HZA und Gruppe
HZA und Gruppe
Hallo zusammen, hab hier schon ziemlich viel gelesen und bin nun doch einwenig durcheinander und verwirrt.
Wir, eine Gruppe von 5 Personen haben vor zu brauen. Habe mich mit dem zuständigen HZA auch schon in Verbindung gesetzt.
Da wir nun mit einander brauen, gären und abfüllen, hat mit der Beamte erklärt, das dieses unter außer Haus fällt und steuerfällig ist.
Wenn ich nun aber meinem Freund dabei helfe, ist es sein Bier. Wenn er mir aber nun welches mit nach Hause gibt, ist es auch wieder steuerfällig.
Habe ich dieses bisher so richtig verstanden?
Gibt es eine Möglichkeit das anders zu regeln? Was wäre, wenn ich den Sud mit nach Hause nehme und ihn dort mit Hefe anstelle? Wäre das dann brauen zu Hause?
Ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich.
LG
Anderl
Wir, eine Gruppe von 5 Personen haben vor zu brauen. Habe mich mit dem zuständigen HZA auch schon in Verbindung gesetzt.
Da wir nun mit einander brauen, gären und abfüllen, hat mit der Beamte erklärt, das dieses unter außer Haus fällt und steuerfällig ist.
Wenn ich nun aber meinem Freund dabei helfe, ist es sein Bier. Wenn er mir aber nun welches mit nach Hause gibt, ist es auch wieder steuerfällig.
Habe ich dieses bisher so richtig verstanden?
Gibt es eine Möglichkeit das anders zu regeln? Was wäre, wenn ich den Sud mit nach Hause nehme und ihn dort mit Hefe anstelle? Wäre das dann brauen zu Hause?
Ich bedanke mich jetzt schon mal recht herzlich.
LG
Anderl
- Ladeberger
- Moderator
- Beiträge: 7299
- Registriert: Dienstag 20. November 2012, 18:29
Re: HZA und Gruppe
Hallo Anderl,
willkommen im Forum! Ich denke der Beamte liegt hier insoweit richtig. Die Steuerbefreiung nach § 41 Abs. 1 BierStV setzt u.a. voraus, dass das Bier im eigenen Haushalt hergestellt wird und dem eigenen Verbrauch dient. Dies scheint deiner Beschreibung nach auf vier der Mitbrauer nicht zuzutreffen. Eine Konstruktion, wonach der Freund, um dessen Haushalt es sich handelt, erstmal seine 200 l "abfeiert", steht ferner im Widerspruch zum eigenen Verbrauch.
Es ist daher m.E. eine Steueranmeldung für jeden Sud über Formular 2075, Verfahren "Brauen ohne Erlaubnis" abzugeben und die selbst berechnete Steuer unaufgefordert zu überweisen.
Gruß
Andy
willkommen im Forum! Ich denke der Beamte liegt hier insoweit richtig. Die Steuerbefreiung nach § 41 Abs. 1 BierStV setzt u.a. voraus, dass das Bier im eigenen Haushalt hergestellt wird und dem eigenen Verbrauch dient. Dies scheint deiner Beschreibung nach auf vier der Mitbrauer nicht zuzutreffen. Eine Konstruktion, wonach der Freund, um dessen Haushalt es sich handelt, erstmal seine 200 l "abfeiert", steht ferner im Widerspruch zum eigenen Verbrauch.
Es ist daher m.E. eine Steueranmeldung für jeden Sud über Formular 2075, Verfahren "Brauen ohne Erlaubnis" abzugeben und die selbst berechnete Steuer unaufgefordert zu überweisen.
Gruß
Andy
Re: HZA und Gruppe
Also wenn 5 Freunde oder Familie bei einem brauen und das Bier selbst verbraucht wird würde ich kein Formular 2075 ausfüllen. Ich möchte niemanden zu "Straftaten" motivieren, aber der neue User soll nicht meinen das alle hier im Forum kleinlich die geltenden Steuerregeln befolgen. Daher mein Rat (persönliche Meinung) schaut das nicht Hans und Franz davon hören und ganz wichtig fangt nicht an das Bier in die Öffentlichkeit zugeben, dann sollte es keine Probleme geben. Alles auf eigene Gefahr natürlich.
Mit Biersinnlichen Grüßen
Florian
Florian
Re: HZA und Gruppe
Ich würde versuchen, es simpel zu halten und dem Staat seine Steuern zu bezahlen. Denn was schwebt über der ganzen Szene? Der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Ist der ausgeräumt, ist der Rest eigentlich eher Formalie.
Also: Ab dem ersten Sud den vollen Steuersatz entrichtet und gut is'. Im Vergleich zur Mineralöl- oder Tabaksteuer reden wir hier von Pfennigbeträgen! Da würde ich gar nicht überlegen mir etwas zu konstruieren.
Beispielrechnung vom Zoll: Ein Hektoliter übliches Vollbier (z.B. Pils, Kölsch, Alt) mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato ist also mit 9,44 Euro Biersteuer belastet (12 x 0,787 Euro = 9,444 Euro). Das bedeutet 1,9 Cent für ein 0,2 Liter-Glas.
100l Bier kosten knapp 10,-€, 20l demnach knapp 2,-€.
Also: Ab dem ersten Sud den vollen Steuersatz entrichtet und gut is'. Im Vergleich zur Mineralöl- oder Tabaksteuer reden wir hier von Pfennigbeträgen! Da würde ich gar nicht überlegen mir etwas zu konstruieren.
Beispielrechnung vom Zoll: Ein Hektoliter übliches Vollbier (z.B. Pils, Kölsch, Alt) mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato ist also mit 9,44 Euro Biersteuer belastet (12 x 0,787 Euro = 9,444 Euro). Das bedeutet 1,9 Cent für ein 0,2 Liter-Glas.
