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				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 13:08
				von Ruthard
				die Frage nach der Möglichkeit einer "Sammelbiersteueranmeldung" (2075) für das ganze Jahr 2020 
Es gibt HZA, die sich auf so eine "Sammelbiersteueranmeldung" einlassen, dies verstößt aber gegen das Gesetz ( §15 Abs. 2 BierStG).
In den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es sogar mal einen Erlass des BMF, der eine solche "Sammelbiersteueranmeldung" empfohlen hat. Das wurde aber ganz schnell zurückgepfiffen, nachdem jemand noch mal den Gesetzestext durchgelesen hat. Auch das BMF darf sich nicht gegen das Gesetz stellen, ebenso wenig wie die HZA und die GZD.
Es bringt dem Hobbybrauer auch keine wirklichen Vorteile, die Zeitersparnis ist marignal.
Viel besser wäre es, gesetzeskonform jeden Sud einzeln zur Steuer anzumelden und ab und an mal die Vorzüge des §32 BierStV in Anspruch zu nehmen. Der lässt es nämlich zu, sich 
pro Anmeldung um bis zu 9,99 € zu verrechnen. Bei einer Anmeldung im Jahr wäre das einmal bis zu 9,99 €, bei zehn Anmeldungen im Jahr bis zu zehn mal 9,99 €.
Irgendwann merkt die Obrigkeit, dass sie sich im Grunde selber veräppelt und ändert diesen unwirtschaftlichen Quatsch.
Cheers, Ruthard
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 13:41
				von Gasflasche
				An sich ist mir die Gesetzeswidrigkeit und -lage schon klar, aber wenn sowohl ich als das HZA irgendwas pragmatisch handhaben wollen, damit die Sachen die nachm Gesetz versteuert werden sollen auch korrekt versteuert werden, sehe ich wenig was dagegen spricht. Klar hat es einen sicheren ironischen "Geschmack", wenn man bewusst einen Teil des Gesetzes ignoriert, damit man am Ende gesetzeskonform handelt. Aber soweit ich weiß, sollten Gesetze immer noch im Interesse der Bürger erfunden und gehandhabt werden.. Außerdem stecken letztendlich auch nur Menschen dahinter und sind Gesetze daher durchaus auch gern mal widersprüchlich und sollten m.M.n. daher auch "menschlich" (jedoch vernünftig) gehandhabt werden.  

 Erst wenn Gesetze einwandfrei sind werde ich sie dementsprechend einwandfrei befolgen.  
 
 
Mir geht es nur da drum, die Flaschen die "zweckentfremdet" werden - die also den Bereich des Eigenverbrauchs verlassen - korrekt zu versteuern. An sich finde ich das ganze auch schwachsinnige Haarspalterei (und ich weiß, dass das HZA und andere HZÄ da gleicher Meinung sind, also da brauche ich dann wohl keine Überzeugungsarbeit mehr leisten), aber wenn das der Weg des geringsten Übels ist und ich so der ausführenden Gewalt die Hand schütteln kann und alle am Ende zufrieden sind, will ich das auch so probieren. Ich sage nicht, dass das für alles und bei allen der richtige Weg ist, aber in diesem Fall und mit meiner pragmatischen Art..  
 
 
Sind Gesetze letztendlich nicht sowieso nicht oft nur für die Fälle erfunden, wo man mit Vernunft und Pragmatismus nicht mehr weiter kommt?
EDIT: wir sollten uns davon bewusst sein, jetzt gefährlich nah dran zu sein, eine Grundsatzdiskussion los zu treten  

 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 13:47
				von Gasflasche
				Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 13:08Viel besser wäre es, gesetzeskonform jeden Sud einzeln zur Steuer anzumelden und ab und an mal die Vorzüge des §32 BierStV in Anspruch zu nehmen. Der lässt es nämlich zu, sich 
pro Anmeldung um bis zu 9,99 € zu verrechnen. Bei einer Anmeldung im Jahr wäre das einmal bis zu 9,99 €, bei zehn Anmeldungen im Jahr bis zu zehn mal 9,99 €.
 
Wenn ich das großzügig interpretiere, könnte ich mir bis jetzt also bei jeder Anmeldung dann so verrechnen, dass ich immer auf 0,00€ komme und keine Steueranmeldung mehr machen muss..
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 13:58
				von DerDerDasBierBraut
				Gasflasche hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 13:47
Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 13:08Viel besser wäre es, gesetzeskonform jeden Sud einzeln zur Steuer anzumelden und ab und an mal die Vorzüge des §32 BierStV in Anspruch zu nehmen. Der lässt es nämlich zu, sich 
pro Anmeldung um bis zu 9,99 € zu verrechnen. Bei einer Anmeldung im Jahr wäre das einmal bis zu 9,99 €, bei zehn Anmeldungen im Jahr bis zu zehn mal 9,99 €.
 
Wenn ich das großzügig interpretiere, könnte ich mir bis jetzt also bei jeder Anmeldung dann so verrechnen, dass ich immer auf 0,00€ komme und keine Steueranmeldung mehr machen muss..
 
