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Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 15:55
von Trooper
Hallo zusammen,
ich würde gerne am Samstag (also übermorgen) meinen ersten Brautag starten. Jetzt bin ich leider etwas knapp dran mit dieser Anmeldung beim Zollamt. Gibt es da erfahrungsgemäß eine gewisse "Vorlaufzeit", die man unbedingt einhalten muss? Würde das auch noch passen, wenn ich meinem Hauptzollamt morgen eine Mail schicke?
Gruß, Franky
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:01
von Blattlaus71
Hallo Franky,
meines Wissen nach gibt es keine Wartezeit, weil es sich dabei nicht um einen Antrag für eine Braugenehmigung handelt, sondern um eine Brauanzeige.
D.h. das Hauptzollamt wird nur darüber informiert das man als "Privat-/Hobbybrau nur für den eigenen Verzehr und nicht mehr als 200l im Jahr xx" braut.
Des Weiteren muss man die Braustätte und jeden einzelnen Brautag separat anzeigen.
Gruß Markus
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:10
von Boludo
Blattlaus71 hat geschrieben:
Des Weiteren muss man die Braustätte und jeden einzelnen Brautag separat anzeigen.
Nein, die einzelnen Brautage muss man seit diesem Jahr nicht mehr anzeigen.
Der zweite Teil unterscheidet sich von HZA zu HZA.
Das würde ja heißen, dass sich die HZA ihre Gesetze hinbiegen können, wie sie es wollen.
Es gab da eine offizielle Änderung dieses Jahr, die für alle Geltung hat.
Stefan, der befürchtet, was jetzt hier passiert
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:12
von Markus13
Blattlaus71 hat geschrieben:
Des Weiteren muss man die Braustätte und jeden einzelnen Brautag separat anzeigen.
Gruß Markus
Es genügt eine einmalige Anmeldung im Jahr wenn man nicht mehr wie 200 Liter braut.
Einfach vor dem ersten Sud im Jahr dem zuständigen HZA bescheid geben.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:12
von herv112
xpate hat geschrieben:Blattlaus71 hat geschrieben:
Des Weiteren muss man die Braustätte und jeden einzelnen Brautag separat anzeigen.
Gruß Markus
Der zweite Teil unterscheidet sich von HZA zu HZA.
Gruß Jan
Dem kann ich nur beipflichten. Mein Hauptzollamt wünscht nur jährlich eine Wiederholung der Brauanzeige und natürlich die Versteuerung, sollte ich mehr als 200 Liter brauen.
Gruß
Christoph
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:13
von floflue
Hallo Franky,
ich habe ein Fax an mein zuständiges HZA geschickt und habe dann ca. 1-2 Wochen später Post bekommen.
Pro Jahr soll ich eine voraussichtliche Mengenmeldung vor dem ersten Brautag machen. Wenn ich über die 2 HL komme, entsprechendes Formular ausfüllen und hinschicken.
Wenn Du heute oder morgen die E-Mail verschickst, sollte das aus meiner Sicht rechtzeitig sein.
Gruß
Florian
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:16
von Ruthard
Anmelden vor Braubeginn musst du gar nichts, höchstens anzeigen - und auch nur dann, wenn du die großzügige Steuerersparnis von 10€/Jahr in Anspruch nehmen willst. Sind dir die 10€ egal oder die Schreiberei nicht wert, füllst du
nach dem Brauvorgang das
Formular 2075 aus ( das ist im Prinzip ein Kreuz auf der Vorderseite und eine Zeile Text/Zahlen auf der Rückseite), schickst das an den Zoll und überweist zeitgleich den errechneten Steuerbetrag (ca 1,05€/20l). Fall erledigt.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:19
von Kelte
Waren wir nicht schon bei einer einmaligen Brauanzeige und nicht einer jährlichen?
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:20
von Blattlaus71
herv112 hat geschrieben:xpate hat geschrieben:Blattlaus71 hat geschrieben:
Des Weiteren muss man die Braustätte und jeden einzelnen Brautag separat anzeigen.
Gruß Markus
Der zweite Teil unterscheidet sich von HZA zu HZA.
Gruß Jan
Dem kann ich nur beipflichten. Mein Hauptzollamt wünscht nur jährlich eine Wiederholung der Brauanzeige und natürlich die Versteuerung, sollte ich mehr als 200 Liter brauen.
