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Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 16:58
von aalhuhnsuppe
Heute auf SPON
gemeldet.
Mich hauts mal wieder um.
edit: Elender Rechtschreibteufel.

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 17:12
von schloemi
Sehr tragisch: gilt das auch für Produkte, die nicht dem RHG entsprechen und nicht als Bier deklariert werden dürfen?
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 17:19
von Braustoff
schloemi hat geschrieben:Sehr tragisch: gilt das auch für Produkte, die nicht dem RHG entsprechen und nicht als Bier deklariert werden dürfen?
Da wird es sich aber wahrscheinlich wie mit der Biersteuer verhalten ;)
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 17:31
von gulp
Sehr tragisch: gilt das auch für Produkte, die nicht dem RHG entsprechen und nicht als Bier deklariert werden dürfen?
Das ist EU Recht:
Das EU-Recht verbietet für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren.
Hat also mit dem Märchengebot nichts zu tun.
Gruß
Peter
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 17:32
von Griller76
Tja, der Regulierungswahn. Bald wird so ziemlich alles verteufelt sein:
Fleisch - zuviele Antibiotika
Gemüse - zuviele Pestizide
Fisch - zuviele Schwermetalle
Käse - zu fett
Pralinen aller Art - zuviel Zucker
Sauerteigbrot - zuviel Salz
etc....
Was können/dürfen wir da bald noch essen? Ich finds einen rechten Schmarrn! Erst die Dosis macht das Lebensmittel zum Gift. Wer maßvoll ißt und trinkt, dem wird das Lebensmittel, wozu auch bekömmliches Bier gehört, munter erhalten.
Ich persönlich bekomme auf säurestarken Wein leicht Sodbrennen, auf Bier aber nicht. Also für mich als Privatverbraucher ist das Bier durchaus bekömmlich. Ich muss deswegen ja nicht gleich einen halben Kasten davon in mich hineinschütten! Da hält man wohl den Verbraucher für besonders unmündig und trottelig?!
freundliche Grüße
Alexander
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 17:41
von Bilbobreu
Ein bisschen wahres ist an dem Urteil aber doch dran:
Das 7. Bier bekommt mir auch immer nicht.
Gruß
Stefan
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 18:16
von olibaer
aalhuhnsuppe hat geschrieben:Heute auf SPON
gemeldet.
Mich hauts mal wieder um.
edit: Elender Rechtschreibteufel.

Die Urteilsbegründung ist schlüssig.
Im Gegenteil verstehe Ich das kurzweilige Gedankengut von H.Herle nicht.
"
Alkohol" hat beim Endverbraucher als Teilaspekt von "
Gesundheit" keine Heimat mehr - auch dann nicht, wenn er unter dem Deckmantel einer "
Bekömmlichkeit" daher kommt.
Zuspruch fürs
Handeln & Wirken alleine in der Stammtisch-, Dorf- und/oder Vereinsszene zu suchen, hat schon so mancher lokalen Brauerei den Gar ausgemacht.
In den eigenen Reihen über den Sprachgebrauch von "Bekömmlichkeit" nachzudenken tut, zeitgemäß, ganz ohne Zweifel, Not.
Gruß
Oli
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Dienstag 25. August 2015, 22:26
von fmartinr
Der Gegensatz von bekömmlich bei Bier ist.....Kopfwehbier. Das hat mit den Gefahren von Alkohol wenig zu tun. Daher finde ich, wirft das Urteil zwei Dinge in einen Topf, die nichts miteinander zu tun haben.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 05:30
von TeufelchenBW
Ein Blumenkohl, Weißkohl, Bohnen und Knoblauch dürfen als bekömmlich verkauft werden, ein gutes Bier nicht.

Jetzt mal ehrlich: Was ist wohl bekömmlicher?

