Nachträgliches Verzollen
Verfasst: Freitag 17. August 2018, 12:29
Ich eröffne ja ungern einen Zollthread, aber konnte darauf keine Antwort finden.
Folgendes Szenario:
Ich braue ein Bier und lasse es unter die 200-Liter-Regelung fallen, fülle also kein 2075er dafür aus. Jetzt will ich einige Liter von dem Bier, vielleicht Monate später, mit auf einen Hobbybrauerwettbewerb nehmen.
a) Hätte ich direkt nach dem Brauen auch nur einen Teil des Sudes versteuern können? Füllt man dann einfach die gewünschte Literzahl aus und gut?
b) Ist das auch im Nachhinein als Teil noch versteuerbar?
Gruß
Tim
Folgendes Szenario:
Ich braue ein Bier und lasse es unter die 200-Liter-Regelung fallen, fülle also kein 2075er dafür aus. Jetzt will ich einige Liter von dem Bier, vielleicht Monate später, mit auf einen Hobbybrauerwettbewerb nehmen.
a) Hätte ich direkt nach dem Brauen auch nur einen Teil des Sudes versteuern können? Füllt man dann einfach die gewünschte Literzahl aus und gut?
b) Ist das auch im Nachhinein als Teil noch versteuerbar?
Gruß
Tim