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Vergärung von Saccharose-Wasser

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 10:33
von Jakob2702
Hallo lieber Mitglieder,

Woher kommt der fruchtige/weinähnlichen Geruch/Geschmack?
Und meint ihr es ist unbedenklich das zu trinken?

Sollte ich im falschen Forum sein, dann tut es mir auch leid, aber bin wie gesagt neu hier. Würde mich über Antworten freuen :)
Schönes Wochenende!

Viele Grüße
Jakob

Re: Vergärung von Saccharose-Wasser

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 11:36
von rauchbier
Der weinartige Geschmack resultiert aus den Ester-Verbindungen, die während der Gärung mit der Hefe entstehen. Da du eine Weinhefe für die Gärung verwendet hast, entsteht Ester, die man mit Wein in Verbindung bringt und daher weinähnlich schmecken.

Re: Vergärung von Saccharose-Wasser

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 12:02
von Y-L
Moin Jakob,
keine Ahnung, ob dein Experiment einen weiteren höheren Sinn hatte,
aber dein Vorgehen ist Beispielhaft für Hefe-Experimente, um deren Eigenaromen zu bestimmen.
Die Hefe-Aromen können sich bei unterschiedlichen Vergärtemperaturen auch verändern.

Hab selber ein paar Hefen, mit denen ich mir ein solches Experiment vorstellen könnte.

Re: Vergärung von Saccharose-Wasser

Verfasst: Samstag 10. September 2022, 13:07
von Ruthard
Hallo Jakob, erst mal herzlich willkommen im Club!

Ich gehe davon aus, dass du aus der Schweiz oder Österreich kommst, denn in Deutschland wäre die "Vergärung von Saccharose-Wasser" problematisch.

Grundsätzlich ist seit 2018 die Herstellung von jeglichem Alkohol (egal ob durch Gärung oder Destillation) in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegt der Steueraufsicht.
Ausnahmen gibt es für Alkohol aus fermentiertem Getreide (=Bier, KN-Code 2203xx) und aus Traubenmost oder Fruchtsäften (=Wein, KN-Code 2204xx bzw. Fruchtwein, KN-Code 2206xx). Zucker gehört zu keinem dieser Stoffe und somit ist Alkohol aus Zucker in den Zolltarif 2208xx einzuordnen und die Herstellung damit über 1,2 Vol% uneingeschränkt erlaubnis- und steuerpflichtig.

Würdest du eine einzelne Rosine in deinem destillierten Wasser zerstoßen und zunächst daraus Alkohol gewinnen, wäre das in Ordnung. Das Produkt hätte dann vielleicht nur einen Alkoholgehalt von 0,01%, der dürfte dann aber mit Zucker vollkommen legal und steuerunschädlich nach oben getrieben werden.

Da du aber nicht aus Deutschland bist, musst du dich um sowas nicht kümmern. Und vom Zoll, der uns womöglich eine Bananenschale vor die Füße legen will, bist du sicher auch nicht.


Cheers, Ruthard