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 06:41
von Hopfenplotz
...war ja nur eine Frage der Zeit.
Laut Alkoholbericht 2015 gelten 1,77 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren als alkoholsüchtig, 70.000-80.000 sterben jährlich an den folgen legalen Rauschmittelmissbrauchs.
Der nächste Schritt ist das totale Verbot des Bewerbens alkoholhaltiger Getränke, der Übernächste das Verbot des Ausschanks in öffentlichen Gaststätten....
Wohin mag der Wahnsinn der staatlichen Fürsorge wohl führen?
VG
Marcus
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 07:06
von kommunbraeu
In der Tat. Wir sind vor einigen Wochen knapp einer Verwarnung entgangen, weil wor dieses böse Wort auf unserer Internetseite benutzten.
Zum Glück hat uns ein aufmerksammer, netter Brauer darauf aufmerksam gemacht.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 08:11
von Berliner
Mal abgesehen davon, dass ich auch nichts davon halte, jeden Unsinn einzeln staatlich zu untersagen:
"bekömmlich" ist doch eine genau so sinnfreie Phrase wie "Premium" oder "Felsquellwasser" - ich werd's nicht vermissen.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 08:41
von Ladeberger
Ich halte das alles für Abwandlungen derselben Grundidee, den Bierkonsum auf alles, aber bloß nicht den alkoholbedingten Rausch zu beziehen: Trink Bier, das gibt dir Freiheit zurück (Jever); die unberührte Natur (Krombacher); Kultur (Radeberger), Sex (Schöfferhofer "das so schön geprickelt..."), usw. Da hat jeder sein Alibi-Thema gefunden.
Da bleibt auch die Craft-Beer Szene nicht aus, dort soll man sich urwüchsig, punkig und cool trinken. Getragen von langbärtigen, tätowierten Brauern, die in auf Steampunk gebürsteten Backstein-Bruchbuden noch echtes Männerhandwerk betreiben. Die Befriedigung der Sehnsüchte des modernen Mannes in 0,33L Longnecks.
Ob daher jemand mit Bekömmlichkeit oder etwas anderem wirbt, letztlich immer nur der Versuch vom Alkoholkonsum abzulenken. Und ich glaube das weiß in ihrem tiefsten Inneren auch die Vereins- und Stammtischszene, die wird auch ohne "health claim" unbeschwert weitertrinken.
Wohl bekomms!
Andy
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 08:42
von koenigsfeld
Als leidenschaftlicher Konsument alter Zigarettensorten (Salem, Eckstein, Finas, Nil, etc) fällt mir dazu nur der Slogan aus den Fünfzigern ein:
MILD UND BEKÖMMLICH MUSS SIE SEIN,
WIE DIE OVERSTOLZ VOM RHEIN !!!!
Prosit !
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 08:44
von koenigsfeld
.....und am Ende gehts den Biertrinkern ähnlich wie den Rauchern......
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 09:05
von Hopfenplotz
Berliner hat geschrieben:Mal abgesehen davon, dass ich auch nichts davon halte, jeden Unsinn einzeln staatlich zu untersagen:
"bekömmlich" ist doch eine genau so sinnfreie Phrase wie "Premium" oder "Felsquellwasser" - ich werd's nicht vermissen.
Naja, nicht ganz. Der Ausspruch "Wohl bekomm's" stammt wohl aus Zeiten, zu denen nicht immer so ganz sicher war, daß das Gebräu auch tatsächlich ohne grössere Nachwirkungen durch den Körper fliesst.
Von daher hat der Ausdruck "bekömmlich" einen traditionellen Hintergrund.
Wenn es nur um's Wort geht: Werde ich auch nicht vermissen. Alles in allem halte ich das aber für geistige Diarrhoe.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 09:18
von philipp
olibaer hat geschrieben:
In den eigenen Reihen über den Sprachgebrauch von "Bekömmlichkeit" nachzudenken tut, zeitgemäß, ganz ohne Zweifel, Not.
Sehe ich genau so.
Ich kann echt häufig nur mit dem Kopf schütteln, wie immer der Aufschrei durch die Reihen hier geht, wenn etwas falsch etikettiert wurde. Weil halt in ungarischen Chips ohne Deklaration Fleischextrakt als Aroma drin ist etc.pp. Da fände ich das nur als stringend, wenn man auch zeitgleich einsieht, dass man Bier nicht mit 'bekömmlich' oder gar 'gesund' bewerben darf.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 09:54
von Bodo
philipp hat geschrieben:Da fände ich das nur als stringend, wenn man auch zeitgleich einsieht, dass man Bier nicht mit 'bekömmlich' oder gar 'gesund' bewerben darf.
Also wirklich...seit ich jeden morgen meine zwei halben und den Rest des Kastens im laufe des Tages einnehme, hab ich mich nie gesünder gefüllt