Ne, doch. Anmelden musst du. Auch wenn es eine Nullmeldung ( 0 EUR) wird.
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 14:24
				von JokerPs
				und das kannst Du Dir dann wegen Corona noch stunden lassen:
https://www.lebensmittelzeitung.net/ind ... uer-145570 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 14:31
				von Ruthard
				Grundsatzdiskussionen führen wir in diesem ergötzlichen Forum seit 20 Jahren.
Eine konsequent durchgezogene Exit-Strategie wäre mir lieber.
Cheers, Ruthard
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 15:16
				von Johnny H
				Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 13:08
[...]
Viel besser wäre es, gesetzeskonform jeden Sud einzeln zur Steuer anzumelden und ab und an mal die Vorzüge des §32 BierStV in Anspruch zu nehmen. Der lässt es nämlich zu, sich 
pro Anmeldung um bis zu 9,99 € zu verrechnen. Bei einer Anmeldung im Jahr wäre das einmal bis zu 9,99 €, bei zehn Anmeldungen im Jahr bis zu zehn mal 9,99 €.
Irgendwann merkt die Obrigkeit, dass sie sich im Grunde selber veräppelt und ändert diesen unwirtschaftlichen Quatsch.
[...]
 
  
 
Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 8. April 2020, 14:31
[...]
Eine konsequent durchgezogene Exit-Strategie wäre mir lieber.
[...]
 
ZExit!! ZoExit!
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 15:35
				von Ruthard
				
Zitat aus dem verlinkten Artikel:
Das bedeutet für die Brauwirtschaft in Deutschland eine Erleichterung von rund 650 Mio. Euro.
Manchmal fragt man sich ernsthaft, was die Journaille so raucht.
650 Mio Euro sind das jährliche Gesamtsteueraufkommen aus allen deutschen Brauereien. Das wird mitnichten erlassen, sondern nur gestundet, es muss also erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Bezahlt werden muss die Steuer auf jeden Fall, verschenkt wird nix.
Cheers, Ruthard
edit: 83 Mio. hl pro Jahr mal Regelsteuersatz 0,787€ = ca. 650 Mio. Euro, so berechnet sich das
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Mittwoch 8. April 2020, 15:58
				von §11
				Brauwolf hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 19:17
So einfach ist das mit dem Beginn der Herstellung auch nicht. Wann ist der denn? Wenn der Hobbybrauer den Entschluss fasst, ein Bier zu brauen? Wenn er die Zutaten kauft? Wenn er beginnt, das Malz zu schroten? Was ist, wenn er fertig geschrotetes Malz kauft?
Folgendes Szenario: Brauer geht in den Bioladen, kauft Malz und lässt es vom Händler schroten: Braubeginn beim Einmaischen zuhause. 2.Variante, Brauer kauft Malz, Händler hat aber keine Zeit zum Schroten, weil der nächste Kunde wartet. Er erlaubt dem Brauer, auf seiner Mühle das Malz selber zu schroten: Braubeginn beim Händler. Ist das noch steuerfrei, weil es nicht zuhause ist?
Cheers, Ruthard
Edit: Keine Con, aber einen Zollthread. Leute, Leute....
 
Es koennte auch erst das Anstellen gemeint sein. Das ganze Biersteuergesetz bezieht sich auf Bier nach der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur. Die Definiert Bier als vergorenes Getraenk aus Malz. Argumentativ koennte mit Beginn der Herstellung auch der Zeitpunkt des Anstellens gemeint sein. Waere das Gegenargument "es ist der Beginn gemeint", kann man auch dieses Argument ad absurdum fuehren, naemlich ob dann nicht schon die Aussaat des Getreides, das ja fuer Malz (osition 2203 der Kombinierten Nomenklatur) der erste Herstellungsschritt ist.
Cheers
Jan
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 18. April 2020, 14:47
				von Fe2O3
				Hallo zusammen,
Hab ne kurze Frage zur Anmeldung beim Zoll:
Ich werde (hoffentlich) bald nach längerer Zeit im Ausland zurück nach DE umziehen, und möchte natürlich irgendwann mal wieder Bierbrauen. 
Ist es für die Anmeldung beim zuständigen HZA in Berlin relevant, dass ich mal beim HZA Gießen eine Hobbybrauer-Nr habe?
Sprich: bringt es was, die bei der Erstanmeldung mitzuteilen, oder werde ich eh eine neue bekommen, da das nun zuständige HZA eine andere Entität ist?
Lg
Martin
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 18. April 2020, 14:56
				von Sierra
				Hi, 
völlig wurscht. Hinmailen (richtige Mailadresse beachten, ein Bekannter von mir hat jahrelang unter einer veralteten angezeigt und nie was von denen gehört ;) ) und vergessen. Nicht anmelden, sondern anzeigen.
Bei mir kam diesmal ein Schreiben zurück von einer anderen Sachbearbeiterin, die hat mir statt meiner alten Nr. unsere PLZ als neue Nr. zugeteilt.  
 
 
Gruß
Michael
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 19. April 2020, 14:24
				von Fe2O3
				Sierra hat geschrieben: Samstag 18. April 2020, 14:56
Hi, 
völlig wurscht. Hinmailen (richtige Mailadresse beachten, ein Bekannter von mir hat jahrelang unter einer veralteten angezeigt und nie was von denen gehört ;) ) und vergessen. Nicht anmelden, sondern anzeigen.
Bei mir kam diesmal ein Schreiben zurück von einer anderen Sachbearbeiterin, die hat mir statt meiner alten Nr. unsere PLZ als neue Nr. zugeteilt.  
 
 
Gruß
Michael
 
Danke Michael für die fixe Antwort! Dann kehre ich also für den Zoll als unbeschriebenes Blatt zurück nach DE :D 
Sorry, ich meinte natürlich die Anzeige beim Zollamt ;)
lG
Martin
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 11:14
				von n0l3n
				Ich habe noch eine Frage zum Anzeigezeitpunkt:
Nach Überschreiten der Freimenge und direktem Einreichen des Formulars 2075 wurde mir nun mitgeteilt, dass ich jeden Sud einzeln vorab anzeigen muss. Bis zum Erreichen der Freigrenze war eine einmalige Anmeldung ausreichend.
Es wurde weiterhin unter "Sonstiges" mitgeteilt, dass die Anzeige 5 Werktage vor dem Braubeginn erfolgen soll.
Grad letzteres widerspricht dem Hobbygedanken und dem spontanen Brauen von Kleinsuden, was ich grad sehr häufig für Hopfen- und Hefetests mache.
Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:
a) Präventive Anmeldung einer Vielzahl von Tagen im Voraus, um spontan brauen zu können. 
b) Die Anzeigefrist unterschreiten.
"Vorab" anzuzeigen heißt ja eigentlich, dass keine Frist vorhanden ist. Sollte ich Widerspruch einlegen? Oder doch Variante a) nutzen?
Danke schon mal.
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 11:21
				von Beerkenauer
				HI Olli
Da kann man keine pauschal gültige Antwort geben da jedes Zollamt das anders handhabt. 
Rufe doch einfach mal an und spreche mit dem zuständigen Beamten.
Ich habe mit meinem HZA gute Erfahrung gemacht und rufe bei Fragen direkt an. 
Bis jetzt hat das alles gut geklappt.
Stefan
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 11:39
				von bwanapombe
				Hallo Olli, 
steht unter Sonstiges auch worauf sich das HZA bezieht?
Meines Wissens muß laut Gestz und Verordnung eine Steueranmeldung für jeden Sud abgegeben werden (Vordruck 2075). 
Für die Anzeige kenne ich nur folgende Regelung:
BierStV § 41 (2) "Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen."
Da ja von der Biermenge im Kalenderjahr die Rede ist, kann sich die Anzeige ja nur auf den Beginn der Herstellung im Jahr beziehen. Es ist doch einigermaßen widersinnig, in der Anzeige eines Brautages, vor jedem Sud die Menge für das Kalenderjahr  anzugeben. 
Deshalb würde ich noch mal schauen oder fragen, worauf sich das bezieht.
Dirk
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:12
				von n0l3n
				Hi,
also dies ist auszugsweise der Brief, der jetzt kam.
Bis zum Erreichen der 2 hl war unter 3. noch das obere Kästchen angekreuzt.
Die Anzeigepflicht selbst stört mich nicht, aber die fehlende Spontanität durch die vorgegebene Frist.
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:31
				von tauroplu
				Ganz ruhig, Ruthard... 

 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 13:03
				von Ladeberger
				Warum bekommst du jetzt erst die Eingangsbestätigung zur Anzeige für 2020? Wann hattest du die Anzeige für 2020 abgegeben?
Gruß
Andy
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 13:09
				von ruger63
				Hallo,
ist wohl am 4.5.2020 angezeigt worden. So stehts zumindest auf der Bestätigung (Foto)
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 13:32
				von Ladeberger
				Ja, das sehe ich  
 
