt hier die Antwort des HZA Karlsruhe:
Hierzu muss gesagt werden, dass das HZA Karlsruhe ursprünglich anderer Ansicht war. Das HZA bestand nach einer entsprechenden Anfrage eines Hobbybrauers darauf, dass seine 3 Liter Wettbewerbsbier versteuert werden müssen (ca 40ct Biersteuer), obwohl der Hobbybrauer darauf hingewiesen hatte, dass auf der Veranstaltung kein Verkauf stattfinden wird.
Es bedurfte erst einer Rücksprache mit einer übergeordnete Stelle und einer entsprechende Anweisung von dort, um beim HZA eine "Meinungsänderung" zu veranlassen.

Was lehrt uns das? Auslassungen der Zollverwaltung sind nicht endgültig. Es bedarf mitunter seitens des Bürgers Hinweise auf die geänderte Gesetzeslage.

Cheers, Ruthard
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Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#103

Beitrag von Ruthard »

Mitteilung von Störtebeker zur DM:
Beginnend mit dem Wettbewerb 2025 ist für die im Rahmen der Deutschen Meisterschaft der Hobbybrauer gebrauten und nach Stralsund eingeschickten/verbrachten Biere keine Biersteuer mehr zu entrichten. Siehe dazu nachstehend ein Auszug aus der Stellungnahme des Hauptzollamtes Stralsund vom 19.03.2025:

"Bier, welches von einem Haus- und Hobbybrauer in seinem Haushalt gebraut wurde und unentgeltlich bei Brauwettbewerben an die Gäste zur Verkostung ausgeschenkt wird, ist lt. dem Urteil 4 K 2875/19 VBi vom 12.01.2022 als steuerfrei zu betrachten. Entscheidend dabei ist, dass die Besucher des Wettbewerbs als "Gäste" zu betrachten sind, und dass das Bier nicht zu gewerblichen Zwecken hergestellt und verkauft wird.

Insofern wird auch seitens des Hauptzollamtes Stralsund der Begriff "eigener Verbrauch" im Sinne des § 41 BierStV dahingehend ausgeweitet, dass die unentgeltliche Verkostung des Bieres bei Brauwettbewerben durch Besucher, Teilnehmer oder einer Jury als sog. "eigener Verbrauch" zu betrachten und das Bier folglich steuerfrei ist. Sollte das Bier entgeltlich abgegeben werden, ist dieses steuerpflichtig.

Die zuvor gemachten Ausführungen bleiben auch von der Tatsache unberührt, dass für die Hobbybrauermeisterschaft eine Teilnahmegebühr erhoben wird. Diese ist nicht als entgeltliche Abgabe zu betrachten, da Sie lediglich die mit der Veranstaltung anfallenden Kosten deckt und mit der Verkostung als solches nicht in Zusammenhang steht."
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Humulus
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#104

Beitrag von Humulus »

Man sollte nur nicht glauben, dass den Zollämtern, nur weil sie in obiger Liste erscheinen, nicht doch noch etwas lächerliches einfällt, um die Bürger zu gängeln und Steuergelder mutwillig zu verplempern.. hier die neueste Posse des Hauptzollamtes Dortmund:

Letztes Jahr habe ich drei Flaschen Bier, die ich für die Ruhrpottmeisterschaft eingereicht hatte, nach alter Regelung noch artig versteuert. Gesamtsteueraufkommen 20 Cent!!!

Jetzt bekam ich vor einigen Tagen erst einen Anruf vom Hauptzollamt. Ich würde in den nächsten Tagen Post bekommen mit der Aufforderung ein Sudprotokoll für die versteuerte Biermenge einzureichen. Ausserdem müsse ich eine Unterschriftenprobe auf einem Formblatt postalisch einreichen.
Ich fragte den liebe Beamten natürlich, ob es sich dabei ggf. um einen Witz handeln würde. Aber nein, mitnichten, man mache halt Zufallsstichproben. Auf meinen Hinweis, dass es sich um ein Steueraufkommen von 0,20€ handelt, die laut einem zollamtseigenen Schreiben heute gar nicht mehr gezahlt hätten werden müssen und dass ich nicht verpflichtet bin, Aufzeichnungen zu führen, wurde nur mit Achselzucken reagiert. Dann bräuchte ich zumindest kein Protokoll einreichen. Die Unterschriftenprobe müsse aber sein. Der entsprechende Brief kam dann tatsächlich einige Tage später. Also kein Traum...