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 10:04
von Hopfenplotz
BodoW hat geschrieben:philipp hat geschrieben:Da fände ich das nur als stringend, wenn man auch zeitgleich einsieht, dass man Bier nicht mit 'bekömmlich' oder gar 'gesund' bewerben darf.
Also wirklich...seit ich jeden morgen meine zwei halben und den Rest des Kastens im laufe des Tages einnehme, hab ich mich nie gesünder gefüllt

Aber empfindet einen die Umwelt dann noch als bekömmlich?

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 11:29
von Hagen
Ich denke sdas Urteil setzt konsequent EU-Recht um. Dessen Intention kann man auch gut nachvollziehen. Wie man zu den "verbraucherschützenden" Regularien grs. steht, steht auf einem anderen Blatt.
Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn die Werbung für Alkohol in den nächsten Jahren ebensolchen Restriktionen unterliegen würde, wie beim Tabak schon geschehen.
Hoffentlich kommt niemand auf die gesundheitsgefährdende Wirkung von Passivtrinken durch die Inhalation der Alkoholfahnen der umstehenden Gäste in der Gastronomie. Dann gibt in der Kneipe bald als Hit im Angebot bestenfalls Smoothies.
Ich glaube dann mache ich ein Speak Easy auf....
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 12:54
von Braukontrolle
Bilbobreu hat geschrieben:
Das 7. Bier bekommt mir auch immer nicht.
Der Volksmund sagt, es sei immer das Letzte Bier, das Probleme verursacht. Deshalb habe ich mir angewöhnt, nach dem letzten Bier einfach ein weiteres zu trinken.
Bislang hat's geholfen...

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 13:05
von Malzwein
Man schaue sich mal irgendein x-beliebiges Etikette einer Bierflasche an: ""für aktive Menschen", "den besonderen Moment", "Alles im grünen Bereich", "herb und erfrischend". All das suggeriert mir, sagen wir mal: "wohlbefinden", genau wie "bekömmlich" halt auch. So etwas darf es im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Vol % nicht geben.
Hier muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden!
Wo bleiben EU und Gesundheitswächter? Frau M. macht mal wieder nichts und hüllt sich in Schweigen. Ich jedenfalls werde solche Begriffe auf meinen Etiketten in Zukunft meiden.
... gut, dass ich keine Etiketten verwende

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 13:09
von Bernstein

Ich frage mich, ob das Sicherheitsbier künftig auch noch Sicherheitsbier genannt werden darf
https://www.youtube.com/watch?v=sR6ciz2toSA
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 13:58
von flying
Dann wird ein fröhliches "Prost, prost, prösterchen" wohl leider bald auch der Vergangenheit angehören..

Kommt wohl vom lateinischen "prodesse" und bedeutet ungefähr "möge es Dir zuträglich sein". Etwas was nicht bekömmlich ist, kann ja nicht zuträglich sein?
Druckt man "Für ihr Wohlsein" aufs Etikett, ist es dann ein traditioneller Trinkspruch oder eine Aussage zur Gesundheitsvorsorge?
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 14:19
von Dr Huppertz
flying hat geschrieben:Dann wird ein fröhliches "Prost, prost, prösterchen" wohl leider bald auch der Vergangenheit angehören..

