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Woher ist dieser Topf

Verfasst: Freitag 8. November 2024, 00:32
von Srein
Hallo zusammen,

habe eine Frage zu der Herkunft/Marke/Neupreis dieses Topfes.
Habe ihn hier im Forum gebraucht bekommen.
Boden genau so dick wie die Wandung, ca. 0,6mm und damit recht "wabbelig".
35cm Durchmesser innen
34cm hoch innen
Wirkt insgesamt recht billig, funzt auf Siemens Induktionskochfeld in der Küche leider nicht wirklich (1/3 Aufheizrate im Vergleich zu anderem 30L Topf).
Funktioniert aber auf IDS2 scheinbar gut.

Dank im Voraus.

Viele Grüße
Seb

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Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Freitag 8. November 2024, 00:40
von Pivnice
Sieht sehr nach dem Abfallbehälter aus chinesischer Produktion aus, welcher in ebay als "Schengler"-Kochtopf vermarktet wurde. Auktionslimit bei mir war im niedrigen 20€-Bereich
Bei mir als Gärgefäß (Deckel modifiziert) im Einsatz.
Das "Zubehör" scheint der Vorbesitzer eingebaut zu haben.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Freitag 8. November 2024, 00:52
von Alt-Phex
Das sieht tatsächlich sehr nach einem Topf der Marke "Schengler" aus. Diese Töpfe sind NICHT Induktionsgeeignet. Es mag sein, dass die trotzdem aufheizen aber nach einer Weile nimmt das Metall durch die Induktion Schaden, wie z.b. Risse.

Als Läuterbottich o.ä wo man keine Heizquelle braucht, sind die gut und günstig. Auch die befeuerung mit Gas soll gut funktionieren. Aber Induktion kannst du leider vergessen.

Wenn du einen Topf suchst, der gut und günstig ist und trotzdem Induktiogeeignet ist, dann schau dir mal die Töpfe von Royal Catering an. Die gibt es auch öfters mit kleinen Dellen oder Kratzern zum Aktionspreis unter expondo.de

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Freitag 8. November 2024, 17:23
von Archie
Hallo,

ja, das ist ein Schenglertopf. Ich habe davon mehrere in Gebrauch, als Läuterbottich und als Gärgefäß. Dafür sind diese billigen Töpfe gut geeignet. In der Vergangenheit habe ich einmal einen Schenglertopf zum Kochen für die Dekoktion eingesetzt (Induktionsherd). Die Kochmaische ist gnadenlos angebrannt, obwohl ich ständig umgerührt habe. Am Ende hatte ich einen schwarzen Topfboden, den ich mit herkömmlichen Reinigungsmitteln nicht sauber bekommen habe. Letztendlich musst ich den Boden abschleifen.

Vielleicht sind diese Ausführungen ja ein wenig hilfreich.

Viele Grüße
Archie

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Freitag 8. November 2024, 22:22
von ggansde
Auf einem Hockerkocher (Gas) hat dieser Topf bei mir über einige Jahre tadellos funktioniert.
VG, Markus

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2024, 01:27
von Srein
Danke für die Rückmeldungen.

Habe diesen Topf hier im Marktplatz erworben.
Dieser wurde vom Verkäufer als "wie das Meiste (des angebotenen Materials) vom Hobbybrauerversand" angepriesen mit Link zu einem induktionsgeeigneten Topf der Internetpräsenz des Portals (NP136€) und expliziter Erwähnung dieses Preises + VB80€ angeboten und schlussendlich zusammen mit anderen Dingen für einen Komplettpreis an mich verkauft. -.-

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Sonntag 29. Dezember 2024, 21:17
von Pivnice
Srein hat geschrieben: Sonntag 29. Dezember 2024, 01:27 Habe diesen Topf hier im Marktplatz erworben.
Dieser wurde vom Verkäufer angepriesen mit Link zu einem induktionsgeeigneten Topf (NP136€) und expliziter Erwähnung dieses Preises
für einen Komplettpreis an mich verkauft. -.-
Au weia - da hat der Verkäufer dich aber ordentlich "betuppt". Wer ist den der Verkäufer ? Zeig uns mal bitte den vom Verkäufer angegebenen Link auf den 136 € Induktionstopf.
Den dagegen nicht für Induktion geeigneten Dünnblech-Schenglertopf konnte man vor Jahren mit Geduld für unter 30 € auf ebay ersteigern.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 31. Dezember 2024, 00:15
von Srein
Ja das hab ich vor längerer Zeit schon selber festgestellt, nur wusste ich noch nicht, in welchem Maße..

https://www.hobbybrauerversand.de/Edels ... uslaufhahn
Hatte er als den Topf deklariert.

