Hab ich die Wahl zwischen Steuerlager und Formular 2075?
Verfasst: Sonntag 24. April 2016, 08:27
Guten Morgen,
Vielleicht kann mir einer der gewerblich tätigen Brauer mal helfen:
Wir würden bei einer Maximalmenge von 200-300l im Monat gerne aufs Steuerlager verzichten und mittels Formular 2075 "Brauen ohne Erlaubnis" unsere Steuern verrichten.
Über Vor-und Nachteile gibt es hier ja genug zu lesen. Aber auch, dass es wohl möglich sei, sich mit dem HZA, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, auf das Anmelden einzelner Sude, bei kleineren Mengen, zu einigen.
Die (neue) Dame vom HZA Düsseldorf ist sich diesbezüglich leider unsicher und sagt, dass es Pflicht ist, ein Steuerlager anzumelden, unabhängig der hergestellten Menge und habe in dieser Richtung auch keine Alternativen gefunden.
Im Gesetzestext für Kaffeeröstereien z.B gäbe es das Schlupfloch für mobile Röstereien, nicht aber für die Bierherstellung.
Habe z.B. das hier gefunden : Im Geltungsbereich des HZA Münster hört man jedoch, das bei den kleinen Mengen < 10hl/Jahr auch „Brauen ohne Erlaubnis“ erlaubt wird, womit der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann.
Hat jemand konkretere Informationen, Quellen, auf die ich mich beziehen kann?
Desweiteren sah noch noch Schwierigkeiten bei der Erteilung auf Erlaubnis eines Steuerlages, bei dem Punkt, dass wir keine kaufmännischen Bücher führen und auch keine Jahresbilanz machen. Das sei, ihrer Meinung nach , auch Pflicht.
Das ist doch wohl Quatsch, oder?
Schonmal vielen Dank
Olli
p.s. sorry, ich wollte nie einen eigenen Zollthread eröffnen ;-)
Vielleicht kann mir einer der gewerblich tätigen Brauer mal helfen:
Wir würden bei einer Maximalmenge von 200-300l im Monat gerne aufs Steuerlager verzichten und mittels Formular 2075 "Brauen ohne Erlaubnis" unsere Steuern verrichten.
Über Vor-und Nachteile gibt es hier ja genug zu lesen. Aber auch, dass es wohl möglich sei, sich mit dem HZA, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, auf das Anmelden einzelner Sude, bei kleineren Mengen, zu einigen.
Die (neue) Dame vom HZA Düsseldorf ist sich diesbezüglich leider unsicher und sagt, dass es Pflicht ist, ein Steuerlager anzumelden, unabhängig der hergestellten Menge und habe in dieser Richtung auch keine Alternativen gefunden.
Im Gesetzestext für Kaffeeröstereien z.B gäbe es das Schlupfloch für mobile Röstereien, nicht aber für die Bierherstellung.
Habe z.B. das hier gefunden : Im Geltungsbereich des HZA Münster hört man jedoch, das bei den kleinen Mengen < 10hl/Jahr auch „Brauen ohne Erlaubnis“ erlaubt wird, womit der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann.
Hat jemand konkretere Informationen, Quellen, auf die ich mich beziehen kann?
Desweiteren sah noch noch Schwierigkeiten bei der Erteilung auf Erlaubnis eines Steuerlages, bei dem Punkt, dass wir keine kaufmännischen Bücher führen und auch keine Jahresbilanz machen. Das sei, ihrer Meinung nach , auch Pflicht.
Das ist doch wohl Quatsch, oder?
Schonmal vielen Dank
Olli
p.s. sorry, ich wollte nie einen eigenen Zollthread eröffnen ;-)