100l Bier kosten knapp 10,-€, 20l demnach knapp 2,-€.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
(John Ruskin 1819-1900)
(John Ruskin 1819-1900)
Re: HZA und Gruppe
Alles gut und richtig! Ich wollte nur in den Raum werfen, dass es Fälle gibt bei den ist das Quatsch. Unstrittig ist glaube ich das man folgendes:
NICHT machen sollte.Was wäre, wenn ich den Sud mit nach Hause nehme und ihn dort mit Hefe anstelle? Wäre das dann brauen zu Hause?
Mit Biersinnlichen Grüßen
Florian
Florian
Re: HZA und Gruppe
Richtig. Wenn du deinem Freund hilfst und währenddessen von seinem Bier trinkst, ist das wiederum steuerfrei
So ist es. Bedenke, dass du damit so etwa 10€ Steuer pro Jahr sparst. Dafür riskierst du eine Infektion, verbrühen mit heißer Würze, ein klebrigsüß verbabbtes Auto, wenn du mal scharf bremsen musstest. Alles eine Frage der Abwägung.Was wäre, wenn ich den Sud mit nach Hause nehme und ihn dort mit Hefe anstelle? Wäre das dann brauen zu Hause?
Theoretisch könntet ihr fünf zusammen 1000 Liter Würze kochen, jeder nimmt 200 Liter nach Hause und vergärt die individuell. Alles steuerfrei. Ihr könntet euch sogar gegenseitig besuchen und das Gebräu gemeinsam wegsaufen, auch steuerfrei.
Die einfachste Lösung wäre, dem Beamten pro 20 Liter Bier 1€ zu überweisen und keinen weiteren Gedanken an diesen Müll zu verschwenden.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: HZA und Gruppe
Danke für die prompten Antworten.
Sollte ich das bei meinem HZA vorab mal abklären, ob sie das genau so sehen?So ist es. Bedenke, dass du damit so etwa 10€ Steuer pro Jahr sparst. Dafür riskierst du eine Infektion, verbrühen mit heißer Würze, ein klebrigsüß verbabbtes Auto, wenn du mal scharf bremsen musstest. Alles eine Frage der Abwägung.
Re: HZA und Gruppe
Ohne Scheiß, ich bin in einer Braugruppe, in der wir das genau so machen - deshalb haben wir auch Gärgefäße ohne Hahn (der abbrechen könnte).
Vorteil: Ich als Gastgeber sitze nicht auf 130l Jungbier und muss dann wieder Termine zum Abfüllen finden. Außerdem kann ich in meinem Teil des Sudes stopfen wie ich will, ein Anderer vergärt unter Früchten u.s.w.
Ja, so macht man es einfach.Die einfachste Lösung wäre, dem Beamten pro 20 Liter Bier 1€ zu überweisen und keinen weiteren Gedanken an diesen Müll zu verschwenden.
Hast du dort beim ersten Versuch angerufen oder eine Mail geschickt? Ruf unbedingt dafür dort an. Das ist direkter und du bekommst direkt eine Antwort. Du kannst anschließend immer noch eine Mail schreiben mit "wie gerade telefonisch besprochen werde ich es jetzt so und so machen" - aber du musst nicht gleich eine Brieffreundschaft gründen, in der beide Seiten höllisch aufpassen müssen nichts Falsches zu schreiben.Sollte ich das bei meinem HZA vorab mal abklären, ob sie das genau so sehen?
Der Porter, den man in London gemeiniglich Bier zu nennen pflegt, ist unter den Malz-Getränken das vollkommenste.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/h ... ew/1817246
Im alten Forum als 'rattenfurz' bekannt gewesen.
Re: HZA und Gruppe
Bezahlt doch einfach die paar Euro Biersteuer und gut ist. Warum wegen den 10,- EUR Ersparnis immer so ein Aufriss gemacht wird kann ich nicht verstehen. Was da immer für eine Zeit und Energie verschwendet wird um irgendwelche "Schlupflöcher" zu finden.
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<
"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
"Viele Biere werden am Etikettierer gemacht"
Re: HZA und Gruppe
Aus Steuersicht beginnt die Bierherstellung mit der Hefezugabe, insofern steht dem gemeinsamen Brauen und getrennten Vergären nichts im Weg.
- Chrissi_Chris
- Posting Freak
- Beiträge: 2151
- Registriert: Donnerstag 22. Dezember 2016, 10:51
- Wohnort: Damme
Re: HZA und Gruppe
Hier geht es ja nicht unbedingt um 10€ sparen sondern nur ums Prinzip... ich würde dem Staat nicht freiwillig Geld überweisen was gar nicht nötig ist...Alt-Phex hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 13:08 Bezahlt doch einfach die paar Euro Biersteuer und gut ist. Warum wegen den 10,- EUR Ersparnis immer so ein Aufriss gemacht wird kann ich nicht verstehen. Was da immer für eine Zeit und Energie verschwendet wird um irgendwelche "Schlupflöcher" zu finden.
Jeder hat eine Freimenge von 200L die darf doch ruhig gerne ausgenutzt werden.
Nur weil ich meinen Freund besuche und zwischendurch das Läuterblech abwasche melde ich ja auch kein 2075 Formular an.
Die Herstellung der Würze ist Steuerfrei, erst bei der Hefegabe und einem Alkoholgehalt ab 0,5% wird die Steuer fällig und das passiert ja in dem eigenen 4 Wänden oder direkt vor Ort.
Deshalb einfach überweisen weil es einfacher ist sehr ich da falsch.