Habe nicht im entferntesten daran gedacht, dass hier im Forum Leute versuchen, ihren Schrott auf solch eine Art und Weise loswerden.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 31. Dezember 2024, 12:35
von Pivnice
Srein hat geschrieben: Dienstag 31. Dezember 2024, 00:15 Ja das hab ich vor längerer Zeit schon selber festgestellt, nur wusste ich noch nicht, in welchem Maße..

https://www.hobbybrauerversand.de/Edels ... uslaufhahn
Hatte er als den Topf deklariert.

Habe nicht im entferntesten daran gedacht, dass hier im Forum Leute versuchen, ihren Schrott auf solch eine Art und Weise loswerden.
EDIT
Ich an deiner Stelle würde mit dem Verkäufer in Verbindung treten und ihn auf die irreführende Artikelbeschreibung zum geliefertem Topf hinweisen.
Deine Ansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Ware.
Es sieht so aus als ob der Verkäufer dir die wahre Beschaffenheit des Topfs arglistig verschwiegen hat.

https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehr ... -ebay.html
Am Schluss des Artikels -> Der Hinweis auf den "Sachmangel"
Ein Sachmangel liegt in erster Linie vor, wenn die Sache nicht wie vereinbart geliefert wird. Das heißt, dass immer dann keine Mängelansprüche gegeben sind, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder kennen musste (§ 442 BGB) . Der Verkäufer sollte daher seine Kunden immer möglichst vollständig über den Funktionsumfang der Kaufsache aufklären.
Siehe auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/sachmangel

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 31. Dezember 2024, 14:31
von rakader
Pivnice hat geschrieben: Dienstag 31. Dezember 2024, 12:35
Srein hat geschrieben: Dienstag 31. Dezember 2024, 00:15 Ja das hab ich vor längerer Zeit schon selber festgestellt, nur wusste ich noch nicht, in welchem Maße..

https://www.hobbybrauerversand.de/Edels ... uslaufhahn
Hatte er als den Topf deklariert.

Habe nicht im entferntesten daran gedacht, dass hier im Forum Leute versuchen, ihren Schrott auf solch eine Art und Weise loswerden.
EDIT
Ich an deiner Stelle würde mit dem Verkäufer in Verbindung treten und ihn auf die irreführende Artikelbeschreibung zum geliefertem Topf hinweisen.
Deine Ansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe der Ware.
Es sieht so aus als ob der Verkäufer dir die wahre Beschaffenheit des Topfs arglistig verschwiegen hat.
Leider nicht bei Privatverkäufen, also C2C, nur bei B2C, es sei denn es lag ein Rechnung von einer Firma mit Gewerbenummer bei. Nur dann gilt das Widerrufsrecht.

Das Material sieht übel billig aus, vor allem von außen. Wichtig bei solchen Töpfen ist immer die Legierungsnummer. Drücke die Daumen, dass die Rückgabe klappt.

Amihopfen hat früher Töpfe der Marke Pullmann im Angebot gehabt. Identische Preisklasse, aber sehr sehr gute, schwere Qualität. Materialstärke 1-1,2 mm also doppelt so viel! Habe ein paar hier und kann die nur empfehlen. Würde dort mal nachfragen, ob es ein Nachfolgemodell gibt.

Grüße
Radulph

Edit: Sehe gerade, dass Amihopfen die wieder im Sortiment hat.
Edit 2: Für Induktion empfiehlt sich ein Sandwichboden. Der sollte sehr dick sein - hält die Wärme und spart Energie.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 31. Dezember 2024, 14:49
von Alt-Phex
Da es sich hier um einen Privatverkauf gehandelt hat, dürfte es schwierig sein da irgendwas zu unternehmen. Srein hatte mich als Moderator bereits dazu angeschrieben. Leider können wir (Mods/Admins) da auch nicht zielführend weiter helfen. Auch wenn wir das gerne würden.

Der "Verkäufer" ist uns bekannt, da er in der Vergangenheit durch diverse Dinge aufgefallen ist - allerdings nicht durch vorsätzlichen Verkauf falscher Artikel. Um es vorsichtig auszudrücken: er scheint nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein. Es ist also durchaus möglich, dass er es selber nicht besser wusste und es keine böse Absicht war. Möglicherweise hat er den Topf selber als den "verlinkten" von jemand anderem gekauft. Das wird sich abschließend aber kaum mehr klären lassen, da der Verkäufer nicht Gesprächsbereit ist.

