ggansde hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 06:27
Moin Ruthard,
Du solltest evtl. noch erwähnen, dass Du jeden Sud, ab dem ersten sofort und einzeln versteuerst. Dein HZA hat vollkommene Transparenz und daher Vertrauen in dich.
Mir vertraut kein Zöllner. Ich habe meinem jeweiligen Sachbearbeiter immer nur die Rechtslage erklärt und wie er damit umgehen soll, ab dann hat es funktioniert. Interessant finde ich, dass ich das bei einem neuen Sachbearbeiter stets nur einmal machen musste, während ich mir hier in diesem göttlichen Forum seit acht Jahren Fransen an den Mund rede.
Ich darf erwähnen, dass ich zweimal die Gelegenheit hatte, etwa 200 Steueranmeldungen und die Reaktionen des Zolls darauf zu prüfen. Ich konnte feststellen, dass etwa 80% der Zöllner nicht einmal in der Lage sind, die Rundungsregeln zur Berechnung der Steuer richtig anzuwenden. Die stehen auf der letzten Seite des allseits bekannten Formulars 2075 drauf, haarklein erläutert und für jedermann und jederfrau zu lesen. Sie sind auch nicht zu übersehen, weil der Sachbearbeiter direkt untendrunter seine Bearbeitungsvermerke einträgt.
ggansde hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 06:27
Anders sieht es aus, wenn man drauflos braut und im Mai meldet, die 200 l Grenze gerissen zu haben. Zum Thema Erschwernisse: So war das aber früher Usus mit den Einzelmeldungen. Also keine Erschwernisse sondern nur Anwendung ursprünglicher zollinterner Umsetzungsvorschriften. Ob das mit den Einzelmeldungen korrekt war oder nicht, wurde nie durch ein Gericht geklärt.
Das war auch nie nötig. Nach entsprechendem Druck von unten hat das BMF erkannt, dass die geforderten Einzelanzeigen rechtswidrige Erschwernisse waren und hat das mit seinem Rundschreiben vom 28.02.2014 abgestellt. Wenn jetzt wieder einzelne Sachbearbeiter den Inhalt dieses Rundschreibens vergessen haben, genügt in der Regel (also normalerweise) ein freundlicher Hinweis des betroffenen Bürgers.
ggansde hat geschrieben: ↑Freitag 15. Mai 2020, 06:27
So ist das halt mit Gesetzen und Vorschriften, solange das nicht gerichtlich geklärt wurde kann die jeder auslegen, wie er will.
VG, Markus
Genau das nicht. Auslegen wie jeder will funktioniert nur, wenn es vom Bürger schulterzuckend hingenommen wird. Vor einer gerichtlichen Klärung kommt der Widerspruch des Betroffenen. Wie das handzuhaben ist, steht am Ende jedes behördlichen Schriftstücks. Erst wenn ein Widerspruch abschlägig beschieden worden ist, kann der Bürger entscheiden, ob er sich auf eine gerichtliche Entscheidung einlassen will.
Ich habe übrigens nie einen Prozess gegen den Zoll führen müssen. Bei mir hat bisher jeder Widerspruch dazu geführt, dass ein rechtswidriger Bescheid zurückgenommen worden ist.
Es muss also mehr Widerspruch von jedem einzelnen Hobbybrauer erfolgen, wenn sich etwas ändern soll. Für den Fall, dass tatsächlich einmal eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, sollte dieses Forum eine Kriegskasse haben, aus der ein fähiger Anwalt bezahlt werden kann. Mit fähigem Anwalt meine ich keinen weichgespülten Kuschelanwalt, sondern einen richtigen Wadenbeißer, der in der Lage ist, über das RVG hinaus juristische Texte lesen und verstehen zu können.
Cheers, Ruthard