 
Für eine Einordnung der Vorgänge fehlt mir hier noch die Zeitachse:
- Wann erfolgte die (erstmalige) Anzeige der Brauaktivitäten für 2020?
- Wann erfolgte der erste Sud in 2020?
- Wann wurden die 200 l überschritten und wann zur Steuer angemeldet?
Gruß
Andy
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 13:41
				von n0l3n
				Erstmalige Anzeige war Anfang Januar. Darauf hin kam ne Woche später die Eingangsbestätigung mit dem angekreuzten Kästchen: "Die Anzeige nach §...".
Das wurde ja erfüllt.
Erster Sud war am 19.01.20
Am 04.05. habe ich dann die Menge, die 2 hl übersteigt, versteuert, das Formular 2075 an das HZA geschickt und das Geld überwiesen.
Darauf hin kam oben gezeigte Eingangsbestätigung.
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:21
				von bwanapombe
				Vielen Dank! Ich sehe in BierStV § 41 (2) keine Grundlage jeden Sud anzuzeigen. Nur der erste Kasten hat seine Grundlage dort. Im Text zum Kasten wird auch ausdrücklich Bezug genommen. 
Dir Begründung spricht nur von der Steueranmeldung (unverzüglich) mit 2075. Deshalb läßt das Schreiben weiter offen, auf welcher Grundlage sich die Forderung nach Anzeige vor jedem Sud bezieht. 
Ich bin kein Jurist und möchte nicht ausschließen, dass es eine Grundlage gibt. Aber wie gesagt, sehe ich sie nicht. 
Je nachdem wie Du persönlich an die Sache rangehen willst, kannst Du jetzt biem HZA fragen, auf welcher Grundlage das Verlangen steht oder Du zeigst den Termin jeden zukünftigen Brautags an. Das kann so aussehen, dass Du schon mal alle potentiellen Brautage nennst oder eben jeden Tag einzeln anzeigst. 
Du wirst damit rechnen müssen, dass Du nach jeden angezeigten Termin eine Rückfrage wegen der Steueranmeldung bekommst, wenn Du keine abgegeben hast (weil Du z.B. nicht gebraut hast).
Aber man muß den angezeigten Brautag ja dann nicht halten oder un-anzeigen. Auch steht es Dir frei mehr als 5 Werktage im Vorraus anzuzeigen. 
Wichtig ist auf jeden Fall die unverzügliche Abgabe der Steueranmeldung 2075 und die Begleichung der errechneten Biersteuer, so denn Bier hergestellt wurde.
Dirk
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:23
				von ggansde
				Meine Einschätzung: Wenn ein Hobbybrauer im Mai die 200 l Marke knackt, schauen sie halt mal genauer hin.
VG, Markus
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 15:18
				von hiasl
				Ob nun die vorherige Anzeige erforderlich ist, oder nicht ist sicherlich eine Prüfung wert. Handelt es sich nun um einen Herstellungsbetrieb oder nicht. Juristisch sicherlich kompliziert zu beantworten.
Ein Herstellungsbetrieb ist bei der Herstellung verbrauchssteuerpflichtiger Produkte nach § 139 Satz 1 AO verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Abgabenordnung (AO)
§ 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
(1) Wer Waren gewinnen oder herstellen will, an deren Gewinnung, Herstellung, Entfernung aus dem Herstellungsbetrieb oder Verbrauch innerhalb des Herstellungsbetriebs eine Verbrauchsteuerpflicht geknüpft ist, hat dies der zuständigen Finanzbehörde vor Eröffnung des Betriebs anzumelden. Das Gleiche gilt für den, der ein Unternehmen betreiben will, bei dem besondere Verkehrsteuern anfallen.
Bei meiner Laborbrauerei für Versuche wollte der Zoll damals auch 5 Tage Frist. Dies wurde mir sogar in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheids zugestellt. Wäre unschön gewesen, da es mir jede Flexibilität genommen hätte. Allein die Anforderung der Rechtsgrundlage zu dieser Frist (die nicht existiert), damit von unserer Rechtsabteilung ein fristgerechter Widerspruch geprüft werden kann, hat die Sache gelöst: Der Bescheid wurde von übergeordneter Stelle zurückgenommen, eine einfache, formlose Anmeldung vor der Herstellung reicht aus. Heißt für mich: Spätestens bevor ich die Hefe zugebe, schicke ich eine Mail ab. Die Herstellung der Würze allein ist ja nicht verbrauchssteuerpflichtig.
ggansde hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:23
Meine Einschätzung: Wenn ein Hobbybrauer im Mai die 200 l Marke knackt, schauen sie halt mal genauer hin.
VG, Markus
 
Da ist natürlich was dran...
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 16:41
				von Bierokrat
				ggansde hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:23
Meine Einschätzung: Wenn ein Hobbybrauer im Mai die 200 l Marke knackt, schauen sie halt mal genauer hin.
VG, Markus
 
Corona? Quarantäne?
Viel Quarantäne?  
 
 
 
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 16:59
				von n0l3n
				Bierokrat hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 16:41
ggansde hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 14:23
Meine Einschätzung: Wenn ein Hobbybrauer im Mai die 200 l Marke knackt, schauen sie halt mal genauer hin.
VG, Markus
 
Corona? Quarantäne?
Viel Quarantäne?  
 
 
  
 
Viel Zeit und viel Lust zu brauen  

 . Der Keller ist voll, aber ein Glück sind auch viele dunklere Biere dabei, die ja lange lagern können  

 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 20:01
				von Blondes
				tauroplu hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:31
Ganz ruhig, Ruthard... 
 
 
Ja, verdächtig ruhig noch...
Ich glaub, er nimmt Anlauf...  

