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Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 09:52
von Alt-Phex
Mal eine Frage an die Profis.

bei mir rückt so langsam ein Lohnsud in greifbare Nähe. Also gebraut und abgefüllt in einer Brauerei.
Um die ganzen lebensmittelrechtlchen Vorschriften muss ich mir ja keinen Kopf machen. Aber wie sieht
es z.b. mit der Mindesthaltbarkeit aus ? - Gibt es da besondere Vorschriften, was muss ich beachten ?

Nebengewerbe und Steuern ist mir alles klar. Gibt es sonst noch Stolperfallen die ich wissen sollte ?

Danke
Bernd

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 10:02
von Duke
Moin!

Hab mich auch mit dem Thema aus aktuellem Anlass beschäftigt.
Beim Lohnsud weiß ich allerdings nicht, bei wem die Haftung liegt.
Ich tippe aber mal aus meinem Verständnis auf den "Inverkehrbringer".

https://de.wikipedia.org/wiki/Produktha ... ehrbringen

Hast Du eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Ich verzichte wahrscheinlich darauf, weil sie mir für den Anfang zu teuer ist;
des Weiteren werde ich ein einmonatiges, eventuell zweimonatiges Haltbar-
keitsdatum ausweisen.

Gruß

Norman


Edit RS

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 10:09
von Alt-Phex
Haftung ist natürlich ein Thema. Danke.

Ich könnte die Plörre dort auch Pasteurisieren lassen, möchte ich aber eigentlich nicht.

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 10:14
von Borni94
Gilt nicht generell für filtriertes Bier ein MHD von 6 Monaten und bei einem Unfiltrat 2 oder 3? Bin mir aber absolut nicht sicher :puzz :Waa :Grübel :redhead

Gruß,
Jan

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 11:34
von afri
Rein von der Sache her müsste es eigentlich umgekehrt sein, filtriertes Bier sollte theoretisch weniger lange halten, als eins mit (lebender) Hefe, oder?

Zur Frage: ich würde auch lieber nur kurze Mindesthaltbarkeit draufschreiben, aber vielleicht noch einen extra Text (wenn's der Platz erlaubt), der auf eine hohe Wahrscheinlichkeit verweist, dass das Bier danach nicht schlecht(er) wird.
Achim (bald wieder einen Jährling und einen Zweijährling verkostend)

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 11:35
von Duke
Uerige in Düsseldorf geben zwei Monate von Abfüllung bis MHD...
IMG_0661.JPG

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 11:54
von herbie01
Mit Uerige habe ich gerade beim Männerabend ein Interview gehört. Denen ist die Frische wichtig, deshalb so kurz. Also eigentlich nicht MHD, sondern "besonders lecker bis". Wie lange das Bier haltbar ist, hängt ja von einigen Faktoren ab...

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 12:17
von Maex
Geht bei allen Dingen rund um das gewerbliche verkaufen, brauen etc. von Bier am besten auf die sichere Seite und ruft VORHER die Person von Eurem Landratsamt an, die von der Gewerbeaufsicht ist und die Kneipen und Brauereien auch kontrolliert.
Sie ist dann sowieso für Euch zuständig.
Meine war total nett, wenn man sich hilfesuchend und freundlich um ihren Rat bemüht und Ihr spart Euch eventuellen späteren Ärger und Geld.
Dann merken sie auch gleich wie ordentlich Ihr seid :Wink

Grüße

Mäx

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 12:19
von Alt-Phex
Danke Leute, hab nen guten Tipp von Mäx bekommen und mich einfach mal beim zuständigen Amt
durchtelefoniert. Man kann sowas bei einem Labor testen lassen, muss man aber nicht.
Auch eine Probenrückstellung ist keine Pflicht, werde ich aber trotzdem machen.

Als "Hersteller" darf ich mein MHD selbst bestimmen. Es sollte natürlich realistisch sein, sonst
könnte es Schadensansprüche geben wenn ich 6 Monate garantiere, es nach zwei aber schon
schlecht ist.

Es wird also darauf hinauslaufen das ich einfach mal mit der Brauerei spreche, was die meinen und
mich einfach daran orientiere. Zwei Monate ist mir eindeutig zu wenig, aber Bier wird ja auch nicht
einfach schlecht, wir ja alle wissen. Geschmackliche Veränderung ist da eher ein Thema.

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 13:07
von Krappi
Alt-Phex hat geschrieben:Geschmackliche Veränderung ist da eher ein Thema.
Mehr drückt das MHD ja eigtl. auch gar nicht aus: Bis zum Dtaum XY garantiert der Hersteller dass das Ding die erwartete Qualität hat. Das ist also in der Regel keine Verderbs- sondern platt gesagt eine Geschmacksgrenze.
Finde das englische "Best before" beschreibt den Sachverhalt daher auch besser.