Dass das ganze extrem ärgerlich ist, ist absolut verständlich. Ich fürchte allerdings, dass Srein das als Lehrgeld verbuchen muss.

Ich möchte definitiv betonen, dass mir sonst keine Schwierigkeiten oder Probleme beim Handel über unseren Marktplatz bekannt sind. I.d.R. scheint das innerhalb der Community gut und fair zu funktionieren.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 09:21
von Fregga
rakader hat geschrieben: Dienstag 31. Dezember 2024, 14:31 Leider nicht bei Privatverkäufen, also C2C, nur bei B2C, es sei denn es lag ein Rechnung von einer Firma mit Gewerbenummer bei. Nur dann gilt das Widerrufsrecht.
Widerruf nicht. Aber auch Geschäfte unter Privatleuten werden gem. BGB geschlossen. Der Gesetzgeber räumt dem Privatmann die Möglichkeit ein z. B. die Gewährleistung auszuschließen. Dies muss aber aktiv durch den Verkäufer, am besten schriftlich, geschehen.

https://www.juraforum.de/news/wann-ist- ... ich_247183

Grundsätzlich entspricht hier die Ware (bewusst oder unbewusst) nicht der Beschreibung. Das muss auch bei Privatleuten passen.

Würde es mal im Guten versuchen und mit dem Verkäufer in Kontakt treten.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 11:15
von rakader
Fregga hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 09:21
rakader hat geschrieben: Dienstag 31. Dezember 2024, 14:31 Leider nicht bei Privatverkäufen, also C2C, nur bei B2C, es sei denn es lag ein Rechnung von einer Firma mit Gewerbenummer bei. Nur dann gilt das Widerrufsrecht.
Widerruf nicht. Aber auch Geschäfte unter Privatleuten werden gem. BGB geschlossen. Der Gesetzgeber räumt dem Privatmann die Möglichkeit ein z. B. die Gewährleistung auszuschließen. Dies muss aber aktiv durch den Verkäufer, am besten schriftlich, geschehen.
Rein praktisch ist der Ausschluss üblich, siehe jeden Privatverkauf auf Kleinanzeigen. Dort ist Gewährleistung nahezu überall ausgeschlossen. Wenn woanders die Floskel vergessen wurde, ist, auch wieder rein praktisch, die Rechtslage weniger klar, als juraforum insinuiert. Denn es dürfte das Gewohnheitsrecht, auch BGB, und beim jeweiligen Anbieter die Üblichkeit berücksichtigt werden. Diese Sichtweise geht von einer üblichen Annahme aus. D.h. wenn der Ausschluss hier auf dem Marktplatz unüblich ist, steigen die Chancen, sonst wohl eher nicht.

Ich hoffe, dass die beiden die Angelegenheit aus der Welt schaffen. Das entspräche den guten Sitten - auch noch so eine Floskel im BGB, die sehr gerne benutzt wird. Das Gegenteil nennt sich "wider die guten Sitten" ((BGB) § 138 ) und spielt bei zivilen Auseinandersetzungen, egal ob vor Schiedsstellen oder Gericht, oft eine Rolle.

Gruß
Radulph

Edit: Zahlendreher, Speicherung

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 14:38
von dieck
Es geht hier ja nicht um Gewährleistung, also die Tatsache dass das Gerät bei Übergabe funktionierte, sondern um die Beschaffenheit der Sache an sich, die falsch dargestellt worden ist.

Wenn ich dir ein Handy verkaufe und iPhone 16 bewerbe, und dann ist nur ein chinesischer Clone im Karton, kann ich Gewährleistung ausschließen wie ich möchte, rechtens ist das trotzdem nicht.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 18:04
von Pivnice
dieck hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 14:38 Es geht hier .. um die Beschaffenheit der Sache an sich, die falsch dargestellt worden ist.
Wenn ich dir ein Handy verkaufe und iPhone 16 bewerbe, und dann ist nur ein chinesischer Clone im Karton......
Richtig - siehe Paragraph 442 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__442.html
Es existieren einige rechtliche Mythen zu Privatverkäufen. Ich kann mich als Privatverkäufer nicht einfach kackfrech allen rechtlichen Normen entziehen.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 19:48
von rakader
Nochmal BGB § 138 - da ist es ziemlich eindeutig:
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Das ist hier natürlich nicht eindeutig, gewinnt aber mit den anderen Rechtsvorschriften an Bedeutung. Grundsätzlich ist es so, dass unsere Rechtssprechung in solchen Fällen immer vom Einzelfall ausgeht - anders als etwa in Mietsachen. Im Patentrecht, Markenrecht und im Persönlichkeitsrecht ist es ähnlich.
Uneindeutig ist es hier, weil wohl beide Partner unerfahren sind, man also nicht von Vorsatz ausgehen kann. Dies gilt auch für den Grad des Missverhältnisses.

