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Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 10:32
von Fichtenknicker
Klar, laut RHG nicht zugelassen, aber darf ich mein Gebräu nach verwendung von IM denn trotzdem noch Bier nennen?
Oder ist es dann, ähnlich em Milk-Sout ein,
- Biermischgetränk
- vergorenes Gerstenmalzgetränk mit Alkohol
- was weiß ich was die noch für Namen geben
Ab wann sind unsere Brauergebisse eigentlich kein "Bier" mehr laut des vorl. Biergesetztes?
Hintergrund: Unsere Lokalzeitung möchte einen kleinen Bericht über uns bringen und ich möchte keinen Stuß erzählen.
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 10:38
von der_ak
Verkaufst du das Bier? Wenn nein, dann betrifft dich das überhaupt nicht. Nenn es einfach Bier.
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 10:38
von hutschpferd
aphrodisierendes Hopfen- und Malzgetränk
http://imgur.com/gallery/QAaGPhx/
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 10:56
von El Gordo
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 10:59
von Sura
Normalerweise darfst du dein Getränk nichtmal in Umlauf bringen. Dann kannst du es nennen wie du willst, interessiert ja keinen. Deinen Porsche kannst du ja auch als VW bezeichnen, solange du den nicht als solchen verkaufen willst.
Ansonsten meine ich, daß ein "Bier" nur dann als Bier in Umlauf gebracht werden darf, wenn es nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde. Man möge mich bitte korrigieren wenn das falsch ist....
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 11:06
von Ursus007
Heißt es nicht über Schönungsmittel, dass sie nicht mal deklariert werden müssen, wenn sie wieder vollständig entfernt werden?
Was stände sonst noch alles auf den Kaufbieretiketten ...
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 11:18
von Fichtenknicker
Also ich habe nicht vor, es in Umlauf zu bringen, zumindest noch nicht.
Was ich mir erhoffe, ist ein Angebot über einen ausreichen ausgestatteten Kellerraum oder so um evtl. in mittlerer bis naher Zukunft das ganze als Verein bzw. als Kleingewerbe laufen lassen zu können.
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 11:28
von Sura
Fichtenknicker hat geschrieben:Also ich habe nicht vor, es in Umlauf zu bringen, zumindest noch nicht.
???
Fichtenknicker hat geschrieben:Ich wollte der Community einfach mal so "Danke" sagen.
Für Tips, Tricks, Erklärungen, Geduld und auch für den Marktplatz.
Am Freitag habe ich mich mit 22 Liter in die Höhle der Löwen gewagt:
(Ex-)Messdienerstammtisch, kath., Durchschnittsalter 50+
Nach einigen Erklärungen und teils sinnfreien Diskussionen (Nein, obergärig ist kein Pils. Ja, kann trotzdem schmecken) ist das Faß zum Schluß dann doch quasi ausgeleckt worden. :)
Belohnung: 2 leere 30l-KEGs mit dem Auftrag "Mach's nochmal!"
Läuft!

viewtopic.php?f=3&t=7375&p=109921#p109872
Nicht das du mich falsch verstehst, mir ist das komplett egal, und sicherlich bringt hier jeder mal irgendwo nen Kasten oder nen Keg mit, aber im Prinzip bedeutet genau das "in Umlauf bringen".
Gruß,
Kai
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 11:33
von Ladeberger
Es ist vereinfacht formuliert alles Bier, was wie Bier aussieht, riecht und schmeckt und mithilfe der wesentlichen Zutaten Malz (auch Ersatzstoffe), Hopfen und Hefe hergestellt wurde (BVerwG 3 C 5.04). Zutaten außerhalb des Reinheitsgebot sind im gewerblichen Umfeld als "besonderes Bier" grundsätzlich genehmigungsfähig (§ 9 Abs. 7 VorlBierG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 LFÜG). Zuständig für die Genehmigungen sind die Länder, die G. sind großzügig zu erteilen (BVerwG 3 C 5.04). Die Herstellung von besonderem Bier in Bayern bleibt ausgeschlossen.
Irish Moss ist insofern für die Verkehrsbezeichnung "Bier" zunächst genauso unschädlich wie Kirschen und Gewürze. Ob es in DE jedoch im Rahmen des RHG oder als besonderes Bier hergestellt und verkauft werden darf steht auf einem anderen Blatt und ist im Einzelfall zu prüfen.
Als Hobbybrauer (außerhalb Bayerns) findet das Prozedere auf dich aber keine Anwendung (§ 9 Abs. 8 VorlBierG). Insofern kannst du das ohne Genehmigung herstellen und der Presse ggü. als Bier bezeichnen.
Gruß
Andy
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 11:48
von gulp
Als Hobbybrauer (außerhalb Bayerns) findet das Prozedere auf dich aber keine Anwendung (§ 9 Abs. 8 VorlBierG). Insofern kannst du das ohne Genehmigung herstellen und der Presse ggü. als Bier bezeichnen.
Du kannst diese Information aber auch einfach weglassen. Die Leute werden es nicht verstehen was Irish Moss im Bier bewirken soll und sich nur davor gruseln.
Gruß
Peter
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 11:54
von Fichtenknicker
Sura hat geschrieben:Fichtenknicker hat geschrieben:Also ich habe nicht vor, es in Umlauf zu bringen, zumindest noch nicht.
???
Fichtenknicker hat geschrieben:Ich wollte der Community einfach mal so "Danke" sagen.
Für Tips, Tricks, Erklärungen, Geduld und auch für den Marktplatz.
Am Freitag habe ich mich mit 22 Liter in die Höhle der Löwen gewagt:
(Ex-)Messdienerstammtisch, kath., Durchschnittsalter 50+
Nach einigen Erklärungen und teils sinnfreien Diskussionen (Nein, obergärig ist kein Pils. Ja, kann trotzdem schmecken) ist das Faß zum Schluß dann doch quasi ausgeleckt worden. :)
Belohnung: 2 leere 30l-KEGs mit dem Auftrag "Mach's nochmal!"
Läuft!

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Nicht das du mich falsch verstehst, mir ist das komplett egal, und sicherlich bringt hier jeder mal irgendwo nen Kasten oder nen Keg mit, aber im Prinzip bedeutet genau das "in Umlauf bringen".
Gruß,
Kai
Oh, hmm, ja das sollte ich vielleicht beachten.
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 12:26
von El Gordo
Ursus007 hat geschrieben:Heißt es nicht über Schönungsmittel, dass sie nicht mal deklariert werden müssen, wenn sie wieder vollständig entfernt werden?
Was stände sonst noch alles auf den Kaufbieretiketten ...
Oh man, das wurde doch alles schon zig mal hier durchgekaut.
Irish Moss geht deshalb nicht, weil das Karageen nicht vollständig entfernt werden kann.
Da bleibt immer was im Bier, bei PVPP und anderen Schönungs- oder Hilfsmitteln wie Kieselgur ist das anders, die kann man rausfiltrieren.
Stefan
Re: Doch noch mal ne Frage zu Irish Moss
Verfasst: Dienstag 19. April 2016, 13:17
von Ursus007
Again what learned ...