Kommt wohl vom lateinischen "prodesse" und bedeutet ungefähr "möge es Dir zuträglich sein". Etwas was nicht bekömmlich ist, kann ja nicht zuträglich sein?
Druckt man "Für ihr Wohlsein" aufs Etikett, ist es dann ein traditioneller Trinkspruch oder eine Aussage zur Gesundheitsvorsorge?
Sehr interessanter Aspekt!
Da auf absehbare Zeit das trinken in der öffentlichkeit und im öffentlichen Raum wohl bald verboten wird, hinfällig.
Zu Hause wird ein ordentliches Prost oder wohl bekomms ja wohl noch erlaubt sein.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 21:43
von Ursus007
Dr Huppertz hat geschrieben:
Zu Hause wird ein ordentliches Prost oder wohl bekomms ja wohl noch erlaubt sein.
Aber nur auf eigenes Risiko und man muß es der Krankenkasse 1 Woche vorher anzeigen, wenn man ein alkoholhaltiges Bier trinkt.
Ach manno: Rauchen kann tödlich sein. Bier ist auch nicht mehr förderlich. Spaß wird generell verboten ...
Nur als Hinweis: Das Leben an sich ist tödlich!
Fazit für mich: Ich steig lieber eher und glücklich in die Kiste, als enthaltsam und griesgrämig aber später.
Prosit!
Ursus
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 21:55
von koenigsfeld
Richtig Ursus.
Darauf erst mal eine Overstolz....und ein gutes Glas Bier !
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 22:27
von blub24
Hopfenplotz hat geschrieben:...war ja nur eine Frage der Zeit.
Laut Alkoholbericht 2015 gelten 1,77 Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren als alkoholsüchtig, 70.000-80.000 sterben jährlich an den folgen legalen Rauschmittelmissbrauchs.
Der nächste Schritt ist das totale Verbot des Bewerbens alkoholhaltiger Getränke, der Übernächste das Verbot des Ausschanks in öffentlichen Gaststätten....
Wohin mag der Wahnsinn der staatlichen Fürsorge wohl führen?
VG
Marcus
Ich hab mal ne Zeit in Süd-Indien gelebt.
Kein Alkoholverkauf nach 22:00. Kein Alkoholverkauf in der Woche von Wahlen.
Da würden in Deutschland wohl noch mehr zum Hobbybrauer. ;-)
Grüße,
Nikolas
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 22:31
von afri
koenigsfeld hat geschrieben:Salem, Eckstein, Finas, Nil
Mann, da hast du ja fast alle gut riechenden Exemplare in einer Klammer genannt. OK, Finas riechen nicht wirklich gut. Ich habe immer gern die Camel ohne Filter genossen, meine Frau mochte den Qualm sogar gerne riechen (sagt sie jetzt, wo ich aus finanziellen Gründen nur noch Zigarillos von Penny rauche).
Und ich heiße mein Selbstbräu trotz allem bekömmlich. "Bekömmlich, Bekömmlich, Bekömmlich" Ätsch, liebe EU :-)
Achim (die EU-Gesundheitsminister haben alle kleine Pimmel)
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 22:33
von blub24
Ursus007 hat geschrieben:
Aber nur auf eigenes Risiko und man muß es der Krankenkasse 1 Woche vorher anzeigen, wenn man ein alkoholhaltiges Bier trinkt.
Ursus
Aber auch nur wenn Du keine Ich-Uhr trägst, die jedes Bierflaschen-Etiket per RFID ausliest, oder von deiner Handbewegung weiß, wie lange Du am Zapfhahn gezogen hast...
Dann wissen sie ja eh Bescheid...
Grüße,
Nikolas
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Mittwoch 26. August 2015, 23:31
von koenigsfeld
afri hat geschrieben:koenigsfeld hat geschrieben:Salem, Eckstein, Finas, Nil
Mann, da hast du ja fast alle gut riechenden Exemplare in einer Klammer genannt. OK, Finas riechen nicht wirklich gut. Ich habe immer gern die Camel ohne Filter genossen, meine Frau mochte den Qualm sogar gerne riechen (sagt sie jetzt, wo ich aus finanziellen Gründen nur noch Zigarillos von Penny rauche).
Und ich heiße mein Selbstbräu trotz allem bekömmlich. "Bekömmlich, Bekömmlich, Bekömmlich" Ätsch, liebe EU :-)
Achim (die EU-Gesundheitsminister haben alle kleine Pimmel)
Schon mal Tabak selbst kultiviert, Achim ??
Traumhaft und sehr empfehlenswert, besonders Samsoun Orient.
Kann man sogar aufm Balkon oder als Zimmerpflanzen halten !!
Good smoke !
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Donnerstag 27. August 2015, 20:23
von cyrano330
Dr Huppertz hat geschrieben:Zu Hause wird ein ordentliches Prost oder wohl bekomms ja wohl noch erlaubt sein.
Davon sind wir nicht wirklich weit entfernt. Irgendwann wird auch das "Prosit" verboten werden. Auf wenn unsere südlichen Bundesländer Sturm laufen. EU-Recht eben.
Grüße
Henry
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Donnerstag 27. August 2015, 22:48
von afri
koenigsfeld hat geschrieben:
Schon mal Tabak selbst kultiviert, Achim ??
Traumhaft und sehr empfehlenswert, besonders Samsoun Orient.
Kann man sogar aufm Balkon oder als Zimmerpflanzen halten !!
Nö, bislang schreckte mich immer die Gärung ab, die ja offenbar erst einsetzt, wenn kiloschwere Bündel von den geernteten Tabakblättern übereinander liegen und regelmäßig umgeschichtet werden. Kann man das vielleicht anders bewerkstelligen, also auch mit nur wenigen Blättern? In diesem Fall wäre ich mehr als interessiert, meinen eigenen Tabak anzubauen. Falls du da was weißt, koenigsfeld, bitte immer her mit den Informationen.
Achim (über einen Garten verfügend)
PS: bekömmlich, bekömmlich, bekömmlich

