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Bière de Garde - Gärung und Reifung

Verfasst: Montag 17. Oktober 2022, 12:35
von jaulinho
Hi,

ich habe gestern ein Bière de Garde gebraut. Dieses befindet sich derzeit in der Hauptgärung.

Ich habe mich durch recht viele französische Websites und auch das französische Biergesetz gekämpft. Die Vorschriften besagen, dass das Bier nach der HG mindestens 21 Tage bei 0 bis 5 Grad Celsius reifen muss (halt die "Garde"). Die Garde wird beendet, wenn a) abgefüllt wird b) gefiltert wird und c) wenn die Nachgärung eingeleitet wird.

So wie ich es verstehe, ist das analog dem, was die Amis "secondary Fermentation" nennen. Ich bin mir trotz Nachforschen nicht so ganz sicher, wie das von statten gehen soll. Ich würde nach der HG das Jungbier in ein NC Keg (ohne Zucker) geben und dann bei 3 Grad für mindestens 3 Wochen reifen lassen.

Danach würde ich ein 2. NC Keg mit Zuckerlösung belegen und dann auf dieses Umschlauchen zur Nachgärung.

Meine Fragen:

- habe ich das so richtig verstanden bzw. passt der Plan?
- ich benutze die LalBrew Kölsch und führe die HG bei 14 Grad ansteigend auf 16 Grad. Was soll denn da in der Kaltphase zwischen 0 und 5 Grad noch passieren? Angeblich sollen ja Gärnebenprodukte abgebaut werden, durch die Hefe, aber ist die bei den niedrigen Temperaturen überhaupt noch aktiv?
- für die NG werde ich wohl etwas frische Hefe geben müssen - oder ist da nach den 3-4 Wochen im Kühlschrank noch genug aktive Hefe vorhanden?

Danke Euch und liebe Grüße
Tom

Re: Bière de Garde - Gärung und Reifung

Verfasst: Montag 17. Oktober 2022, 12:41
von PabloNop
Unabhängig von deiner eigentliche Frage: warum machst Du keine Zwangskarbonisierung?

Re: Bière de Garde - Gärung und Reifung

Verfasst: Montag 17. Oktober 2022, 14:12
von Ladeberger
Das ist in meinen Augen einach eine vorgeschriebene Kaltreifung/Kaltlagerung. Dass eine Kaltlagerung durch eine NG unterbrochen wird, ist schlüssig, denn was noch gärt und damit Nebenprodukte und Konvektion produziert, das reift nicht und das lagert nicht.

Ein Prozess, wonach Bier unkarbonisiert drei Wochen herumsteht, ist damit sicher nicht gemeint. Das ist gruselig, bitte nicht machen. Wenn du der Regelung genüge tun willst, das Bier im NC-Keg warm nachgären (oder zwangskarbonisieren) und dann 3 Wochen kalt auslagern. Danach evtl. nochmal umdrücken, um den Bodensatz loszubekommen. Voilà.

Das ist aus Hobbybrauersicht unspektakulär, so dürften die meisten eh verfahren. Diese gesetzliche Vorschrift stammt eben aus einem kommerziellen Umfeld, wo moderne Brautechnologie die Kältestabilisiserung auf einen Bruchteil der 21 Tagen gedrückt hat.

Gruß
Andy