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Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 09:24
von The real Staffe
Hallo Leute,
meine Frage an euche bezieht sich auf das Anmelden einer Brauerei um mein Bier zu verkaufen.
Bitte beachtet das es mir nicht um die Abnehmer geht sondern nur den Anmeldeprozess, wenn ihr keine Erfahrung damit hab komentiert den Beitrag dann bitte nicht.

Kurz zu mir: Ich bin gelernter Milchtechnologe (23 Jahre) und baue gerade meine eigene Brauerei in einem Raum, meine Brauanlage wurde von einem Metallbauer bereits gefertigt.

Ich hab folgende Fragen:

1. Wer hat schonmal eine Brauerei angemeldet und wenn ja mit welcher Rechtsform (Kleingewerbe etc. ?)
2. Wie viel hat der Anmeldeprozess bei euch gekostet?
3. Auf was hat das Gesundheitsamt besonders geachtet?
4. Weitere Tipps für den Anmeldeprozess?

Bitte um Rückinfo von euch.

LG Staffe

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 10:26
von heinrich2012
1. Rechtsform sollte abhängig vom Umfang und Risiko gewählt werden, im einfachsten Fall ein Kleingewerbe
2. Kosten sind ca. 20 Euro beim Gewerbeamt
3. Es gelten die Richtlinien und Verordnungen gemäß EG 178/2002, EG 852-2004, EG 1935/2004, LKV, LMKV, LFGB LMIV, etc.

Gegenstand der Lebensmittelüberwachung sind dabei u.a.:
Wareneingang, Lagerung, Eigenkontrolle von Temperaturen, Hygiene in den Räumen, Reinigungsnachweis,
Rückverfolgbarkeit, Reinigung und Desinfektion, HACCP Verfahren, Bauliche Beschaffenheit, Personalhygiene, Produktionshygiene,
Kennzeichnung der Produkte usw.

Zusätzlich kommt die Berufsgenossenschaft und klärt das Thema Sicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß § 15 SGB VII

Zollamt und Biersteuer versteht sich sowie Finanzamt und steuerliche Erklärung

Also auch für 1 verkaufte Flasche Bier das komplette Programm

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 10:36
von chaos-black
Ich habe zwar nie eine Brauerei tatsächlich angemeldet, war aber bei einer Raumbegehung durchs Veterinäramt zu diesem Zweck dabei. Ist zwar schon ne Weile her, aber die wollten auf jeden Fall folgendes: bis zu einer bestimmten Höhe geflieste Wände, Ablauf im Fußboden, rutschfester aber gut zu reinigender Fußboden (z.B. Antirutschfliesen) mindestens 2 Waschbecken, Umkleideräume, Abschließbare Schränke für Mitarbeiter. Dazu kam dann noch, weil es ein mischgenutztes Gebiet war, dass ein Umgang mit den Brüden gefunden werden musste: z.B. über einen Schornstein, der höher als die umliegenden Wohnhäuser war, oder einen Dampfkondensator.
Das ist aber nur ein Beispiel aus einer Begehung. Hier im Forum liest man immer wieder, dass auch die Anforderungen unterschiedlich streng ausgelegt werden und ggf. (insbesondere wenn es ein 1-Person-Kleinstbetrieb ist) auch soetwas wie geschlechtergetrennte Umkleideräume ausgeklammert werden können. Hängt eben alles vom Gespräch mit den verantwortlichen Amtsvertretern ab.

Beste Grüße,
Alex

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 13:05
von württemberg
Hallo,
du solltest dich auch mit dem Thema Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Schließlich bringst du ein Lebensmittel in Verkehr. Wenn da eine Person von Schaden nimmt, kann’s teuer werden.

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 14:09
von sudwerkstatt
Hallo,

Meistens ist nicht das Gesundheits-/Veterinärsamt das Problem sondern das Bauamt.
War in meinem Fall damals so. Das geht nämlich nur im Gewerbegebiet bzw. mit Auflagen auch im Mischgebiet. Im reinen Wohngebiet kann sich das Bauamt quer stellen.

