Ich habe mittlerweile immer wieder Anfragen ob ich meine Mobile Brauanlage auch verleihen würde
Mir wurde sogar schon Geld geboten
Jetzt meine Frage dürfte ich das rechtlich ?normal schon oder??
Jeder darf doch privat bierbrauen und wo die Anlage her ist wäre doch egal
Oder sehe ich das falsch
Das würde ich auch so sehen.
Zur Sicherheit kannst du ja den Benutzer unterschreiben lassen, dass er den eventuellen Überhang über die erlaubten 200 l bei seinem Zollamt meldet.
Mobile Brauanlage, finde ich toll. Ist das auf einem Hänger? Kannst mal ein Bild reistellen?
Das darfst du, du stellst ja keine Würze bereit, sondern nur Werkzeug zu ihrer Bereitung. Die Frage ist eher, willst du das? Immerhin solltest du das Equipment gereinigt zurück bekommen und das dürfte nicht immer gewährleistet sein, schätze ich.
Achim
Wintermuffel hat geschrieben: ↑Dienstag 28. Mai 2019, 22:54
Da kann ich Afri nur Recht geben.
Ich würde meine Anlage fast so gerne wie meine Unterhose verleihen.
Dann doch eher die Unterhose...
Wenn ich bedenke, in welchem Zustand ich Bierflaschen zurück bekomme, obwohl ich ausdrücklich auf das Ausspülen hingewiesen habe, möchte ich nicht wissen, wie die Brauausrüstung zurück kommt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
(John Ruskin 1819-1900)
Über privates Verleihen muss wohl kaum diskutiert werden und bei "gewerblichen" Aktivitäten ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen Pflicht.
Gewerbeanmeldung und die obligatorische EÜR sind m. E. keine Hexerei.
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
feinrippslip hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Mai 2019, 19:21
Wenn "privat" verliehen wird und das nachhaltig(liegt im Ermessen der Finanzbehörde unter Berücksichtigung von rechtskräftigen Urteilen zu diesen Fällen wie oft ausreichend ist um es als nachhaltig an zu sehen) und man dafür von seinen Kumpels, Freunden, Verwandschaft oder Nachbarn eine Gegenleistung erhält, ist man Unternehmer im Sinne des UStG!!!!!! Verleihst du die Brauanlage ohne Gegenleistung ist das kein Problem auch wenn du dies jedes Wochenende tust. Bekommst du dafür jedoch das Cabrio deines Kumpels für das We, Gutschein von Amazon vom Nachbarn......etc. als Gegenleistung, bist du Unternehmer im Sinne des UStG.
Betraege werden im Allgemeinen weder richtiger noch falscher mit der Anzahl der verwendeten Ausrufezeichen
Koennt Ihr einen eigenen Faden aufmachen zum Steuerrecht? Das war naemlich gar nicht die Frage....
Man handelt sich nur Schwierigkeiten ein, denen kein Nutzen irgendwelcher Art gegenüber steht.
Im Winter trink' ich und singe Lieder
aus Freude, daß der Frühling nah ist,
und kommt der Frühling, trink' ich wieder,
aus Freude, daß er endlich da ist.
Scheibelhund hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Mai 2019, 11:01
Man handelt sich nur Schwierigkeiten ein, denen kein Nutzen irgendwelcher Art gegenüber steht.
Meinst das in Bezug auf Verleihen von Sachen? Ist schon traurig, wenn das Zeichen der Zeit unserer Gesellschaft sind. Auch wenn ich aus eigener Erfahrung schon Verliehenes nicht mehr oder in schlechtem Zustand zurück bekommen habe, würde ich mir ein ausgewogenes Geben und Nehmen wünschen; auch im Sinne einer optimalen Ressourcennutzung.
Gruß Matthias
Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
Nun ja, wenn ich eine komplette Brauanlage versifft wiederbekäme, würde ich mich schon bedanken. Ein verliehenes Werkzeug nicht sauber zurück zu bekommen ist ärgerlich, aber zu verschmerzen. Bei ein paar Pötten, Eimern, Läuterblechen oder -spiralen, Hähnen, Abfüllpistolen, Flaschen, Fässern usw. wäre das für mich nicht mehr tragbar. Insofern verstehe ich das auch nicht so recht, warum verleiht man ein komplettes Eqipment? Oder wer leiht sich sowas?
Achim
Bei der Anmeldung meiner Brauerei mußte ein Lageplan und eine genaue Beschreibung des Equipments abgegeben werden. Wenn die Teile auf einmal woanders stehen könnte es schon hier Probleme geben.
Ansonsten, abgesehen von dem Problem der gereinigten Rückgabe kommen die Schwierigkeiten vielleicht erst später. Auf einmal spinnt die Steuerung und schiebt die Schuld auf den der sich die Anlage ausgeliehen hat und vielleicht nicht aufgepaßt hat. Oder Oberflächen sind auf einmal stumpf weil falsche Reinigungsmittel vewendet wurden. Usw. Wie gesagt, der Ärger ist vorprogrammiert.
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Scheibelhund hat geschrieben: ↑Freitag 31. Mai 2019, 01:51
Bei der Anmeldung meiner Brauerei mußte ein Lageplan und eine genaue Beschreibung des Equipments abgegeben werden. Wenn die Teile auf einmal woanders stehen könnte es schon hier Probleme geben.
Sry für OT aber darf man fragen, wie groß deine Brauerei ist ?
Eine gute Brauanlage zu verleihen ist sicherlich problematisch. Eine ganz einfache "billige" Anlage bestehend aus einen Einkocher und Plastik Eimer die man günstig ersetzen kann. Würde theoretisch funktionieren?!
Bierbert hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Mai 2019, 11:11
Stimmt!!! Biersteuer wird erst bei der Zugabe der Hefe fällig. Das Herstellen der Würze ist rechtlich unproblematisch
Jup, da hast du recht. Habe hier mal ein [Link auf Buchversion der BierStV] mit dem Biersteuergesetz herausgesucht. Die paar Euro sind ganz gut investiert.
Zuletzt geändert von Ladeberger am Freitag 21. Juni 2019, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund:Link wegen Spamverdachts entfernt
Die Biersteuer wird im übrigen nicht mit der Hefezugabe fällig. Zwar bildet der Stammwürzegehalt zum Zeitpunkt der Hefezugabe die Bemessungsgrundlage der Biersteuer, eine Steuerpflicht entsteht aber erst, wenn durch die Gärung ein Alkoholgehalt von 0,5% vol. überschritten wird. Erst am fertigen Produkt (also wenn das Bier trinkreif ist) wird gemessen und mit der großen Ballingschen Formel auf den Stammwürzegehalt vor der Hefezugabe zurückgerechnet. Dann erst wird die Biersteuer fällig.
Nachzulesen im §1 Satz 1 des oben verlinkten BierStG.
Cheers, Ruthard
Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden (F.Schiller in Wilhelm Tell)