M79576 hat geschrieben:
Bin kein Jurist, aber vielleicht genügt sogar eine Verordnung durch das Bundesfinanzministerium, durch die die unentgeltliche Abgabe an Dritte von bis zu 2 hl pro Jahr steuerfrei bleibt. Die 2hl Grenze wäre wohl nur durch eine Gesetzesänderung zu knacken.
Die Biersteuer
Verordnung ist bereits eine Verordnung, kein Gesetz. Allerdings muss sowohl die Verordnung, als auch das Gesetz geändert werden, in beiden steht die Menge "2hl" fix drin.
@DerDasBierBraut: Ich weiß nicht, was du hast und seit wann du Bier braust.
2012 war es noch schlimm, als einige HZAs von den Hobbybrauern verlangte, jeden Sud 14[sic!] Tage vorab anzumelden und sich nur widerwillig auf eine Anmeldung per E-Mail einließ.
Bei den von dir angesprochenen "Problemen", die du zu haben scheinst, hat dein HZA exakt entsprechend zur Gesetzeslage bzw. Verordnungs (und Durchführungsverordnung) beantwortet. Exakt so, wie man es erwarten würde. Jetzt mag das für dich kleinlich wirken, aber was soll dir ein HZA denn auf eine schriftliche Anfrage schriftlich antworten, wenn nicht klar mit der juristischen Lage?
Wenn du hier im Forum mal hörst, dass das ein HZA nicht so eng sieht, dann ist das a) ein Gerücht, und b) hat dort die Person vielleicht einfach angerufen und deshalb eine inoffizielle Auskunft bekommen. So etwas geschieht. Und am Telefon kommt gerne mal ein "Wenn Sie einem guten Freund mal eine Flasche Bier mitgeben ist mir das egal" - das wirst du nur einfach nicht schriftlich bekommen.
Das Gesetz bzw. die Verordnung ist auf kommerzielle Brauer ausgelegt - lediglich für uns Hobbyisten gibt es eine Ausnahme. Ansonsten rechnet es mit Sudmengen 10hl aufwärts - dort, wo es sich lohnt, einen Beamten zu bezahlen, der die Vernichtung eines infektiösen Sudes zu überwachen weil die Zahlung der Biersteuer teurer käme.
Nimm das nicht persönlich, aber schon deine Frage, ob, wenn du deinen Brauvorgang per Youtube streamst, Biersteuer zahlen musst, würde mich als Beamten glauben lassen, dass du so eine Anfrage nur stellst, um mich zu ärgern und mir meine Zeit zu stehlen. (zur Erklärung: Schon in §41 BierStV steht eindeutig "in ihren Haushalten". Das ist klar eine örtliche Angabe.)