
Wenn ich einen Hefestarter anstelle und diesen u.a. mit etwas Zucker füttere, ist dann mein künftiges (untergäriges) Bier im juristischen Sinne noch RHG-konform? Muss der Zucker im Starter evtl. vergoren sein oder spielt das keine Rolle? Genauso, wenn ich Hefe-Nährstoffe (wie z.B. das von Wyeast) zugebe? Ist da alles "erlaubt" was drin ist? Ich glaube nicht.
Mich würde ernsthaft interessieren, ob sich deutsche Juristen/ Lobbyisten damit nicht schon befasst haben? Hopfenstopfen war ja auch so ein umstrittenes Thema. Ich hab auch nie verstanden, dass Aufsalzen des Brauwassers mit CaCl2 oder CaSO4 erlaubt ist, weil das ja im Wasser schon drin ist, Zusatz von Salzsäure aber nicht. Obwohl H+ und Cl- definitiv auch im Wasser drin sind.
Ja, man hat mir die o.g. Frage wirklich gestellt, ich konnte sie im juristischen Sinne nicht beantworten.

Natürlich spielt das für mich keine Rolle, ich fand aber witzig, welche Fragen rund ums RHG aufpoppen können, über die man sich vor 500 Jahren keine Gedanken machen musste!
Frank