Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
- tauroplu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hi, Dominic, eine solche Regelung gibt es offiziell nicht. Solche Dinge fallen unter den Passus "Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen".
Die Aussage im Biersteuergesetz ist rel. eindeutig. Da steht leider nicht "Vor dem erstmaligen Brauen", sondern vor dem Braubeginn. Und das wird eben von den meisten Zöllnern so verstanden, dass es vor jedem Brauvorgang anzuzeigen ist. Aber es riecht eine formlose mail, feddich.
Die Aussage im Biersteuergesetz ist rel. eindeutig. Da steht leider nicht "Vor dem erstmaligen Brauen", sondern vor dem Braubeginn. Und das wird eben von den meisten Zöllnern so verstanden, dass es vor jedem Brauvorgang anzuzeigen ist. Aber es riecht eine formlose mail, feddich.
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich hab ja schon geschrieben, dass das Unfug ist.
Wie gesagt, ich mach den Spaß mal mit.
Beim brauen ist der Rechner eh an. Die E Mail ist in den Vorlagen drin, also kein Aufwand für mich den Knopf zu drücken...
Wollte eigentlich nur wissen, ob andere die gleiche Auflage aus Augsburg bekommen haben. Sind ja doch ein paar Brauer hier unten.
- tauroplu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Spekulation: Vielleicht hat er einen neuen Chef/in bekommen.
Beste Grüße
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Darum die Frage an die anderen im Einzugsgebiet
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Moin,
sorry, aber das geht so nicht. Um die Erleichterungen aufzuheben muss es schon einen triftigen Grund geben, der einem auch genannt werden sollte. Z.B., dass man Biersteuer hinterzogen hat. Ich bin dem Zoll gegenüber ja auch eher friedlich gesonnen aber so etwas würde ich auf keinen Fall akzeptieren.
VG, Markus
sorry, aber das geht so nicht. Um die Erleichterungen aufzuheben muss es schon einen triftigen Grund geben, der einem auch genannt werden sollte. Z.B., dass man Biersteuer hinterzogen hat. Ich bin dem Zoll gegenüber ja auch eher friedlich gesonnen aber so etwas würde ich auf keinen Fall akzeptieren.
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>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<
"Durst ist schlimmer als Heimweh"
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Moin,
irgendjemand, der sich mit dem Thema auskennt, hat das mal hier im Forum geschrieben und die Begründung auch mitgeliefert. Ist aber eigentlich egal, denn es steht auch nirgends geschrieben, dass Du jeden Sud einzeln anmelden musst.
Mach's ruhig, bei mir wäre da allerdings eine Grenze überschritten.
VG, Markus
irgendjemand, der sich mit dem Thema auskennt, hat das mal hier im Forum geschrieben und die Begründung auch mitgeliefert. Ist aber eigentlich egal, denn es steht auch nirgends geschrieben, dass Du jeden Sud einzeln anmelden musst.
Mach's ruhig, bei mir wäre da allerdings eine Grenze überschritten.
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- Wintermuffel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich hab zum zweiten Mal beim Augsburger Zollamt angemeldet. Habe das gleiche Antwort-schreiben wie letztes Jahr bekommen. Also nichts mit Sud anmelden.
Gruß
Heiner
Gruß
Heiner
Man ist nie zweimal durch den selben Wind.
Gruß
Heiner
Gruß
Heiner
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Moin,
nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:
§ 41 Biersteuerverordnung
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Nach Abs. 2 Satz 1 steht damit eigentlich fest, dass der Beginn (jedes) Herstellungsvorgangs vorab dem HZA anzuzeigen ist. Aber nach Abs. 2 Satz 3 kann das HZA Erleichterungen zulassen. Kann bedeutet, dass HZA hat dazu eine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese muss - kurz gesagt - frei von willkürlichen Erwägungen sein.
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung, ob Erleichterungen im Einzelfall zugelassen werden, hat das HZA den Erlass vom 28.2.2014 zu beachten. Bei diesem Erlass handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift (V 3206). Diese bindet auch das HZA, solange nicht besondere Umstände vorliegen. Nach diesem Erlass müssen Hobbybrauer regelmäßig als Erleichterung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal jährlich dem zuständigen HZA anzeigen. Soweit so gut, könnte man meinen.
