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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 17:23
von tauroplu
Hi, Dominic, eine solche Regelung gibt es offiziell nicht. Solche Dinge fallen unter den Passus "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen".
Die Aussage im Biersteuergesetz ist rel. eindeutig. Da steht leider nicht "Vor dem erstmaligen Brauen", sondern vor dem Braubeginn. Und das wird eben von den meisten Zöllnern so verstanden, dass es vor jedem Brauvorgang anzuzeigen ist. Aber es riecht eine formlose mail, feddich.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 17:28
von Jürgen
ggansde hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:43 Moin,
wurde diese Auflage begründet? Es muss ein Grund für den Entzug der Erleichterung vorliegen.
VG, Markus
Jürgen hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 16:16 aufgrund der steuerlichen Überwachung
Ich hab ja schon geschrieben, dass das Unfug ist.

Wie gesagt, ich mach den Spaß mal mit.
Beim brauen ist der Rechner eh an. Die E Mail ist in den Vorlagen drin, also kein Aufwand für mich den Knopf zu drücken...

Wollte eigentlich nur wissen, ob andere die gleiche Auflage aus Augsburg bekommen haben. Sind ja doch ein paar Brauer hier unten.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 17:31
von Jürgen
tauroplu hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 17:23 Und das wird eben von den meisten Zöllnern so verstanden, dass es vor jedem Brauvorgang anzuzeigen ist.
Komisch war eben nur, dass es der gleiche Zöllner auf einmal anders sieht...

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 17:33
von tauroplu
Spekulation: Vielleicht hat er einen neuen Chef/in bekommen.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 17:59
von Jürgen
Darum die Frage an die anderen im Einzugsgebiet :Greets

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 18:26
von ggansde
Moin,
sorry, aber das geht so nicht. Um die Erleichterungen aufzuheben muss es schon einen triftigen Grund geben, der einem auch genannt werden sollte. Z.B., dass man Biersteuer hinterzogen hat. Ich bin dem Zoll gegenüber ja auch eher friedlich gesonnen aber so etwas würde ich auf keinen Fall akzeptieren.
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 19:03
von Jürgen
ggansde hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 18:26 Um die Erleichterungen aufzuheben muss es schon einen triftigen Grund geben, der einem auch genannt werden sollte. Z.B., dass man Biersteuer hinterzogen hat.
Wo steht das geschrieben?


Gruß

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 19:57
von ggansde
Moin,
irgendjemand, der sich mit dem Thema auskennt, hat das mal hier im Forum geschrieben und die Begründung auch mitgeliefert. Ist aber eigentlich egal, denn es steht auch nirgends geschrieben, dass Du jeden Sud einzeln anmelden musst.
Mach's ruhig, bei mir wäre da allerdings eine Grenze überschritten.
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 21:43
von Wintermuffel
Ich hab zum zweiten Mal beim Augsburger Zollamt angemeldet. Habe das gleiche Antwort-schreiben wie letztes Jahr bekommen. Also nichts mit Sud anmelden.

Gruß
Heiner

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48
von Bilbobreu
Moin,

nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:

§ 41 Biersteuerverordnung
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.

Nach Abs. 2 Satz 1 steht damit eigentlich fest, dass der Beginn (jedes) Herstellungsvorgangs vorab dem HZA anzuzeigen ist. Aber nach Abs. 2 Satz 3 kann das HZA Erleichterungen zulassen. Kann bedeutet, dass HZA hat dazu eine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese muss - kurz gesagt - frei von willkürlichen Erwägungen sein.

Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung, ob Erleichterungen im Einzelfall zugelassen werden, hat das HZA den Erlass vom 28.2.2014 zu beachten. Bei diesem Erlass handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift (V 3206). Diese bindet auch das HZA, solange nicht besondere Umstände vorliegen. Nach diesem Erlass müssen Hobbybrauer regelmäßig als Erleichterung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal jährlich dem zuständigen HZA anzeigen. Soweit so gut, könnte man meinen.

Aber auch der Erlass enthält nun wieder ausdrücklich die Regelung, dass das HZA - quasi umgekehrt - im Einzelfall auch wieder die Anzeige jedes Herstellungsvorgangs verlangen kann. Aber auch insoweit ist eine willkürfreie Ermessensentscheidung zu treffen und diese nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen.

