ein Gedankenexperiment könnte vielleicht eine spannende Sache werden..? Stellt euch einfach mal die "Was wäre wenn" Geschichte vor, und solchen Besenwirtschaften wären beim Bier erlaubt.
Wie würde so ein Saisongeschäft bei heutigen Marktverhältnissen und Konsumentenverhalten funktionieren? Bedenkt man auch das mittlerweile fast komplette Aussterben der Dorfschänken und Eckkneipen...
m.f.g
René
Held im Schaumgelock
"Fermentation und Zivilisation sind untrennbar verbunden"
(John Ciardi)
Zunächst einmal müsste das GastG als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass entsprechender länderspezifischer Rechtsverordnungen geändert werden.
Dass hier nur von Wein und Apfelwein geredet wird, ist ein Zugeständnis an regionale, ortsübliche Traditionen, deren Ausübung und Pflege damit geschützt werden sollten.
Da dies bei Bier nicht der Fall ist und im übrigen aufgrund eines doch lokal relativ geringen Interesses potentiell weniger Betroffener kein rechtlicher Regelungsbedarf besteht, wird es zu keiner Änderung der Ermächtigungsgrundlage geschweige denn der entprechenden Änderung oder gar Schaffung von Rechtsverordnungen der Länder kommen.
Da erscheint mir eine Ausnahmegenehmigung im Sinne des Zoiglrechts der Kommunbrauer schon vielversprechender, wenn auch aufgrund des Fehlens der oben genannten Aspekte auch wenig wahrscheinlich.
Besten Gruß
Hagen
-------------------------------------------------------- Taumelkäfer=Bräu - Honi soit qui mal y pense!