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Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 17:38
von KWX9000
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hatte ich in "kurze Frage, kurze Antwort" danach gefragt,
ob ich nur da meine Freimenge von 200L brauen darf, wo ich gemeldet bin, oder ob es reicht, für die Brauwohnung einen Mietvertrag zu haben, ohne dort gemeldet zu sein. (Posts #4068 bis #4071)
Alt-Phex hat dazu auch schon eine praktikable Antwort abgegeben:
[...]
Aber mal ganz ehrlich, was soll immer dieses rumgedümpel nur um die paar Euro
Steuern zu sparen ? - 100L kosten irgendwas um die 5,- EUR

Da ich aber aus Interesse genau wissen wollte, wie das geregelt ist, habe ich mich bei einem Bekannten erkundigt der in einer Kanzlei für Steuerberater und Rechtsanwälte arbeitet. Diese haben ihm erklärt ...
- ..., dass ein Mietvertrag für den Nachweis reicht, dass es "vom Brauer bewohnte Räume" sind, sofern man die Wohnung auch wirklich bewohnt.
Aber:
- ..., dass - wenn es ein
Hauptwohnsitz ist - an dem man sich aber nicht meldet, man ein
Meldevergehen begeht, das mit mehreren Hundert Euro Strafe belegt werden kann.
- ..., dass - wenn es ein
Nebenwohnsitz ist - man in Städten, die eine
Zweitwohnsitzsteuer erheben, wiederum
Steuerhinterziehung begeht. (Das würde der Zoll dann natürlich genauso verfolgen, wie die Hinterziehung der Biersteuer.)
Abschließender Hinweis: Unmittelbar nach einem Umzug hat in Deutschland jeder die Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.
Lieben Gruß
KWX
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 17:42
von Boludo
KWX9000 hat geschrieben:
vor einigen Tagen hatte ich in "kurze Frage, kurze Antwort" danach gefragt, ob ich nur da brauen darf, wo ich gemeldet bin, oder ob es reicht, für die Brauwohnung einen Mietvertrag zu haben, ohne dort gemeldet zu sein. (Posts #4068 bis #4071)
Man darf in Deutschland überall brauen, man muss auch niemand um Erlaubnis fragen oder gar eine Genehmigung einholen.
Stefan
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 17:49
von Ladeberger
Scheint mir primär ein Thread für verpeilte Azubis und Studenten zu sein, die sich nicht ummelden ;)
Gruß
Andy
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 17:54
von KWX9000
Das war ungünstig formuliert. Es geht um die Freimenge von 200L, die nicht versteuert werden muss, wenn man zu Hause braut.
Hab das fix geändert.
Und nicht nur verpeilte Studenten und Azubis melden sich nicht um ;)
Wenn man für seine Abschlussarbeit für 6 Monate irgendwo hinzieht und dazu die Änderung des Ausweis, Ummeldung des KFZ, Nachsendeantrag etc. bezahlen muss, ist das häufig genug ein Grund mit Absicht die Adresse von Mama und/oder Papa einfach als Meldeadresse zu behalten. (Nebenbei: Das wäre auch viel teurer als das Brauen einfach komplett zu versteuern...)
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 17:56
von Ruthard
Man darf in Deutschland überall brauen, man muss auch niemand um Erlaubnis fragen oder gar eine Genehmigung einholen.
Dem Threadersteller geht es wohl darum, wie er die großzügige Steuerersparnis von ca 10€ pro Jahr in Anspruch nehmen kann.
Ich versuche das mal in Relation zu stellen mit Hobbybrauern, die in einen 20l Sud 3 Päckchen W34/70 kippen und weigere mich, länger einen Gedanken an diese Diskussion zu verschwenden.
Cheers, Ruthard
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 18:06
von heru
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 18:46
von helix
Tach.
Wieso hackt hier jeder auf dem TE herum, er wolle 5,-€ Steuer sparen? Davon hat er nirgends etwas geschrieben. Schon gar nicht bei "Kurze Frage-kurze Antwort".
Geheiligt sei der Beißreflex.
Mahlzeit
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 18:50
von Sura
Öhm, was haben jetzt Probleme bei der Ummeldung des Wohnsitzes mit der Freimenge zu tun?
Ansonsten weiss ich ehrlich gesagt nicht warum man auf die Anmeldung verzichten sollte. Die Alternative ist ja jedesmal ein Formular auszufüllen und irgendjemandem unnötig Arbeit aufzuhalsen .....
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 18:55
von Quax
Liebe Leute,
sorry, machts mal nicht so kompliziert und diskutiert Tage über diese Thema. Dem Zoll geht es darum wo der Alkohol produziert wird und wer, wenns mehr wird wie 200 l, dann die Steuern dafür bezahlt. Es wird immer die Produktionsstätte gemeldet und ob man im Keller im Schuppen oder sonstwo wohnt spielt da keine Rolle. Wenn der Zoll zur Kontrolle kommt will der sehen wo das edle Getränk