Gruß
Christoph
Das hört sich gut an
Früher, d.h. 2012 musste ich noch jeden Brautag anmelden.
Vielleicht sind die HZA's auch durch die Übernahme der KFZ-Steuer überlastet und können sich deshalb nicht mehr um solche Geringfügigkeiten kümmern
Manchmal wird doch alles besser

Gruß Markus
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:21
von Bodo
Kelte hat geschrieben:Waren wir nicht schon bei einer einmaligen Brauanzeige und nicht einer jährlichen?
Nein, jährlich will es Vater Staat von uns.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:25
von Alt-Phex
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:41
von herv112
xpate hat geschrieben:Tenor vor 5-6 Monaten war, dass es nicht einheitlich geregelt ist.
Dies gilt wohl nach wie vor, ganz nach Lust, Laune, Arbeitslage und Wetter.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 16:54
von Trooper
OK danke

Hört sich für mich danach an, dass es keine festen Fristen gibt. Wird daher schon in Ordnung sein, wenn ich denen mein Vorhaben erst einen Tag vorher mitteile. Und falls die doch rummosern, werden die wegen meinen ersten 20 Litern des Jahres sicher auch kein Fass aufmachen.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 17:04
von Bodo
herv112 hat geschrieben:xpate hat geschrieben:Tenor vor 5-6 Monaten war, dass es nicht einheitlich geregelt ist.
Dies gilt wohl nach wie vor, ganz nach Lust, Laune, Arbeitslage und Wetter.

Diese Information ist seit Feb. 2014 nicht mehr gültig. Versteht das doch endlich.
"das Bundesministerium der Finanzen mit
Erlaß vom 28.2.2014 die Verwaltungsvorschrift V 3206 dahingehend
geändert, daß Hobbybrauer künftig regelmäßig als Erleichterung nach
§41 Absatz 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal
jährlich dem zuständigen HZA anzeigen müssen. Eine Anzeigepflicht für
jeden einzelnen Sud soll es demnach nur noch in begründeten
Ausnahmefällen geben."
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 17:42
von Ruthard
Und schon redet wieder alles durcheinender - ich bin begeistert.
Dies gilt wohl nach wie vor, ganz nach Lust, Laune, Arbeitslage und Wetter.
Aber auch nur, weil ihr keine Eier in der Hose habt und euch alles gefallen lasst.
Das BierStG und die BierStV haben eindeutige Regelungen, die den HZA auch durch ein Rundschreiben des BMF erläutert worden sind.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, dass ein einzelnes HZA von diesem Prozedere abweicht.
@Franky:
Aus deinem Posting schließe ich, dass du bisher noch nie mit dem Zoll in Sachen Bier brauen in Kontakt getreten bist.
Es gibt für dich zwei Wege:
1. Falls du die Steuerfreimenge von 200l/Jahr in Anspruch nehmen willst ( das spart dir ca 10€ im Jahr):
Schicke dem Zoll eine Email mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem (DATUM) in meiner Wohnung (ADRESSE) Bier herstellen werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt und soll nicht bverkauft werden.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck abgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Das musst du vor Braubeginn tun, dass heißt spätestens wenn du den Hauptguß aufheizt (dann hast du auch Zeit dazu)
2. Wenn dir die 10€ Steuerersparnis p.a. egal sind oder wenn du das Bier später außer Haus gibst (auch verschenkt) oder nicht in deiner eigenen Wohnung braust:
Nachdem du mit dem Brauen fertig bist, zweckmäßigerweise nach dem Anstellen, füllst du das
Formular 2075 aus.(du musst rechts bei "Formulare Bier" die 2075 anklicken, der direkte Link kollabiert leider). Das ist auf der Vorderseite ein Kreuz bei 3., linke Spalte, 2. Feld von oben "Herstellen ohne Erlaubnis", auf der Rückseite das
Feld 1: Volle Grad Plato deines Sudes, nach unten abgerundet - also zum Beispiel 12 bei 12,9° Plato
Peld 2: Der Steuersatz je Grad Plato und hl, das ist in denem Fall 0,4407
Feld 3: Den Steuerbetrag je hl, also Feld 1 mit Feld 2 malnehmen
Feld 4: Die gebraute Menge in hl mit zwei Nachkommastellen, bei 20,8l sind das also 0,20hl
Feld 5: Das Produkt aus Feld 3 und Feld 4, bei unserem Beispiel wären das 1,06€
Das Formular unterschreibst du und schickst es an dein zustänbdiges HZA, den errechneten Steuerbetrag überweist du zeitgleich.