Gruß

Micha

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 14:21
von Sebasstian
Die wichtigste Info: Viele Sachen sind NICHT bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt Unterschiede je nach Bundesland, auch bereits was die Zuständigkeit angeht. Gesundheitsamt ist bei uns zB nicht relevant, stattdessen Veterinäramt. Außerdem auch viel Spielraum für Auslegungen, d.h.es kommt manchmal auch am Ende auf den Sachbearbeiter bzw. dein Verhältnis zu ihr/ihm an. Bodenablauf ist zB bei mir im Sudhaus nicht gefordert und das Bauamt hat auch keine Probleme gemacht. Also, es hilft nix... du musst dich selbst bei den für dich zuständigen Behörden ganz konkret mit den entsprechenden Personen auseinandersetzen und dich informieren. Und dort idealerweise Freunde und Unterstützer finden.

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 14:27
von Alt-Phex
Man muss sich definitiv VORHER mit den zuständigen Leuten besprechen und die Auflagen und Anforderungen klären. Sonst kannst du im Zweifelsfall dreimal die Räumlichkeiten und die Brauanlage umbauen.

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 17:58
von §11
chaos-black hat geschrieben: Donnerstag 11. Februar 2021, 10:36 Ich habe zwar nie eine Brauerei tatsächlich angemeldet, war aber bei einer Raumbegehung durchs Veterinäramt zu diesem Zweck dabei. Ist zwar schon ne Weile her, aber die wollten auf jeden Fall folgendes: bis zu einer bestimmten Höhe geflieste Wände, Ablauf im Fußboden, rutschfester aber gut zu reinigender Fußboden (z.B. Antirutschfliesen) mindestens 2 Waschbecken, Umkleideräume, Abschließbare Schränke für Mitarbeiter. Dazu kam dann noch, weil es ein mischgenutztes Gebiet war, dass ein Umgang mit den Brüden gefunden werden musste: z.B. über einen Schornstein, der höher als die umliegenden Wohnhäuser war, oder einen Dampfkondensator.
Das ist aber nur ein Beispiel aus einer Begehung. Hier im Forum liest man immer wieder, dass auch die Anforderungen unterschiedlich streng ausgelegt werden und ggf. (insbesondere wenn es ein 1-Person-Kleinstbetrieb ist) auch soetwas wie geschlechtergetrennte Umkleideräume ausgeklammert werden können. Hängt eben alles vom Gespräch mit den verantwortlichen Amtsvertretern ab.

Beste Grüße,
Alex
Das liegt mitnichten daran das die Regeln hier unterschiedlich ausgelegt werden, sondern am Föderalismus in Deutschland. Die Überwachung der Lebensmittelsicherheit ist zwischen Bund und Länern aufgeteilt und ruht in Deutschland (nach ISO Vorbild) auf 7 Säulen
Lebensmittelsicherheit.jpg.png
Das du in der Lage bist diese sieben Säulen abzudecken, gilt es zu prüfen. Nicht mehr und nicht weniger

Gruss

Jan

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 18:28
von Barney Gumble
Hab jetzt nicht viel gelesen an der Stelle aber der Hinweis auf die LmHV (LebensmittelhygieneV)
VG
Shlomo

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Donnerstag 11. Februar 2021, 18:40
von §11
Barney Gumble hat geschrieben: Donnerstag 11. Februar 2021, 18:28 Hab jetzt nicht viel gelesen an der Stelle aber der Hinweis auf die LmHV (LebensmittelhygieneV)
VG
Shlomo
und .....
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Die EU-Verordnung Nr. 178/2002 (EU-Basis-Verordnung)
Das Europäische Hygienerecht mit der Verordnung zur allgemeinen
Lebensmittelhygiene (Verordnung (EG) Nr. 852/2004) und der Verordnung mit
spezifischen Hygienevorschri􀁺en für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Verordnung
(EG) Nr. 853/2004)
Die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

um mal nur die wichtigsten zu nennen :Wink

Das Thema ist recht umfassend.