Entgegen Bestimmungen im Fernmeldeabgabegesetz, wo es vorgerichtliche Schiedsstellen gibt, fehlt im deutschen Rechtswesen eine Einrichtung zur Streitbeilegung, die bei privaten Online-Rechtsgeschäften vermittelt. Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen hat dazu schon 2015 (sic!) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf erarbeitet, also noch in der Merkel-Zeit, deren Vorschläge kaum umgesetzt wurden. Sich da mal etwas einzulesen, welche Ideen es denn so gibt, ist höchst interessant:
https://www.vzbv.de/sites/default/files ... -01-23.pdf
Der Vorwurf des Verbandes lässt sich so zusammenfassen: In Deutschland fehlt es an Schlichtungskultur.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 7. Januar 2025, 00:52
von Srein
Wow, danke für die vielen Eindrücke.

Ich habe natürlich schon versucht mit freundlichen Worten was zu bewegen, aber es wird alles abgestritten und mit Vehemenz reagiert. Mit dem Menschen kann man wirklich nicht reden.

Der Kauf ist nun auch mehr als 2 Jahre her.
Die erste Nachricht zur Klärung natürlich innerhalb weniger Wochen nach Kauf.
Wird das schon als verjährt angesehen, obwohl es noch auf eine gewisse Weise in Progress ist?
Das Geld ist mir mehr oder weniger wurscht, aber ich fühle mich irgendwie betrogen.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 7. Januar 2025, 02:32
von rakader
Bei Privatverkäufen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Im Fall von Arglist drei Jahre. Bei einem Bauwerk beträgt sie fünf Jahre
Die Frist beginnt mit der Annahme des Gegenstandes. Der Zeitpunkt des Mangels ist oft Gegenstand von Streit. Dabei gilt folgendes: Tritt der Mangel innerhalb von 12 Monaten auf, ist der Verkäufer beweispflichtig, nach Ablauf von 12 Monaten mus der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand.

Gruß
Radulph

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Dienstag 7. Januar 2025, 11:03
von Pivnice
Srein hat geschrieben: Dienstag 7. Januar 2025, 00:52 Der Kauf ist nun auch mehr als 2 Jahre her.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab Übergabe der mangelhaften Sache an den Käufer. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel der Sache arglistig, verjähren Ansprüche und Rechte des Käufers in drei Jahren.
Ein arglistig verschwiegener Mangel liegt vor, wenn der Verkäufer sich dessen bewusst ist und ihn trotzdem verheimlicht.
Dre Nachweis der Arglist in deinem Fall dürfte schwierig werden.
Fazit: Du hast Lehrgeld bezahlt

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 07:43
von zoki
Ich kann den Ärger verstehen und würde das auch nicht auf sich beruhen lassen. Aber juristischen Rat in einem Hobbybrauerforum zu suchen ist wenig hilfreich. Hier darf dir keiner eine verbindliche Auskunft geben.

Wenn Du Dir das antun möchtest, führt kein Weg an einem anwaltlichen Erstgespräch vorbei.

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 11:33
von Silbereule
zoki hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 07:43 ... juristischen Rat in einem Hobbybrauerforum zu suchen ist wenig hilfreich. Hier darf dir keiner eine verbindliche Auskunft geben.
Und wenn ich lese was hier so geschrieben wird ist das auch gut so :Bigsmile
Und wegen 80€ einen Rechtsstreit anzufangen ist leider auch wenig sinnvoll. Mach einen Haken dran :thumbup

Herzliche Grüße,
Steffen

Re: Woher ist dieser Topf

Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 15:19
von rakader
Silbereule hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 11:33
zoki hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 07:43 ... juristischen Rat in einem Hobbybrauerforum zu suchen ist wenig hilfreich. Hier darf dir keiner eine verbindliche Auskunft geben.
Und wenn ich lese was hier so geschrieben wird ist das auch gut so :Bigsmile
Und wegen 80€ einen Rechtsstreit anzufangen ist leider auch wenig sinnvoll. Mach einen Haken dran :thumbup

Herzliche Grüße,
Steffen
Muss man eine Selbstverständlichkeit betonen? Das ist schön von oben herab, ohne eine belastbare Aussage mit Mehrwert. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung kann der Kostenfaktor egal sein, so viel zum Besserwissen. :Grübel
Hier schreiben einige mit juristischer Ausbildung und mehr - so viel zur Qualität "eines" Hobbybrauerforums.