Das war es.
Sollte jemand anderer Meinung sein, möge er das bitte stichhaltig begründen.
Sollte ein HZA eine anderslautende Auskunft geben, verweist es an mich. Das wäre dann nicht der erst Zollhauptsekretär den ich verfrühstückt hätte.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 17:47
von Trooper
Top
Hab dem Hauptzollamt jetzt eine Mail mit in etwa Deinem Wortlaut geschickt. Nächstes Jahr werde ich dann vielleicht freiwillig die paar Euronen abdrücken, um auf der sicheren Seite zu sein (auch was das Verschenken angeht). Danke für die Zusatzinfos zu dem entsprechenden Formular.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 17:49
von Neubierig
Boludo hat geschrieben:
Stefan, der befürchtet, was jetzt hier passiert
Hallelujah! Unsere erste Zoll-Thread im neuen Forum! Jetzt fühle ich mich endlich wieder zuhause!
Cheers,
Keith :-)
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 17:58
von Ruthard
Hallelujah! Unsere erste Zoll-Thread im neuen Forum! Jetzt fühle ich mich endlich wieder zuhause!
Wurde aber auch Zeit, das neue Forum ist schon zwei Monate alt!
Und was ist mit RHG?
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 18:04
von TOBIer
Zum Glück kann ich das hier gerade im Tap-House in München genießen

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 18:18
von Bierwisch
@Ruthard
RHG? Keine Angst, das kommt ganz bald wieder, da bin ich mir sicher - die Leute sind alle aus'm Urlaub wieder da, in der Glotze läuft nur Müll und im Garten gibts auch nichts mehr zu tun, da kann man mal fröhlich eine sinnlose Diskussion starten.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 18:34
von Hieronymus
Einen hab´ ich noch!
BodoW hat geschrieben:
Diese Information ist seit Feb. 2014 nicht mehr gültig. Versteht das doch endlich.
"das Bundesministerium der Finanzen mit
Erlaß vom 28.2.2014 die Verwaltungsvorschrift V 3206 dahingehend
geändert, daß Hobbybrauer künftig regelmäßig als Erleichterung nach
§41 Absatz 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal
jährlich dem zuständigen HZA anzeigen müssen. Eine Anzeigepflicht für
jeden einzelnen Sud soll es demnach nur noch in begründeten
Ausnahmefällen geben."
Dieser Information entnehme ich, wenn ich sie so laienhaft juristisch interpretieren soll, dass man im Prinzip seine Brautätigkeit erst am letzten Werktag des Jahres dem HZA melden muss
oder kann.
Brauwolf hat geschrieben:Und schon redet wieder alles durcheinender - ich bin begeistert.
Dies gilt wohl nach wie vor, ganz nach Lust, Laune, Arbeitslage und Wetter.
Aber auch nur, weil ihr keine Eier in der Hose habt und euch alles gefallen lasst.
Das BierStG und die BierStV haben eindeutige Regelungen, die den HZA auch durch ein Rundschreiben des BMF erläutert worden sind.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, dass ein einzelnes HZA von diesem Prozedere abweicht.
@Franky:
Aus deinem Posting schließe ich, dass du bisher noch nie mit dem Zoll in Sachen Bier baruen in Kontakt getreten bist.
Es gibt für dich zwei Wege:
1. Falls du die Steuerfreimenge von 200l/Jahr in Anspruch nehmen willst ( das spart dir ca 10€ im Jahr):
Schicke dem Zoll eine Email mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem (DATUM) in meiner Wohnung (ADRESSE) Bier herstellen werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt und soll nicht bverkauft werden.
