Brauen gemäß Freilichtmuseumsverordnung?
Verfasst: Donnerstag 16. Juni 2016, 14:34
Liebe Brauerfreunde,
bei der Beschäftigung mit der Frage, unter welchen Bedingungen ich mein Bier an Dritte abgeben darf und kann, ohne rechtlich etwas falsch zu machen und dafür eine "Spende" annehmen darf, bin ich in der Nähe auf einen interessanten Lösungsansatz gestossen: dort werden Braukurse im Rahmen eines Schaubrauens als Erwachsenenbildung gemäß Freilichtmuseumsverordnung angeboten. Kennt sich jemand mit dieser Verordnung aus und kann mir sagen, was innerhalb dieser Verordnung bei der Ausübung unserer Leidenschaft möglich ist und wo aber auch die Grenzen dessen liegen?
Herzlichen Dank & schöne Grüße;
Werner
bei der Beschäftigung mit der Frage, unter welchen Bedingungen ich mein Bier an Dritte abgeben darf und kann, ohne rechtlich etwas falsch zu machen und dafür eine "Spende" annehmen darf, bin ich in der Nähe auf einen interessanten Lösungsansatz gestossen: dort werden Braukurse im Rahmen eines Schaubrauens als Erwachsenenbildung gemäß Freilichtmuseumsverordnung angeboten. Kennt sich jemand mit dieser Verordnung aus und kann mir sagen, was innerhalb dieser Verordnung bei der Ausübung unserer Leidenschaft möglich ist und wo aber auch die Grenzen dessen liegen?
Herzlichen Dank & schöne Grüße;
Werner