ich bin gerade auf der Suche nach einem kleinen Raum für meine Brauaktivitäten (Platz in der heimischen Küche reicht einfach nicht mehr aus und wird von den Mitbewohner mit zunehmender Größe des Equipments auch immer weniger geduldet

Jetzt habe ich folgendes Problem: der Raum ist in einem anderen Landkreis. Die potentiellen Vermieter des neuen Raums haben nun mit dem zuständigen Landratsamt gesprochen und die Auflage bekommen, dass nur gebraut werden darf, wenn ein Braumeister dabei ist. Diese Regelung ist mir komplett neu. Daher möchte ich euch gerne Fragen, was ihr dazu wisst? Kann das wirklich Pflicht sein, dass nur ein offizieller Braumeister brauen darf?
Sind die Vorschriften hier von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich? Bei der Gewerbeanmeldung selbst hatte ich nämlich gar keine Probleme.
Ich freue mich von euren Erfahrungen zu hören