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck abgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Das musst du vor Braubeginn tun, dass heißt spätestens wenn du den Hauptguß aufheizt (dann hast du auch Zeit dazu)
2. Wenn dir die 10€ Steuerersparnis p.a. egal sind oder wenn du das Bier später außer Haus gibst (auch verschenkt) oder nicht in deiner eigenen Wohnung braust:
Nachdem du mit dem Brauen fertig bist, zweckmäßigerweise nach dem Anstellen, füllst du das
Formular 2075 aus.(du musst rechts bei "Formulare Bier" die 2075 anklicken, der direkte Link kollabiert leider). Das ist auf der Vorderseite ein Kreuz bei 3., linke Spalte, 2. Feld von oben "Herstellen ohne Erlaubnis", auf der Rückseite das
Feld 1: Volle Grad Plato deines Sudes, nach unten abgerundet - also zum Beispiel 12 bei 12,9° Plato
Peld 2: Der Steuersatz je Grad Plato und hl, das ist in denem Fall 0,4407
Feld 3: Den Steuerbetrag je hl, also Feld 1 mit Feld 2 malnehmen
Feld 4: Die gebraute Menge in hl mit zwei Nachkommastellen, bei 20,8l sind das also 0,20hl
Feld 5: Das Produkt aus Feld 3 und Feld 4, bei unserem Beispiel wären das 1,06€
Das Formular unterschreibst du und schickst es an dein zustänbdiges HZA, den errechneten Steuerbetrag überweist du zeitgleich.
Das war es.
Sollte jemand anderer Meinung sein, möge er das bitte stichhaltig begründen.
Sollte ein HZA eine anderslautende Auskunft geben, verweist es an mich. Das wäre dann nicht der erst Zollhauptsekretär den ich verfrühstückt hätte.
Cheers, Ruthard
Ein direkter terminlicher Zusammenhang zu irgendeinem Sud, z. B. dem ersten, besteht nicht.
Oder liege ich da falsch?
Gruß
Heinrich
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 18:43
von DerDennis
Ich habs fast schon vermisst...
Ich habe meinem HZA damals schriftlich angekündigt, dass ich "ab sofort" zuhause Bier zum eigenen Verbrauch zu brauen gedenke und pro Jahr voraussichtlich unter 200L bleiben würde, mich aber nochmal zwecks "Formular 2075" bei ihnen melden würde, falls es wieder Erwarten doch mehr als 200L werden würde.
Die Kenntnisnahme dieser Erklärung hat der Sachbearbeiter mir auch prompt acht Wochen später schriftlich zukommen lassen (nebst der etwas seltsamen Aufforderung, doch bitte Rechnungen und Belege über Braumaterialien aufzuheben, was ich seitdem natürlich auch immer brav mache, sofern ich daran denke bzw. wenn es eine Rechnung gibt :) - aber von einer zeitlichen Begrenzung dieser amtlichen Kenntnisnahme meiner heimischen Hobbybrauertätigkeit stand nichts im Brief - wäre ja auch seltsam, "Vergessen mit Ankündigung" sozusagen).
Wer halt mit der Formulierung "Hallo lieber Zoll, in diesem Jahr beabsichtige ich, am 1.März zuhause Bier zu brauen" in den Ring steigt, der schießt sich m.M.n. schon zu Beginn selbst ins Bein.
So, und nun
Grüße
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 19:01
von Ruthard
Dieser Information entnehme ich, wenn ich sie so laienhaft juristisch interpretieren soll, dass man im Prinzip seine Brautätigkeit erst am letzten Werktag des Jahres dem HZA melden muss
oder kann.
Das benannte Rundschreiben vom 28.2.2014, öffentlich gemacht sinnigerweise am 1.4.2014 ist hier nur unvollständig zitiert.
Tatsächlich verlangt das BMF eine einmalige Anzeige
vor dem ersten Sud im Kalenderjahr (entsprechend meinem Muster "unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an"), danach nicht mehr für den Rest des Kalenderjahres, egal wie oft du braust, solange du unter insgesamt 200 Liter bleibst. Unverständlicherweise verlangt das BMF in dieser einmaligen Erstmeldung die Angabe von Sudgröße und Plato, also zum Beispiel 20 Liter mit 12° Plato. Das ist vollkommen unsinnig, weil dieses Bier so oder so steuerfrei bleibt, selbst wenn du 199 Liter mit 69° Plato angibst - die Steuer ist immer 0€.
Ein direkter terminlicher Zusammenhang zu irgendeinem Sud, z. B. dem ersten, besteht nicht
Doch, zum ersten Sud im Kalenderjahr, wie eben schon von mir ausgeführt.
Sinn macht es keinen und ich erkenne auch keine Rechtsgrundlage.
Meiner Meinung nach sind das Rückzugsgefechte um nicht zugeben zu müssen, dass man in der Vergangenheit nur Unsinn verlangt hat.
Auch diese kalenderjährliche Erstmeldung wird fallen.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 19:28
von Hieronymus
Danke für die Information, dann war ich wohl nicht ganz auf dem richtigen Stand.
