Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 10:42
Gibt es evtl. einen Mustertext bzgl. der Wettebewerbsbierbesteuerung? dann stelle ich die Anfrage gerne an mein Zollamt Rosenheim,
Hierzu muss gesagt werden, dass das HZA Karlsruhe ursprünglich anderer Ansicht war. Das HZA bestand nach einer entsprechenden Anfrage eines Hobbybrauers darauf, dass seine 3 Liter Wettbewerbsbier versteuert werden müssen (ca 40ct Biersteuer), obwohl der Hobbybrauer darauf hingewiesen hatte, dass auf der Veranstaltung kein Verkauf stattfinden wird.Kaso hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2025, 09:01 Hi
auch wenn es unterschiedliche Ansichten über den Wert der Aussagen der HZA's gibt hier die Antwort des HZA Karlsruhe:
Beginnend mit dem Wettbewerb 2025 ist für die im Rahmen der Deutschen Meisterschaft der Hobbybrauer gebrauten und nach Stralsund eingeschickten/verbrachten Biere keine Biersteuer mehr zu entrichten. Siehe dazu nachstehend ein Auszug aus der Stellungnahme des Hauptzollamtes Stralsund vom 19.03.2025:
"Bier, welches von einem Haus- und Hobbybrauer in seinem Haushalt gebraut wurde und unentgeltlich bei Brauwettbewerben an die Gäste zur Verkostung ausgeschenkt wird, ist lt. dem Urteil 4 K 2875/19 VBi vom 12.01.2022 als steuerfrei zu betrachten. Entscheidend dabei ist, dass die Besucher des Wettbewerbs als "Gäste" zu betrachten sind, und dass das Bier nicht zu gewerblichen Zwecken hergestellt und verkauft wird.
Insofern wird auch seitens des Hauptzollamtes Stralsund der Begriff "eigener Verbrauch" im Sinne des § 41 BierStV dahingehend ausgeweitet, dass die unentgeltliche Verkostung des Bieres bei Brauwettbewerben durch Besucher, Teilnehmer oder einer Jury als sog. "eigener Verbrauch" zu betrachten und das Bier folglich steuerfrei ist. Sollte das Bier entgeltlich abgegeben werden, ist dieses steuerpflichtig.
Die zuvor gemachten Ausführungen bleiben auch von der Tatsache unberührt, dass für die Hobbybrauermeisterschaft eine Teilnahmegebühr erhoben wird. Diese ist nicht als entgeltliche Abgabe zu betrachten, da Sie lediglich die mit der Veranstaltung anfallenden Kosten deckt und mit der Verkostung als solches nicht in Zusammenhang steht."
Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 16:48 Ich überlege auch, die Sache an den "Irrssinn der Woche" von extra 3 und ggf. den Bund der Steuerzahler zu schicken. Schwachsinn kennt keine Grenzen![]()
Ich glaube ja, die werden überschüttet mit Themen, aber ja, mach das mal. Das ist schon ein extremer Fall. Und das mit der Unterschriftenprobe verstehe ich auch nicht. Haben die Verdacht, dass ein Dritter die Anmeldung eingereicht hat? Kann doch egal sein, solange die angemeldete Steuer auch beglichen ist.Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 16:48 ...
Ich überlege auch, die Sache an den "Irrssinn der Woche" von extra 3 und ggf. den Bund der Steuerzahler zu schicken. Schwachsinn kennt keine Grenzen![]()
Ja, hatte die 6 Seiten des Formular 2075 eingereicht und tatsächlich erstmal die Unterschrift vergessen, weil alles online, per Email eingereicht. Daraufhin kam ein Brief per Post mit der Aufforderung zur Unterschrift. Hatte ich dann aber artig nachgereicht.Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 17:46 Ich gehe mal davon aus, dass du bei der Steueranmeldung für deine drei Flaschen Bier das Formular 2075 ordnungsgemäß unterschrieben hast.
Als würde ich für 20 Cent auch noch Dokumentenfälschung betreiben, und warum bloß, beim Jupiter...das Ganze ist so dermaßen hirnrissig, das denkste dir nicht ausbwanapombe hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 18:46
...Haben die Verdacht, dass ein Dritter die Anmeldung eingereicht hat? Kann doch egal sein, solange die angemeldete Steuer auch beglichen ist.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das HZA jetzt die Unterschrift zu deiner 2075. Oder wollten die noch mal extra eine Unterschriftsprobe haben?Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 19:23Ja, hatte die 6 Seiten des Formular 2075 eingereicht und tatsächlich erstmal die Unterschrift vergessen, weil alles online, per Email eingereicht. Daraufhin kam ein Brief per Post mit der Aufforderung zur Unterschrift. Hatte ich dann aber artig nachgereicht.Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 17:46 Ich gehe mal davon aus, dass du bei der Steueranmeldung für deine drei Flaschen Bier das Formular 2075 ordnungsgemäß unterschrieben hast.
Meine Unterschrift auf das 2075 hatte ich direkt im Oktober 2024 nachgereicht. Jetzt im März 25 wollten sie nochmal extra eine Unterschriftenprobe, um zu vergleichen, ob ich vor einem halben Jahr für die 20 Cent nicht meinen Briefträger auf das 2075 hab unterschreiben lassen..Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 23:27 Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das HZA jetzt die Unterschrift zu deiner 2075. Oder wollten die noch mal extra eine Unterschriftsprobe haben?
Genauso hatte ich es es dann im Okt 24 auch gemacht. Vielleicht war Ihnen das dann doch nicht fein genug.Ruthard hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 23:27 Richtig ist, dass das Formular 2075 unterschrieben sein muss. Das geht mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader auch digital, man muss den Krempel nicht ausdrucken und wieder einscannen.
Was die Kosten betrifft, kann ich zumindest teilweise helfen: hier hatte ich mal auf Basis der Zahlen im JStG 2024 durchgerechnet, welche Kosten pro Einzelanmeldung anfallen:Humulus hat geschrieben: Dienstag 25. März 2025, 16:48 [...]
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder schreien soll. Ich hab die Unterschiftenprobe mit einem entsprechenden Schreiben eingereicht und um Aufstellung der Kosten für den Steuerzahler gebeten, die dieser gesamte Verwaltungsakt produziert. Ich vermute mal, da kommt eh nichts substantielles zurück...
[...]
Und das war schon eine konservative Schätzung (Pensionsrückstellungen und Bürobedarf wurden nicht unbedingt angemessen berücksichtigt).Immerhin können wir dadurch jetzt auch deutlich präziser einschätzen, was die (vermutlich) mehrere hundert Einzelanmeldungen weniger Flaschen für die HBCON 2019 den Staat gekostet haben.
Denn jede einzelne Einzelanmeldung kostet den Staat durchschnittlich
65,5/60 x 33,8€ + 36,72/60 x 46,5€ = 65,36€