Einfacher ist das jeder sich anmeldet und die 200L auskostet und ab dem 201. Liter seine Steuer bezahlt.
LG Chris
Keine Signatur ist auch eine Signatur
www.instagram.com/bootshaus_brauerei/
www.bootshaus-brauerei.de
www.instagram.com/bootshaus_brauerei/
www.bootshaus-brauerei.de
Re: HZA und Gruppe
Nee, stimmt so nicht! Nur der Wohnungsnutzer darf seine Freimenge herunterrechnen, denn nur er braut zu Hause. Und ja, das hat der TO schon richtig erkannt: Nimmt sich dann beim nächsten Mal jeder Bier (vergoren!) mit, muss der Wohnungsnutzer das mit 2075 versteuern (voller Satz).Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 14:31 Einfacher ist das jeder sich anmeldet und die 200L auskostet und ab dem 201. Liter seine Steuer bezahlt.
Schön, wenn jemand noch solche fundamentalen Prinzipien hat, aber die Rechtslage ist einfach zu verworren, um es exakt "richtig" zu machen.Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 14:31 Hier geht es ja nicht unbedingt um 10€ sparen sondern nur ums Prinzip...
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
(John Ruskin 1819-1900)
(John Ruskin 1819-1900)
- Chrissi_Chris
- Posting Freak
- Beiträge: 2151
- Registriert: Donnerstag 22. Dezember 2016, 10:51
- Wohnort: Damme
Re: HZA und Gruppe
AxelS hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 16:15Nee, stimmt so nicht! Nur der Wohnungsnutzer darf seine Freimenge herunterrechnen, denn nur er braut zu Hause. Und ja, das hat der TO schon richtig erkannt: Nimmt sich dann beim nächsten Mal jeder Bier (vergoren!) mit, muss der Wohnungsnutzer das mit 2075 versteuern (voller Satz).Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 14:31 Einfacher ist das jeder sich anmeldet und die 200L auskostet und ab dem 201. Liter seine Steuer bezahlt.
Schön, wenn jemand noch solche fundamentalen Prinzipien hat, aber die Rechtslage ist einfach zu verworren, um es exakt "richtig" zu machen.Chrissi_Chris hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 14:31 Hier geht es ja nicht unbedingt um 10€ sparen sondern nur ums Prinzip...
Du hast mich falsch verstanden... du kannst meine Zitate nicht einfach aus dem Kontext reißen und es falsch aussehen lassen! Ich meinte seine Freunde kommen zu ihm brauen dort und die Würze wird dort angestellt, ihr füllt sie dort ab und genießt sie dort... das nächste mal bei deinem Freund in seinen 4 Wänden!
Vorausgesetzt ist hier natürlich das sich jeder von euch beim HZA einmal anmeldet.
Andersrum würde es gehen, ihr braut bei dir zuhause und einer deiner Freunde nimmt die Würze mit nach Hause um sie dort mit der Hefe anzustellen.
Dann geht es von seiner Freimenge runter!
Du kannst die Würze bis nach Timbuktu kutschieren ohne dafür irgend etwas anzumelden, wichtig ist nur das sie ab dem anstellen mit Hefe also ab 0,5% Alkohol in den 4 Wänden eines Beim HZA gemeldeten Hobbybrauer steht, abgefüllt wird und dort natürlich auch verzehrt wird...
Den letzten gang, den das Bier dann geht darfst du selber entscheiden ob oben raus oder unten raus, oder gar an Nachbars Hecke, dies muss dann nicht mehr in den eigenen 4 Wänden geschehen.
LG Chris
Keine Signatur ist auch eine Signatur
www.instagram.com/bootshaus_brauerei/
www.bootshaus-brauerei.de
www.instagram.com/bootshaus_brauerei/
www.bootshaus-brauerei.de
Re: HZA und Gruppe
Wo steht denn in der Verordnung was von zuhause? Ich zitiere mal aus der BierStV §41(1):
"Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit."
Angenommen, Hobbybrauer A und Hobbybrauer B tun sich zusammen und brauen im Haushalt des A 100 Liter Bier, so richtig klassisch, maischen, läutern, Würze kochen, anstellen, gären lassen und abfüllen, verteilt über ein paar Wochen, wie das eben so dauert. Vom fertigen Bier behält der A 50 Liter und der B nimmt 50 Liter zu sich nach Hause.
Wieso sollte der B jetzt seine 50 Liter versteuern müssen, was widerspricht denn dem obigen Text der Verordnung?
Cheers, Ruthard
P.S. Ich liebe vorweihnachtliche Zollthreads!
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Freak
- Beiträge: 920
- Registriert: Dienstag 12. August 2014, 20:18
Re: HZA und Gruppe
Woher nehmt iihr eigentlich immer die Weisheit, dass das Bier in den eigenen 4 Wänden konsumiert werden muss?
Achja und (meine persönliche Meinung) das vernünftigste wäre, wenn einfach keiner mehr irgendwas anmeldet. Weniger Arbeit für alle und der Staat würde nicht sinnlos Geld verbrennen für die Kontrolle von Kleinbeträgen und dazugehörigen 2075.
Grüße
Achja und (meine persönliche Meinung) das vernünftigste wäre, wenn einfach keiner mehr irgendwas anmeldet. Weniger Arbeit für alle und der Staat würde nicht sinnlos Geld verbrennen für die Kontrolle von Kleinbeträgen und dazugehörigen 2075.
