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rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eigentl
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 11:12
von chaos-black
Moin ihr lieben,
in meiner studi-wg wird gerade über potenziellen Kontrollbesuch von Zoll-Leuten diskutiert, weil ich mich demnächst wieder beim hza anmelden und dann 2016er sud brauen will. In meiner WG schätzt man die Privatsphäre sehr und daher ist die Frage aufgenommenen, was das für Folgen für die Mitbewohnis haben könnte. Ich hab schon mal von Kontroll Besuchen durch Zolleute bei Hobbybrauern gelesen. Dürfen die auch unangemeldet kommen? Wenn ich nich da bin, müssen meine Mitbewohnis die rein lassen? Was dürfen die überhaupt alles und wo steht das zum nachlesen geregelt?
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 11:44
von El Gordo
Normerweise kommen sie mit Hunden und filzen jede Schublade.
Ok nicht lustig. Die Chance, dass die überhaupt kommen, ist sehr gering.
Einen Durchsuchungsbefehl haben die auch nicht. Die Zimmer deiner Mitbewohner sollten eigentlich save sein. Ich bin aber kein Fachmann auf dem Gebiet.
Zufallsfunde werden in Deutschland allerdings vor Gericht durchaus verwendet.
Stefan
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 11:52
von OnkelBernd
dieser alte Thread sollte etwas Licht ins Dunkel bringen:
http://hobbybrauer.de/modules.php?name= ... &tid=23551
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 12:24
von Braukontrolle
El Gordo hat geschrieben: Die Chance, dass die überhaupt kommen, ist sehr gering.
Also wir hatten schon dreimal die Ehre... (HZA Braunschweig)
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 12:39
von gingerbreadium
@Braukontrolle und wie sahen die Besuche so aus? Was haben die gemacht?
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 13:47
von Sura
Deine Mitbewohner müssen für ihre eigenen Räume gar keine Sorge haben. Selbst wenn jemand mit Durchsuchungsbeschluss kommt, dann zählt das nur für deine und die Gemeinschaftsräume. In den anderen hat niemand was zu suchen. Und bis jemand mit einem Durchsuchungsbeschluss kommt, da muss schon ein gerechtfertigter Verdacht bestehen. Und ob für ein paar Euro Biersteuer das jemand ausstellt, wage ich mal zu bezweifeln. Und ohne Beschluss muss dem niemand die Türe öffnen.
Falls jemand kommt kannst du ihn auch einfach reinbitten, den Kochtopf zeigen, ein Bier oder nen Kaffee anbieten, und dann auch wieder rausbitten. Die tun komischerweise ja auch nur ihren Job. Alternativ kannst du auch sagen das du keine Lust hast das jemand reinkommt und es drauf ankommen lassen. Erfahrungsgemäß werden Ämter aber manchmal zickig und lästig wenn man kooperationsunwillig ist...
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 14:13
von Braukontrolle
gingerbreadium hat geschrieben:@Braukontrolle und wie sahen die Besuche so aus? Was haben die gemacht?
Der Zollbeamte war immer sehr freundlich. Kurzen Blick ins Kühlhaus geworfen, bisschen Small-Talk über die Anlage und unseren Brauverein und ist nach wenigen Minuten weiter gefahren.
Wollte sich nur davon überzeugen, dass wir mit unserer 100l-Anlage nicht in die Massenproduktion einsteigen...

Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 18:18
von philipp
Braukontrolle hat geschrieben:[ Kurzen Blick ins Kühlhaus geworfen, bisschen Small-Talk über die Anlage und unseren Brauverein und ist nach wenigen Minuten weiter gefahren.
Habt ihr ein Steuerlager angemeldet?
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 19:19
von chaos-black
Alles klar, danke euch allen von meiner Seite :)
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 21:27
von Braukontrolle
philipp hat geschrieben:Braukontrolle hat geschrieben:[ Kurzen Blick ins Kühlhaus geworfen, bisschen Small-Talk über die Anlage und unseren Brauverein und ist nach wenigen Minuten weiter gefahren.
Habt ihr ein Steuerlager angemeldet?
nein, bis jetzt noch nicht*. Aber wir (Brauverein) haben auch nichts zu verbergen. Unsere Anlage ist transportabel. D.h. alle Mitglieder können zu Hause brauen. Wo sie ihren Sud dann vergähren lassen (in unserem Kühlhaus) ist letztendlich egal.
Aber mit dem Zoll, u.a. wg. *Steuerlager, muss ich mich diese Woche noch beschäftigen. Mein "Braumeister" und ich haben zum 01.01. ein Gewerbe angemeldet. Diese Woche war ich erst einmal mit dem Antrag zur Aufnahme in die Handwerkskammer und mit dem Finanzamt beschäftigt, während mein Companion sich um die Vergrößerung unserer Anlage gekümmert hat.
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 21:37
von El Gordo
Auf sein Grundrecht der Privatsphäre freiwillig zu verzichten, weil man ja nichts zu verbergen hat, ist für mich unverständlich.
Ich glaube der link kam mal von Philipp:
https://wiki.piratenpartei.de/Ich_habe_ ... _verbergen
Stefan
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 21:55
von Braukontrolle
ich wollte mit dem Posting nicht andeuten, dass wir auf auf unser Grundrecht auf Privatspähre verzichtet haben, weil wir nichts zu verbergen haben, sondern ausschließlich die Frage von Phillip antworten. Ob der Beamte rechtlich befugt war, dort hinein zu sehen, entzieht sich ehrlich gesagt meiner Kenntnis, aber wenn sie sich die Biervorräte oder gar die Braustätte nicht ansehen dürften, wäre das Ganze ja "Ad absordum".
Da ich bei diesen Besuchen nicht persönlich zugegen war, kann ich hier nur die Worte unseres "Braumeisters" wiedergeben.
Ob der Beamte jetzt gesagt hat, er
möchte ins Kühlhaus schauen, oder ob er
gefragt hat, ob er einen Blick hinein werfen darf kann ich nicht sagen. Vermutlich hat Harry ihm das Kühlhaus sogar freiwillig gezeigt...
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 22:09
von philipp
Braukontrolle hat geschrieben:
Aber mit dem Zoll, u.a. wg. *Steuerlager, muss ich mich diese Woche noch beschäftigen. Mein "Braumeister" und ich haben zum 01.01. ein Gewerbe angemeldet. Diese Woche war ich erst einmal mit dem Antrag zur Aufnahme in die Handwerkskammer und mit dem Finanzamt beschäftigt, während mein Companion sich um die Vergrößerung unserer Anlage gekümmert hat.
Wusste der Zoll davon?
Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch verdachtsunabhängig als 200l-Freimengen-Hobbybrauer ausgewählt wurde, oder der Zoll schon vom Verein und den Absichten wusste. Das sind m.E. nach zwei völlig getrennte Paar Schuhe. Viele Existenzgründler lassen sich ja sogar freiwillig vom Zoll besuchen, um nach Besichtigung der Örtlichkeiten schon einmal grundsätzliches zu bereden - vielleicht kam der Zoll von sich aus auf die Idee, sich das einmal anzusehen.
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 22:11
von philipp
Du hast absolut Recht, ich habe aber damals auf Udo Vetters Vortrag "Sie haben das Recht zu schweigen" auf Youtube verlinkt ;-P
Das gilt allerdings grundsätzlich nur als Privatperson. Die Grundlagen hier könnten anders sein.
Re: rechtliche grundlage für zollprüfer - was dürfen die eig
Verfasst: Sonntag 21. Februar 2016, 22:54
von uli74
Gleich schreibt Ruthard seinen Kommentar...