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Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Dienstag 26. Mai 2015, 21:36
von olem_de
Hallo
Weiss jemand wie die rechtliche Lage ist, wenn ich mal für ein Dorffest (also nicht regelmässig) mein selbstgebrautes ausgeschänkt oder in Flaschen verkaufen möchte?
mir bekannt ist:
* Also eine Schankgenehmigung wird von der Gemeinde (?) benötigt
* Zoll muss mit 2075 bezahlt werden
Was muss man sonst noch bedenken???
Sicher hat schon jemand Erfahrung...
Danke für Eure Hilfe
Ole
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 13:32
von heru
Stationäre Schankanlage braucht eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV.
Verwendungsfertige bzw. mobile Schankanlage (Durchlaufkühler/Schankwagen) braucht
zusätzlich noch eine Aufstellungspfürung vor Ort durch einen Sachkundigen.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:08
von guenne-man
Servus,
olem_de hat geschrieben:Also eine Schankgenehmigung wird von der Gemeinde (?) benötigt
ja, Schankerlaubnis bei der Gemeinde beantragen, kostet ca. 30 €. Das ist die aber eher die
unkomplizierte Seite.
Eine "mal-für-ein-Dorffest" Regelung gibt es bei der zuständigen Lebensmittelkontrolle leider nicht.
Wenn du dein Bier verkaufen möchtest müssen deine Produktionsräume vom Amt abgenommen werden.
(Ausnahmen gibt es für Likör-Verkauf auf Weihnachtsmärkten - warum auch immer

)
Ach ja, der nette Beamte wird an diesem Tag vorbei schauen und deine Anlage prüfen (Reinigungsprotokoll,
Betriebsanleitung, Prüfzeugnisse, Gefährdungsbeurteilung...)
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:27
von Malzwein
...die rechtliche Lage ist, wenn ich mal...
Klar doch, die deutsche Gesetzgebung und die deutschen Beamten sind dafür bekannt, auf Dorffesten Ausnahmen zuzulassen oder ein Auge oder gleich zwei zuzudrücken ....
Letzters könnte vielleicht klappen, wenn der Veranstalter, der auch Gesundheitsamt und Co für solche Veranstaltung kennt, das auf dem kleinen Dienstweg regelt. Wenn dann ein übelgelaunter Gastwirt aus dem Nachbardorf auf dem Fest auf dich aufmerksam wird und dich meldet, hast aber du die A..karte. So einen Fall gab es schon bei einem Kuchenbasar und dann muss die Behörde reagieren.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:29
von Alt-Phex
Hobbybrauer Bier darf nicht verkauft werden.
Grundsätzlich kann man in Deutschland nicht einfach irgendwas verkaufen, ohne ein Gewerbe
angemeldet zu haben. Von ebay, Kleinanzeigen oder Flohmarkt mal abgesehen, das ist aber was
völlig anderes.
Mit der Biersteuer alleine wäre es auch nicht getan. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer.
Kurz gesagt: Gewerbe->Steuerberater->Finanzamt->Kohle futsch!
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:34
von Bierwisch
Das kommt darauf an... und wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Da Du Dein Bier unter "unhygienischen" Bedingungen braust und abfüllst, hat die Lebensmittelüberwachung (bei uns ist es das Veterinäramt) bestimmt etwas dagegen, daß Du Dein Bier in Verkehr bringst.
Biersteuer mußt Du abführen und wie das mit Deinen Einnahmen aussieht, sagt Dir ein Steuerberater.
Und wenn Dir irgendein Neidhammel ans Bein pinkeln will, dann gibt es da bestimmt noch diverse Gründe, warum das mit dem Ausschenken nicht geht...
ProBIERs aus, hinterher bist Du schlauer.
Gruß,
Bierwisch
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:39
von Holzroller
Würde sich an der rechtlichen Lage etwas ändern, wenn er das Bier nicht verkauft, sondern zur Verköstigung vor Ort verschenkt? Vornehmlich gegen eine kleine Spende für die Vereinsarbeit (o. Ä.)

Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:42
von Bodo
Alt-Phex hat geschrieben:Hobbybrauer Bier darf nicht verkauft werden.
Grundsätzlich kann man in Deutschland nicht einfach irgendwas verkaufen, ohne ein Gewerbe
angemeldet zu haben. Von ebay, Kleinanzeigen oder Flohmarkt mal abgesehen, das ist aber was
völlig anderes.
Mit der Biersteuer alleine wäre es auch nicht getan. Umsatzsteuer, Einkommenssteuer.
Kurz gesagt: Gewerbe->Steuerberater->Finanzamt->Kohle futsch!
Interessante Thesen die Du da aufstellst, demnach wäre es nicht möglich auf Stadt- oder Dorffesten selbstgebackenen Kuchen, Waffeln, Reibekuchen, Saft, Punsch usw. zu verkaufen.
Präzisiere bitte deine Aussagen, sonst lösche ich deinen Beitrag.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 14:55
von Fricky
BodoW hat geschrieben:Präzisiere bitte deine Aussagen, sonst lösche ich deinen Beitrag.

Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:01
von Alt-Phex
Für Kuchen und Plätzchen auf Dorffesten mag es sicherlich Ausnahmeregelungen geben.
Hier wird aber höchstwahrscheinlich auch kein Gewinn gemacht, sondern lediglich die
Selbstkosten reingeholt.
Der Zoll sagt aber ganz klar das Hobbybrauer Bier nicht verkauft werden darf.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:04
von Erdbeerschorsch
Ich verstehe aber den Unterschied auch nicht.
War am Wochenende auf einem kleinen Fest bei dem jeder 2. Dorfbewohner einen Kuchen stiftet.
Der Verein der die Feierlichkeit ausführt, verkauft ihn dann für einen geringen Preis pro Stück.
Wo bleibt hier die Lebensmittelkontrolle oder ist das plötzlich wurscht?
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:09
von Bierolo
Hier mal was am Rande zur Lebensmittelverordnung:
"Lebensmittelunternehmer sind demnach auch Vereine, wenn sie Speisen entgeltlich anbieten. Das gilt nicht nur für Vereinsgaststätten und den Verkauf bei Veranstaltungen. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei nicht an. Es genügt, dass die Abgabe der Lebensmittel entgeltlich erfolgt, also Einnahmen damit erzielt werden
Ausgenommen ist "die gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln" im kleinen Rahmen (Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004) über Lebensmittelhygiene). Das gilt etwa für Vereinsfeste, und -veranstaltungen oder die Verpflegungen von freiwilligen Helfern. Dass sich der Verkauf von Speisen auf Vereinsmitglieder beschränkt, spielt aber keine Rolle"
Quelle:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/lmiv.htm
Interessant auch:
http://www.hna.de/lokales/northeim/nort ... 85345.html
Oder generell dieser
Veranstalter-Leitfaden
VG Reinhard
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:28
von Bodo
Alt-Phex hat geschrieben:Für Kuchen und Plätzchen auf Dorffesten mag es sicherlich Ausnahmeregelungen geben.
Hier wird aber höchstwahrscheinlich auch kein Gewinn gemacht, sondern lediglich die
Selbstkosten reingeholt.
Der Zoll sagt aber ganz klar das Hobbybrauer Bier nicht verkauft werden darf.
Eine offizielle und dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht darf natürlich nicht dahinter stehen, denn dann ist es ganz klar gewerblich, aber ein mal im Jahr fürs Dorffest...
Aus der Sicht des Zolls darf ich als Hobbybrauer mein Bier sehr wohl verkaufen, nur dann muss ich die Biersteuer bezahlen, da die Freimenge nur für selbstverbrauchtes Bier gilt.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:33
von Boludo
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:37
von Ruthard
Der Zoll sagt aber ganz klar das Hobbybrauer Bier nicht verkauft werden darf.
(was der Zoll so alles sagt....)
Bier das nach §41 Abs. 1 BierStV von der Steuer befreit ist, darf nicht verkauft werden, richtig. Ist die Steuer bezahlt (was du jederzeit tun kannst), ist der Zoll außen vor - dann kannst du mit dem Bier auch den örtlichen Kindergarten abfüllen.
Ich kenne einen Segelflugverein, der sich Jahr für Jahr aus den Einnahmen des "Tags der offenen Tür" ein neues Segelflugzeug kauft.
Von der Vega unentgeltlich, keine Gewinnerzielungsabsicht, nur Mitglieder oder so anderen Schweinskram.
Cheers, Ruthard
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:42
von Al-Jimbeam
Dieses Thema geht mir schon ewig um den Kopf

Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:42
von gulp
Ah ein Zollfred, wie schön,

,hat ja was gedauert, ihr werdet ja ganz schön langsam in letzter Zeit.
Gruß
Peter
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:46
von Malzwein
Och, alles schon gesagt... guckstu
hier
Eine Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt. Schon gar nicht mit der geltenden EU Verordnung.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:54
von Boludo
Malzwein hat geschrieben:Och, alles schon gesagt... guckstu
hier
Egal, wir müssen das unbedingt noch mal ganz von vorne aufrollen.
Sonst wäre es ja auch zu einfach.
Stefan
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:56
von Bodo
gulp hat geschrieben:Ah ein Zollfred, wie schön,

,hat ja was gedauert, ihr werdet ja ganz schön langsam in letzter Zeit.
Gruß
Peter
Peter, ich lese doch da wohl keinen Sarkasmus oder
Definitive Falschaussagen kann man jedoch auch nicht einfach so unkommentiert stehen lassen...
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 15:58
von nobody2k
Wie die Regelung in Deutschland ist weiß ich nicht.
In Österreich wäre das Verschenken steuerfrei erlaubt!
Und gegen eine Spende wäre es natürlich auch möglich, wenn die Spende an einen Verein geht der laut Statuten so sein Geld zusammenkratzt. (Achtung, einfache Buchführungspflicht bei Vereinen).
Ist dann auch frei von der Umsatzsteuer, wenn der Verein das Geld bis zum Jahresabschluß auch wieder ausgibt.
In der Praxis heißt das zb, der Verein XYZ ist ein Hobbybrauer Verein -> die brauen gemeinschaftlich Bier und gegen eine Spende bekommt man einen Infobogen und eine Flasche Bier dazu geschenkt.
Vom Erlös wird eine gemeinschaftliche Wagenladung Malz gekauft.
Re: Brauen für ein Dorffest
Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2015, 16:14
von flying
Als gemeinnütziger Verein geniesst man auch in D etliche Steuerprivilegien..
Ein Punkt bei der Anerkennung als gemeinnützig lautet:
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde,
Mann...das sind ja gleich 14 Punkte, die alle aufs Bierbrauen zutreffen..