Gruß
Heinrich

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 21:51
von afri
Trooper hat geschrieben:Nächstes Jahr werde ich dann vielleicht freiwillig die paar Euronen abdrücken, um auf der sicheren Seite zu sein (auch was das Verschenken angeht).
Obacht: nicht gleich am Jahresanfang 10 EUR überweisen und damit kund tun, dass du deine Sude samt und sonders außer Haus gibst. Belasse es bei der ankündigenden Mail vor dem ersten Sud (beim Aufheizen des HG) und überweise Sud für Sud, wenn du was wegzugeben gedenkst. Ansonsten könnte der/die geneigte Zöllner/in den Verdacht begründen, du würdest von vorn herein brauen, um es abzugeben und das willst du nicht.
Meine Vorgehensweise: ich mache die Anzeige am Jahresanfang wie immer; wenn ich auf Bestellung braue, versteuere ich es nach dem Anstellen mit Formular 2075 und fertig. Kommt bei mir ein- oder zweimal im Jahr vor und so wird kein Verdacht der gewerbsmäßigen Brauerei gelenkt, was ja auch so stimmt. Keine dösenden Hunde wecken, die haben mit der Kfz-Steuer zwar viel um die Schlappohren, aber es ist immer gut, wenn keiner ohne Not aufwacht. Die Gesetzeslage ist zwar halbwegs klar, dennoch will man sich von vorn herein keine Scherereien einhandeln, die vermeidbar sind. Kostet alles Geld von uns Steuerzahlern, wenn die auf dich anspringen und das auch noch ohne Grund (die paar Liter aus dem Einkocher sind kein solcher).
Achim (nun auch endlich im neuen Forum angekommen seiend)
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Donnerstag 20. November 2014, 23:27
von miggle
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Freitag 21. November 2014, 01:20
von rmax
Brauwolf hat geschrieben:Das musst du vor Braubeginn tun, dass heißt spätestens wenn du den Hauptguß aufheizt
Die Bierherstellung beginnt aus steuerrechtlicher Sicht nicht schon beim Einmaischen, sondern erst mit der Zugabe der Hefe. Bierwüze ist kein Steuergegenstand und somit auch ihre Herstellung kein steuerbarer Vorgang.
Das hat mir mein ansonsten eher kleinliches HZA unaufgefordert und ausdrücklich so mitgeteilt, inkl. Hinweis darauf, daß für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung der Ort der Würzebereitung unerheblich ist, sondern lediglich die Vergärung im Haushalt des Hobbybrauers stattfinden muß.
Das ist aber auch logisch, denn wäre dem nicht so, müßte beim Bierkitbrauen der Hersteller des Malzextrakts die Biersteuer zahlen und nicht derjenige, der es zu Bier weiterverarbeitet.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Freitag 21. November 2014, 03:04
von Ruthard
Ich wollte es nicht unnötig kompliziert machen. Im Grunde beginnt die Herstellung schon, wenn der Bauer in der Raiffeisen/Baywa vor dem Regal steht und die Wahl trifft zwischen Brau- und Futtergerste.
Steuerrechtlich würde es also noch rechtzeitig sein, wenn ich mit der rechten Hand klicke um die Email an das Zollamt abzuschicken und mit der linken Hand den Starter in die Würze kippe. Oder beginnt die Herstellung wenn die Hefe ankommt? Oder wenn das Jungbier in der Gärungsphase die 0,5% Alkoholgehalt überschreitet?
Wo ist denn der Herstellungsort, wenn ich die Würze im Rahmen eines Schaubrauens im örtlichen Kindergarten zubereite, dann zu mir nach Hause trage und die Hefe zugebe und im Anschluss daran zu meiner Tante Frieda im Nachbarort verbringe, um den Sud ausgären zu lassen?
Wir sind wieder mitten im Thema. Ich darf daran erinnern, dass es um 10€ Steuer pro Jahr geht.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Freitag 21. November 2014, 06:26
von Schweiz1
Brauwolf hat geschrieben:
Wir sind wieder mitten im Thema. Ich darf daran erinnern, dass es um 10€ Steuer pro Jahr geht.
Ja klar, aber das ist doch das Schöne daran! Wir haben die Freiheit, über die Kleinlichkeit des Amtsschimmels abzulästern und merken gar nicht, dass wir beim Totdiskutieren (was passiert in dieser und jener juristischen Sekunden), dass wir selbst genau so sind.
