Inhaltsverzeichnis

Betriebsanlagengenehmigung

Eine gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig zu dienen bestimmt ist.

Gewerbliche Betriebsanlage

Für die Anwendbarkeit der Betriebsanlagenbestimmungen der GewO 1994 müssen folgende Merkmale kumulativ vorliegen:

Wann ist eine gewerbliche Betriebsanlage genehmigungspflichtig?

Errichtung und Betrieb einer Betriebsanlage bedürfen gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 einer behördlichen Genehmigung, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen oder Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet ist:

Genehmigungsverfahren

Das Betriebsanlagengenehmigungsverfahren wird nur auf Antrag durchgeführt. Solange die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen kann und darf die Behörde nicht entscheiden. Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

Für gewerbliche Betriebsanlagen mit einem geringen Gefährdungspotential sieht § 359b GewO 1994 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vor. Kleinbrauereien werden eventuell nicht dem vereinfachten Verfahren unterzogen. Die Behörde kann willkürlich entscheiden.

Es gibt auch eine Liste mit Betriebsanlagen die keinesfalls im vereinfachten Verfahren genehmigt werden dürfen (zB Raffinerien, Eisenwerke, Tierkörperverwertungsanlagen).

Nachbarn haben im vereinfachten Verfahren keine Parteienstellung, sondern können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (max. vier Wochen) Einsicht in die Projektunterlagen nehmen und ihre Bedenken bei der Behörde vorbringen.

Die Behörde muss spätestens drei Monate nach Einlangen des Genehmigungsansuchens und der zugehörigen Unterlagen über den Antrag entscheiden.

Betriebsanlagengenehmigung Gasthausbrauerei

Wiederkehrende Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen (§82b GewO 1994)

Eigentlich gemeint ist eine selbst bezahlte Überprüfung durch Fachleute alle 5-6 Jahre.

Geprüft wird, ob die Betriebsanlage

Rechtsmittel

Anmerkungen