Grüße
Re: HZA und Gruppe
Vom konsumieren ausschließlich in den eigenen 4 Wänden war doch bisher noch gar nicht die Rede, bringe uns jetzt nicht durcheinander, der Thread ist noch lang. Jetzt geht es erst mal ums brauen, dann ums konsumieren. Das konsumieren bringt noch weiteren Diskussionsstoff - wenn ich mein Bier an meine über die Feiertage bei uns weilende Schwiegermutter verfüttere, ist das auch eigener Verbrauch? Gebe ich dem DHL-Boten als Dank für seine treuen Dienste ein paar Fläschchen Selbstgebrautes mit, ist das in Verkehr bringen?hkpdererste hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 17:37 Woher nehmt iihr eigentlich immer die Weisheit, dass das Bier in den eigenen 4 Wänden konsumiert werden muss?
Achja und (meine persönliche Meinung) das vernünftigste wäre, wenn einfach keiner mehr irgendwas anmeldet. Weniger Arbeit für alle und der Staat würde nicht sinnlos Geld verbrennen für die Kontrolle von Kleinbeträgen und dazugehörigen 2075.
Grüße
Zum zweiten Teil deines Beitrags muss ich sagen, das es hier nicht um Vernunft geht - ein wichtiger juristischer Grundsatz lautet: "Es zählt nicht der gesunde Menschenverstand, es zählt der Buchstabe des Gesetzes". Und solange wir die Gesetze haben wie sie sind, müssen wir uns auch daran halten.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Freak
- Beiträge: 920
- Registriert: Dienstag 12. August 2014, 20:18
Re: HZA und Gruppe
Da hast du wohl leider recht.
-
- Posting Klettermax
- Beiträge: 125
- Registriert: Sonntag 15. Januar 2017, 16:36
- Wohnort: Ferlach
- Kontaktdaten:
Re: HZA und Gruppe
Oh, wir glückliche ÖsterreicherBrauwolf hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 17:54Vom konsumieren ausschließlich in den eigenen 4 Wänden war doch bisher noch gar nicht die Rede, bringe uns jetzt nicht durcheinander, der Thread ist noch lang. Jetzt geht es erst mal ums brauen, dann ums konsumieren. Das konsumieren bringt noch weiteren Diskussionsstoff - wenn ich mein Bier an meine über die Feiertage bei uns weilende Schwiegermutter verfüttere, ist das auch eigener Verbrauch? Gebe ich dem DHL-Boten als Dank für seine treuen Dienste ein paar Fläschchen Selbstgebrautes mit, ist das in Verkehr bringen?hkpdererste hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 17:37 Woher nehmt iihr eigentlich immer die Weisheit, dass das Bier in den eigenen 4 Wänden konsumiert werden muss?
Achja und (meine persönliche Meinung) das vernünftigste wäre, wenn einfach keiner mehr irgendwas anmeldet. Weniger Arbeit für alle und der Staat würde nicht sinnlos Geld verbrennen für die Kontrolle von Kleinbeträgen und dazugehörigen 2075.
Grüße
Zum zweiten Teil deines Beitrags muss ich sagen, das es hier nicht um Vernunft geht - ein wichtiger juristischer Grundsatz lautet: "Es zählt nicht der gesunde Menschenverstand, es zählt der Buchstabe des Gesetzes". Und solange wir die Gesetze haben wie sie sind, müssen wir uns auch daran halten.
Cheers, Ruthard
- robie
- Posting Klettermax
- Beiträge: 172
- Registriert: Dienstag 28. Oktober 2014, 22:22
- Wohnort: 35444 Biebertal-Frankenbach
Re: HZA und Gruppe
Guten Abend
Was wäre das Forum ohne Zoll
Wünschen allen Gut Sud und eine schöne Weihnachtszeit
Was wäre das Forum ohne Zoll
Wünschen allen Gut Sud und eine schöne Weihnachtszeit
Re: HZA und Gruppe
Ich habe das bisher so verstanden, dass da, wo ich wohne, mein Zuhause ist und dort auch mein Haushalt.Brauwolf hat geschrieben: ↑Freitag 21. Dezember 2018, 17:30
Wo steht denn in der Verordnung was von zuhause? Ich zitiere mal aus der BierStV §41(1):
"Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit."
Ich bleibe bei meiner Meinung: Bei Unklarheiten würde ich die paar Sechser überweisen, nur um sicher zu gehen, nicht der Steuerhinterziehung verdächtigt zu werden.
@Chrissi_Chris: Sorry, das war nicht meine Absicht, Dich falsch zu zitieren. Für mich las sich das so, als würde, egal wo gebraut wird, jeder seine Freimenge runterrechnen dürfen.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
(John Ruskin 1819-1900)
(John Ruskin 1819-1900)
Re: HZA und Gruppe
....
Gartenschlauch?
....
Eine schöne Weihnachtszeit euch allen.
Re: HZA und Gruppe
Das spricht auch keiner ab, ich will aber auf was anderes hinaus.Ich habe das bisher so verstanden, dass da, wo ich wohne, mein Zuhause ist und dort auch mein Haushalt.
In der Verordnung steht nicht:
"Bier, das von einem Hobbybrauer in seinem Haushalt ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit."
Dort steht vielmehr:
"Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit."
Wenn sich also zwei Hobbybrauer zusammentun und in einem ihrer Haushalte (in beiden gleichzeitig geht wohl schlecht) Bier zum eigenen Verbrauch brauen, dann sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung doch erfüllt. Wieso soll der eine von denen jetzt doch Steuern bezahlen?
Das widerspricht zwar meiner Darstellung in Post #6 und auch der Auffassung des Beamten in Post #1, aber wenn der Threaderöffner eh nochmal mit dem Beamten reden will, wäre das doch eine Diskussion wert?