hergestellt wurde und nicht wo man wohnt.
Gruß Michael
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 19:21
von ggansde
Moin,
das ist jetzt mal sehr missverständlich dargestellt. Fakt ist, ist die Produktionsstätte Dein Haushalt, hast Du 200 L steuerfrei. Ist die Produktionsstätte irgendein Keller oder Schuppen, der nicht zu Deinem Haushalt gehört, zahlst Du ab dem ersten Liter Biersteuer.
VG, Markus
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 19:23
von Ruthard
Quax hat geschrieben:Liebe Leute,
sorry, machts mal nicht so kompliziert und diskutiert Tage über diese Thema. Dem Zoll geht es darum wo der Alkohol produziert wird und wer, wenns mehr wird wie 200 l, dann die Steuern dafür bezahlt. Es wird immer die Produktionsstätte gemeldet und ob man im Keller im Schuppen oder sonstwo wohnt spielt da keine Rolle. Wenn der Zoll zur Kontrolle kommt will der sehen wo das edle Getränk

hergestellt wurde und nicht wo man wohnt.
Gruß Michael
Und genau das ist völliger Unsinn. Wenn der Zoll nämlich feststellt, dass du nicht zuhause braust, zahlst du nicht ab Liter 201, sondern ab Liter 1.
Ich stelle mir gerade vor, die Österreicher hätten ein eigenes Hobbybrauerforum wie dieses hier. Gäbe dort alle naselang einen Zollthread?
Nein! Und warum nicht? Weil privat gebrautes Bier dort grundsätzlich steuerfrei ist, egal wo und egal wieviel gebraut wurde.
Der ganze Krempel beruht auf einer Gesetzgebung von 1939. Wer im Geschichtsuntericht aufgepasst hat, wird sich erinnern, dass Österreich damals zum Großdeutschen Reich gehört hat und der gleichen Gesetzgebung unterlegen ist.
Deutschland wurde am 8. Mai 1945 besiegt, Österreich wurde am gleichen Tag befreit und damit auch von diesem hirnrissigen Schwachfug.
Cheers, Ruthard
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 19:26
von Ruthard
ggansde hat geschrieben:Moin,
das ist jetzt mal sehr missverständlich dargestellt. Fakt ist, ist die Produktionsstätte Dein Haushalt, hast Du 200 L steuerfrei. Ist die Produktionsstätte irgendein Keller oder Schuppen, der nicht zu Deinem Haushalt gehört, zahlst Du ab dem ersten Liter Biersteuer.
VG, Markus
Keller und Schuppen sind "Nebengelasse" und gehören zum Haushalt. Das gilt auch für eine in der Parallelstraße angemietete Garage.
Cheers, Ruthard
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 19:28
von ggansde
Ruthard,
der nicht zu Deinem Haushalt gehört
das ist der interessante Nebensatz.
VG, Markus
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadr
Verfasst: Dienstag 3. Januar 2017, 19:51
von Bilbobreu
Quax hat geschrieben:Liebe Leute,
sorry, machts mal nicht so kompliziert und diskutiert Tage über diese Thema. Dem Zoll geht es darum wo der Alkohol produziert wird und wer, wenns mehr wird wie 200 l, dann die Steuern dafür bezahlt. Es wird immer die Produktionsstätte gemeldet und ob man im Keller im Schuppen oder sonstwo wohnt spielt da keine Rolle. Wenn der Zoll zur Kontrolle kommt will der sehen wo das edle Getränk