Aber unterhaltsam ist's schon!
Gruß Stefan
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Montag 24. November 2014, 16:18
von Kanni
Soviel hin und soviel her......
Ich bin kurz davor meinen ersten Sud zu machen und nun komplett verwirrt
Wenn ich braue melde ich dies einmal im Jahr beim Zollamt an. Falls ich das Bier nur ganz allein für mich trinken möchte und keinem was abgeben möchte, muss ich überhaupt nichts machen in Sachen Formulare etc. Wenn ich es verschenken,verkaufen oder die 200l p.a. übersteige muss ich das Formular 2075 ausfüllen?
Habe ich das richtig verstanden?

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Montag 24. November 2014, 16:29
von cyrano330
Lass Dich nicht verrückt machen. Du hast alles richtig verstanden. Gut Sud!
Grüße
Henry
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Montag 24. November 2014, 16:39
von Boludo
Verkaufen geht erst mal gar nicht.
Aber verschenken oder mit Freunden zusammen trinken ist auch "für den eigenen Gebrauch".
Das ist aber nicht genau definiert.
Nur wie weltfremd müsste eine Regelung sein, wenn das Bier auf einmal steuerpflichtig wird, nur weil Du es mit Deiner Frau zusammen trinkst?
Meistens ist Denken im Leben wichtiger als Gehorchen...
Stefan
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Montag 24. November 2014, 16:56
von Hagen
ist wieder mal interessant, worüber hier so gesprochen wird....Bier verschenken .....auf Bestellung brauen....
Haltet ihr das für schlau?
Verschenken ist streng genommen auch eine Weitergabe.
Steuerpriviliert ist eigentlich nur der Verzehr inerhalb der Haushaltsgemienschaft, wobei auch besuchsweise anwesende Bekannte mittrinken dürfen.
Im übrigen gehört der Thread in das ausdrücklich dafür dafür vorgesehene Unterforum "HZA - Hobbybrauen und Steuern"
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Dienstag 25. November 2014, 00:11
von Alt-Phex
Vieleicht sollte für das Thema Zoll, mal jemand der sich wirklich gut auskennt (Brauwolf?),
mal einen kleinen Leitfaden schreiben. So ähnlich wie die Abfüll und Gärungs Threads.
Am besten auch gleich einen für das Reinheitsgebot und warum Zucker nix Böses ist...

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 01:48
von Neubierig
Hagen hat geschrieben:
Verschenken ist streng genommen auch eine Weitergabe.
Nööö - mit Verschenken kommt das Bier nicht im öffentlichen Verkehr. So hätte ich es verstanden. Ich weiss in England durfte ich meine Obstwein verschenken, aber nicht verkaufen (natürlich), aber auch (anscheinend seltsamerweise) nicht als Preis bei einem Dorffest (z.B.) spenden. Dann kommt es zu einem unbekannten Dritten, und dann fällt es unter Steuersicht.
Aber jetzt dass ich daran denke, vielleicht hat es nichts damit zu tun, dass der Endverbraucher unbekannt ist, sondern dass er dafür Geld ausgegeben hat (es ist ein Preis - er hat durch einem Wettspiel was gewonnen, und jemand hat dadurch Geld gemacht). Vielleicht dadurch wird der schlafende Zollhund geweckt?
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 03:15
von Hagen
Moin,
das steuerbefreite Hausbrauerbier ist ausschließlich für den eigenen Verzehr der Haushaltsgemeinschaft bestimmt und als solches steuerlich privilegiert.
Dazu gehören auch Gäste, die du in deinem Haushalt bewirtest und an denen du dein Bier mit ausschenkst.
Es könnte aber argumentiert werden, dass verschenktes Bier streng genommen nicht dazu gehört, da es nicht der Bewirtung deiner Gäste dient. Indem du es außerhalb deines Hauses für andere zugänglich machst, bringst du es in den Verkehr. Das ist keine Frage der Entgeltlichkeit.
Ist sicherlich eine Grauzone.
Aber natürlich wird deswegen niemand ein Fass aufmachen, zumal das wohl nie ruchbar wird.
Wo nichts zur Entscheidung ansteht, wird auch nichts entschieden.