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 12. Februar 2021, 09:05
von diapolo
Morgen,
ich habe vor ca. einem Jahr meine Brauerei angemelet, bei MIR waren folgende Punkte ausschlaggebend:

Veterenäramt: hier hatte ich eine Ortsbegehung BEVOR ich mit dem Umbau angefangen habe, das waren die Kernpunkte:
-leicht zu reinigende Wände/Decke
- Boden Rutschemmung R10-11
- Bodenablauf
- zwei getrennte Waschbecken Hand/Prozesswaschbecken wichtig warm/kaltwasser
- Toilette mit Warm/Kartwasser Waschbecken
- Handtuchspender Papierhandtücher
- Kunststoffenster und Tür
- Aufbewahrung Malz, hier habe ich bei mir im Privathaus einen Raum dementsprechend umgebaut und gekennzeichnet
- Rückverflogbarkeit der Chargen Malz, Hopfen etc.
- Ettiketten mit allen notwendigen Hinweisen

Bauamt:
- Lichtdurchflutung im Raum
- Deckenhöhe min 2,40m
- Mischgebiet im Wohngebiet nicht Genehmigungsfähig
- Nutzungsänderung des Gebäudes von Michhaus auf Brauerei Hier ist das volle Programm mit Bauantrag etc. notwendig Kosten ca 400€
- Parkplätze
- ggf. Umkleiden etc. Fällt bei mir weg weil ich alleine bin

Umweltamt:
- Emmisionsgutachten wegen Brüden, bei mir hat die Ausrichtung des Abzugs und eine Beschreibung ausgereicht -> ansonsten teuer....
- Abwasserbelastung, hier musste ich alle verwedeten Reinigungsmittel angeben inkl der zu erwartenden monatlichen Mengen

Kosten Gewerbeanmeldung: 25€
Bauamt wg. Umutzung: 400€
Veternäramt: 0€ diese stehen in meinem Landkreis gerne mit Rat und Tat zur Seite

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 12. Februar 2021, 20:21
von Wengertsbräu
§11 hat geschrieben: Donnerstag 11. Februar 2021, 18:40
Barney Gumble hat geschrieben: Donnerstag 11. Februar 2021, 18:28 Hab jetzt nicht viel gelesen an der Stelle aber der Hinweis auf die LmHV (LebensmittelhygieneV)
VG
Shlomo
und .....
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Die EU-Verordnung Nr. 178/2002 (EU-Basis-Verordnung)
Das Europäische Hygienerecht mit der Verordnung zur allgemeinen
Lebensmittelhygiene (Verordnung (EG) Nr. 852/2004) und der Verordnung mit
spezifischen Hygienevorschri􀁺en für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Verordnung
(EG) Nr. 853/2004)
Die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

um mal nur die wichtigsten zu nennen :Wink

Das Thema ist recht umfassend.
Die VO (EG) 853/2004 dürft ihr ausblenden, außer ihr wollt irgendein Getier mitkochen. :Grübel :Bigsmile
Das vorläufige Biergesetz und die Durchführungsverordnung zum Biergesetz sollte aber auf jeden Fall beachtet werden.