hergestellt wurde und nicht wo man wohnt.
Gruß Michael
Hallo,
man sollte die Dinge aber auch nicht zu vereinfacht darstellen. Wie Du richtig schreibst, geht es dem Zoll darum, wo das Bier produziert wird. Das ist deshalb so, weil Bier, dass von Haus- und Hobbybrauer hergestellt wird nach § 29 Abs. 2 Biersteuergesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 1 Biersteuerverordnung nur dann bis zur Menge von 200 l von der Steuer befreit ist, wenn es
1.
im eigenen Haushalt gebraut ist,
2. zum eigenen Verbrauch hergestellt und
3. nicht verkauft wird.
§ 41 Abs. 1 Satz 2 Biersteuerverordnung sagt dann noch, das Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt gilt.
Folglich wird es den Zoll im Falle einer Kontrolle sehr wohl interessieren, ob der Haus- und Hobbybrauer seine Braustelle in seinem Haushalt oder einem nicht gewerblichen Gemeindebrauhaus hat. Das wäre nämlich nicht der Fall, wenn der Haus- und Hobbybrauer bei Oma, Onkel oder Schwester oder seinem Nachbarn braut. In diesem Fall dürfte es den Zoll auch interessieren, ob der Haus- und Hobbybrauer die ersten 200 l versteuert hat. Der Zoll wird also schon schauen, ob Braustätte und Haushalt in einem engen Verhältnis zueinander stehen. Das ist beim eigenen (egal ob Eigentum, gemietet oder besetzt) Keller, der eigenen Garage oder dem eigenen Schuppen problemlos der Fall aber eben nicht bei fremden Garagen, Schuppen, Kellern, Terrassen oder sonstigen fremden Örtlichkeiten. Folglich bedeutet die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für die ersten 200 l im Jahr zugleich die steuerrechtliche relevante Behauptung, dass Deine Braustelle in Deinem Haushalt ist. Und wenn das tatsächlich nicht zutrifft, hast Du im Fall einer Kontrolle ein Problem.
Gruß
Stefan
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 13:37
von Oberbräu
Hi, ich habe
hier was IMHO interessantes gefunden. Genau für solche Sachen wie Lagerfeuer, Grillen, oder auch Brauen haben wir das Grundstück ja gekauft. Hallelujah!
Gruß, Michael
edit: Nachtrag/Frage: wenn man im Haushalt hobbybraut, und dann
doch die 2 hl-Grenze überschreitet, dann ordnungsgemäß diese 2075er-Meldung ans HZA schickt und die paar Cent bezahlt, dann müsste man doch diesen besteuerten Sud auch gleich seinen Freunden unentgeltlich mal als Schlummertrunk mitgeben können, bzw. zur Party zu nem Kumpel also in fremdem Haushalt mitnehmen und konsumieren dürfen?
Mein Gott, dieses dämliche Steuer-Zoll-Drama ist fast so bekloppt wie der 25-jährige 109 km Bau einer Schnellbahntrasse für 10.000.000.000 Euro.