 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 20:46
				von ggansde
				Was soll er denn sagen? Ist doch alles korrekt gelaufen 
 
 
VG, Markus
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 20:49
				von Ladeberger
				Ich glaube Ruthard ärgert sich eher, dass hier alle paar Wochen deckungsgleiche Sachverhalte diskutiert werden. Zuletzt hatte sich Stefan (Bilbobreu) im März selbst zitiert mit dieser Vorlage: 
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 85#p372185
Ich halte die Vorlage hier ebenfalls für anwendbar. Das Verhalten von n0l3n erscheint mir aufgrund der geschilderten Umstände rechtskonform. Was sich über die Forderung des HZA nicht behaupten lässt. Der vom HZA im Blanko-Feld "Begründung" eingefügte Textbaustein enthält keine Begründung des Verwaltungsaktes, sondern beschreibt lediglich ohnehin bekannte Umstände, die darüber hinaus nichts zur Sache tun.
Abseits des Einspruchs hast du dennoch jeden weiteren Sud dieses Jahr zur Steuer anzumelden (zum Anstellen) und die Steuer direkt zu überweisen.
Gruß
Andy
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 21:00
				von ggansde
				Das Zollamt kann Erleichterungen erlassen. Denke, dass ist unbestritten. Hier macht es das halt nicht. Evtl. gibt es dafür Gründe. 
Der Rest der Anwendung des BierStG für Hobbybrauer ist allerdings höchst fragwürdig. Das wird ggf. aber nur ein Richter entscheiden. Von daher sind Diskussionen hier und wie auch immer geartete Disziplinierungsmaßnahmen der Zollämter durch die Hobbybrauer m.E. sinnlos.
VG, Markus
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 22:58
				von n0l3n
				Ladeberger hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 20:49
Ich glaube Ruthard ärgert sich eher, dass hier alle paar Wochen deckungsgleiche Sachverhalte diskutiert werden. Zuletzt hatte sich Stefan (Bilbobreu) im März selbst zitiert mit dieser Vorlage: 
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 85#p372185
Ich halte die Vorlage hier ebenfalls für anwendbar. Das Verhalten von n0l3n erscheint mir aufgrund der geschilderten Umstände rechtskonform. Was sich über die Forderung des HZA nicht behaupten lässt. Der vom HZA im Blanko-Feld "Begründung" eingefügte Textbaustein enthält keine Begründung des Verwaltungsaktes, sondern beschreibt lediglich ohnehin bekannte Umstände, die darüber hinaus nichts zur Sache tun.
Abseits des Einspruchs hast du dennoch jeden weiteren Sud dieses Jahr zur Steuer anzumelden (zum Anstellen) und die Steuer direkt zu überweisen.
Gruß
Andy
 
Danke, den Teil hab ich wohl überlesen.
ggansde hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 21:00
Das Zollamt kann Erleichterungen erlassen. Denke, dass ist unbestritten. Hier macht es das halt nicht. Evtl. gibt es dafür Gründe. 
Der Rest der Anwendung des BierStG für Hobbybrauer ist allerdings höchst fragwürdig. Das wird ggf. aber nur ein Richter entscheiden. Von daher sind Diskussionen hier und wie auch immer geartete Disziplinierungsmaßnahmen der Zollämter durch die Hobbybrauer m.E. sinnlos.
VG, Markus
 
Danke für die Ansicht und Meinung.
Im absoluten Zweifel bleibt mir ja kaum eine andere Wahl.
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 23:08
				von Ruthard
				Blondes hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 20:01
tauroplu hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:31
Ganz ruhig, Ruthard... 
 
 
Ja, verdächtig ruhig noch...
Ich glaub, er nimmt Anlauf...  
 
 
Warum sollte ich? Es gibt nichts, was ich dazu nicht schon mal geschrieben hätte - es gibt hier eine Suchfunktion.
Ich wüsste auch nicht, warum ich wieder einen Riesen- mit Paragraphen hinterlegten Sermon schreiben sollte, wenn hinterher doch wieder einer kommt, der es besser weiß.
Das ist wie mit dem Flaschenbacken - man erzählt zum hundertdrölften mal, dass das Scheiße ist und prompt kommt wieder einer, der das schon 1000 mal gemacht haben will und nie sei etwas passiert.
Ich weiß nur, dass mir die beiden HZA, mit denen ich zu tun habe (eins davon soll ein ganz scharfes sein), aus der Hand fressen. Es gab Jahre, da habe ich die 200 Liter Grenze am 15. Januar gerissen.
Natürlich ist das, was das HZA (Aachen?) da oben schreibt, Quatsch. Es widerspricht auch dem Rundschreiben des BMF vom 28.02.2014.
Man kann dagegen vorgehen, die Wege sind hier oft genug beschrieben worden, siehe Suchfunktion.
Cheers, Ruthard
Noch ein Punkt: "Das Zollamt kann Erleicherungen erlassen". Richtig, das steht so in den Vorschriften. Da steht aber nichts davon, dass es Erschwernisse erteilen kann.
Edit: Lapsus korrigiert, "BMI" in "BMF" geändert.
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Donnerstag 14. Mai 2020, 23:28
				von Blondes
				Brauwolf hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 23:08
Blondes hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 20:01
tauroplu hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:31
Ganz ruhig, Ruthard... 
 