Also was folgt aus dem Ganzen bei dem hier diskutierten Problem?
Ein freundlicher Brief an das HZA mit etwa folgendem Inhalt:

"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"

So würde ich das machen.

Schönen Abend
Stefan

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 17:37
von Jürgen
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48
"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"
:goodpost:

Dann werd ich meinen Sachbearbeiter doch noch weiter nerven.

Gibt es diesen Erlass noch irgendwo? Google bringt mich nur auf einen anderen Zollthread hier im Forum :Grübel


Gruß

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:10
von Flawi
Hi,
ist das eigendlich normal, das der Zoll unangekündigte Hausbesuche macht?
Hatte da heute Besuch, aber keine Beanstandungen.
Da ich gestern meine Anmeldung für 2018 per Email geschickt hatte, die aber wohl noch nicht angekommen war, war der Besuch dann aber flott da.
Habt ihr auch solche Erfahrungen?

Grüße
Rainer

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:16
von DerDerDasBierBraut
Hört man öfter, dass der Zoll auch bei Hobbybrauern zuhause kontrolliert.
Welches Bundesland / HZA war es bei dir?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:21
von Flawi
NRW, HZA Krefeld

Grüße
Rainer

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:23
von hkpdererste
Die ham doch den Schuss nimmer gehört :Mad2 :Mad2 :Mad2

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:30
von Jomsviking
Was wollte des HZA denn von dir?
Mengenkontrolle?
Braust du mehr als 200L?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:35
von Flawi
Nein, soviel trinke ich nicht!
Ging aber wohl um die Menge und ob ich es verkaufen würde.

Grüße
Rainer

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 11. Januar 2018, 21:34
von Boludo
Das können die auch am Telefon fragen.
Ich hätte die nicht reingelassen. Aus Prinzip. Privatsphäre ist ein Grundrecht, das es zu verteidigen gilt.

Stefan

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 08:30
von Johnny H
Unangekündigte Hausbesuche sind eine Frechheit sondersgleichen.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 09:38
von Dinkhopf
Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 09:53
von floflue
Dinkhopf hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 09:38 Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
So ist es bei mir auch. Als ich mal wegen einer anderen Frage da angerufen habe (Umzug), wurde mir mitgeteilt, das ich keine weitere Bestätigungen für die Folgeanmeldgungen erhalte.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 10:00
von DerDerDasBierBraut
Das HZA Kiel schickt bei jeder Jahresmeldung eine Bestätigung. Ob es notwendig ist oder gar Vorschrift, weiß ich nicht.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 10:11
von Ruthard
DerDerDasBierBraut hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 10:00 Ob es notwendig ist oder gar Vorschrift, weiß ich nicht.
Langeweile, bzw. Unterforderung.

Cheers, Ruthard

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 10:54
von London Rain
Dinkhopf hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 09:38 Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
Beim HZA Duisburg ist das so. Das steht aber auch in dem ersten Schreiben das man bekommt drin, wenn man genau liest.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 11:03
von rayman
London Rain hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 10:54
Dinkhopf hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 09:38 Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
Beim HZA Duisburg ist das so. Das steht aber auch in dem ersten Schreiben das man bekommt drin, wenn man genau liest.
War bei mir ebenso...

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 13:57
von tauroplu
Ich habe es im letzten Jahr erstmalig nicht erhalten (HZA Dortmund).

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 15:32
von docpsycho
Flawi hat geschrieben: Donnerstag 11. Januar 2018, 20:10 Hi,
ist das eigendlich normal, das der Zoll unangekündigte Hausbesuche macht?
Hatte da heute Besuch, aber keine Beanstandungen.
Da ich gestern meine Anmeldung für 2018 per Email geschickt hatte, die aber wohl noch nicht angekommen war, war der Besuch dann aber flott da.
Habt ihr auch solche Erfahrungen?

Grüße
Rainer
Klar können die dich besuchen aber reinlassen musst du niemanden. Die haben wohl nix zu tun bei euch in NRW?

