Verleih von Schankanlage an Privatpersonen
Verfasst: Freitag 8. April 2016, 12:41
Hallo miteinander,
ich habe derzeit bei mir privat eine Schankanlage im Keller stehen und in Hinsicht auf den Sommer stellt sich mir folgende Frage:
Darf ich die Schankanlage an andere Privatpersonen in näherer Umgebung über die Sommermonate (ka z. B. 0,5 - 1 km Radius, Stichwort Nachbarschaftshilfe) gegen ein Endgeld zum Erhalt und Pflege der Anlage vermieten? Bei der Miete würde ich eine Sicherheitseinweisung anbieten und unterzeichnen lassen. Fassbier würde von der Metro für Selbstkosten mit verfügbar gestellt werden.
Oder ginge das nur als gewerblicher Anbieter?
Würde das Ausbringen von Flyern (in Briefkästen oder ins eigene Haus) etwas am rechtlichen Status von mir ändern?
Die Anlage selber ist eine KT-90 der Kall GmbH, Schläuche, Zapfkopf, Zapfhahn haben alle eine SK-Nummer. CO2 hat laut Typenblatt Lebensmittelqualität.
(http://www.schanktec.de/gewi-leihe.pdf)
Meiner Recherche nach müsste es möglich sein, die Anlage von Privat an Privat unter jeglichen Haftungsausschluss zu vermieten, solange monetäre Freigrenzen eingehalten werden. Als gewerblich wird zudem beschrieben wenn die Tätigkeit regelmäßig und wiederholt stattfindet.
Dazu noch die Frage, was würdet ihr unter regelmäßig versteht. Ist eine saisonale Vermietung für z.B. 1-2 mal im Monat in 3-4 Monaten im Jahr schon regelmäßig (die Frage stellt sich mir ich auch z.B. beim Rasenmähen o.ä.)?
Was wären mögliche Konsequenzen?
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen
Viele Grüße
Peter
ich habe derzeit bei mir privat eine Schankanlage im Keller stehen und in Hinsicht auf den Sommer stellt sich mir folgende Frage:
Darf ich die Schankanlage an andere Privatpersonen in näherer Umgebung über die Sommermonate (ka z. B. 0,5 - 1 km Radius, Stichwort Nachbarschaftshilfe) gegen ein Endgeld zum Erhalt und Pflege der Anlage vermieten? Bei der Miete würde ich eine Sicherheitseinweisung anbieten und unterzeichnen lassen. Fassbier würde von der Metro für Selbstkosten mit verfügbar gestellt werden.
Oder ginge das nur als gewerblicher Anbieter?
Würde das Ausbringen von Flyern (in Briefkästen oder ins eigene Haus) etwas am rechtlichen Status von mir ändern?
Die Anlage selber ist eine KT-90 der Kall GmbH, Schläuche, Zapfkopf, Zapfhahn haben alle eine SK-Nummer. CO2 hat laut Typenblatt Lebensmittelqualität.
(http://www.schanktec.de/gewi-leihe.pdf)
Meiner Recherche nach müsste es möglich sein, die Anlage von Privat an Privat unter jeglichen Haftungsausschluss zu vermieten, solange monetäre Freigrenzen eingehalten werden. Als gewerblich wird zudem beschrieben wenn die Tätigkeit regelmäßig und wiederholt stattfindet.
Dazu noch die Frage, was würdet ihr unter regelmäßig versteht. Ist eine saisonale Vermietung für z.B. 1-2 mal im Monat in 3-4 Monaten im Jahr schon regelmäßig (die Frage stellt sich mir ich auch z.B. beim Rasenmähen o.ä.)?
Was wären mögliche Konsequenzen?
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen
Viele Grüße
Peter