FAZ: Ein ganz besonderer Saft
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 09:10
Richtig, dass es falsch ist. Für das gesamte Ausland gilt das, nicht nur für's europäische. Anderes wäre auch witzlos, weil dann für Inverkehrbringer europäische Briefkastenfirmen auf machen würden, soweit der Hersteller nicht ohnehin bereits auch in der EU ansässige Gesellschaften unterhält (bei Konzernen).Norsk Ridder hat geschrieben:Sind die letzten beiden Sätze nicht teilweise falsch? Das gilt doch nur für Bier aus dem europäischen Ausland.
Formal müssen sie das generell, soweit keine Ausnahme kostenpflichtig beantragt wurde. Siehe auch viewtopic.php?p=101882#p101882 und viewtopic.php?p=101851#p101851Norsk Ridder hat geschrieben:Deutsche Brauereien müssen sich doch immer noch ans RHG halten, wenn sie ihr Getränk Bier nennen wollen. Oder?