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Donnerstag 27. August 2015, 22:54
von afri
cyrano330 hat geschrieben:
Davon sind wir nicht wirklich weit entfernt. Irgendwann wird auch das "Prosit" verboten werden. Auf wenn unsere südlichen Bundesländer Sturm laufen.
Das hingegen glaube ich nicht. Von den düsteren Visionen sind wir zum Glück noch ein Stück weit entfernt, auch wenn es durchaus Tendenzen in diese Richtung zu geben scheint (selbstverschuldet durch die s.g. social networks). Aber das gehört natürlich nicht hierher, war nur mein erster Gedanke beim Studium des angegebenen URL.
Achim (prost, prost, prost, Kameraden)
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Donnerstag 27. August 2015, 22:56
von Charles
Sorry fürs OT:
Die verdammten Schnecken fressen mir immer wieder mein kleines Tabakfeld ;-) kahl, nur den Geudertheimer verschmähen sie. Keine Ahnung warum...
Charles
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Donnerstag 27. August 2015, 22:58
von koenigsfeld
afri hat geschrieben:koenigsfeld hat geschrieben:
Schon mal Tabak selbst kultiviert, Achim ??
Traumhaft und sehr empfehlenswert, besonders Samsoun Orient.
Kann man sogar aufm Balkon oder als Zimmerpflanzen halten !!
Nö, bislang schreckte mich immer die Gärung ab, die ja offenbar erst einsetzt, wenn kiloschwere Bündel von den geernteten Tabakblättern übereinander liegen und regelmäßig umgeschichtet werden. Kann man das vielleicht anders bewerkstelligen, also auch mit nur wenigen Blättern? In diesem Fall wäre ich mehr als interessiert, meinen eigenen Tabak anzubauen. Falls du da was weißt, koenigsfeld, bitte immer her mit den Informationen.
Achim (über einen Garten verfügend)
PS: bekömmlich, bekömmlich, bekömmlich