Diapolo schrieb:
Veterinäramt 0€.
Tja, wir Lebensmittelkontrolleure sind eben unbezahlbar. :Drink

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 12. Februar 2021, 20:26
von Braufex
Wengertsbräu hat geschrieben: Freitag 12. Februar 2021, 20:21 Tja, wir Lebensmittelkontrolleure sind eben unbezahlbar. :Drink
Sind schon ein buntes Völkchen, diese Hobbybrauer :Bigsmile :Wink

Gruß Erwin

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 26. März 2021, 00:06
von BeBräu
Hallo Zusammen,

wir betreiben ein Gästehaus an der Mosel. Bei dem einen oder anderen Bier kam mir irgendwann die Idee einmal die rechtlichen Hürden für das Anmelden einer Kleinstbrauerei zu checken um eventuell Brauseminare über unser Gästehaus vermarkten zu können bzw und auch das Bier anbieten zu können. Die Sache mit dem Zoll erschien mir nicht sehr problematisch, weil wir den wegen unserer Weingutes sowieso öfter im Haus haben zur Sektsteuerprüfung. Ich habe daraufhin die Kreisverwaltung in Wittlich angeschrieben und versucht herauszubekommen welche Institution dafür zuständig ist. Einige Stunden später meldete sich prompt ein freundlicher Herr vom Gesundheitsamt der mich an die Lebensmittelkontrolle verwiesen hat und meinte ich würde eine Email mit nötigen Auflagen bekommen. Blauäugig dachte ich dass dies schon zu erfüllen sein wird,... bis das hier kam :-) :

