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Pro oder in....
Verfasst: Freitag 1. Juni 2018, 23:02
von mythos
Kleine Anfängerfrage.....
Wieso steht im Wiki eigentlich pro Haushalt?
"Diese dürfen pro Haushalt pro Kalenderjahr eine Menge von zwei Hektolitern (200 l) brauen...."
In der BierStV wird in §41 auf Personen abgestellt, die in Haushalten brauen.
Bei drei erwachsenen Personen in einem Haushalt sind wir dann bereits bei 600l.
Oder?
Re: Pro oder in....
Verfasst: Freitag 1. Juni 2018, 23:17
von DerDerDasBierBraut
Bitte nicht noch ein Zoll Thread.
Die Frage ist gut. Kannst du so 1:1 an dein HZA weiterreichen. Dann bekommst du genau die Antwort, die für dich gilt.
Re: Pro oder in....
Verfasst: Freitag 1. Juni 2018, 23:23
von afri
Das ist offenbar von Amt zu Amt verschieden interpretiert worden, hier darf jedes Haushaltsmitglied 200l brauen, dort nur alle zusammen. Lies' mal ein bisschen quer hier, dann findest du zahlreiche Anekdoten zu der Problematik.
Achim
Re: Pro oder in....
Verfasst: Freitag 1. Juni 2018, 23:32
von mythos
Ok.
Dann werde ich mal mit einer Gemeinschaftsanmeldung (3 Personen) Hannover ärgern.
Das Wiki müßte korrigiert werden.
Das überlasse ich aber den Nicht-Anfängern....
Re: Pro oder in....
Verfasst: Samstag 2. Juni 2018, 08:43
von Ruthard
mythos hat geschrieben: Freitag 1. Juni 2018, 23:32
Ok.
Dann werde ich mal mit einer Gemeinschaftsanmeldung (3 Personen) Hannover ärgern.
...und wirst damit scheitern. Es heißt zwar
in ihren Haushalten und nicht
pro, richtig erkannt, die Freigrenze bezieht sich aber auf Hobbybrauer und nicht auf Personen im Haushalt. Die einzelnen Personen müssen jeweils selber brauen (durchaus auf dem gleichen Equipment möglich) und müssen sich individuell registrieren. Auch da wirst du erst mal Nachhilfe in Lesen von juristischen Texten geben müssen.
Tipp von mir: die drei Personen sollten sich zeitlich versetzt anmelden.
Cheers, Ruthard
Re: Pro oder in....
Verfasst: Samstag 2. Juni 2018, 11:23
von mythos
Brauwolf hat geschrieben: Samstag 2. Juni 2018, 08:43
...Die einzelnen Personen müssen jeweils selber brauen...
Das findet man so aber nicht im Gesetz.
Die Intention des Gesetzgebers geht klar in Richtung der Akzeptanz von gemeinsamen Brauaktionen (siehe Gemeindebrauhäuser).
Na, mal schau'n, was das wird.
Und was nacher der Richter sagt.
Da es hier ja nur um Kleinstbeträge geht, sehe ich das mehr als Spiel an.....
Re: Pro oder in....
Verfasst: Samstag 2. Juni 2018, 14:06
von Ruthard
mythos hat geschrieben: Samstag 2. Juni 2018, 11:23
Die Intention des Gesetzgebers geht klar in Richtung der Akzeptanz von gemeinsamen Brauaktionen (siehe Gemeindebrauhäuser).
Na, mal schau'n, was das wird.
Und was nacher der Richter sagt.

Re: Pro oder in....
Verfasst: Dienstag 10. Juli 2018, 14:25
von Gasflasche
mythos hat geschrieben: Samstag 2. Juni 2018, 11:23
Brauwolf hat geschrieben: Samstag 2. Juni 2018, 08:43
...Die einzelnen Personen müssen jeweils selber brauen...
Das findet man so aber nicht im Gesetz.
Die Intention des Gesetzgebers geht klar in Richtung der Akzeptanz von gemeinsamen Brauaktionen (siehe Gemeindebrauhäuser).
Na, mal schau'n, was das wird.
Und was nacher der Richter sagt.
Da es hier ja nur um Kleinstbeträge geht, sehe ich das mehr als Spiel an.....
Es steht:
"(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit."
Ich lese das persönlich auch so wie Ruthard schon schreibt: wenn jeder separat als Brauer registriert ist, dürfte das mit den 6hl hinhauen, sonst sieht's schlecht aus: es bezieht sich auf das Bier vom
Brauer gebraut, die größe des Haushalts bleibt unbeachtet.