OT
Sehr bekömmlich kann ich dazu nur sagen.
Man nehme die dachreifen und saucierten Blätter, staple sie etwa 3cm hoch und rolle sie zu einer Art Wurst, schlage letztere in Pergament (oder Backpapier) und binde sie sehr stark. Im warmen Backofen bei ca 40 Grad ein paar Stunden drinlassen, rausnehmen und das verschnürte Päckchen öffnen. Umschichten und die Prozedur wiederholen.
Mit etwas Übung bekommt man schnell ein Gefühl dafür. Anschliessend Blätter entrippen und in einer ganz normalen Küchenmaschine kleinhäckseln. Geschnipselten Tabak wieder stark pressen und nochmal fermentieren lassen.
Googel mal einfach Tabakanbau....
GLG
A woman is only a woman, but a cigar is a smoke ! (Rudyard Kipling)
OT OFF
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Donnerstag 27. August 2015, 22:59
von koenigsfeld
Charles hat geschrieben:Sorry fürs OT:
Die verdammten Schnecken fressen mir immer wieder mein kleines Tabakfeld ;-) kahl, nur den Geudertheimer verschmähen sie. Keine Ahnung warum...
Charles
Wundert mich nicht, Geudertheimer... HUUUUUUUUUST !
Vertreib die Mistviecher mit Knoblauchpflänzchen oder Bierfallen....
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Freitag 28. August 2015, 20:05
von emjay2812
Ich trinke gerade ein "Altdeutsch Dunkel" der Brauerei Helbig aus Weilburg an der Lahn.
Zitat Etikettentext (der sicherlich genau so seit 30 - 40 Jahren auf dem Etikkett steht, dem Design zumindest nach):
Ein untergäriges Bier nach altdeutscher Braurt. Herzhaft frisch und würzig, hervorragend bekömmlich.
Natürlich gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot von 1516. Wohl bekomm's.
Da muss die Brauerei tatsächlich nachdenken, wass Sie in Zukunft auf dem Etikett schreibt.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Freitag 28. August 2015, 22:16
von hoggel1
Die brauen schon lange nicht mehr .....
MfG
Thomas, aus der Diaspora LK Limburg-Weilburg
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Freitag 28. August 2015, 22:56
von afri
Googel mal einfach Tabakanbau....
Danke schön, sehr informativ. Ich denke, das spare ich mir. Es ist zwar hinreichend absurd, in D eigenen Tabak anzubauen (kostet noch nicht einmal Steuern), dass es einfach mal probiert werden müsste. Aber das würde von mir verlangen, ein Gärtner zu werden und das bin ich garantiert nicht. Erfolg also kaum in Aussicht.
Achim (gerade bekömmliches Selbstbräu trinkend)
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Samstag 29. August 2015, 14:40
von HarryHdf
Ursus007 hat geschrieben:Nur als Hinweis: Das Leben an sich ist tödlich!
Das Leben an sich ist bei uns eher eine Tröpfcheninfektion mit relativ langer Inkubationszeit von ca. 9 Monaten

Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Samstag 29. August 2015, 17:11
von nobody2k
Die Frage ist doch, wen stört die Angabe "bekömmlich" für Bier? Wo kein Kläger da kein Richter, also muß jemandem wohl sehr fad gewesen sein...
Die gleichen Leute machen sich lustig wenn jemand den Mateschitz klagt weil sein Red Bull keine Leistungssteigerung bringt, wie es ja suggeriert wird...
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Samstag 29. August 2015, 18:58
von Antonius
Wie meinst du das koenigsfeld:??
koenigsfeld hat geschrieben:.....und am Ende gehts den Biertrinkern ähnlich wie den Rauchern......
Das die Biertrinker demnächst zum trinken auch vor die Kneipe müssen

