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Bier als Mitgabe/Werbegeschenk

Verfasst: Mittwoch 27. Februar 2019, 10:19
von n0l3n
Hallo liebe Brauer,
ich habe eine Frage zum Thema der Weitergabe von Bier.
Meine Freundin organisiert eine Messe, die sich um selbstgemachte Dinge dreht. Alle Aussteller (ca. 100) bekommen eine Begrüßungs-/Danktüte von ihr mit den unterschiedlichsten Dingen. Es geht also praktisch Werbegeschenke.
Sie fragte mich, ob ich Lust hätte, ein Bier zu brauen, von dem jeder Aussteller eine Flasche in seine Tüte bekommt.
Dass der Sud versteuert werden muss, ist klar. Ist hier dann der volle Steuersatz anzusetzen?
Und die viel wichtigere Frage ist:
Gibt es irgendwelche lebensmittelrechtlichen Auflagen? Das Bier wird nur einmalig hergestellt und ich werde es auch nie verkaufen wollen, es ist einfach nur passend zum Thema "handgemacht".
Im alten Forum gab es einen Thread, bei dem ein Vergleich mit selbstgemachter Marmelade gemacht wurde. Daher bin ich mir nun unsicher, ob ich in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden kann, wenn es jemand nicht verträgt.
Danke schon mal für die Hilfe

Re: Bier als Mitgabe/Werbegeschenk

Verfasst: Mittwoch 27. Februar 2019, 10:29
von Jomsviking
n0l3n hat geschrieben: Mittwoch 27. Februar 2019, 10:19 Hallo liebe Brauer,
ich habe eine Frage zum Thema der Weitergabe von Bier.
Meine Freundin organisiert eine Messe, die sich um selbstgemachte Dinge dreht. Alle Aussteller (ca. 100) bekommen eine Begrüßungs-/Danktüte von ihr mit den unterschiedlichsten Dingen. Es geht also praktisch Werbegeschenke.
Sie fragte mich, ob ich Lust hätte, ein Bier zu brauen, von dem jeder Aussteller eine Flasche in seine Tüte bekommt.
Dass der Sud versteuert werden muss, ist klar. Ist hier dann der volle Steuersatz anzusetzen?
Und die viel wichtigere Frage ist:
Gibt es irgendwelche lebensmittelrechtlichen Auflagen? Das Bier wird nur einmalig hergestellt und ich werde es auch nie verkaufen wollen, es ist einfach nur passend zum Thema "handgemacht".
Im alten Forum gab es einen Thread, bei dem ein Vergleich mit selbstgemachter Marmelade gemacht wurde. Daher bin ich mir nun unsicher, ob ich in irgendeiner Weise verantwortlich gemacht werden kann, wenn es jemand nicht verträgt.
Danke schon mal für die Hilfe
Hallo,

diesbezüglich hatte ich mal mit dem Zoll und der Lebensmittelbehörde Kontakt.
Bei mir ging es um Werbegeschenke an Kunden.
Zoll technisch muss das Bier nur Versteuert werden.

Lebensmittelrechtlich wird das alles Komplizierter.
Zwar ist eine Abgabe möglich, jedoch musst du bedenken, dass du in der Produkthaftung stehst.
Der Lebensmittelkontrolleur hatte mir davon abgeraten. (bei Fremden / Leuten die ich nicht kenne)

Bei Freunden / Bekannte (z.B. Firmenkunden) meinte er, "Kein Fass auf machen" (Solange du die Leute kennst)

Am besten du fragst bei deiner Lebensmittelbehörde an. Die können dir hier besser Auskunft geben.