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
Re: HZA und Gruppe
So habe ich das noch gar nicht gesehen! Es geht vielleicht darum, dass man für sich und zu Hause braut, statt für andere (gegen Geld) in einer Brauerei! Wenn man es so sieht wäre die Situation viel entspannter. Es ginge nicht um "muss ich das jetzt mit wie viel versteuern", sondern "is' für uns, nich' für andere!"
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
(John Ruskin 1819-1900)
(John Ruskin 1819-1900)
Re: HZA und Gruppe
Natürlich könnte ich in Summe fürs Jahr 22€ überweisen, aber ich will das nicht. Und für uns 4 wären das ja dann 88€ und für dieses Geld können wir einiges brauen.
Das war die Aussage vom Zollbeamten.
"Die erste Möglichkeit ist das Brauen als "Haus- und Hobbybrauer (§ 29 (2) des Biersteuergesetzes (BierStG), § 41 der Biersteuerverordnung (BierStV))". Für die Nutzung der steuerfreien Jahresmenge von 2 hl ist Voraussetzung, dass die Brauvorgänge an Ihrer Heimatadresse stattfinden.
Die zweite Möglichkeit besteht im Brauen außer Haus (sog. Demobrauen; Herstellung ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Bier (§ 14 (2) Nr. 2 BierStG)). Dies würden Sie durchführen, wenn Sie bei "Herrn" Bier brauen würden. Da für Brauvorgänge außer Haus keine Steuerfreiheit besteht, ist die Biersteuer sofort nach Herstellung anzumelden und fällig (§ 15 (2) BierStG). Ich habe vorsorglich eine "Steueranmeldung für Bier im Einzelfall (Vordruck 2075)" beigefügt."
Deshalb entsteht für mich keine Steuerfreiheit. Also müsste ich den Sud mit nach Hause nehmen und dort ansetzten, was aber noch mit dem Beamten zu klären wäre.
Wenn dann einer vorbei kommt, dann ich ihm Flaschen und einen Gärbottich zeigen.
Das war die Aussage vom Zollbeamten.
"Die erste Möglichkeit ist das Brauen als "Haus- und Hobbybrauer (§ 29 (2) des Biersteuergesetzes (BierStG), § 41 der Biersteuerverordnung (BierStV))". Für die Nutzung der steuerfreien Jahresmenge von 2 hl ist Voraussetzung, dass die Brauvorgänge an Ihrer Heimatadresse stattfinden.
Die zweite Möglichkeit besteht im Brauen außer Haus (sog. Demobrauen; Herstellung ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber für Bier (§ 14 (2) Nr. 2 BierStG)). Dies würden Sie durchführen, wenn Sie bei "Herrn" Bier brauen würden. Da für Brauvorgänge außer Haus keine Steuerfreiheit besteht, ist die Biersteuer sofort nach Herstellung anzumelden und fällig (§ 15 (2) BierStG). Ich habe vorsorglich eine "Steueranmeldung für Bier im Einzelfall (Vordruck 2075)" beigefügt."
Deshalb entsteht für mich keine Steuerfreiheit. Also müsste ich den Sud mit nach Hause nehmen und dort ansetzten, was aber noch mit dem Beamten zu klären wäre.
Wenn dann einer vorbei kommt, dann ich ihm Flaschen und einen Gärbottich zeigen.
Re: HZA und Gruppe
Das ist die Gesetzeslage, aber die Realität sieht dann meist anders aus und Beamte sind dann doch auch nur Menschen.
Re: HZA und Gruppe
Nein, die Gesetzeslage hat Brauwolf beschrieben:
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 39#p309639
Da würde ich mich dran halten und mir keinen sinnlosen Stress machen.
Bier trinken ist besser als Quark reden!
Re: HZA und Gruppe
Hab damit gemeint, daß es die Gesetzte gibt, aber es auch Beamte gibt, die ein bis zwei Augen zudrücken können. Ist mir schon öfter so gegangen.guenter hat geschrieben: ↑Sonntag 23. Dezember 2018, 14:14Nein, die Gesetzeslage hat Brauwolf beschrieben:
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 39#p309639
Da würde ich mich dran halten und mir keinen sinnlosen Stress machen.
Re: HZA und Gruppe
Grundsätzliche Frage: Ist die 200l 'Freigrenze', die wohl die meisten nicht überschreiten pro Person oder pro Haushalt bezogen? Sprich wenn ich zuhause mit Bruder/Ehefrau usw. die im gleichen Haushalt wohnen braue, darf dann 200 l pro Adresse oder pro Person (wie bei Zigaretteneinfuhr o.ä.) für den Eigenbedarf gebraut werden?
Ciao
recycler
Ciao
recycler
Re: HZA und Gruppe
Moin,recycler hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Dezember 2018, 20:50 Grundsätzliche Frage: Ist die 200l 'Freigrenze', die wohl die meisten nicht überschreiten pro Person oder pro Haushalt bezogen? Sprich wenn ich zuhause mit Bruder/Ehefrau usw. die im gleichen Haushalt wohnen braue, darf dann 200 l pro Adresse oder pro Person (wie bei Zigaretteneinfuhr o.ä.) für den Eigenbedarf gebraut werden?
Ciao
recycler
dass Problem dürfte hier erschöpfend behandelt sein:
https://hobbybrauer.de/forum/viewtopic. ... 39#p294139
Letztlich mit dem Ergebnis, dass die einschlägigen Rechtsnormen von 200 l pro Hobbybrauer ausgehen und trotzdem verschiedene Zollbehörden glauben, dass es um 200 l pro Hobbybrauerhaushalt geht.
Gruß
Stefan
Re: HZA und Gruppe
Danke Stefan!
Ciao
Michael
Ciao
Michael
Re: HZA und Gruppe
Hallo zusammen,
ich habe hier einen für mich sehr unverständliche vorgehensweise des HZA.