??
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Samstag 29. August 2015, 19:07
von BrauFuchs
Ich finde man sollte denen die das urteil fällten an aufeinanderfolgenden tagen in einem zeitraum von 4h mal drei Liter diverser getränke anbieten. Cola Wasser Kaffee Tee wird sicher zu Bauchschmerzen führen nicht so die gleiche Menge bier, welche problemlos und äusserst bekömmlich vertilgt werden kann.
Ich finde gut, dass sich der Anwalt weiter gegen das urteil einsetzen will.
Gruß
Lukas
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Samstag 29. August 2015, 22:01
von koenigsfeld
Antonius hat geschrieben:Wie meinst du das koenigsfeld:??
koenigsfeld hat geschrieben:.....und am Ende gehts den Biertrinkern ähnlich wie den Rauchern......
Das die Biertrinker demnächst zum trinken auch vor die Kneipe müssen

??
Aber nicht doch Antonius.
Die Rede ist von den irrwitzigen Auflagen, zB Verbot bestimmter Tabaksorten, dem Aussterben alter Sorten (Orientzigaretten wie Finas, Nil oder Senoussi.....Einstellung von Salem, Eckstein, Mokri etc), Verbot von Mentholzigaretten oder Tabakwaren mit anderen Geschmackszutaten (Gewürzzigaretten, Rosenblätter etc). Verbot bestimmter Tabaksorten wie zB Captain Black Pipe Tobacco (aromatisiert mit Waldmeister und Kakao)...
Und am Ende hat man bei den Tabakwaren das gleiche erreicht als wie auf dem Biermarkt:
Geschmacksvereinheitlichung.
Grüsse
koenigsfeld, der sich gerade eine Pfeife mit delikatem Captain Black Gold (Souvenir aus den USA) gönnt.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Montag 31. August 2015, 12:37
von Hagen
Moin KF,
ich finde, du solltest einen Tabakthread in der Schnick-Schnack-Rubrik aufmachen. Habe die Tage mit Rene (flying) darüber gesprochen. Wir würden gerne mal Tabak anbauen. Am liebsten den, den sie früher in den Shepheard's Hotel verwendet haben.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Montag 31. August 2015, 13:12
von koenigsfeld
Sorry Hagen,
es lag mir vollkommen fern, den Tröt zu kapern...im Eifer des Gefechts ists mir wohl unterlaufen....
Dem Wunsche nach Infos über Tabakkultivierung (so lange sie in Deutschland noch möglich ist) kann gerne nachgekommen werden.
GLG
koenigsfeld
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Montag 31. August 2015, 13:30
von Ulrich
nobody2k hat geschrieben:Die Frage ist doch, wen stört die Angabe "bekömmlich" für Bier?
Wo kein Kläger da kein Richter, also muß jemandem wohl sehr fad gewesen sein...
"
...bis der Berliner Verband Sozialer Wettbewerbe (VSW) eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt hatte."
"
Die Brauerei hingegen sah bislang keinen Grund, warum sie von dem Begriff "bekömmlich" Abstand nehmen sollte. "Für uns heißt das im Zusammenhang mit unseren Bieren, dass sie gut fürs Wohlbefinden sind", sagte der Brauerei-Chef Gottfried Härle im Vorfeld. Einen Vergleich hatte Härle abgelehnt."
Das bedeutet es gab einen Vergleichsangebot?

Wenn die Brauerei abgelöhnt hätte, hätte sie weiter so bewerben können, oder wie soll ich das verstehen?
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Montag 31. August 2015, 13:34
von Hagen
Wahrscheinlich ging es um die Höhe der Abmahngebühr. Die Verwendung des "bekömmlich" wäre sicherlich weiterhin zu unterlassen gewesen.
Re: Urteil: Bier darf nicht bekömmlich genannt werden.
Verfasst: Montag 31. August 2015, 13:36
von Hagen
nobody2k hat geschrieben:Die Frage ist doch, wen stört die Angabe "bekömmlich" für Bier? Wo kein Kläger da kein Richter, also muß jemandem wohl sehr fad gewesen sein...
Bei Wettbewerbsverstößen gibt es hierzulande eine ganze Klägerlegion. Da ist der Richter also nie weit weg.