anbei ein Kuriosum aus der Kategorie: Wie wenig Ahnung manchmal da oben herrscht.

Es geht konkret um einen Referentenentwurf zu einem Vorhaben unseres Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Hier soll mit der geplanten Aromendurchführungsverordnung (AromenDV) geltendem EU Recht Rechnung getragen werden, was jedoch in dieser Form weit darüber hinaus schießt. Ich meine hier allervorderst den §3 (Seite 4), in welchem zukünftig das Räuchern von Lebensmitteln bis auf wenige Ausnahmen (Fleisch, Fisch, Käse) kategorisch verboten werden soll. Unter den Ausnahmen ist Malz (außer zur Bereitung von Whiskey) nicht weiter genannt. Auch viele andere, traditionelle Lebensmittel würden somit verboten. Die Verbände laufen natürlich zurecht Sturm dagegen, und es bleibt zu hoffen, dass sie Gehör finden.

Dass eine international bekannte Spezialität wie das Bamberger Rauchbier dem Ministerium nicht bekannt ist, finde ich schon arg schlecht recherchiert. Oder aber es ist Absicht.
Wäre doch wirklich schade, wenn wir zukünftig keine "Aecht Schlenkerla Eiche" mehr degustieren dürften...

Quelle: https://www.bmel.de/SharedDocs/Download ... cationFile
Beispiel Stellungnahme: https://www.muellerbund.de/bmel-plant-t ... gnahme-ab/