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder schreien soll. Ich hab die Unterschiftenprobe mit einem entsprechenden Schreiben eingereicht und um Aufstellung der Kosten für den Steuerzahler gebeten, die dieser gesamte Verwaltungsakt produziert. Ich vermute mal, da kommt eh nichts substantielles zurück...

Ich überlege auch, die Sache an den "Irrssinn der Woche" von extra 3 und ggf. den Bund der Steuerzahler zu schicken. Schwachsinn kennt keine Grenzen :puzz
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Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#105

Beitrag von Ruthard »

Ich gehe mal davon aus, dass du bei der Steueranmeldung für deine drei Flaschen Bier das Formular 2075 ordnungsgemäß unterschrieben hast. Wieso jetzt eine Unterschriftsprobe verlangt wird, erschließt sich mir nicht - eine Rechtsgrundlage ist mir auch nicht bekannt.

Hat sich die Behörde in ihrem Schreiben auf eine Rechtsgrundlage berufen? Ich vermute nein.

Wenn du jetzt schriftlich anfragst und dein Schreiben unterzeichnest, haben sie ihre Unterschriftsprobe. Die Behörde muss aber Auskunft geben, wie und wofür diese Unterschriftsprobe verwendet wird.

Mich würde interessieren, was geschieht, wenn du das Schreiben der Behörde ignorierst. Wenn sie nachhaken und Maßnahmen androhen, müssten sie spätestens dann die Rechtsgrundlage benennen - die es meiner Auffassung nach nicht gibt.

Du kannst freilich die nächsten 3 Liter Bier anmelden, dann haben sie die gewünschte Unterschrift.

Grundsätzlich habe ich festgestellt, dass sich die Hauptzollämter mit den seit 1. Januar 2025 geltenden Regelungen schwer tun.
Ich hatte zum Jahreswechsel alle 41 HZA angeschrieben, bzw. anschreiben lassen, um den Umgang mit den Neuregelungen zu erfahren.
Teilweise waren die Bestimmungen auch Ende Januar noch nicht bekannt (obwohl die GZD dazu per 16.12.2024 ein Rundschreiben verschickt hatte), oder wurden schlichtweg ignoriert. Meist haben ich korrekte Antworten bekommen, aber auch absoluten Unsinn.

In zwei Fällen wurde behauptet, der Wegfall der Anzeigepflicht sei nur vorübergehend, bzw. "bis auf weiteres". Leute, der Wegfall der Anzeigepflicht ist Gesetz!

Unlängst haben ein paar Freunde im Dunstkreis des HZA Darmstadt Biere zur Steuer angemeldet, weil die auf einer Veranstaltung verkauft werden sollten. Sie wurden aufgefordert, Brauprotokolle nachzureichen.

Ich habe daraufhin selber 3 Liter Bier zur Steuer angemeldet, natürlich ohne Brauprotokoll, und habe brav die anfallende Biersteuer von 25ct überwiesen. Auf die Aufforderung, ein Brauprotokoll vorzulegen, warte ich heute noch. Irgendwie fühle ich mich ignoriert. Was denken die sich eigentlich?



Cheers, Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#106

Beitrag von Ernie »

Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 16:48 Ich überlege auch, die Sache an den "Irrssinn der Woche" von extra 3 und ggf. den Bund der Steuerzahler zu schicken. Schwachsinn kennt keine Grenzen :puzz
:thumbsup
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#107

Beitrag von bwanapombe »

Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 16:48 ...

Ich überlege auch, die Sache an den "Irrssinn der Woche" von extra 3 und ggf. den Bund der Steuerzahler zu schicken. Schwachsinn kennt keine Grenzen :puzz
Ich glaube ja, die werden überschüttet mit Themen, aber ja, mach das mal. Das ist schon ein extremer Fall. Und das mit der Unterschriftenprobe verstehe ich auch nicht. Haben die Verdacht, dass ein Dritter die Anmeldung eingereicht hat? Kann doch egal sein, solange die angemeldete Steuer auch beglichen ist.