 
Ja, verdächtig ruhig noch...
Ich glaub, er nimmt Anlauf...  
 
 
Warum sollte ich? Es gibt nichts, was ich dazu nicht schon mal geschrieben hätte - es gibt hier eine Suchfunktion.
Ich wüsste auch nicht, warum ich wieder einen Riesen- mit Paragraphen hinterlegten Sermon schreiben sollte, wenn hinterher doch wieder einer kommt, der es besser weiß.
Das ist wie mit dem Flaschenbacken - man erzählt zum hundertdrölften mal, dass das Scheiße ist und prompt kommt wieder einer, der das schon 1000 mal gemacht haben will und nie sei etwas passiert.
Ich weiß nur, dass mir die beiden HZA, mit denen ich zu tun habe (eins davon soll ein ganz scharfes sein), aus der Hand fressen. Es gab Jahre, da habe ich die 200 Liter Grenze am 15. Januar gerissen.
Natürlich ist das, was das HZA (Aachen?) da oben schreibt, Quatsch. Es widerspricht auch dem Rundschreiben des BMI vom 28.2.2014.
Man kann dagegen vorgehen, die Wege sind hier oft genug beschrieben worden, siehe Suchfunktion.
Cheers, Ruthard
Noch ein Punkt: "Das Zollamt kann Erleicherungen erlassen". Richtig, das steht so in den Vorschriften. Da steht aber nichts davon, dass es Erschwernisse erteilen kann.
 
Sorry Ruthard, genau das war damit gemeint...
Du bist halt nicht nur der, der sich damit mit am besten auskennt, sondern auch der, der mit weißen Pferden vors Amt ziehen wollte! 
War anerkennend gemeint,  
 
 
Viele Grüße und "cheers",
Martin
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 06:27
				von ggansde
				Moin Ruthard,
Du solltest evtl. noch erwähnen, dass Du jeden Sud, ab dem ersten sofort und einzeln versteuerst. Dein HZA hat vollkommene Transparenz und daher Vertrauen in dich. Anders sieht es aus, wenn man drauflos braut und im Mai meldet, die 200 l Grenze gerissen zu haben. Zum Thema Erschwernisse: So war das aber früher Usus mit den Einzelmeldungen. Also keine Erschwernisse sondern nur Anwendung ursprünglicher zollinterner Umsetzungsvorschriften. Ob das mit den Einzelmeldungen korrekt war oder nicht, wurde nie durch ein Gericht geklärt. So ist das halt mit Gesetzen und Vorschriften, solange das nicht gerichtlich geklärt wurde kann die jeder auslegen, wie er will.
VG, Markus
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 10:16
				von bwanapombe
				es muß immer unterschieden werden zwischen der Anzeige (der Bierherstellung) und der Anmeldung (der Steuer). Zur Anmeldung (2075) ist der Hobbybrauer durch §41 Biersteuerverordnung klar verplichtet, sobald die Freimenge überschritten ist. 
Dann haben wir in #580 und #585 zwei Berichte, dass HZA das Verlangen nach Anzeige einzelner Sude fallenlassen hat, nachdem man nach der rechtlichen Grundlage gefragt hat. Fragen kostet nichts und scheint die gewünschte Wirkung zu haben. Deshalb kann eine Rat, in diese Richtung zu gehen, nicht falsch sein. 
DIrk
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 20:50
				von hiasl
				bwanapombe hat geschrieben: Freitag 15. Mai 2020, 10:16
Dann haben wir in #580 und #585 zwei Berichte, dass HZA das Verlangen nach 
Anzeige einzelner Sude fallenlassen hat, nachdem man nach der rechtlichen Grundlage gefragt hat. Fragen kostet nichts und scheint die gewünschte Wirkung zu haben. Deshalb kann eine Rat, in diese Richtung zu gehen, nicht falsch sein. 
 
Nicht ganz. In meinen Fall handelte es sich um die gewerbliche, unerlaubte Herstellung. Da ist eben nach §139 AO immer eine Anzeige vorab notwendig. Fallen gelassen wurde lediglich die Frist von 5 Tagen.
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 16. Mai 2020, 08:23
				von Ruthard
				ggansde hat geschrieben: Freitag 15. Mai 2020, 06:27
Moin Ruthard,
Du solltest evtl. noch erwähnen, dass Du jeden Sud, ab dem ersten sofort und einzeln versteuerst. Dein HZA hat vollkommene Transparenz und daher Vertrauen in dich. 
 
