Ladeberger hat geschrieben:Das sind Dinge, die ausschließlich im Einzelfall geklärt werden können. Für wesentliche Immissionen kann sich im Nachbarrecht etwa ein Abwehranspruch aus § 906 BGB ergeben. Hierzu sind örtliche und räumliche Gegebenheiten, der Dauer und Häufigkeit der Geruchsimmission und natürlich deren Lästigkeit zu beurteilen. Das macht die Prüfung daher nicht trivial und immer einzelfallbezogen, weshalb die bestehende Rechtsprechnung bestenfalls Anhaltspunkte liefert. Grenz- und Richtwerte aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften können auch zur Prüfung herangezogen werden; sind insofern also nicht auf den gewerblichen Rahmen beschränkt.
Ob die Rechtsprechung das Brauen und Kochen gleichsetzen würde, erscheint mir fragwürdig. Hier stellt § 906 Abs. 2 schließlich auf die Ortsüblichkeit ab, dem sachenechtlichen Pendant zur Verkehrssitte. Hier ist m.E. Kochen, das auf der Mehrzahl der Grundstücke eine tagtägliche und gleichartige Nutzungsart darstellt, anders zu beurteilen als eben das Grillen oder Brauen.
Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass (unvermeidbare) Immissionen durch geschickte Ortswahl und durch Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vermieden werden sollten. Wer sich daher mit dem Braukessel direkt am Zaun zum Nachbargrundstück aufbaut und die Brüden rechtzeitig zum Abendessen unter dessen Veranda ziehen lässt, hat im Falle einer Auseinandersetzung eher schlechte Karten.
Gruß
Andy
Ich hatte schon befürchtet, dass ich den Juristen vorkehren muss (ich mach Arbeitsrecht...), aber dank Andys Ausführungen kann ich mich darauf beschränken, ihm uneingeschränkt Recht zu geben.
Ich spinne den Faden noch etwas weiter: Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, sehe ich eine Lösung ähnlich der klassischen Grill- und Klavierspieler-Fälle: Es wird festgelegt, wann und wie oft die Emission hinzunehmen ist. Da kannst Du dann brauen.
Einen Zusammenhang mit dem Zoll gibt es allerdings tatsächlich: Wer Zoff mit den Nachbarn hat, sollte damit rechnen, dass er beim Zoll verpfiffen wird. Gut, wenn man sich dann ordentlich angemeldet hat
Grüße,
Henning
"Das Bier aber macht das Fleisch des Menschen fett und gibt seinem Antlitz eine schöne Farbe durch die Kraft und den guten Saft des Getreides."
Hildegard von Bingen (1098-1179)