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Nachträgliches Verzollen

Verfasst: Freitag 17. August 2018, 12:29
von London Rain
Ich eröffne ja ungern einen Zollthread, aber konnte darauf keine Antwort finden.

Folgendes Szenario:
Ich braue ein Bier und lasse es unter die 200-Liter-Regelung fallen, fülle also kein 2075er dafür aus. Jetzt will ich einige Liter von dem Bier, vielleicht Monate später, mit auf einen Hobbybrauerwettbewerb nehmen.

a) Hätte ich direkt nach dem Brauen auch nur einen Teil des Sudes versteuern können? Füllt man dann einfach die gewünschte Literzahl aus und gut?
b) Ist das auch im Nachhinein als Teil noch versteuerbar?

Gruß
Tim

Re: Nachträgliches Verzollen

Verfasst: Freitag 17. August 2018, 12:33
von Gryps
Soweit wie ich das verstanden habe, versteuerst Du das mit dem erhöhten Steuersatz und ziehst die Menge von den 200l Freimenge ab.
Achtung! Komplett unverbindliche Meinung!

Re: Nachträgliches Verzollen

Verfasst: Freitag 17. August 2018, 12:34
von DerDerDasBierBraut
Passt so Lutz.