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 14:13
von Ladeberger
Ja. Du kannst auch mit Bier unter 2 hl so verfahren. Der "eigene Verbrauch" schließt eine im privaten Rahmen und Umfang stattfindende Weitergabe an Familie und Freunde meines Erachtens mit ein.
Gruß
Andy
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 14:26
von Oberbräu
Aah- das klingt plausibel, schließlich sagt
§41 BierStV nichts zum Ort des Konsums! Danke! Ich meine aber das geistert hier im Forum auch anders herum.
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 14:44
von TeutoMike
Vorsicht: ...zum eigenen Verbrauch...
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 14:49
von TeutoMike
Vorsicht: Zoll bzw. BierStV und Einkommensteuer sind zwei verschieden Schubladen. Solche Dinge sollte man nicht diskutieren, sondern sich schriftlich von der zuständigen Behörde bestätigen lassen. Schon ein Wechsel des Sachbearbeiters kann Überraschungen bringen...
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 15:01
von Oberbräu
TeutoMike hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2017, 14:49Solche Dinge sollte man nicht diskutieren, sondern sich schriftlich von der zuständigen Behörde bestätigen lassen. Schon ein Wechsel des Sachbearbeiters kann Überraschungen bringen...
Bei aller Liebe, das ist nicht so ganz mein Verständnis eines Rechtsstaats. Alles ist verboten, es sei denn expressis verbis erlaubt? Und jeder kleine schreibstiftspitzende Beamte darf sich aussuchen, wie er das Gesetz interpretiert?
Nur ein Beispiel: Ich wollte vor längerer Zeit mal im Clubhaus brauen, habe alles richtig machen wollen, die paar Euro Steuer wären mir echt wurscht gewesen, das hab ich dem Mann auch gesagt (Telefon), und was ist passiert? Der Horst vom HZA hat mir die Sache verboten, weil nicht mein Hauptwohnsitz, und (er wusste ja nun, wann und wo ich brauen will) mir mit einem Kontrollbesuch gedroht, und ich Depp habs aufgegeben.

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
von §11
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 17:31
von Oberbräu

Angeber
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 17:58
von Boludo
Niemand darf dir verbieten, Bier zu brauen.
Stefan
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 18:13
von hyper472
§11 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Lieber Zoll als Trump

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 18:36
von §11
hyper472 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2017, 18:13
§11 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Lieber Zoll als Trump
Da hast du Recht, aber irgendwie kann ich mir beides nicht aussuchen

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:01
von Oberbräu
He! Schluss mit dem Kindergarten!

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 14:59
von Urbanowicz
Wir brauen als Kollektiv in einem extra angemieteten Raum. Unsere Sachbearbeiterin beim Zoll meinte, dass die Freimenge nur zu Hause gilt, wir also immer Steuern zahlen müssen. Wir stellen das Bier ohne Erlaubnis her (§14 Abs.4 Nr.2 BierStG) und dürfern es "sogar" verschenken.
Ich hab mich damit nicht groß beschäftigt, sondern einfach nachgefragt. Klar nervts, aber so ein großer Aufwand ist es jetzt auch nicht und mir kann keiner ans Bein pinkeln.
Gruß Philipp
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 18:30
von Bierokrat
hyper472 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2017, 18:13
§11 hat geschrieben: ↑Dienstag 12. Dezember 2017, 15:32
Hey, ich muss zwar Trump ertragen, kann aber brauen wo und wann ich will und muss nochnicht mal einen cent Steuern abdruecken
Lieber Zoll als Trump
1. Der Nürnberger Zoll twittert nicht jeden Furz.
2. Mitm Nürnberger Zoll kann man auch mal reden.
3. Der Nürnberger Zoll hällt sich mit alternativen Fakten etwas besser zurück.
4. Beim Nürnberger Zoll sitzen Menschen. Keine machtgeilen Affen.
5. Der Nürnberger Zoll droht niemanden mit Atomwaffen.
...vermutlich kann man "Nürnberger" auch durch andere Städtenamen ersetzen.
Also nööööö! Lieber Zoll als Trumpeltier.