Aber auch der Erlass enthält nun wieder ausdrücklich die Regelung, dass das HZA - quasi umgekehrt - im Einzelfall auch wieder die Anzeige jedes Herstellungsvorgangs verlangen kann. Aber auch insoweit ist eine willkürfreie Ermessensentscheidung zu treffen und diese nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen.
Also was folgt aus dem Ganzen bei dem hier diskutierten Problem?
Ein freundlicher Brief an das HZA mit etwa folgendem Inhalt:
"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"
So würde ich das machen.
Schönen Abend
Stefan
nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:
§ 41 Biersteuerverordnung
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Nach Abs. 2 Satz 1 steht damit eigentlich fest, dass der Beginn (jedes) Herstellungsvorgangs vorab dem HZA anzuzeigen ist. Aber nach Abs. 2 Satz 3 kann das HZA Erleichterungen zulassen. Kann bedeutet, dass HZA hat dazu eine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese muss - kurz gesagt - frei von willkürlichen Erwägungen sein.
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung, ob Erleichterungen im Einzelfall zugelassen werden, hat das HZA den Erlass vom 28.2.2014 zu beachten. Bei diesem Erlass handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift (V 3206). Diese bindet auch das HZA, solange nicht besondere Umstände vorliegen. Nach diesem Erlass müssen Hobbybrauer regelmäßig als Erleichterung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal jährlich dem zuständigen HZA anzeigen. Soweit so gut, könnte man meinen.
Aber auch der Erlass enthält nun wieder ausdrücklich die Regelung, dass das HZA - quasi umgekehrt - im Einzelfall auch wieder die Anzeige jedes Herstellungsvorgangs verlangen kann. Aber auch insoweit ist eine willkürfreie Ermessensentscheidung zu treffen und diese nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen.
Also was folgt aus dem Ganzen bei dem hier diskutierten Problem?
Ein freundlicher Brief an das HZA mit etwa folgendem Inhalt:
"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"
So würde ich das machen.
Schönen Abend
Stefan
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Bilbobreu hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48
"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"
Dann werd ich meinen Sachbearbeiter doch noch weiter nerven.
Gibt es diesen Erlass noch irgendwo? Google bringt mich nur auf einen anderen Zollthread hier im Forum
Gruß
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hi,
ist das eigendlich normal, das der Zoll unangekündigte Hausbesuche macht?
Hatte da heute Besuch, aber keine Beanstandungen.
Da ich gestern meine Anmeldung für 2018 per Email geschickt hatte, die aber wohl noch nicht angekommen war, war der Besuch dann aber flott da.
Habt ihr auch solche Erfahrungen?
Grüße
Rainer
ist das eigendlich normal, das der Zoll unangekündigte Hausbesuche macht?
Hatte da heute Besuch, aber keine Beanstandungen.
Da ich gestern meine Anmeldung für 2018 per Email geschickt hatte, die aber wohl noch nicht angekommen war, war der Besuch dann aber flott da.
Habt ihr auch solche Erfahrungen?
Grüße
Rainer
- DerDerDasBierBraut
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hört man öfter, dass der Zoll auch bei Hobbybrauern zuhause kontrolliert.
Welches Bundesland / HZA war es bei dir?
Welches Bundesland / HZA war es bei dir?
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
NRW, HZA Krefeld
Grüße
Rainer
Grüße
Rainer
-
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Die ham doch den Schuss nimmer gehört
- Jomsviking
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Was wollte des HZA denn von dir?
Mengenkontrolle?
Braust du mehr als 200L?
Mengenkontrolle?
Braust du mehr als 200L?
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Nein, soviel trinke ich nicht!
Ging aber wohl um die Menge und ob ich es verkaufen würde.
Grüße
Rainer
Ging aber wohl um die Menge und ob ich es verkaufen würde.
Grüße
Rainer
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das können die auch am Telefon fragen.
Ich hätte die nicht reingelassen. Aus Prinzip. Privatsphäre ist ein Grundrecht, das es zu verteidigen gilt.
Stefan
Ich hätte die nicht reingelassen. Aus Prinzip. Privatsphäre ist ein Grundrecht, das es zu verteidigen gilt.
Stefan
- Johnny H
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Unangekündigte Hausbesuche sind eine Frechheit sondersgleichen.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
Beste Grüße
Alex
Alex
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
So ist es bei mir auch. Als ich mal wegen einer anderen Frage da angerufen habe (Umzug), wurde mir mitgeteilt, das ich keine weitere Bestätigungen für die Folgeanmeldgungen erhalte.Dinkhopf hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 09:38 Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
Bierbrauen ist ein perfektes Hobby um etwas wichtiges zu lernen: Geduld!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das HZA Kiel schickt bei jeder Jahresmeldung eine Bestätigung. Ob es notwendig ist oder gar Vorschrift, weiß ich nicht.
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
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Viele Grüße
Jens
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Langeweile, bzw. Unterforderung.DerDerDasBierBraut hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 10:00 Ob es notwendig ist oder gar Vorschrift, weiß ich nicht.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
- London Rain
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Beim HZA Duisburg ist das so. Das steht aber auch in dem ersten Schreiben das man bekommt drin, wenn man genau liest.Dinkhopf hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 09:38 Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
War bei mir ebenso...London Rain hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 10:54Beim HZA Duisburg ist das so. Das steht aber auch in dem ersten Schreiben das man bekommt drin, wenn man genau liest.Dinkhopf hat geschrieben: ↑Freitag 12. Januar 2018, 09:38 Habe mich im Dezember 2016 erstmals beim HZA für 2017 gemeldet (per Mail) und dann auch recht fix meine Nummer bekommen. Anfang Dezember 2017 habe ich mich nun für dieses Jahr gemeldet, aber seither nix mehr gehört. Nehmen die Folgemeldungen nur noch zur Kenntnis, ohne eine Bestätigung (ggf. auch per Mail) zu senden?
- tauroplu
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich habe es im letzten Jahr erstmalig nicht erhalten (HZA Dortmund).
Beste Grüße
Michael
„Lass die anderen mit Fichten- und Tannensprossen würzen, der Hopfen ist das Beste, was die Natur uns bietet.“
Aus "Das Erbe des Bierzauberers" von Günther Thömmes, Gmeiner Verlag
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Klar können die dich besuchen aber reinlassen musst du niemanden. Die haben wohl nix zu tun bei euch in NRW?Flawi hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. Januar 2018, 20:10 Hi,
ist das eigendlich normal, das der Zoll unangekündigte Hausbesuche macht?
Hatte da heute Besuch, aber keine Beanstandungen.
Da ich gestern meine Anmeldung für 2018 per Email geschickt hatte, die aber wohl noch nicht angekommen war, war der Besuch dann aber flott da.
Habt ihr auch solche Erfahrungen?
Grüße
Rainer
Grüße, Felix
Ps: das ist wahrscheinlich wie bei einem Schrauberkumpel von mir. Die Polizei hält den regelmäßig an und am Ende stellt sich heraus, die wollten sich nur den Oldtimer mal genauer angucken.
Setup: 3,5kw Caso-Induktionsplatte, 36l Brewferm-Topf, 38l Schengler-Thermoport mit Läuterhexe, Kühlspirale, Themperaturgesteuerte Gärkammer.
Die Brausportgruppe e.V. Rhein-Main
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Hallo,
HZA Augsburg: Dieses Jahr auch erstmalig die Aufforderung, jeden Brauvorgang anzuzeigen. Werd halt vor dem Einmaischen eine mail senden. Aber ob die am WE jemand liest?
HZA Augsburg: Dieses Jahr auch erstmalig die Aufforderung, jeden Brauvorgang anzuzeigen. Werd halt vor dem Einmaischen eine mail senden. Aber ob die am WE jemand liest?
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das ist doch absurd! Auf der einen Seite wird laut gejammert, dass der Zoll überlastet ist - dazu gab es in 2017 einige Meldungen - und dann wird quasi an Verordnungen vorbei Aufwand maximiert, der a) vollkommen unsinnig ist, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen steht und b) wegen genannter Verordnung überhaupt keine Handlungsnotwendigkeit besteht.
Dezember 2017 im Spiegel: Tausende Geldwäsche-Meldungen stauen sich beim Zoll.
Also sehen wir es mal positiv: Wir scheinen wichtiger als die Mafia zu sein!
Dezember 2017 im Spiegel: Tausende Geldwäsche-Meldungen stauen sich beim Zoll.
Also sehen wir es mal positiv: Wir scheinen wichtiger als die Mafia zu sein!
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das vielleicht nicht, aber die Chance von nem Hobbybrauer erschossen zu werden ist meiner Meinung nach wesentlich geringer als bei der Mafia.
Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich glaube ehrlich gesagt die Mails werden eigentlich gar nicht gelesen bzw bearbeitet. Die werden nur auf dem Server gelagert, damit man Brauern eventuell im Nachhinein nachweisen kann, dass sie doch gewerblich brauen, falls sie Hinweise darauf finden. Wenn dann auf dem Mailserver Mails vom entsprechenden Brauer zu finden sind die im 2 Tage Abstand reinkommen, sollte wohl alles klar sein
Ist also mit Sicherheit eine reine Vorsichtsmaßnahme, die eher den Brauern Zeit kostet als den Zoll.
Ist also mit Sicherheit eine reine Vorsichtsmaßnahme, die eher den Brauern Zeit kostet als den Zoll.
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Daniel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ja klar schauen die sich kurz die 3 Wörter Mail an, aber ich meinte, die werden jetzt nicht sortiert, die Daten in eine Liste eingetragen usw...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
HZA Karlsruhe: Ich habe heute die Eingangsbestätigung meiner Brauanzeige vom 02.01.18 erhalten. Nachdem in 2016 und 2017 die einmalige Brauanzeige reichte (weil nicht mehr als 200 Liter gebraut wird) soll ich in diesem Jahr wieder jeden Brauvorgang vorab anzeigen. Ich hatte aber geschrieben, dass ich nicht mehr als 200 Liter brauen werde.
Zusätzlich steht unter Sonstiges: `` Sollten Sie die Freimenge um 100 Liter überschreiten, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der die Gründe für den Mehrbedarf an Bier angegeben sind! Ist das Bier nicht für den Eigenbedarf bestimmt, beträgt der Steuersatz 0,787€ je Hektoliter und Grad Plato.``
Für die Anmeldung werden ich aber nicht den mitgelieferten Vordruck verwenden. Das mache ich wie die letzten Male per E-Mail.
Zusätzlich steht unter Sonstiges: `` Sollten Sie die Freimenge um 100 Liter überschreiten, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der die Gründe für den Mehrbedarf an Bier angegeben sind! Ist das Bier nicht für den Eigenbedarf bestimmt, beträgt der Steuersatz 0,787€ je Hektoliter und Grad Plato.``
Für die Anmeldung werden ich aber nicht den mitgelieferten Vordruck verwenden. Das mache ich wie die letzten Male per E-Mail.
- Johnny H
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich mag mich hier täuschen, aber nach einigen Anekdoten in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass nach einigen überfälligen Lockerungen vor ein paar Jahren nun zumindest von einzelnen Zollämtern die Zügel wieder angezogen werden.
Es war in Amtsschimmelmaßstäben ein großer Schritt, als vor etwa drei oder vier Jahren die individuellen Sudmeldungen mehr oder minder flächendeckend abgeschafft wurden. Warum dies nun anscheinend wieder rückabgewickelt wird und zunehmend Individuen mit Hausbesuchen und individuellen Sudmeldungen behelligt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es war in Amtsschimmelmaßstäben ein großer Schritt, als vor etwa drei oder vier Jahren die individuellen Sudmeldungen mehr oder minder flächendeckend abgeschafft wurden. Warum dies nun anscheinend wieder rückabgewickelt wird und zunehmend Individuen mit Hausbesuchen und individuellen Sudmeldungen behelligt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
@E.M.: Ist völlig egal, ob die jemand liest oder nicht. Du hast die Meldung abgesetzt, bist der Aufforderung des HZAs nachgekommen und gut ist.
Beste Grüße
Michael
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ich bekam gestern meine Bestätigung, dass ich auch 2018 als Hobbybrauer geführt werde, mit der gleichen Nr. wie im Vorjahr, immerhin (HZA Hannover). Auch sonst ist alles beim alten geblieben, keine Erschwernisse. Gut so.
Achim
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Beim HZA Itzehoe ist auch alles wie gehabt. Keine Erschwernisse, gleiche Nr.
Gruß, Arne
Anfänger in der 20l-Klasse
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
ich werde mal mit Verklag Frag den Staat mein örtliches HZA ärgern, die sollen mal Zahlen, Daten, Fakten, Dienstanweisungen, interne Regelungen liefern, dann können wir uns drauf einstellen
https://fragdenstaat.de
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Bier braucht eine Heimat!
Gautzscher Spitze, Markkleeberg meets Juliusstädter, Wolfenbüttel meets Vom Roggenschlag, Leipzig
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Gute Idee ... Vergiss dann aber nicht das Ergebnis hier zu verlinken.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Einen kleinen Punkt ergänze ich mal:Bilbobreu hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48 Moin,
nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:
§ 41 Biersteuerverordnung
Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem zuständigen Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das zuständige Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.