Eine Brauerei egal welcher Größe unterliegt dem Lebensmittelrecht.
Die Gesetzgebung ist äußerst umfangreich.
Einen ersten Überblick bekommen Sie sicherlich durch die Homepage des Brauerbundes und/oder den Verband der Privaten Brauereien Deutschland e.V.
http://www.brauer-bund.de/shop/fachliteratur.html
https://private-brauereien.de/de/privat ... chland.php
Empfehlenswert ist hier die Anschaffung der Leitlinie „Gute Hygienepraxis und HACCP“ des Deutschen Brauer-Bundes oder der Leitlinie „Hygiene und HACCP in kleinen und mittelständischen Brauereien“ des Verbandes der Privaten Brauereien Deutschland e. V.
Hier sind die wichtigsten Aspekte des Lebensmittelrechts speziell auf den Brauereibetrieb zusammengefasst. Diese sind leider nicht frei verfügbar können bei Bedarf über die Verbände erworben werden.
Gesetzlich geregelt sind die baulichen Anforderungen an Lebensmittelbetriebe allgemein in der Verordnung VO/EG)852/2004 speziell im Anhang II.
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Betriebsstätten allgemein:
Umkleide/ Sozial- Toilettenräume
- Genügend be-/entlüftete Toilettenräume (Anzahl nach BG-Vorschriften), Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Seifenspender und hygienische Händetrocknung (z.B. Einmalhandtücher)
- Umkleidemöglichkeit (Trennung rein/unreine Kleidung) je nach Bedarf.
Wichtig: Toilettenräume dürfen nicht unmittelbar in Räume öffnen in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. (Produktionsräume, Lager..)
In Kleinstbetrieben, die evtl. an die privaten Wohnbereiche angrenzen und nur durch den Betreiber selbst betrieben werden, würde die private Toilette ausreichen. Im Rahmen der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Kontrollen würden diese Toiletten aber zur Betriebsstätte gehören und werden daher mit überprüft. (Das Betretungsrecht der Überwachungsbehörden für die Betriebsstätten wird damit auf den in diesen Fall privaten Wohnraum ausgeweitet).
Produktionsräume:
- Böden und Wände, abwaschbar, wasserundurchlässig, leicht zu reinigen. (BG-Norm beachten)
- Bodenablauf (Gully mit Geruchsverschluss, leicht zu reinigen).
- Decken/Deckenkonstruktionen möglichst glatt beschaffen, auf jeden Fall ohne Ablösung von Materialteilchen, Schimmelbefall, Kondensation.
- Beleuchtung, möglichst Splitterschutzlampen (zumindest in Räumen in denen offen Lebensmittel behandelt werden)
- Leicht erreichbare Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Seifenspender und hygienische Händetrocknung (z.B. Einmalhandtücher) in den Produktionsräumen.
- vom Handwaschbecken getrenntes Spülbecken mit Warm+ Kaltwasser (je nachdem welche Gerätschaften evtl. gereinigt werden müssen).
- Belüftung, (Frischluft) z.B. Fenster zum Öffnen, mit Insektenschutzgitter ausgestattet oder falls Fenster nicht möglich eine entsprechende Zwangsbelüftung mit Wechselfilter.
- Fenster, Türen, Tore aus leicht zu reinigenden Materialien. Türen/Tore die ins Freie führen müssen dichtschließend sein. Ansonsten Vorkehrungen gegen Eindringen von Schadnagern installieren (z.B. Bürstenleiste)
- Ausreichende Lagerkapazitäten, ggf. separate Räumlichkeiten für (Rohwaren/Malz, Verpackung, Flaschen/Fässer…)
- Separate Aufbewahrung von Reinigungsgerätschaften und Reinigungs-/Desinfektionsmitteln (z.B. Putzmittelraum, Schrank)
- Zur Reinigung der Anlagen, Trinkwasser, Trinkwassergeeignete Schläuche, Armaturen.
Anlagen:
z.B. Braukessel, Sudpfanne, Getränkerohre, Tanks, Armaturen, Abfüllanlagen.
Alle Teile die mit Lebensmitteln in Berührung kommen müssen aus lebensmittelechten Materialien bestehen. Alle Anlagen und Gerätschaften müssen leicht zu reinigen und ggf. zu desinfizieren sein.
Bei speziellen Anlagen sind ggf. Din-Normen zu beachten.
Wenn dann der Bau abgeschlossen ist und die Anlagen funktionieren, kommen noch weitere Gesetzliche Vorgaben zum Tragen.
VO (EG) 178/2002 (hier sind Grundsätze zur Lebensmittelsicherheit festgelegt)
Ganz besonders wichtig sind folgende Artikel:
Artikel 14 (nur sichere Lebensmittel dürfen in Verkehr gebracht werden),
Artikel 18 (Rückverfolgbarkeit)
Artikel 19 (Verantwortung für Lebensmittel)
VO(EG) 852/2004
Artikel 4 (2) (Allgemeine und spezifische Hygienevorschriften) hier ist dann auch die Verknüpfung zum o.g. Anhang II festgelegt.
Artikel 5 (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) Erstellung eines Eigenkontrollsystems/ HACCP.
Kennzeichnung des Lebensmittels:
VO(EGU) 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Produktspezifische Gesetze (hier geht es um Reinheitsgebot, Bierbezeichnung)
Vorläufiges Biergesetz,
Verordnung zur Durchführung des Vorläufigen Biergesetzes
Bierverordnung
Grundsätzlich muss der Unternehmer durch eigene Überprüfungen und Kontrollen sicherstellen, dass das Lebensmitteln „verkehrsfähig“ und „sicher“ ist.
Dazu müssen die Lebensmittel von einem Labor (z.B. Internet, Liste der Gegenprobensachverständigen) untersucht und beurteilt werden.
(Kennzeichnung, Verkehrsfähigkeit, Mikrobiologie). Dann sind eigene Eigenkontrollkonzepte einzurichten.
Alle oben genannten Themen werden in den beiden genannten Leitlinien ausführlich erklärt.
Vorab wäre ggf. zu klären ob unter Umständen eine Baugenehmigung oder Nutzungsäderung beantragt werden muss.
Wenn dann das Vorhaben startbereit ist wäre noch ein Gewerbe bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Diese Daten werden uns dann weitergeleitet und Sie automatisch als Lebensmittelunternehmer bei der Lebensmittelüberwachung registriert.

Und das alles für ein paar Brauseminare und ein paar hundert Flaschen Bier im Jahr? Ehrlich gesagt fand ich das ziemlich vernichtend. Die Deutsche Gründlichkeit und Perfektion... der Wahnsinn! Ich vermute mal ich werde diese Idee begraben!