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 18:53
von hkpdererste
Meine Güte sind hier alle obrigkeitshörig. Meldet den scheiss an damit wenn der Nachbar meint dumm tun zu müssen alles safe ist und danach macht wie ihr wollt. Ob da dann 100 oder 500 Liter gebraut werden oder ob des im Wohnzimmer im Keller oder bei Freunden im Garten getrunken wird .... Wen interessiert das denn. Kein Zoll in Deutschland wird euch jemand hinterherschicken der kontrolliert welches Bier ihr dabeihabt.
Mal so ganz am Rande; hat schon mal jemand nachgeschaut was es denn im Fall kosten würde? Wahrscheinlich wie bei unversteuerten Zigaretten die Steuerlast x 2 + Gebühr. Dann diskutieren wir hier wegen 2x 1,nochwas € + n zehner Gebühr zum gefühlt tausendsten mal.
Grüße
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 18:56
von §11
Urbanowicz hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 14:59
Wir brauen als Kollektiv in einem extra angemieteten Raum. Unsere Sachbearbeiterin beim Zoll meinte, dass die Freimenge nur zu Hause gilt, wir also immer Steuern zahlen müssen. Wir stellen das Bier ohne Erlaubnis her (§14 Abs.4 Nr.2 BierStG) und dürfern es "sogar" verschenken.
Ich hab mich damit nicht groß beschäftigt, sondern einfach nachgefragt. Klar nervts, aber so ein großer Aufwand ist es jetzt auch nicht und mir kann keiner ans Bein pinkeln.
Gruß Philipp
Nur fuer den Fall das jetzt wieder die Haelfte hier selektiv liesst und daraus eine "Erlaubnis" fuer das Brauen ableitet. Brauen bedarf keener Erlaubnis. Die Erlaubnis bezieht sich hier auf den Paragraph 5 der sich auf ein Steuerlager bezieht (welches einer Erlaunbnis bedarf).
Jan
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 23:14
von Alien_TM
bisher hats mir an dem Mut gefehlt, bei der Immigration am Flughafen ein zweifelhaftes Shirt zu tragen...
aber irgendwann.. vielleicht, wennns mir egal is und mein Privatjet Heimwärts schon aufgetankt is zieh ich sowas an: (Wunschdenken)
http://www.titanic-magazin.de/news/neu- ... tion-8993/
Und wenn der Beamte frägt, .. "whats your purpose" zu sagen, (anstatt "Holiday/Vacation!!!") i work here, im the german voice of Achmed the Dead Terrorist...
und einen von der Lufthansa abgestempelten Zettel zu haben, bei dem Terrorist angekreuzt is..
...Alex
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Mittwoch 13. Dezember 2017, 23:26
von Bierokrat
Alien_TM hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 23:14
bisher hats mir an dem Mut gefehlt, bei der Immigration am Flughafen ein zweifelhaftes Shirt zu tragen...
aber irgendwann.. vielleicht, wennns mir egal is und mein Privatjet Heimwärts schon aufgetankt is zieh ich sowas an: (Wunschdenken)
http://www.titanic-magazin.de/news/neu- ... tion-8993/
Und wenn der Beamte frägt, .. "whats your purpose" zu sagen, (anstatt "Holiday/Vacation!!!") i work here, im the german voice of Achmed the Dead Terrorist...
und einen von der Lufthansa abgestempelten Zettel zu haben, bei dem Terrorist angekreuzt is..
...Alex
Der Plan ist gut!
Nur lass das mit dem Privatjet sein. Der kostet nur unnütz Geld. Nach
der Aktion (die irgendwie schon wieder gut ist!

) brauchste den Jet nimmer. Dann wirst du geflogen. Wo war nochmal Camp X-Ray?