Mir vertraut kein Zöllner. Ich habe meinem jeweiligen Sachbearbeiter immer nur die Rechtslage erklärt und wie er damit umgehen soll, ab dann hat es funktioniert. Interessant finde ich, dass ich das bei einem neuen Sachbearbeiter stets nur einmal machen musste, während ich mir hier in diesem göttlichen Forum seit acht Jahren Fransen an den Mund rede.
Ich darf erwähnen, dass ich zweimal die Gelegenheit hatte, etwa 200 Steueranmeldungen und die Reaktionen des Zolls darauf zu prüfen. Ich konnte feststellen, dass etwa 80% der Zöllner nicht einmal in der Lage sind, die Rundungsregeln zur Berechnung der Steuer richtig anzuwenden. Die stehen auf der letzten Seite des allseits bekannten Formulars 2075 drauf, haarklein erläutert und für jedermann und jederfrau zu lesen. Sie sind auch nicht zu übersehen, weil der Sachbearbeiter direkt untendrunter seine Bearbeitungsvermerke einträgt.
ggansde hat geschrieben: Freitag 15. Mai 2020, 06:27
Anders sieht es aus, wenn man drauflos braut und im Mai meldet, die 200 l Grenze gerissen zu haben. Zum Thema Erschwernisse: So war das aber früher Usus mit den Einzelmeldungen. Also keine Erschwernisse sondern nur Anwendung ursprünglicher zollinterner Umsetzungsvorschriften.  Ob das mit den Einzelmeldungen korrekt war oder nicht, wurde nie durch ein Gericht geklärt. 
 
Das war auch nie nötig. Nach entsprechendem Druck von unten hat das BMF erkannt, dass die geforderten Einzelanzeigen rechtswidrige Erschwernisse waren und hat das mit seinem Rundschreiben vom 28.02.2014 abgestellt. Wenn jetzt wieder einzelne Sachbearbeiter den Inhalt dieses Rundschreibens vergessen haben, genügt in der Regel (also normalerweise) ein freundlicher Hinweis des betroffenen Bürgers.
ggansde hat geschrieben: Freitag 15. Mai 2020, 06:27
So ist das halt mit Gesetzen und Vorschriften, solange das nicht gerichtlich geklärt wurde kann die jeder auslegen, wie er will.
VG, Markus
 
Genau das nicht. Auslegen wie jeder will funktioniert nur, wenn es vom Bürger schulterzuckend hingenommen wird. Vor einer gerichtlichen Klärung kommt der Widerspruch des Betroffenen. Wie das handzuhaben ist, steht am Ende jedes behördlichen Schriftstücks. Erst wenn ein Widerspruch abschlägig beschieden worden ist, kann der Bürger entscheiden, ob er sich auf eine gerichtliche Entscheidung einlassen will.
Ich habe übrigens nie einen Prozess gegen den Zoll führen müssen. Bei mir hat bisher jeder Widerspruch dazu geführt, dass ein rechtswidriger Bescheid zurückgenommen worden ist.
Es muss also mehr Widerspruch von jedem einzelnen Hobbybrauer erfolgen, wenn sich etwas ändern soll. Für den Fall, dass tatsächlich einmal eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, sollte dieses Forum eine Kriegskasse haben, aus der ein fähiger Anwalt bezahlt werden kann. Mit fähigem Anwalt meine ich keinen weichgespülten Kuschelanwalt, sondern einen richtigen Wadenbeißer, der in der Lage ist, über das RVG hinaus juristische Texte lesen und verstehen zu können.
Cheers, Ruthard
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 16. Mai 2020, 09:33
				von ggansde
				Moin,
zumindest haben wir eines in der Sache gemeinsam: Wir haben uns den Mund fusselig geredet. Ich habe jetzt nochmal meinen Standpunkt dargelegt und möchte nie wieder etwas zu dieser Sache sagen.  
 
 
VG, Markus
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 16. Mai 2020, 10:58
				von Ruthard
				ggansde hat geschrieben: Samstag 16. Mai 2020, 09:33
Moin,
zumindest haben wir eines in der Sache gemeinsam: Wir haben uns den Mund fusselig geredet. Ich habe jetzt nochmal meinen Standpunkt dargelegt und möchte nie wieder etwas zu dieser Sache sagen.  
 
 
VG, Markus
 
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich widerspreche nicht grundsätzlich deinen Auffassungen, mir geht es um die Reihenfolge der Aktionen. Vor einer gerichtlichen Klärung kommt der Widerspruch und da wird meiner Meinung nach von den Hobbybrauern zu viel gejammert und zu wenig getan.
Cheers, Ruthard
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 16. Mai 2020, 11:20
				von Malzwein
				Ich liebe diesen Thread....  

