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Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 17:02
von Elleff
Moin, moin
ich nehme mal an, dass ich nicht der einzige Amateurbrauer bin, der den Schritt vom "Brauen für den Eigenbedarf" zum "Brauen im Nebengewerbe" gewagt hat. Bisher für mich ein Weg, den ich nicht bereue, sondern in vollen Zügen genieße. Wäre da nicht auf einmal die jährliche Einkommenssteuererklärung. An sich auch kein Ding, aber kann mir mal bitte jemand verraten, wo man verflixt noch mal die Kosten für die abgeführte Biersteuer geltend machen kann? Weder in meinem Buchhaltungsprogramm noch im Elsterformular taucht irgendwo eine Option auf. Alte Threads dazu habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Sorry, falls ich da was übersehen habe...
Schöne Grüße,
Matthias
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 17:20
von ggansde
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 18:03
von Bilbobreu
Moin,
müsste die Biersteuer nicht als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) abzugsfähig sein, da sie direkt mit der gewerblichen Tätigkeit (Herstellung und Inverkehrbringen von Bier) verknüpft ist und als betrieblicher Aufwand den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindert?
Gruß
Stefan
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 18:30
von rauchbier
Generell sind betrieblich veranlasste Steuern abzugsfähig. Gibt aber auch hier Ausnahmen. Hab keinen Erfahrungswert zur Biersteuer. Die durch den Betrieb veranlasste Biersteuer sind aus meiner Sicht Betriebsausgaben.
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 19:09
von FlorianTH
Ich würde dringend dazu raten diese Frage nicht im Forum zu stellen, sondern dich mit einer kundigen Fachperson (z.B. Steuerberater) zu unterhalten.
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 19:27
von Elleff
Das HZA und das FA dürfen keine Auskunft geben, der Steuerberater ist auf Anhieb überfragt (weil zu speziell) und der Hobbybrauer muss zwar ggf. mit der Biersteuer hantieren, macht sie aber im Normalfall nirgendwo geltend. Wie man sieht steck ich in einer Zwickmühle, die ich dann wohl einfach durchbreche, in dem ich es unter "sonstige Ausgaben" verbuche. Habt trotzdem vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn ich

nicht ganz verstanden habe.
Cheers,
Matthias
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 19:28
von Lui
In der Einkommensteuererklärung kommt das direkt ja eh nicht rein, sondern nur das Betriebsergebnis.
Du musst ja eine "Einnahmenüberschussrechnung" machen, also Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Da unter "4 - 2. Betriebsausgaben" da gibt es dann "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" und dann "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ist Zeile 60. Als Bezeichnung trägst du dann einfach "Biersteuer" ein.
Gruß,
Frank
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 19:36
von Elleff
... danke Frank! Ja, das ist das Konto, das als einziges übrig bleibt. War nur verwirrt, weil es zig Steuerkonten gibt, wo diese eine aber einfach nicht reinpasst. So, jetzt wieder ein Jahr lang nicht an diesen Mist denken, sondern schön weiterbrauen...
m.
Re: Biersteuer geltend machen
Verfasst: Donnerstag 8. Januar 2026, 21:46
von Ruthard
Exakt so ist es wie Frank beschrieben hat. Versteuert wird der Gewinn und die Biersteuer mindert den Gewinn. Wo das in der Anlage EÜR einzutragen ist, sollte der Steuerberater aber wissen, auch auf Anhieb. Da würde ich mir mal Gedanken machen.
Cheers, Ruthard