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:10
von Urbanowicz
§11 hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 18:56
Urbanowicz hat geschrieben: ↑Mittwoch 13. Dezember 2017, 14:59
Wir brauen als Kollektiv in einem extra angemieteten Raum. Unsere Sachbearbeiterin beim Zoll meinte, dass die Freimenge nur zu Hause gilt, wir also immer Steuern zahlen müssen. Wir stellen das Bier ohne Erlaubnis her (§14 Abs.4 Nr.2 BierStG) und dürfern es "sogar" verschenken.
Ich hab mich damit nicht groß beschäftigt, sondern einfach nachgefragt. Klar nervts, aber so ein großer Aufwand ist es jetzt auch nicht und mir kann keiner ans Bein pinkeln.
Gruß Philipp
Nur fuer den Fall das jetzt wieder die Haelfte hier selektiv liesst und daraus eine "Erlaubnis" fuer das Brauen ableitet. Brauen bedarf keener Erlaubnis. Die Erlaubnis bezieht sich hier auf den Paragraph 5 der sich auf ein Steuerlager bezieht (welches einer Erlaunbnis bedarf).
Jan
Stimmt, das könnte evtl falsch rüberkommen. Danke für den Hinweis, Jan. Was ich damit sagen wollte, ist dass wir in dem Formular 2075 "§ 14 Abs. 4 Nr. 2 BierStG (Herstellung ohne Erlaubnis)" ankreuzen müssen und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen.
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 15:14
von DerDerDasBierBraut
Urbanowicz hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:10
... und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen.
Ich musste gerade lernen, dass wir Hobbybrauer das Bier nach §14 Abs 2 mit 0,787 EUR pro hl und °P versteuern müssen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für nur "kleine Brauereien" (ich vermute das impliziert ein Steuerlager, Gewerbe oder was auch immer ... ).
Jedenfalls musste ich mein 2075 korrigieren. Nach höflicher Anfrage, ob die Differenz unter die Kleinbetragsregelung fällt kam die Antwort, dass ich die zusätzlichen 1,40 EUR überweisen möchte.
§ 2 Biersteuergesetz
Ermäßigte Steuersätze
Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 15:39
von Urbanowicz
DerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 15:14
Urbanowicz hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:10
... und einen ermäßigten Steuersatz bezahlen.
Ich musste gerade lernen, dass wir Hobbybrauer das Bier nach §14 Abs 2 mit 0,787 EUR pro hl und °P versteuern müssen. Der ermäßigte Steuersatz gilt für nur "kleine Brauereien" (ich vermute das impliziert ein Steuerlager, Gewerbe oder was auch immer ... ).
Jedenfalls musste ich mein 2075 korrigieren. Nach höflicher Anfrage, ob die Differenz unter die Kleinbetragsregelung fällt kam die Antwort, dass ich die zusätzlichen 1,40 EUR überweisen möchte.
§ 2 Biersteuergesetz
Ermäßigte Steuersätze
Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
Dann erzähl das bitte nicht meiner Sachbearbeiterin. Bisher (in 2 Jahren) wurde nichts beanstandet.
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07
von Ruthard
Boah Leute, immer wieder die gleiche Leier. Ich warte sehnsüchtig auf den Tag, an dem wir hier österreichische Verhältnisse haben.
Der Biersteuersatz beträgt 0,787 € pro Grad Plato pro Hektoliter - für Alle.
Ausnahmen gibt es für kleine unabhängige Brauereien, die nur einen ermäßigten Steuersatz bezahlen müssen.
Was eine Brauerei ist, wird in §1 Abs. 9 BierStV bestimmt: "
...jedes Steuerlager, in dem Bier unter Steueraussetzung im Brauverfahren hergestellt und gelagert werden darf."
Es sind also nach Meinung des BMF nur Brauereien mit Steuerlager richtige Brauereien und damit nach Erfüllung weiterer Vorraussetzungen (Menge, Unabhängigkeit) berechtigt, den ermäßigten Steuersatz anzuwenden.
Ob das BMF überhaupt befugt ist, am Parlament vorbei die Begriffsbestimmung "Brauerei" nach Gutdünken festzulegen, stelle ich mal in Abrede.
Hobbybrauer haben üblicherweise kein Steuerlager und kommen somit nach geltender Rechtslage nicht in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes.
Hobbybrauer zahlen ab dem 201. Liter auch nur den ermäßigten Steuersatz - eine Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht, aber solange das zu unserem Vorteil ist, werde ich daran nicht rühren.
Jedenfalls musste ich mein 2075 korrigieren. Nach höflicher Anfrage, ob die Differenz unter die Kleinbetragsregelung fällt kam die Antwort, dass ich die zusätzlichen 1,40 EUR überweisen möchte.
Ich hoffe, du hast die 1,40€ nicht überwiesen. Die einzig richtige Reaktion von dir wäre : "
Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV: Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, 1,40€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage".
Cheers, Ruthard
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:25
von Oberbräu
hm... ich bin ja kein Schwabe, aber hab unlängst in der Ecke gearbeitet .. muss abgefärbt haben