Ein Fall, dass so was mal zur behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung anstand, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Kannst informell ja mal bei deinem HZA anfragen, wie die das sehen.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 09:06
von philipp
Alt-Phex hat geschrieben:Vieleicht sollte für das Thema Zoll, mal jemand der sich wirklich gut auskennt (Brauwolf?),
mal einen kleinen Leitfaden schreiben. So ähnlich wie die Abfüll und Gärungs Threads.
Ne, jetzt mal echt nicht. Also wirklich nicht.
Kannst doch nicht den Zoll-Fundi die Zoll-Bibel schreiben lassen.
Mit der Vereinheitlichung ist Vieles einfacher geworden, vor allem gibt es nun keine Ausnahmen je nach Wohnort hinzu. Und damit gilt nun auch die Anleitung unter
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Al ... /bier.html für alle Brauer. Und für alle, die dort nicht lesen wollen:
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Die HZA-Suche findet man unter:
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html
"Formlos" kann folgender Satz bedeuten: "Hiermit teile ich mit, dass ich ab sofort Bier als Hobbybrauer in meinem Haushalt herstellen werde."
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 09:55
von Ruthard
Code: Alles auswählen
Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.
Das gilt nur, wenn du die gnädige Steuerersparnis von 10€ im Jahr in Anspruch nehmen willst. Verzichtest du auf dieses großzügige Geschenk, musst du niemanden von deinem Brauvorhaben vorher informieren oder gar eine Erlaubnis einholen. Einfach drauflos brauen, fertig.
Danach das Formular 2075 ausfüllen ( ein Kreuz auf der Vorderseite, eine Zeile auf der Rückseite), an das HZA schicken und die errechnete Steuer (in der Regel 1,06€) überweisen.
Die Zollseite im Internet ist kein amtliches Dokument. Es zählt ausschließlich der Buchstabe des Gesetzes, in diesem Falle das BierStG in Verbindung mit der BierStV und den entsprechenden Paragraphen der AO. Die Informationen auf der Zollseite sind unklar formuliert, sie widersprechen dem Gesetz nicht, tragen aber auch nicht zur Erhellung bei - ein Schelm, wer eine Absicht dahinter sieht.
"Formlos" kann folgender Satz bedeuten: "Hiermit teile ich mit, dass ich ab sofort Bier als Hobbybrauer in meinem Haushalt herstellen werde."
Das ist zwar formlos, aber nicht ausreichend. Der eigene Haushalt muss expliziert adressiert werden und es fehlt die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr erzeugt werden soll.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 09:58
von philipp
Brauwolf hat geschrieben:
"Formlos" kann folgender Satz bedeuten: "Hiermit teile ich mit, dass ich ab sofort Bier als Hobbybrauer in meinem Haushalt herstellen werde."
Das ist zwar formlos, aber nicht ausreichend. Der eigene Haushalt muss expliziert adressiert werden und es fehlt die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr erzeugt werden soll.
Stimmt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen
Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines
Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
Wobei ich als Biermenge "nicht mehr als 200l" angegeben habe.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 10:07
von Ruthard
Aber natürlich wird deswegen niemand ein Fass aufmachen, zumal das wohl nie ruchbar wird.
Wo nichts zur Entscheidung ansteht, wird auch nichts entschieden.
Ein Fall, dass so was mal zur behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung anstand, ist mir jedenfalls nicht bekannt.
Ich darf darauf hinweisen, dass das durch die 200 Liter Grenze sowieso auf 10€ p.a. gedeckelt ist.
Ein Richter müsste jedem Zöllner, der ihm sowas auf den Tisch legt, den Arsch verhauen.
Kannst informell ja mal bei deinem HZA anfragen, wie die das sehen.
Was sollen die denn erzählen? Die haben doch auch keine Ahnung.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 10:17
von Ruthard
philipp hat geschrieben:
Wobei ich als Biermenge "nicht mehr als 200l" angegeben habe.
Das kommt schon ganz gut hin, wobei ich an anderer Stelle schon mal einen Mustertext vorgeschlagen habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Verweis auf § 41 Abs. 2 BierStV zeige ich an, dass ich ab dem (DATUM) in meiner Wohnung (ADRESSE) Bier herstellen werde. Die erzeugte Menge wird voraussichtlich 200 Liter im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Bier ist ausschließlich für den eigenen Verbrauch bestimmt und soll nicht verkauft werden. [Es wird meine Wohnung nur auf natürlichem Wege verlassen und ist dann kein Bier mehr im steuerrechtlichen Sinne.]