Viele Grüße, Markus

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 26. März 2021, 08:51
von alias2222
Hallo Markus

Ja das ist der Rechtliche Rahmen in dem sich Lebensmittelbetriebe, und dazu zählt dann auch eine Kleinstbrauerei, ausgestattet sein sollen.
Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung damit sagen, dass es ganz auf den Prüfer ankommt. Und dieser die Begebenheiten und auch die Kirche im Dorf lassen kann. Natürlich gibt es auch immer wieder Pedanten. Jedenfalls habe ich immer ganz normal mit den Beamten sprechen können und kamen immer zu einem Konsens.

Also wenn Du Deine Idee für toll befindest, lass Dich nicht davon abschrecken sondern versuch es. Das kann der Bierkultur nur Gut tun.

Viel Erfolg
Alex

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Samstag 27. März 2021, 15:18
von Jomsviking
Hallo zusammen,

2020 hab ich eine kleine Brauerei angemeldet.
Eher als Hobby. Mehr soll das auch nicht werden. Vielleicht ein Hobby was sich selbst trägt. Fertig. (Ca. 30-40hl pro Jahr)

Da bei mir im Haus früher eine Schnapsbrennerei war, hab ich das Problem mit gefliesten Wänden und nem Bodenablauf nicht.
Zwei Waschbecken hab ich nicht. Hab nur eins jedoch schon alles soweit vorbereitet das ein zweites angebracht werden könnte. (Wenn das bei einer Kontrolle verlangt wird)
Ansonsten sind alle Behörden bisher super freundlich und unterstützend gewesen.
Wobei die von mir garnicht viel wollten.

Der Zoll:
Ich versteuerte einfach alles was ich Brau (2075) Das ist zwar teurer, dafür brauch ich aber auch kein Zollager, etc.

Veterinäramt (scheint bei mir zuständig sein):
Hat telefonisch alles gesagt was gefordert wird. (Vorallem Wände, Boden, etc.) Er meinte das, wenn das eh schon vorhanden ist, niemand vorbei kommen muss. Das würde nur Geld kosten und irgendwann kommt er ja sowieso vorbei. Klingt für mich praktisch.

Ansonsten wollte niemand was von mir.
Gewerbe Anmelden und gut ist. Dann melden sich nach und nach noch ein paar Ämter / Kammern. (z.B.Gewerbekammer)

Alle Verwendeten Materialien müssen halt für den Lebensmittelbereich zugelassen sein. Das sollte aber sowieso schon bei der kleinsten Brauanlage so sein. Jedenfalls steh ich nicht so auf Gartenschlauchbier.

Die Etiketten müssen passend sein und eine Nachverfolgung muss gewährleistet sein.
Hab das alles mittels Software geregelt über die auch eine Kasse läuft.

Ich bin mal gespannt wenn die erste Kontrolle kommt und was noch gefordert wird.
So wie Alex schon meinte: Man kann mit den Leuten reden. (Denk ich)
Bei einer Kleinstbrauerei im eigenem Haus werden sicherlich nicht alle Regeln so hart angewendet wie sie könnten. (Z.B. Umkleideräume, etc.) Ich lass mich überraschen und werd berichten was noch kommt =)

Viele Grüße
Felix

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 6. August 2021, 07:30
von Jomsviking
Hallo Zusammen,

gestern war es soweit. Die Lebensmittelüberwachung hat kurz vorbei geschaut.
Und mit kurz meine ich kurz. (5-10 min)
Das lief super entspannt. Die zwei Herren sind durchgelaufen haben sich etwas umgeschaut, Etiketten angeschaut (Deklaration) und sind wieder gegangen.
Ein Zweites "Waschbecken" brauche ich nicht. Bei dem vorhanden ist ja alles da was benötigt wird.
Bei meinen Etiketten muss ich lediglich noch "vol" mit angeben. Quasi Alk. 5% vol.
Macht es nicht, ist jedoch überhaupt nicht schlimm. Soll ich einfach bei den nächsten beachten und gut ist.