Nach Abs. 2 Satz 1 steht damit eigentlich fest, dass der Beginn (jedes) Herstellungsvorgangs vorab dem HZA anzuzeigen ist. Aber nach Abs. 2 Satz 3 kann das HZA Erleichterungen zulassen. Kann bedeutet, dass HZA hat dazu eine Ermessensentscheidung zu treffen. Diese muss - kurz gesagt - frei von willkürlichen Erwägungen sein.
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung, ob Erleichterungen im Einzelfall zugelassen werden, hat das HZA den Erlass vom 28.2.2014 zu beachten. Bei diesem Erlass handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift (V 3206). Diese bindet auch das HZA, solange nicht besondere Umstände vorliegen. Nach diesem Erlass müssen Hobbybrauer regelmäßig als Erleichterung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal jährlich dem zuständigen HZA anzeigen. Soweit so gut, könnte man meinen.
Aber auch der Erlass enthält nun wieder ausdrücklich die Regelung, dass das HZA - quasi umgekehrt - im Einzelfall auch wieder die Anzeige jedes Herstellungsvorgangs verlangen kann. Aber auch insoweit ist eine willkürfreie Ermessensentscheidung zu treffen und diese nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen.
§ 52 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn des § 381 Absatz 1 Nummer 1 der Abgabenordnung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen c). § 41 Absatz 2 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet.
§ 381 Verbrauchsteuergefährdung Abgabenordnung (AO)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der Verbrauchsteuergesetze [...]
1. über die zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflichten,
zuwiderhandelt, soweit die Verbrauchsteuergesetze oder die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach § 378 geahndet werden kann.
§ 378 Leichtfertige Steuerverkürzung Abgabenordnung (AO)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter die aus der Tat zu seinen Gunsten verkürzten Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet. § 371 Absatz 4 gilt entsprechend.
§ 370 Steuerhinterziehung Abgabenordnung (AO)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt [..]
Wenn Sie wollen, können Sie unangenehm werden
Bier braucht eine Heimat!
Gautzscher Spitze, Markkleeberg meets Juliusstädter, Wolfenbüttel meets Vom Roggenschlag, Leipzig
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Moin,
Hat schon jemand Rückmeldung vom HZA Darmstadt? Würde mich interessieren, ob die auch wieder in alte Zeiten zurückfallen.
VG, Markus
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"Durst ist schlimmer als Heimweh"
Insofern dieser Beitrag nicht durch MOD MODE ON gekennzeichnet ist, enthält er lediglich die Meinung eines gewöhnlichen Benutzers
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- realholgi
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
HZA Karlsruhe: Habe ich auch so bekommen.bigboss2 hat geschrieben: ↑Mittwoch 17. Januar 2018, 20:19 HZA Karlsruhe: Ich habe heute die Eingangsbestätigung meiner Brauanzeige vom 02.01.18 erhalten. Nachdem in 2016 und 2017 die einmalige Brauanzeige reichte (weil nicht mehr als 200 Liter gebraut wird) soll ich in diesem Jahr wieder jeden Brauvorgang vorab anzeigen. Ich hatte aber geschrieben, dass ich nicht mehr als 200 Liter brauen werde.
Zusätzlich steht unter Sonstiges: `` Sollten Sie die Freimenge um 100 Liter überschreiten, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der die Gründe für den Mehrbedarf an Bier angegeben sind! Ist das Bier nicht für den Eigenbedarf bestimmt, beträgt der Steuersatz 0,787€ je Hektoliter und Grad Plato.``
Für die Anmeldung werden ich aber nicht den mitgelieferten Vordruck verwenden. Das mache ich wie die letzten Male per E-Mail.
Nach einem Telefonat mit dem enstprechenden Sachbearbeiter hat sich herausgestellt, das dieser neu ist und *allen* Hobbybrauern in seinem Wirkungsfeld dieses "jeden Brauvorgang vorab einzeln anzeigen" auferlegt hat. Seufz.
Scheinbar hat er da nicht genug zu tun, denn angeblich würde das aus "statistischen" Gründen gemacht.
Ok, Challenge accepted.