 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 16. Mai 2020, 11:50
				von Ruthard
				Ich nicht mehr.
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 27. Juni 2020, 18:34
				von thermo
				Hallo Zusammen,
ich habe ja in #527 über meine erste Begegnung mit dem HZA Aachen berichtet. Am 12.03.2020 habe ich dem HZA ein Schreiben geschickt in welchem ich das Schreiben des HZA mit Rechtsgrundlagen auseinander nehme.
Reaktion des HZA Aachen bisher: keine! Mehrmalige Nachfragen blieben unbeantwortet.
Leider war ich durch Corona beruflich so eingespannt das ich mit dem Brauen noch nicht wirklich anfangen konnte, hierdurch ist auch die Problematik mit dem HZA in den Hintergrund gerückt. Ich werde jetzt diese Woche mich an die GZD Bonn wenden und über das HZA Aachen beschweren.
Viele Grüße
Thermo
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Samstag 27. Juni 2020, 23:23
				von Bilbobreu
				Richtig so! Nicht locker lassen!
Gruß
Stefan 

 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Montag 29. Juni 2020, 21:12
				von bieratenschreck
				Wow! Das nenne ich Durchhaltevermögen! Danke!
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 10. Januar 2021, 11:18
				von Kerki
				Servus,
ich habe auf meine alljährliche Anzeige des Brauvorhabens eine ungewöhnliche Rückmeldung vom Hauptzollamt Augsburg erhalten. Ich mache das jetzt schon seit ca. 12 Jahren so, dass ich meinen Brau-Anzeige per Email an den Zoll vermittle. Ich bin zwar ein paar mal umgezogen, so dass verschiedene Hauptzollämter für mich tätig waren, aber die Kommunikation via Email hat immer funktioniert. Jetzt heißt es:
 "...bezugnehmend auf Ihre Brauanzeige wird noch Ihr Geburtsdatum benötigt, da ich Sie andernfalls nicht im System anlegen und somit Ihr Anliegen nicht bearbeiten kann. Sollten Sie die elektronische Kommunikation per Email bevorzugen, bitte ich Sie das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück zu senden. Insbesondere weise ich darauf hin, die Steuer-Identifikationsnummer mit anzugeben."
Hab ihr sowas auch bekommen? Kommt mir spanisch vor, vor allem da ich seit Jahren eine Haus- und Hobbybrauernummer beim Zoll habe und somit eindeutig identifiziert werden kann. Ich bin meiner Pflicht, mein Brauvorhaben anzuzeigen nachgekommen, deswegen mach ich da erstmal gar nichts. Oder was meint ihr?
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 10. Januar 2021, 11:30
				von Bilbobreu
				Kerki hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 11:18
Ich bin meiner Pflicht, mein Brauvorhaben anzuzeigen nachgekommen, deswegen mach ich da erstmal gar nichts. Oder was meint ihr?
 
Genau! So sehe ich das als Richter auch.
Gruß
Stefan
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 10. Januar 2021, 12:56
				von Gasflasche
				Kerki hat geschrieben: Sonntag 10. Januar 2021, 11:18
... Ich bin meiner Pflicht, mein Brauvorhaben anzuzeigen nachgekommen, deswegen mach ich da erstmal gar nichts. Oder was meint ihr?
 
Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber die Sturheit - in Form von "die können mich am *rsch lecken, die sollen sich halt wieder melden wenn sie wirklich was haben wollen" (was sie ja eigentlich gerade schon mitgeteilt hatten) - die ich bei einigen Leuten beim Umgang mit Behörden oder "offiziellen Angelegenheiten" schon öfters habe erleben dürfen, versetzt mich jedes Mal wieder in Verwunderung. Diese Verwunderung bei mir steigert sich noch zusätzlich, wenn die Behörden sich dann auch tatsächlich wieder bei den Leuten melden und die Botschaft von behördlicher Seite kommt, dass sie auch wirklich nicht vorhaben mit ihrer Frage ignoriert zu werden.
Liebe Leute: wir leben in einem Land, wo wir mit Behörden diskutieren und argumentieren 
können, bitte genießt 

 das dann auch. 
 
Edit: womit ich nicht sagen will, dass das was die Behörde fordert, auch berechtigt ist, aber dafür ist ja gerade die Diskussion gedacht..
 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 10. Januar 2021, 13:14
				von Kerki
				Mich interessiert in erster Linie, ob ich der Einzige bin, der so ein Schreiben bekommen hat oder ob es ein paar Gleichgesinnte gibt. Den Wisch ausfüllen, einscannen und wegschicken ist ein zusätzlicher Aufwand gegen den ich recherchieren muss, weil es ja bis vor kurzem nicht nötig war. Besorgniserregend ist auch der Hinweis auf dem auszufüllenden Beiblatt, dass meine Daten im Internet nicht wirklich sicher sind. WTF?!
Ich möchte mich nicht querstellen sondern abtasten und abwarten wie andere Hobbybrauer damit umgehen :-)
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 10. Januar 2021, 13:25
				von Wintermuffel
				Ich hab vom Augsburger HZA den selben Schrieb bekommen. Werde denen einfach einen Brief mit den Angaben schicken und fertig. Dann ist das abgehakt und ich kann mich wichtigerem widmen.
			 
			
					
				Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
				Verfasst: Sonntag 10. Januar 2021, 13:33
				von renzbräu
				HZA Schweinfurt hat für sie Anmeldung ein Formblatt geschickt mit der Bitte mir dieses zu verwenden. Auch da gab es ein Feld für das Geburtsdatum. Wie man es dem Zoll zukommen lässt, bleibt jedem selbst überlassen....