Grüße, Felix

Ps: das ist wahrscheinlich wie bei einem Schrauberkumpel von mir. Die Polizei hält den regelmäßig an und am Ende stellt sich heraus, die wollten sich nur den Oldtimer mal genauer angucken.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 15:46
von E.M.
Hallo,
HZA Augsburg: Dieses Jahr auch erstmalig die Aufforderung, jeden Brauvorgang anzuzeigen. Werd halt vor dem Einmaischen eine mail senden. Aber ob die am WE jemand liest?

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 18:13
von Malzwein
Das ist doch absurd! Auf der einen Seite wird laut gejammert, dass der Zoll überlastet ist - dazu gab es in 2017 einige Meldungen - und dann wird quasi an Verordnungen vorbei Aufwand maximiert, der a) vollkommen unsinnig ist, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen steht und b) wegen genannter Verordnung überhaupt keine Handlungsnotwendigkeit besteht.

Dezember 2017 im Spiegel: Tausende Geldwäsche-Meldungen stauen sich beim Zoll.

Also sehen wir es mal positiv: Wir scheinen wichtiger als die Mafia zu sein! :thumbsup

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 18:54
von hkpdererste
Das vielleicht nicht, aber die Chance von nem Hobbybrauer erschossen zu werden ist meiner Meinung nach wesentlich geringer als bei der Mafia. :Greets

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 18:59
von Mjoelnir
Ich glaube ehrlich gesagt die Mails werden eigentlich gar nicht gelesen bzw bearbeitet. Die werden nur auf dem Server gelagert, damit man Brauern eventuell im Nachhinein nachweisen kann, dass sie doch gewerblich brauen, falls sie Hinweise darauf finden. Wenn dann auf dem Mailserver Mails vom entsprechenden Brauer zu finden sind die im 2 Tage Abstand reinkommen, sollte wohl alles klar sein :Bigsmile
Ist also mit Sicherheit eine reine Vorsichtsmaßnahme, die eher den Brauern Zeit kostet als den Zoll.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 20:37
von Mjoelnir
Ja klar schauen die sich kurz die 3 Wörter Mail an, aber ich meinte, die werden jetzt nicht sortiert, die Daten in eine Liste eingetragen usw...

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Freitag 12. Januar 2018, 21:15
von Ladeberger
Mjoelnir hat geschrieben: Freitag 12. Januar 2018, 20:37 Ja klar schauen die sich kurz die 3 Wörter Mail an, aber ich meinte, die werden jetzt nicht sortiert, die Daten in eine Liste eingetragen usw...
Mhm. Ich befürchte eher Letzteres...

Gruß
Andy

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 20:19
von bigboss2
HZA Karlsruhe: Ich habe heute die Eingangsbestätigung meiner Brauanzeige vom 02.01.18 erhalten. Nachdem in 2016 und 2017 die einmalige Brauanzeige reichte (weil nicht mehr als 200 Liter gebraut wird) soll ich in diesem Jahr wieder jeden Brauvorgang vorab anzeigen. Ich hatte aber geschrieben, dass ich nicht mehr als 200 Liter brauen werde.
Zusätzlich steht unter Sonstiges: `` Sollten Sie die Freimenge um 100 Liter überschreiten, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der die Gründe für den Mehrbedarf an Bier angegeben sind! Ist das Bier nicht für den Eigenbedarf bestimmt, beträgt der Steuersatz 0,787€ je Hektoliter und Grad Plato.``

Für die Anmeldung werden ich aber nicht den mitgelieferten Vordruck verwenden. Das mache ich wie die letzten Male per E-Mail.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 22:03
von Johnny H
Ich mag mich hier täuschen, aber nach einigen Anekdoten in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass nach einigen überfälligen Lockerungen vor ein paar Jahren nun zumindest von einzelnen Zollämtern die Zügel wieder angezogen werden.