Dirk
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#108

Beitrag von Humulus »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 17:46 Ich gehe mal davon aus, dass du bei der Steueranmeldung für deine drei Flaschen Bier das Formular 2075 ordnungsgemäß unterschrieben hast.
Ja, hatte die 6 Seiten des Formular 2075 eingereicht und tatsächlich erstmal die Unterschrift vergessen, weil alles online, per Email eingereicht. Daraufhin kam ein Brief per Post mit der Aufforderung zur Unterschrift. Hatte ich dann aber artig nachgereicht.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#109

Beitrag von Humulus »

bwanapombe hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 18:46
...Haben die Verdacht, dass ein Dritter die Anmeldung eingereicht hat? Kann doch egal sein, solange die angemeldete Steuer auch beglichen ist.
Als würde ich für 20 Cent auch noch Dokumentenfälschung betreiben, und warum bloß, beim Jupiter...das Ganze ist so dermaßen hirnrissig, das denkste dir nicht aus :Ahh
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#110

Beitrag von Ruthard »

Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 19:23
Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 17:46 Ich gehe mal davon aus, dass du bei der Steueranmeldung für deine drei Flaschen Bier das Formular 2075 ordnungsgemäß unterschrieben hast.
Ja, hatte die 6 Seiten des Formular 2075 eingereicht und tatsächlich erstmal die Unterschrift vergessen, weil alles online, per Email eingereicht. Daraufhin kam ein Brief per Post mit der Aufforderung zur Unterschrift. Hatte ich dann aber artig nachgereicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das HZA jetzt die Unterschrift zu deiner 2075. Oder wollten die noch mal extra eine Unterschriftsprobe haben?

Richtig ist, dass das Formular 2075 unterschrieben sein muss. Das geht mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader auch digital, man muss den Krempel nicht ausdrucken und wieder einscannen.

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#111

Beitrag von Humulus »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 23:27 Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das HZA jetzt die Unterschrift zu deiner 2075. Oder wollten die noch mal extra eine Unterschriftsprobe haben?
Meine Unterschrift auf das 2075 hatte ich direkt im Oktober 2024 nachgereicht. Jetzt im März 25 wollten sie nochmal extra eine Unterschriftenprobe, um zu vergleichen, ob ich vor einem halben Jahr für die 20 Cent nicht meinen Briefträger auf das 2075 hab unterschreiben lassen..
Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 23:27 Richtig ist, dass das Formular 2075 unterschrieben sein muss. Das geht mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader auch digital, man muss den Krempel nicht ausdrucken und wieder einscannen.
Genauso hatte ich es es dann im Okt 24 auch gemacht. Vielleicht war Ihnen das dann doch nicht fein genug.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#112

Beitrag von Johnny H »

Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 16:48 [...]
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder schreien soll. Ich hab die Unterschiftenprobe mit einem entsprechenden Schreiben eingereicht und um Aufstellung der Kosten für den Steuerzahler gebeten, die dieser gesamte Verwaltungsakt produziert. Ich vermute mal, da kommt eh nichts substantielles zurück...
[...]
Was die Kosten betrifft, kann ich zumindest teilweise helfen: hier hatte ich mal auf Basis der Zahlen im JStG 2024 durchgerechnet, welche Kosten pro Einzelanmeldung anfallen:
Immerhin können wir dadurch jetzt auch deutlich präziser einschätzen, was die (vermutlich) mehrere hundert Einzelanmeldungen weniger Flaschen für die HBCON 2019 den Staat gekostet haben.

Denn jede einzelne Einzelanmeldung kostet den Staat durchschnittlich

65,5/60 x 33,8€ + 36,72/60 x 46,5€ = 65,36€
Und das war schon eine konservative Schätzung (Pensionsrückstellungen und Bürobedarf wurden nicht unbedingt angemessen berücksichtigt).

Das sind die durchschnittlichen Kosten. Da in Deinem Fall die Akte bereits mehrfach angefasst wurde, würde ich den Betrag sogar noch deutlich erhöhen (nochmal eine Stunde zusätzliche Arbeit für jemand vom "mittleren Dienst" i.H.v. 33,80€/h, da ja nochmals Rückfragen kamen?). Möglicherweise musste auch mit einer höheren Stelle Rücksprache gehalten werden. Ich setze vorerst auf konservativ geschätzte 100€ - bietet jemand mehr?
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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