- - was passiert, wenn ich x mal im Jahr jeweils 1 hl also unter 10€ Steuer braue, nach 2075 Verfahren deklariere, aber falsch auf 0,03€ rechne und diese 3 Ct überweise, und auf die bestimmt kommende RM schreibe:
Brauwolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV:
Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, xxx€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage[/i]".
?
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:37
von DerDerDasBierBraut
Dann musst du bestimmt irgendwann zum Zoll nachsitzen und die Berechnung üben, bis du sie beherrscht. :-)
Ne, also, weiß ich nicht. Ein Braukollege hat unlängst gesagt "Finde ich komisch. Ich schicke immer diese 2075 Formulare ab und habe noch nie eine Rechnung von denen bekommen. Drum habe ich dann auch nix überwiesen ...".
Fällt wahrscheinlich auch unter die Kleinbetragsregelung :-).
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:51
von §11
Braukollege hat unlängst gesagt "Finde ich komisch. Ich schicke immer diese 2075 Formulare ab und habe noch nie eine Rechnung von denen bekommen. Drum habe ich dann auch nix überwiesen ..
Ohoh, das bedeutet mindestens 3 Jahre Schuldturm oder verschärfte Festungshaft. Da versteht die Obrigkeit keinen Spaß wenn man den Zehnt nicht abdrückt...
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:13
von monsti88

Ein Braukollege

Is klar...

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:17
von DerDerDasBierBraut
monsti88 hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:13

Ein Braukollege

Is klar...
Ja, ganz wirklich!
Ich bin doch DerDerSogarDie1,40FreiwilligÜberweist :-)
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 16#p249916
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:23
von Ruthard
Oberbräu hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:25
hm... ich bin ja kein Schwabe, aber hab unlängst in der Ecke gearbeitet .. muss abgefärbt haben

- - was passiert, wenn ich x mal im Jahr jeweils 1 hl also unter 10€ Steuer braue, nach 2075 Verfahren deklariere, aber falsch auf 0,03€ rechne und diese 3 Ct überweise, und auf die bestimmt kommende RM schreibe:
Brauwolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV:
Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, xxx€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage[/i]".
?
Schatzilein, das mache ich seit drei Jahren so
Muss ja nicht immer auf 3ct runtergehen, man darf dem Staat auch mal was gönnen. Entscheidend ist, nicht immer den gleichen Rechenfehler zu begehen. Allergisch reagieren sie halt auf den Steuersatz, aber 100l x 12°P x 0,787€ = 0,944€ führen ja auch zum Ziel.
Cheers, Ruthard
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 21:22
von Oberbräu
Brauwolf, danke, seit langem nicht mehr so gelacht, danke dafür,
Hasimausi
wenn zukünftig subversiverweise nicht nur die 10% der anscheinend überhaupt deklarierenden Hobbybrauer sich stets eine gewisse Laxheit in der Berechnung - mit einem Drall nach unten - angewöhnen würden, ob das einer Abschaffung der offensichtlich idiotischen Berechnung Vorschub leisten würde?