Ich dachte ja das die von vorne bis hinten alles sehen wollen. Chargenverfolgung, Lebensmittelechtheit der Gerätschaften, etc.
Vielleicht haben die soweit ein geschultes Auge, das dies beim "umschauen" erkannt wird.
Zitat: Wenn in einer Brauerei nicht sauber gearbeitet wird sieht man das gleich.

So unkompliziert hatte ich mir das nicht vorgestellt. Um so besser :Drink
Als nächstes kommt dann doch das Projekt HimbeerBier :redhead

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 6. August 2021, 11:03
von bwanapombe
Danke für den Bericht!

Dirk

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 6. August 2021, 11:47
von MaxKw03
Jomsviking hat geschrieben: Freitag 6. August 2021, 07:30 Hallo Zusammen,

gestern war es soweit. Die Lebensmittelüberwachung hat kurz vorbei geschaut.
Und mit kurz meine ich kurz. (5-10 min)
Das lief super entspannt. Die zwei Herren sind durchgelaufen haben sich etwas umgeschaut, Etiketten angeschaut (Deklaration) und sind wieder gegangen.
Ein Zweites "Waschbecken" brauche ich nicht. Bei dem vorhanden ist ja alles da was benötigt wird.
Bei meinen Etiketten muss ich lediglich noch "vol" mit angeben. Quasi Alk. 5% vol.
Macht es nicht, ist jedoch überhaupt nicht schlimm. Soll ich einfach bei den nächsten beachten und gut ist.

Ich dachte ja das die von vorne bis hinten alles sehen wollen. Chargenverfolgung, Lebensmittelechtheit der Gerätschaften, etc.
Vielleicht haben die soweit ein geschultes Auge, das dies beim "umschauen" erkannt wird.
Zitat: Wenn in einer Brauerei nicht sauber gearbeitet wird sieht man das gleich.

So unkompliziert hatte ich mir das nicht vorgestellt. Um so besser :Drink
Als nächstes kommt dann doch das Projekt HimbeerBier :redhead
Servus,
Darf ich fragen aus welchem Bundesland du bist?
Lg Max

Re: Brauerei Anmelden

Verfasst: Freitag 6. August 2021, 15:12
von Jomsviking
MaxKw03 hat geschrieben: Freitag 6. August 2021, 11:47
Jomsviking hat geschrieben: Freitag 6. August 2021, 07:30 Hallo Zusammen,

gestern war es soweit. Die Lebensmittelüberwachung hat kurz vorbei geschaut.
Und mit kurz meine ich kurz. (5-10 min)
Das lief super entspannt. Die zwei Herren sind durchgelaufen haben sich etwas umgeschaut, Etiketten angeschaut (Deklaration) und sind wieder gegangen.
Ein Zweites "Waschbecken" brauche ich nicht. Bei dem vorhanden ist ja alles da was benötigt wird.
Bei meinen Etiketten muss ich lediglich noch "vol" mit angeben. Quasi Alk. 5% vol.
Macht es nicht, ist jedoch überhaupt nicht schlimm. Soll ich einfach bei den nächsten beachten und gut ist.

Ich dachte ja das die von vorne bis hinten alles sehen wollen. Chargenverfolgung, Lebensmittelechtheit der Gerätschaften, etc.
Vielleicht haben die soweit ein geschultes Auge, das dies beim "umschauen" erkannt wird.
Zitat: Wenn in einer Brauerei nicht sauber gearbeitet wird sieht man das gleich.

So unkompliziert hatte ich mir das nicht vorgestellt. Um so besser :Drink
Als nächstes kommt dann doch das Projekt HimbeerBier :redhead
Servus,
Darf ich fragen aus welchem Bundesland du bist?
Lg Max
Hi,
klar darfst du fragen.
Ich komme aus Baden-Württemberg.
ca. 25km von Stuttgart weg.