Es war in Amtsschimmelmaßstäben ein großer Schritt, als vor etwa drei oder vier Jahren die individuellen Sudmeldungen mehr oder minder flächendeckend abgeschafft wurden. Warum dies nun anscheinend wieder rückabgewickelt wird und zunehmend Individuen mit Hausbesuchen und individuellen Sudmeldungen behelligt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 22:12
von tauroplu
@E.M.: Ist völlig egal, ob die jemand liest oder nicht. Du hast die Meldung abgesetzt, bist der Aufforderung des HZAs nachgekommen und gut ist.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 22:34
von afri
Ich bekam gestern meine Bestätigung, dass ich auch 2018 als Hobbybrauer geführt werde, mit der gleichen Nr. wie im Vorjahr, immerhin (HZA Hannover). Auch sonst ist alles beim alten geblieben, keine Erschwernisse. Gut so.
Achim

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 22:54
von flensdorfer
Beim HZA Itzehoe ist auch alles wie gehabt. Keine Erschwernisse, gleiche Nr.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 22:56
von Mr_Mazine_LE
ich werde mal mit Verklag Frag den Staat mein örtliches HZA ärgern, die sollen mal Zahlen, Daten, Fakten, Dienstanweisungen, interne Regelungen liefern, dann können wir uns drauf einstellen :redhead

https://fragdenstaat.de

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Mittwoch 17. Januar 2018, 23:46
von hkpdererste
Gute Idee ... Vergiss dann aber nicht das Ergebnis hier zu verlinken.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 01:21
von Mr_Mazine_LE
Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48 Moin,

nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:

§ 41 Biersteuerverordnung
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.

Nach Abs. 2 Satz 1 steht damit eigentlich fest, dass der Beginn (jedes) Herstellungsvorgangs vorab dem HZA anzuzeigen ist. Aber nach Abs. 2 Satz 3 kann das HZA Erleichterungen zulassen. Kann bedeutet, dass HZA hat dazu eine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese muss - kurz gesagt - frei von willkürlichen Erwägungen sein.

Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung, ob Erleichterungen im Einzelfall zugelassen werden, hat das HZA den Erlass vom 28.2.2014 zu beachten. Bei diesem Erlass handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift (V 3206). Diese bindet auch das HZA, solange nicht besondere Umstände vorliegen. Nach diesem Erlass müssen Hobbybrauer regelmäßig als Erleichterung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal jährlich dem zuständigen HZA anzeigen. Soweit so gut, könnte man meinen.

Aber auch der Erlass enthält nun wieder ausdrücklich die Regelung, dass das HZA - quasi umgekehrt - im Einzelfall auch wieder die Anzeige jedes Herstellungsvorgangs verlangen kann. Aber auch insoweit ist eine willkürfreie Ermessensentscheidung zu treffen und diese nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen.
Einen kleinen Punkt ergänze ich mal:

§ 52 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen c). § 41 Absatz 2 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet.

§ 381 Verbrauchsteuergefährdung Abgabenordnung (AO)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der Verbrauchsteuergesetze [...]
1. über die zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflichten,
zuwiderhandelt, soweit die Verbrauchsteuergesetze oder die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.


§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung Abgabenordnung (AO)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter die aus der Tat zu seinen Gunsten verkürzten Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet. § 371 Absatz 4 gilt entsprechend.


§ 370 Steuerhinterziehung Abgabenordnung (AO)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt [..]


Wenn Sie wollen, können Sie unangenehm werden :redhead

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 07:15
von ggansde
Moin,
Hat schon jemand Rückmeldung vom HZA Darmstadt? Würde mich interessieren, ob die auch wieder in alte Zeiten zurückfallen.
VG, Markus

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 07:27
von realholgi
bigboss2 hat geschrieben: Mittwoch 17. Januar 2018, 20:19 HZA Karlsruhe: Ich habe heute die Eingangsbestätigung meiner Brauanzeige vom 02.01.18 erhalten. Nachdem in 2016 und 2017 die einmalige Brauanzeige reichte (weil nicht mehr als 200 Liter gebraut wird) soll ich in diesem Jahr wieder jeden Brauvorgang vorab anzeigen. Ich hatte aber geschrieben, dass ich nicht mehr als 200 Liter brauen werde.
Zusätzlich steht unter Sonstiges: `` Sollten Sie die Freimenge um 100 Liter überschreiten, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der die Gründe für den Mehrbedarf an Bier angegeben sind! Ist das Bier nicht für den Eigenbedarf bestimmt, beträgt der Steuersatz 0,787€ je Hektoliter und Grad Plato.``

Für die Anmeldung werden ich aber nicht den mitgelieferten Vordruck verwenden. Das mache ich wie die letzten Male per E-Mail.
HZA Karlsruhe: Habe ich auch so bekommen.
Nach einem Telefonat mit dem enstprechenden Sachbearbeiter hat sich herausgestellt, das dieser neu ist und *allen* Hobbybrauern in seinem Wirkungsfeld dieses "jeden Brauvorgang vorab einzeln anzeigen" auferlegt hat. Seufz.