Ich würd's so machen wie du sagst: Die Brauerei in der du braust hat ja sicherlich Erfahrungswerte welche Geschmacksstabilität Biere in welcher Stärke bei ihnen haben. Daran würde ich mich orientieren.

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 13:36
von BrauFuchs
Bier für das Ausland oder in Dosen hat ein MHD von +12 Monate hier wurde stärker Pasteurisiert.
Das Gro der Brauerein Pasteurisiert sicherheitshalber ihr Bier und geben 6 Monate MHD
Schumacher alt gibt nur 3-4 Wochen MHD. Je nach Arbeitsweise.
Jeder von uns wird wissen das Bier nicht schlecht wird (ansichtssache), die meisten Sorten schmecken dann einfach nur nicht mehr Produkttypisch.

Wichtiges zu MHD und Pflichtangaben auf dem Etiketten sind in der Lebensmittelinformationsordnung nach zu lesen, achtung Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gilt nicht mehr.
Die "neuen" Hinweise auf Allergene nicht vergessen ;)

Unpasteurisiert würde ich mein Bier mit 3 Monaten Haltbarkeit nach Reifezeit ausloben.

Gruß
Lukas

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 13:50
von Borni94
afri hat geschrieben:Rein von der Sache her müsste es eigentlich umgekehrt sein, filtriertes Bier sollte theoretisch weniger lange halten, als eins mit (lebender) Hefe, oder
Geht ja hier nicht nur um die biologische Haltbarkeit. Geschmacksstabilität und Chemisch-physikalische Haltbarkeit (sprich Trübungsneigung) spielen da auch noch mit. Man filtriert ja zum Beispiel mit PVPP um das Bier zu stabilisieren.

Gruß,
Jan

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 14:45
von philipp
BrauFuchs hat geschrieben: Unpasteurisiert würde ich mein Bier mit 3 Monaten Haltbarkeit nach Reifezeit ausloben.
Da hast du dann als kleiner Craftbrauer keine Chance.
Wenn das Gebinde deine Garage verlässt, braucht es doch schon ein bis zwei Wochen, bis es beim Großhändler ist und verteilt wurde. Noch einmal ein bis zwei, bis es beim Händler ist.
Der hat die Kästen bis der Kunde es kauft noch einmal einen Monat im Laden. Und dann ist es schon nur noch einen Monat haltbar?

3 Monate kannst du dir vielleicht noch erlauben, wenn du exklusiv in einer Kneipe bist. (Oder halt als Fassbier)

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 15:17
von Hagen
Ich verschiebe den Thread mal dorthin, wo er hngehört.

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 16:35
von Seed7
Borni94 hat geschrieben: Geht ja hier nicht nur um die biologische Haltbarkeit.
Wenn es um die biologische Haltbarkeit muss Mann „zu verbrauchen bis:“ benützen, ist bei Bier aber nicht notwendig da es im Prinzip nicht "schlecht" wird. Einige Belgier geben deshalb einen Mindesthaltbarkeitsdatums von 20 Jahren an.

Ingo

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 19:17
von FrankIbb
Ich hätte da ja gerade erst das Gespräch mit der Lebensmittelkontrolle. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von Dir frei wählbar, nur garantieren mußt Du es. Ich werde es auf 2 Monate beschränken. Du weißt ja auch nie, wie es gelagert wurde (Terrasse im Sommer in praller Sonne für Wochen, dann kurz kühlen zum trinken oder ähnliches). Bei einem Bier mit viel Hopfen werde ich auch auf 3 Monate gehen. Eventuelle Rückläufer muß man dann selbst trinken :-)
Ist aber auch die Frage, wie Du den Vertrieb vor hast. Ich werde nur rein regional agieren, heißt lange Vertriebswege gibt es nicht.
Wenn Du aber einen Lohnsud auch abfüllen läßt, kommt doch die Brauerei auch auf die Flasche, oder? Du vertreibst ja nur. Meiner Meinung nach muß Dir die Brauerei dann auch das MHD garantieren.

Re: Bier verkaufen - Haltbarkeit/Gesetzgebung

Verfasst: Freitag 18. September 2015, 19:57
von Alt-Phex
Ja, das soll auch erstmal nur regional vertrieben werden. Eventuell die üblichen Online Biershops, wenn
die das ins Programm aufnehmen wollen. Das ganze Vorhaben steckt aber noch in Planungsphase, bis das
wirklich losgeht werden sicherlich 2-3 Monate vergehen.

Zuerst muss ich mal eine Marke entwickeln, mit dem dazu gehörigen Erscheinungsbild. Dann ein bißchen
Gedanken ums Marketing und mögliche Vertriebswege machen. Einlagern muss ich das auch irgendwo.

Noch ein paar Rezepte entwerfen und brauen kann auch nicht schaden :Bigsmile