Da habe ich ihm dann eine freundliche Nachricht à la Stefan geschickt:
Auch nur so aus statistischen Gründen; mal schauen, was nun passiert...Bilbobreu hat geschrieben: Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom 10.01.2018 ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält.
Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch.
/h.
/realholgi -- https://holgi.beer
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Ebenso beim HZA Kiel. Alles wie immer. Ich hatte sogar dazu geschrieben, dass ich die Freimenge vermutlich um etwa 300l überschreite.flensdorfer hat geschrieben: ↑Mittwoch 17. Januar 2018, 22:54 Beim HZA Itzehoe ist auch alles wie gehabt. Keine Erschwernisse, gleiche Nr.
Die Zoll Internetseite für privates Bierbrauen weiß auch nichts von neuen Regelungen. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/A ... /bier.html
"Da braut sich was zusammen ... "
"Oh, Bier ;-) !"
"Nein! Was Böses!"
"Alkoholfreies Bier??? ..."
-----------
Viele Grüße
Jens
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Jens
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
HZA Dresden ist auch alles wie in den letzten beiden Jahren.
Gruß aus Dresden
Markus
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
Das ist grenzdebil dämlich in Karlsruhe...
Bis jetzt haben sicher die meisten bei einer Überschreitung der Freimenge diese auch per 2075 bezahlt.
Aber wenn man jetzt ab 100l drüber unter Generalverdacht gestellt wird und sich schriftlich rechtfertigen muss, werden da einige aus Sorge den Zoll oder Schlimmeres im Haus zu haben nochmal drüber nachdenken.
Mal schauen, was mir da jetzt blüht. Ich hab für dieses Jahr noch keine Rückmeldung vom Zoll und hab direkt einen 2075er Sud angemeldet für eine Geburtstagsfeier von einer Bekannten. Höchst verdächtig!
Bis jetzt haben sicher die meisten bei einer Überschreitung der Freimenge diese auch per 2075 bezahlt.
Aber wenn man jetzt ab 100l drüber unter Generalverdacht gestellt wird und sich schriftlich rechtfertigen muss, werden da einige aus Sorge den Zoll oder Schlimmeres im Haus zu haben nochmal drüber nachdenken.
Mal schauen, was mir da jetzt blüht. Ich hab für dieses Jahr noch keine Rückmeldung vom Zoll und hab direkt einen 2075er Sud angemeldet für eine Geburtstagsfeier von einer Bekannten. Höchst verdächtig!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
HZA Stuttgart:
Gleiche Regelung wie die letzten Jahre. Eine einmalige Anmeldung und gut ist.
Auch bei Fragen sind die Sehr Nett und Hilfsbereit. Ich kann mich hier überhaupt nicht beklagen =)
Gleiche Regelung wie die letzten Jahre. Eine einmalige Anmeldung und gut ist.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
und nochmal HZA Karlsruhe,
ich muss "jeden einzelnen Herstellungsvorgang vorab anzeigen"
Außerdem ab 300L " die Gründe für den Mehrbedarf an Bier schriftlich zu erklären"
das scheint also in diesem HZA die neue Leitlinie zu sein, auch in der Zweigstelle Heidelberg.
Ich denk schon mal über Gründe für Mehrbedarf an Bier nach, hmmm, eigentlich fällt mir nur einer ein: DURST
ich muss "jeden einzelnen Herstellungsvorgang vorab anzeigen"
Außerdem ab 300L " die Gründe für den Mehrbedarf an Bier schriftlich zu erklären"
das scheint also in diesem HZA die neue Leitlinie zu sein, auch in der Zweigstelle Heidelberg.
Ich denk schon mal über Gründe für Mehrbedarf an Bier nach, hmmm, eigentlich fällt mir nur einer ein: DURST
- Exedus
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht
- Du backst gern dein eigenes Treberbrot mit selbst gebrautem Bier. (und das exzesziv)
- Du trinkst nicht alles deiner Sude aus, weil es vorher umgekippt ist. Es musste in den Ausguss.
- Du nimmst dein Bier auch zum kochen und verfeinern von Speisen.
- Bier ist für dich ein Lebensmittel
Mehr fällt mir auf die schnelle auch nicht ein
- Du trinkst nicht alles deiner Sude aus, weil es vorher umgekippt ist. Es musste in den Ausguss.
- Du nimmst dein Bier auch zum kochen und verfeinern von Speisen.
- Bier ist für dich ein Lebensmittel
Mehr fällt mir auf die schnelle auch nicht ein