Scheinbar hat er da nicht genug zu tun, denn angeblich würde das aus "statistischen" Gründen gemacht.

Ok, Challenge accepted.

Da habe ich ihm dann eine freundliche Nachricht à la Stefan geschickt:
Bilbobreu hat geschrieben: Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom 10.01.2018 ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält.

Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).

Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch.
Auch nur so aus statistischen Gründen; mal schauen, was nun passiert...

/h.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 07:32
von DerDerDasBierBraut
flensdorfer hat geschrieben: Mittwoch 17. Januar 2018, 22:54 Beim HZA Itzehoe ist auch alles wie gehabt. Keine Erschwernisse, gleiche Nr.
Ebenso beim HZA Kiel. Alles wie immer. Ich hatte sogar dazu geschrieben, dass ich die Freimenge vermutlich um etwa 300l überschreite.

Die Zoll Internetseite für privates Bierbrauen weiß auch nichts von neuen Regelungen. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/A ... /bier.html

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 07:57
von brötchenfluss
ggansde hat geschrieben: Donnerstag 18. Januar 2018, 07:15 Moin,
Hat schon jemand Rückmeldung vom HZA Darmstadt? Würde mich interessieren, ob die auch wieder in alte Zeiten zurückfallen.
VG, Markus
Warte ich auch noch drauf.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 08:08
von SchlatzPopatz
HZA Dresden ist auch alles wie in den letzten beiden Jahren.

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 11:07
von Felix83
Das ist grenzdebil dämlich in Karlsruhe...
Bis jetzt haben sicher die meisten bei einer Überschreitung der Freimenge diese auch per 2075 bezahlt.
Aber wenn man jetzt ab 100l drüber unter Generalverdacht gestellt wird und sich schriftlich rechtfertigen muss, werden da einige aus Sorge den Zoll oder Schlimmeres im Haus zu haben nochmal drüber nachdenken.

Mal schauen, was mir da jetzt blüht. Ich hab für dieses Jahr noch keine Rückmeldung vom Zoll und hab direkt einen 2075er Sud angemeldet für eine Geburtstagsfeier von einer Bekannten. Höchst verdächtig! :Grübel

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 11:18
von Jomsviking
HZA Stuttgart:
Gleiche Regelung wie die letzten Jahre. Eine einmalige Anmeldung und gut ist.
Auch bei Fragen sind die Sehr Nett und Hilfsbereit. Ich kann mich hier überhaupt nicht beklagen =)

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 17:26
von Hopfen-Q
und nochmal HZA Karlsruhe,
ich muss "jeden einzelnen Herstellungsvorgang vorab anzeigen" :thumbdown
Außerdem ab 300L " die Gründe für den Mehrbedarf an Bier schriftlich zu erklären" :Mad2

das scheint also in diesem HZA die neue Leitlinie zu sein, auch in der Zweigstelle Heidelberg.
Ich denk schon mal über Gründe für Mehrbedarf an Bier nach, hmmm, eigentlich fällt mir nur einer ein: DURST :puzz

Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

Verfasst: Donnerstag 18. Januar 2018, 18:18
von Exedus
- Du backst gern dein eigenes Treberbrot mit selbst gebrautem Bier. (und das exzesziv)
- Du trinkst nicht alles deiner Sude aus, weil es vorher umgekippt ist. Es musste in den Ausguss.
- Du nimmst dein Bier auch zum kochen und verfeinern von Speisen.
- Bier ist für dich ein Lebensmittel

Mehr fällt mir auf die schnelle auch nicht ein :Grübel