Ich habe mit 5 anderen Kollegen eine Braugemeinschaft in Räumlichkeiten in Brandenburg.
Zuständug für diesen Berreich ist das HZA Potsdam.
Nun sind die Kollegen und ich aus allen möglichen Ecken, Berlin, Brandenburg und auch Sachsen. Keiner der 6 Personen der Braugemeinschaft hat seinen Wohnsitz dort. Im ersten Gespräch mit dem HZA sagte man mir das es keine möglichkeit gibt einen freimange zu bekommen, soweit sogut, scheiss drauf, wir versteuern alles.
Nach den ersten 2 Braugängen haben wir nun per Formular 2075 das ganze ans Zollamt gemeldet.
Nun kam prombt per telefon die antwort das unsere "Braugemeinschaft" in dieser Art komplett unzulässig ist:
Das HZA möchte nun das wir uns erklären, jeder einzeln mit einem Text in dieser art:
Oder ist diese konstelation tatsächlich so ungewöhnlich und seltsam das wir einen Brauort haben ?
Wie kann ich ggf. gegenüber den HZA argumentieren?
Gruß
Frank
ich habe hier einen für mich sehr unverständliche vorgehensweise des HZA.
Ich habe mit 5 anderen Kollegen eine Braugemeinschaft in Räumlichkeiten in Brandenburg.
Zuständug für diesen Berreich ist das HZA Potsdam.
Nun sind die Kollegen und ich aus allen möglichen Ecken, Berlin, Brandenburg und auch Sachsen. Keiner der 6 Personen der Braugemeinschaft hat seinen Wohnsitz dort. Im ersten Gespräch mit dem HZA sagte man mir das es keine möglichkeit gibt einen freimange zu bekommen, soweit sogut, scheiss drauf, wir versteuern alles.
Nach den ersten 2 Braugängen haben wir nun per Formular 2075 das ganze ans Zollamt gemeldet.
Nun kam prombt per telefon die antwort das unsere "Braugemeinschaft" in dieser Art komplett unzulässig ist:
Was sollen wir nun tun?Als Braugemeinschaft können wir auf Grund der Gesetzeslage kein Bier brauen. Es ist in Deutschland möglich ausschließlich 200l/Jahr Steuerfrei privat
und nur für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Man muß ganz allein brauen, darf nix verkaufen und auch nicht verschenken à Eigenbedarf.
Das HZA möchte nun das wir uns erklären, jeder einzeln mit einem Text in dieser art:
Wie handhabt Ihr Braugemeinschaften?Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund von Unwissenheit und der Tatsache, daß eine Hobby Braugemeinschaft in der von uns gedachten Konstellation
nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht möchte ich wegen des hohen privaten Aufwandes von einer Betätigung
als Hobbybrauer Abstand nehmen und keine Hobbybrauer Nummer beantragen.
Oder ist diese konstelation tatsächlich so ungewöhnlich und seltsam das wir einen Brauort haben ?
Wie kann ich ggf. gegenüber den HZA argumentieren?
Gruß
Frank
Re: HZA und Gruppe
Ich halte das (mal wieder) für komplett unnachvollziehbaren Quatsch. Ruthard, dein Einsatz!
Und das wäre auch schon ein denkbarer Workaround für Euch: Ihr erklärt Eure Gemeinsachftssude einfach zum Schaubrauen, und Euer Capo versteuert das an seinem Wohnort. Fertig.
Moritz
Und das stimmt schon mal gar nicht: Zum Beispiel ist öffentliches Schaubrauen (VHS-Kurse, Dorffeste u.dgl.) bewusst in der Verordnung vorgesehen. Muss dann halt (am Wohnort des Durchführenden, auch wenn es ganz woanders stattfindet) ab dem ersten Liter voll versteuert werden.Als Braugemeinschaft können wir auf Grund der Gesetzeslage kein Bier brauen. Es ist in Deutschland möglich ausschließlich 200l/Jahr Steuerfrei privat und nur für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Man muß ganz allein brauen, darf nix verkaufen und auch nicht verschenken à Eigenbedarf.
Und das wäre auch schon ein denkbarer Workaround für Euch: Ihr erklärt Eure Gemeinsachftssude einfach zum Schaubrauen, und Euer Capo versteuert das an seinem Wohnort. Fertig.
Moritz
- bierhistoriker.org
- Posting Freak
- Beiträge: 843
- Registriert: Montag 21. September 2015, 15:33
- Wohnort: Bergisch Gladbach
Re: HZA und Gruppe
Habe ich dieser Tage bekommen.
Beachtet genau den Hinweis auf Blatt 2 zum Thema "Gemeindebrauhäuser".
Schaut eben, dass eure Braustätte die Voraussetzungen eines "Gemeindebrauhauses"erfüllt.
Cheers
Jürgen
Beachtet genau den Hinweis auf Blatt 2 zum Thema "Gemeindebrauhäuser".
Schaut eben, dass eure Braustätte die Voraussetzungen eines "Gemeindebrauhauses"erfüllt.
Cheers
Jürgen
Hobbybrauerstammtisch Köln und Umgebung: https://www.facebook.com/groups/KoelnerHobbybrauer/
Kölner Bierhistoriker eV : http://koelnerbierhistoriker.org/
BJCP Deutschland (Facebook-Gruppe): https://www.facebook.com/groups/625748487884003/
Kölner Bierhistoriker eV : http://koelnerbierhistoriker.org/
BJCP Deutschland (Facebook-Gruppe): https://www.facebook.com/groups/625748487884003/
Re: HZA und Gruppe
Die Leute werden immer bescheuerter. Ich werde das Gefühl nicht los, dass da Absicht dahintersteckt, bei der Häufung in letzter Zeit.FUH hat geschrieben: ↑Freitag 1. Februar 2019, 14:46 Hallo zusammen,
ich habe hier einen für mich sehr unverständliche vorgehensweise des HZA.