Sollte ich wider Erwarten die Steuerfreimenge von 2 hl je Kalenderjahr überschreiten, werde ich gemäß § 41 Abs. 3 BierStV eine Steueranmeldung auf dem amtlichen Vordruck abgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Teil in eckigen Klammern ist nur mir vorbehalten (TM), sonst merken die ja gleich von wem es kommt.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 10:42
von Ruthard
Im übrigen gehört der Thread in das ausdrücklich dafür dafür vorgesehene Unterforum "HZA - Hobbybrauen und Steuern"
Ebent. Und der dort momentan einzig befindliche Thread gehört da gar nicht hin.
Dieses Hobbybrauerforum wird den Bach runtergehen.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 13:49
von Hagen
Moin Ruthard,
streng genommen kommt es noch besser. Ein Zückerli für Querköpfe:
Von "Formlos" im juristischen Sinn spricht man, wenn an die Form eines Aktes keine Anforderungen gestellt werden. Wenn etwas formlos erfolgen kann, muss es weder bestimmte Angaben enthalten
noch in Schriftform erfolgen, es muss nur erkennbar sein, was bezweckt wird. Dabei kann die Formlosigkeit auch beschränkt werden, z.B. ein formloser schriftlicher Antrag.
Von einem formlosen schriftlichen Antrag steht dort nichts

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 14:00
von Groucho111
Hallo Ruthard,
danke für den HZA-Brauanzeige-Entwurf. Der ist mir wohl vorher durch die Lappen entwischt. Kurz und knapp! Den Teil wie das metamorphose Bier Dein Haus verlässt lass ich natürlich weg
Grüße aus Nürnberg,
Markus
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 14:04
von Ruthard
Klaro, man kann auch persoenlich beim Zollamt erscheinen und seine Anzeige muendlich abgeben. Der Zoellner darf das dann aufschreiben (=muendlich zur Niederschrift). Man kann auch einen Boten schicken, der das fuer einen erledigt. Oder gleich telefonisch - ich habe schon gegen Bußgeldbescheide aus Fristgruenden "telefonisch zur Niederschrift" Einspruch eingelegt. Schwierig ist dann nur der Nachweis.
Cheers, Ruthard
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 14:29
von cyme
Inzwischen sind wir weit genug im 21 Jahrhundert vorangeschritten, zumindest das HZA Augsburg hat eine Anzeige per Email problemlos akzeptiert.
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 15:03
von Trooper
Meine Anzeige per E-Mail (kurz vor knapp zwei Tage vor dem Brautag) ist angekommen und wurde mir sogar jetzt per Briefpost bestätigt. Ich wurde darin auch noch mal darüber aufgeklärt, dass es seit 2014 ausreicht, dem HZA einmal jährlich eine Meldung abzugeben. Außerdem bin ich bzw. ist mein Haushalt bei denen nun unter der Nummer xxxx offiziell als "Haus- und Hobbybrauer"-Haushalt eingetragen

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 16:04
von dingenz
Glückwunsch, dann hat ja alles geklappt.
Ich fand das irgendwie ganz aufregend, jetzt "offiziell" Brauer zu sein.

Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 18:10
von Bilbobreu
Brauwolf hat geschrieben:Oder gleich telefonisch - ich habe schon gegen Bußgeldbescheide aus Fristgruenden "telefonisch zur Niederschrift" Einspruch eingelegt. Schwierig ist dann nur der Nachweis.
Cheers, Ruthard
Vorsicht! Das würde ich für Einsprüche oder Widersprüche nicht zur allgemeinen Nachahmung empfehlen. Die Ansichten in der Rechtsprechung zur Wirksamkeit der Einlegung eines Widerspruchs telefonisch zur Niederschrift der Behörde gehen weit auseinander.
Stefan
Re: Anmeldung beim Zollamt - kurz vor knapp
Verfasst: Mittwoch 26. November 2014, 19:08
von Ruthard
Wir weichen vom Thema ab, deshalb nur kurz: Wenn die Gegenseite sich bereit erklärt, den telefonischen Widerspruch entgegenzunehmen, dann ist er wirksam erfolgt. Trotzdem ist von dieser Art des Vorgehens abzuraten, es wird nämlich schwierig, später nachzuweisen, dass dieses Telefonat (auch vom Inhalt her) überhaupt stattgefunden hat. Es gibt bessere Möglichkeiten, eine Verfristung zu vermeiden oder zu kompensieren.
Cheers, Ruthard