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 23:27
von monsti88
Genau das habe ich mir auch schon gedacht. Wenn hier jeder zweite nur jeden zweiten seiner Sude wie von Brauwolf beschrieben melden würde (für lediglich ca. 2-3€ je 20l +/- "Rechenfehler"), dann dürfte das für einigen Papierkram bei den HZA sorgen. ABER: bis in unser guten deutschen Bürokratie das tatsächlich für eine Veränderung sorgt, würde es sicher Jahre dauern...
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 23:45
von Alt-Phex
Ihr geht immer davon aus das es sich dann zum besserem ändern würde. In eurer Traumwelt möchte ich leben...
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 23:49
von Mjoelnir
Oh, guter Einwand Bernd. Bin im ersten Moment auch davon ausgegangen, dass man diese unsinnige Steuer für Hobbybrauer erlässt, falls etwas geändert wird.
Aber vermutlich ist es wahrscheinlicher, dass die 10 € "Verrechnungspauschale" wegfällt und alle Abweichungen härtestens als Steuerhinterziehung bestraft wird.
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 00:17
von Alt-Phex
Mjoelnir hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 23:49
Bin im ersten Moment auch davon ausgegangen, dass man diese unsinnige Steuer für Hobbybrauer erlässt, falls etwas geändert wird.
Das würde Betriebsausflüge zu Hobbybrauer-Wettbewerben oder Hausbesuche für den Zoll aber sehr erschweren.

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 00:39
von Tozzi
Ist alles Spekulation, aber entfallen wird die Steuer 100%ig nicht.
Eventuell wird die Freigrenze erhöht, um die Beamten zu entlasten, das könnte ich mir vorstellen (und würde auch eine Menge Sinn ergeben).
Das mit dem "privaten Konsum" könnte auch mal etwas klarer formuliert werden.
Überhaupt wären klar formulierte, einheitliche Vorgaben mal was Feines. Momentan handelt ja jedes HZA anders.
(Wobei ich mich über meines nicht beschweren kann, ich gehöre zu denen, die da Glück haben).
Aber wahrscheinlich ist auch das schon Wunschdenken.
Und gleich dreimal auf Holz klopfen.

Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 02:10
von hkpdererste
Leute nochmal von vorn:
Der ganze quatsch kann für jeden ab sofort erledigt sein. Einfach nur die 200 Liter anmelden und nicht mehr mehr machen ... fertig.
Das Problem von manchen hier ist doch dass sie unbedingt recht haben wollen, entweder nach dem Motto " der verdammte Sachbearbeiter soll gefälligst so machen wie ich will" oder aber "ich bin ja soo brav und mach immer alles total richtig" . Irgendwie kann ich über die Diskussion nur den Kopf schütteln.
Grüße Klaus
Re: Bewohnte Räume in der Brau-Anzeige nicht gleich Meldeadresse
Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 03:16
von Exedus
Brauwolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 17:23
Oberbräu hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:25
hm... ich bin ja kein Schwabe, aber hab unlängst in der Ecke gearbeitet .. muss abgefärbt haben

- - was passiert, wenn ich x mal im Jahr jeweils 1 hl also unter 10€ Steuer braue, nach 2075 Verfahren deklariere, aber falsch auf 0,03€ rechne und diese 3 Ct überweise, und auf die bestimmt kommende RM schreibe:
Brauwolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 14. Dezember 2017, 16:07Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die fehlerhafte Berechnung und zitiere hierzu den §32 BierStV:
Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom zuständigen Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 10 Euro beträgt. Ihre Aufforderung, xxx€ nachzuzahlen entbehrt somit einer rechtlichen Grundlage[/i]".
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Schatzilein, das mache ich seit drei Jahren so
Muss ja nicht immer auf 3ct runtergehen, man darf dem Staat auch mal was gönnen. Entscheidend ist, nicht immer den gleichen Rechenfehler zu begehen. Allergisch reagieren sie halt auf den Steuersatz, aber 100l x 12°P x 0,787€ = 0,944€ führen ja auch zum Ziel.
Cheers, Ruthard

Sehr unterhaltsam, danke
