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Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 10:26
von Brötchen34
Hallo liebe Gemeinde,
ich muss mal eine Frage loswerden, die mir auf der Zunge brennt. Ich war am Wochenende berufsbedingt in Bayern unterwegs und hab in einem Murnauer Restaurant namens "
Augustiner Pantlbräu" typisch bayerisch gespeist. Ich hab mich dann gefragt, warum die eigentlich die Bezeichnung des Bieres im Namen tragen dürfen. Ist das Augustiner Bräu nicht eine Marke und geschützt? Oder haben alle bayrischen Gasthäuser das Privileg, den Namen tragen zu dürfen, weil das Bier ja in dieser Region gebraut wird? Auf der Homepage der Gaststätte konnte ich diesbezüglich nix finden, obwohl dort auch mit dem Markensymbol des Bieres geworben wird.
Danke vorweg für alle Antworten.
Die Antje
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 10:34
von Ladeberger
Von der Homepage: "Die Verpachtung der Gastronomie erfolgte an das Münchner Traditionsunternehmen "Augustiner Bräu"."
Gruß
Andy
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 10:36
von Brötchen34
Also bedeutet das, dass die Lokalität eigentlich dem Unternehmen "Augustiner Bräu" gehört - also denen, die das Bier brauen.
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 10:43
von Ladeberger
Glaube ich nicht. So wie es dort steht sind sie Pächter und verpachten das weiter.
Gruß
Andy
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 11:13
von Alt-Phex
Die allermeisten Gasthäuser haben Verträge mit Brauereien.
Der Wirt verpflichtet sich ausschliesslich deren Bier auszuschenken und bekommt im
Gegenzug Gläser, Sonnenschirme und die Zapfanlage von der Brauerei gestellt.
Das kann bis zur kompletten Innenausstattung gehen.
Dann ist es meistens auch kein Problem den Namen der Brauerei oder des Bieres
in den Namen zu übernehmen, ist ja Werbung für beide.
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 11:19
von hutschpferd
Bierverträge sind etwas komplizierter und keineswegs so einfach zu generalisieren.
Aber nennen kannst dich prinzipiell wie du willst. Auch in Salzburg gibts ein Augustiner Bier das nix mit den Lederhosingern zu tun hat :)
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 11:20
von hutschpferd
Bierverträge sind etwas komplizierter und keineswegs so einfach zu generalisieren.
Aber nennen kannst dich prinzipiell wie du willst. Auch in Salzburg gibts ein Augustiner Bier das nix mit den Lederhosingern zu tun hat :)
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 11:30
von Ladeberger
hutschpferd hat geschrieben:
Aber nennen kannst dich prinzipiell wie du willst. Auch in Salzburg gibts ein Augustiner Bier das nix mit den Lederhosingern zu tun hat :)
Das wird zumindest in DE schnell Probleme geben, weil es mit der eingetragenen Wortmarke "Augustiner" kollidiert.
Gruß
Andy
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 11:42
von Brötchen34
Ladeberger hat geschrieben:hutschpferd hat geschrieben:
Aber nennen kannst dich prinzipiell wie du willst. Auch in Salzburg gibts ein Augustiner Bier das nix mit den Lederhosingern zu tun hat :)
Das wird zumindest in DE schnell Probleme geben, weil es mit der eingetragenen Wortmarke "Augustiner" kollidiert.
Gruß
Andy
Siehste, das dachte ich mir nämlich auch.
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 12:01
von Fe2O3
Ich kenne mich auch nicht so sehr mit Markenrecht aus, aber beim Salzburger Augustiner-Bräu (Kloster Muln) ist es halt der traditionelle althergebrachte Name. Genauso wie beim münchner Augustiner-Bräu führt es halt von einem (ehemaligen) Kloster des Augustiner-Ordens her, das der Ursprung der (heutigen) Brauerei/Gaststätte ist. (Das Salzburger A.-Kloster wurde übrigens - laut Wikipedia - als Zweigstelle der Münchner gegründet)
Es wäre aber spannend, wie es markenrechtlich ausschaut, wenn das (fiktive!) Augustinerkloster in Hintertupfingen ein "Augustiner-Bier" braut... (Oder das Produkt der Brauerei eines Franziskanerklosters "Franziskaner" als Namensbestandteil hat...)
Liebe Grüße
Martin
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 12:27
von hutschpferd
Ich sehe da kein Problem. Hier in Wien könnte ich ja ein Wiener Augustiner aufziehen in gedenken an den lieben Augustin.
Müssten die Deutschen halt wieder mal was im Ausland produzieren lassen, ein Hoch aufs RHG, Markenrecht und Co. ;)
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 12:49
von Sepp15
Brötchen34 hat geschrieben: Oder haben alle bayrischen Gasthäuser das Privileg, den Namen tragen zu dürfen,
Ich denke hier ist der Name verbunden mit dem Brauereilogo markenrechtlich geschützt.
In diesem Fall ist das Gebäude selbst vom Münchner Augustinerbräu gemietet und von denen an einen Betreiber verpachtet worden.
Natürlich unter der Auflage Augustinerbier zu verkaufen. Ein übliches Vorgehen in der Gastronomie. Die größeren Brauereien kaufen oder pachten Gaststätten und
vermieten diese dann unter entsprechenden Abnahmebedingungen weiter.
Re: Darf jedes Gasthaus "Augustiner" im Namen tragen?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 13:02
von Ladeberger
hutschpferd hat geschrieben:Ich sehe da kein Problem. Hier in Wien könnte ich ja ein Wiener Augustiner aufziehen in gedenken an den lieben Augustin.
Müssten die Deutschen halt wieder mal was im Ausland produzieren lassen, ein Hoch aufs RHG, Markenrecht und Co. ;)
Das ist nicht so simpel, wie du dir das vorstellst. Überhaupt das ganze Thema der gewerblichen Schutzrechte inkl. Markenrecht ist hochkomplex, da sind schon Großunternehmen böse auf die Schnauze gefallen. Es gibt auch europäische Gemeinschaftsmarken und sogar internationale Registrierungen über WIPO. Kann man alles online einsehen. Ihr habt dank Harmonisierung in Österreich garantiert sehr ähnliche gewerbliche Schutzrechte. Womöglich hält dort genau diese Augustiner Brauerei aus Salzburg die Wortmarke "Augustiner", vielleicht jemand anderes; schau nach wenn es dich interessiert. Du wirst in Wien nie im Leben eine Kneipe als "Augustiner" in Andenken an den Hl. Augustin durchsetzen können. Anders könnte es aussehen, wenn du etwa als "Augustiner Bildhauerei" Skulpturen vom Kaiser Augustin fertigst. Aber selbst das wäre zu prüfen.
Gruß
Andy