Ich habe mit 5 anderen Kollegen eine Braugemeinschaft in Räumlichkeiten in Brandenburg.
Zuständug für diesen Berreich ist das HZA Potsdam.
Nun sind die Kollegen und ich aus allen möglichen Ecken, Berlin, Brandenburg und auch Sachsen. Keiner der 6 Personen der Braugemeinschaft hat seinen Wohnsitz dort. Im ersten Gespräch mit dem HZA sagte man mir das es keine möglichkeit gibt einen freimange zu bekommen, soweit sogut, scheiss drauf, wir versteuern alles.
Nach den ersten 2 Braugängen haben wir nun per Formular 2075 das ganze ans Zollamt gemeldet.
Nun kam prombt per telefon die antwort das unsere "Braugemeinschaft" in dieser Art komplett unzulässig ist:
Was sollen wir nun tun?Als Braugemeinschaft können wir auf Grund der Gesetzeslage kein Bier brauen. Es ist in Deutschland möglich ausschließlich 200l/Jahr Steuerfrei privat
und nur für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Man muß ganz allein brauen, darf nix verkaufen und auch nicht verschenken à Eigenbedarf.
Das HZA möchte nun das wir uns erklären, jeder einzeln mit einem Text in dieser art:
Wie handhabt Ihr Braugemeinschaften?Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund von Unwissenheit und der Tatsache, daß eine Hobby Braugemeinschaft in der von uns gedachten Konstellation
nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht möchte ich wegen des hohen privaten Aufwandes von einer Betätigung
als Hobbybrauer Abstand nehmen und keine Hobbybrauer Nummer beantragen.
Oder ist diese konstelation tatsächlich so ungewöhnlich und seltsam das wir einen Brauort haben ?
Wie kann ich ggf. gegenüber den HZA argumentieren?
Gruß
Frank
Wenn ich das richtig verstanden habe, braut ihr immer in denselben Räumlichkeiten.
Wem gehören diese Räume, bzw. wer hat sie angemietet?
Derjenige soll sich registrieren lassen und jeden Tropfen per 2075 abrechnen.
Er ist dann der Brauer und hat fünf Helfer. Wenn das Bier versteuert ist, kann er damit machen was er lustig ist, er kann es in den Gulli kippen, den örtlichen Kindergarten abfüllen, an seine Freunde verschenken (auch gegen Kostenbeteiligung) oder alleine versaufen, das geht den Zoll dann gar nichts mehr an. Es gäbe bei den aufgezählten Verwendungen eventuell Einschränkungen aus lebensmittelrechtlichen oder gewerberechtlichen Gründen, aber da ist der Zoll außen vor.
Es gibt unzählige Braugruppen in Deutschland, seien sie eingetragene Vereine oder lose Verbindungen, die unter Wissen des zuständigen HZA brauen wie die Weltmeister.
Alternativ zu dem Einzelkämpfer mit fünf Helfern könntet ihr einen Verein gründen, das wäre dann eine eigenständige Rechtsperson - aber ich fürchte, da ist das HZA Potsdam auch wieder überfordert.
Ihr könntet auch mich (Hessen) in eure Braugruppe aufnehmen (ich muss demnächst eh wieder mal Richtung Potsdam, hab da noch ein paar Waschmaschinen stehen). Da ich dann ebenfalls aufgefordert wäre, so eine hirnrissige Erklärung abzugeben, gäbe es aber was auf die Ohren.
Da ihr den Krempel bis jetzt nur telefonisch mitgeteilt bekommen habt, wäre der nächste Schritt, das Amt aufzufordern euch diese Weisungen in Schriftform als rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Freak
- Beiträge: 1243
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 10:19
Re: HZA und Gruppe
Diese Konstellation gibt es oft und auch schon länger.
Ich würde gegenüber dem HZA auch mal §42 (2) 2. Satz BierStV ins Gespräch bringen. "Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
Ansonsten halt als Brauen zu Lehr- und Demonstrationszwecken.
Dirk
Stay thirsty!
Re: HZA und Gruppe
Sorry, die Nummer mit den Gemeindebrauhäusern funktioniert nicht. Der Knackpunkt liegt bei "Gemeinde".Schaut eben, dass eure Braustätte die Voraussetzungen eines "Gemeindebrauhauses"erfüllt.
Wenn ihr in einem kleinen Kaff wohnt und euren Bürgermeister überzeugen könnt, so ein Gemeindebrauhaus einzurichten, dann könnte das eventuell was werden. Das wird aber bei diesen Koniferen ein lustiger Genehmigungsakt.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
-
- Posting Freak
- Beiträge: 1243
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 10:19
Re: HZA und Gruppe
was konstituiert denn ein Gemeindebrauhaus? Ist aber vielleicht was für einen separaten Thread.
Dirk
Dirk
Stay thirsty!
Re: HZA und Gruppe
Hier, und nur hier, könnte man euch einen Vorwurf machen. Ihr hättet jeden Sud einzeln unverzüglich per 2075 anmelden müssen (siehe §15 Abs.2 BierStG).Nach den ersten 2 Braugängen haben wir nun per Formular 2075 das ganze ans Zollamt gemeldet.
Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen Euro
- Bierokrat
- Posting Freak
- Beiträge: 528
- Registriert: Donnerstag 29. Dezember 2016, 20:53
- Wohnort: 30 km südlich von Nürnberg
Re: HZA und Gruppe
FUH hat geschrieben: ↑Freitag 1. Februar 2019, 14:46 auf Grund von Unwissenheit und der Tatsache, daß eine Hobby Braugemeinschaft in der von uns gedachten Konstellation
nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht möchte ich wegen des hohen privaten Aufwandes von einer Betätigung
als Hobbybrauer Abstand nehmen und keine Hobbybrauer Nummer beantragen.
Oha.
Da hat nicht wirklich der Zoll sinngemäß geantwortet, dass es ihm (dem Zoll) zu kompliziert ist, das zu bearbeiten und ihr euch deswegen ein anderes Hobby suchen sollt?
Sorry. Aber das ist nun mal echt unerhört.
Da würde ich an eurer Stelle keinen mm beigeben.
Bestenfalls können, so wie ich es sehe, deine Freunde aus anderen Bundesländern, wenn sie bei dir mitbrauen und bei dir mit anstellen eben das Bier, dass sie mit zu sich nehmen nicht in ihre 200 Liter Freimenge mit einrechnen.
Die versteuern das bei ihrem HZA (bei dem sie sich ordentlich als Hobbybrauer angemeldet haben) und gut ist.
Und wenn du im Beisein deiner Freunde braust, ist es eben dein Bier und unterliegt der 200 Liter Freimenge.
Erst ab dem 201tem Liter fängst du an zu versteuern.
Prost!
Re: HZA und Gruppe
Nein, eben nicht, denn die 200 l-Freimenge gilt doch nur für in der eigenen Wohnung gebrautes Bier (oder eben in Gemeindebrauhäusern, was es hier aber auch nicht ist).
Oben steht aber doch ganz ausdrücklich in Post #31, dass von der 6er-Rotte keiner am Brauort seine Wohnung hat.
Aber damit wäre die Sache doch eigentlich eh klar: Versteuern mit vollem Steuersatz, ab dem ersten Liter, am Wohnort des Rädelsführers. Alle Mitbrauenden sind außen vor.
So mache ich das z.B. auch immer, wenn ich ein Brauseminar (Brauen zu Demonstrationszwecken) halte, z.T. auch in ganz anderen Bundesländern. Vorher dem Heimat-HZA ankündigen und unmittelbar nach Abschluss(*) mit 2075 versteuern und die paar Groschen überweisen. Eigentlich sollte das kein Problem sein, weil gängige Praxis. Warum sich das HZA Potsdam offenbar zu blöd oder zu faul dafür anstellt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Moritz
(+) spitzfindigerweise könnte man jetzt natürlich darüber streiten, wann das ist: Ob bereits beim Anstellen, oder erst nach dem Abfüllen, weil eigtl. erst dann die endgültige Menge und die Stammwürze per Ballingscher Rückrechnung feststeht. Ist mir persönlich aber zu albern, und ich überweise das idR am Tag nach dem Kurs für die volle Ausschlagmenge.
Zuletzt geändert von Bierjunge am Freitag 1. Februar 2019, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: HZA und Gruppe
Dann würden wir diese Anmeldung zurückziehen mit dem hinweis das wir das ganze dann erneut bei HZA Berlin neu anmelden.Oben steht aber doch ganz ausdrücklich in Post #31, dass von der 6er-Rotte keiner am Brauort seine Wohnung hat.
Aber damit wäre die Sache doch eigentlich eh klar: Versteuern mit vollem Steuersatz, ab dem ersten Liter, am Wohnort des Rädelsführers. Alle Mitbrauenden sind außen vor.
Dann geht Potsdam in sachen Biersteuer eben leer aus :-)
Re: HZA und Gruppe
Das ist gar nicht so spitzfindig und hat nur am Rande mit den Mengen und der Stammwürze zu tun, sondern folgt der Argumentationskette das Steuergegenstand Bier ist und Bier ist definiert als ein vergorenes Produkt aus Malz. Folglich wird es erst mit dem Anstellen Steuerpflichtig. Ich bin grad unterwegs, aber ich kann dir die Kette bei Interesse mal verlinkenBierjunge hat geschrieben: ↑Freitag 1. Februar 2019, 18:32Nein, eben nicht, denn die 200 l-Freimenge gilt doch nur für in der eigenen Wohnung gebrautes Bier (oder eben in Gemeindebrauhäusern, was es hier aber auch nicht ist).
Oben steht aber doch ganz ausdrücklich in Post #31, dass von der 6er-Rotte keiner am Brauort seine Wohnung hat.
Aber damit wäre die Sache doch eigentlich eh klar: Versteuern mit vollem Steuersatz, ab dem ersten Liter, am Wohnort des Rädelsführers. Alle Mitbrauenden sind außen vor.
So mache ich das z.B. auch immer, wenn ich ein Brauseminar (Brauen zu Demonstrationszwecken) halte, z.T. auch in ganz anderen Bundesländern. Vorher dem Heimat-HZA ankündigen und unmittelbar nach Abschluss(*) mit 2075 versteuern und die paar Groschen überweisen. Eigentlich sollte das kein Problem sein, weil gängige Praxis. Warum sich das HZA Potsdam offenbar zu blöd oder zu faul dafür anstellt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Moritz
(+) spitzfindigerweise könnte man jetzt natürlich darüber streiten, wann das ist: Ob bereits beim Anstellen, oder erst nach dem Abfüllen, weil eigtl. erst dann die endgültige Menge und die Stammwürze per Ballingscher Rückrechnung feststeht. Ist mir persönlich aber zu albern, und ich überweise das idR am Tag nach dem Kurs für die volle Ausschlagmenge.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Re: HZA und Gruppe
Wenn man es ganz genau nimmt sogar erst bei erreichen von 0,5 Vol% denn darunter ist es steuerfrei
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/