Ich eröffne ja ungern einen Zollthread, aber konnte darauf keine Antwort finden.
Folgendes Szenario:
Ich braue ein Bier und lasse es unter die 200-Liter-Regelung fallen, fülle also kein 2075er dafür aus. Jetzt will ich einige Liter von dem Bier, vielleicht Monate später, mit auf einen Hobbybrauerwettbewerb nehmen.
a) Hätte ich direkt nach dem Brauen auch nur einen Teil des Sudes versteuern können? Füllt man dann einfach die gewünschte Literzahl aus und gut?
b) Ist das auch im Nachhinein als Teil noch versteuerbar?
Gruß
Tim
Nachträgliches Verzollen
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Re: Nachträgliches Verzollen
Soweit wie ich das verstanden habe, versteuerst Du das mit dem erhöhten Steuersatz und ziehst die Menge von den 200l Freimenge ab.
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Gruß Lutz
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Es gibt keine warmen oder kalten Temperaturen! Temperatur ist hoch oder tief!
* 27l-Proficook-digital m. Isolierg., Rührwerk u. Läuterhexe * Klarstein Beerfest 30l * 2x30l Kunststoff-Gärfass * MattMill Student elektr. *
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Re: Nachträgliches Verzollen
Passt so Lutz.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens
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"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens