ich habe hier inzwischen soviel gelesen, dass mir der Kopf qualmt. Leider habe ich noch nicht eine klare Antwort auf meine Frage gefunden, die ich suche.
Ich möchte nicht bei mir zuhause brauen, sondern in einen der Anbauten, einer alten Windmühle, deren 1. Vorsitzende ich bin.
Die Mühle befindet sich in Hamburg.
FRAGE 1. Darf ich dort MEIN eigenes Bier brauen, welches ich nach Abschluss der Flaschengärung mit nach Hause nehme, wenn ich von vorn herein die Biersteuer hierfür abführe.
FRAGE 2. Welche Adresse gebe ich als Brauort an?
FRAGE 3. Wie hoch ist der Steuersatz pro grad Plato je hl
Besten Dank im voraus, für eine hoffentlich klare Antwort