Einfache Berechnung des Alkoholgehalts - Braumagazin Frühjahr 2022
Verfasst: Mittwoch 27. Juli 2022, 17:48
Hallo zusammen, Lieber Oli,
ich habe gerade deinen Artikel im Braumagazin zur Berechnung des Alkoholgehalts gelesen. Du bist dabei einer Diskrepanz auf die Spur gekommen, welche einen Unterschied zwischen der Berechnung des Alkoholgehalts aus der Differenz von Restextrakt und Stammwürze mittels eines Konversionsfaktors von 1,63 und der Ballingschen Berechnung der Stammwürze aus dem Alkoholgehalt und dem Restextrakt ergibt.
Hierzu folgende Anmerkung: Die Berechnung des Vergärgrades nach MEBAK [1] erfolgt immer (!) mittels der sog. GV-% Werte. Denn salopp gesagt: Bier ist keine Würze.
Also müssen die jeweiligen Extraktwerte von GG-% (= %mas) in GV-% (= g/100 ml) umgerechnet werden. Für das genannet Beispiel wären das 12,0 °P = 12,56 g/100 ml und für die Es = 2,4 %mas = 2,42 g/100 ml.
Somit ergibt sich eine Differenz vEs = 10,14 g scheinbar vergorener Extrakt. Nach der Ballingschen Korrektur zum wirklich vergorenen Extrakt ergibt sich also vEw = 8,30 g. Dieser führt mittels des zuvor angenommenne Faktors von Extrakt zu ABV zu einem 5,09 ~ 5,1 % Vol.
Somit bestätigte sich dann das Ergebnis der ursprünglichen Ballingschen Formel.
q.e.d.
Bitte um weitere Diskussion.
[1] MEBAK online. Methode B-400.32.530. Endvergärungsgrad von Würze und Bier – Schnellmethode. Rev. 2020-10. Mitteleuropäische Brautechnische Analysenkommission (MEBAK®) e.V., Freising.
https://www.mebak.org/methode/b-400-32- ... ethode/687. Abgerufen: 27.07.2022.
ich habe gerade deinen Artikel im Braumagazin zur Berechnung des Alkoholgehalts gelesen. Du bist dabei einer Diskrepanz auf die Spur gekommen, welche einen Unterschied zwischen der Berechnung des Alkoholgehalts aus der Differenz von Restextrakt und Stammwürze mittels eines Konversionsfaktors von 1,63 und der Ballingschen Berechnung der Stammwürze aus dem Alkoholgehalt und dem Restextrakt ergibt.
Hierzu folgende Anmerkung: Die Berechnung des Vergärgrades nach MEBAK [1] erfolgt immer (!) mittels der sog. GV-% Werte. Denn salopp gesagt: Bier ist keine Würze.
Also müssen die jeweiligen Extraktwerte von GG-% (= %mas) in GV-% (= g/100 ml) umgerechnet werden. Für das genannet Beispiel wären das 12,0 °P = 12,56 g/100 ml und für die Es = 2,4 %mas = 2,42 g/100 ml.
Somit ergibt sich eine Differenz vEs = 10,14 g scheinbar vergorener Extrakt. Nach der Ballingschen Korrektur zum wirklich vergorenen Extrakt ergibt sich also vEw = 8,30 g. Dieser führt mittels des zuvor angenommenne Faktors von Extrakt zu ABV zu einem 5,09 ~ 5,1 % Vol.
Somit bestätigte sich dann das Ergebnis der ursprünglichen Ballingschen Formel.
q.e.d.
Bitte um weitere Diskussion.
[1] MEBAK online. Methode B-400.32.530. Endvergärungsgrad von Würze und Bier – Schnellmethode. Rev. 2020-10. Mitteleuropäische Brautechnische Analysenkommission (MEBAK®) e.V., Freising.
https://www.mebak.org/methode/b-400-32- ... ethode/687. Abgerufen: 27.07.2022.