dukeboris hat geschrieben: ↑Montag 10. Mai 2021, 16:07
Vielmehr werde ich meine Produktion auf Apfelwein in heroischen Mengen umstellen
Das interessiert mich. Ist die Herstellung von Apfelwein steuerfrei? Habe mich damit noch nicht beschäftigt, aber ich hätte gedacht, dass das ähnlich wie das Heimbrauen geregelt ist...
Gruß.
Boris
Alles was du anfassen kannst (darüber hinaus auch Gase), ist nach der kombinierten Nomenklatur mit einer Zolltarifnummer gekennzeichet. Zu Wein zählen Erzeugnisse der Tarifnummern
2204 (Wein aus Trauben),
2205 (Wermutweine) und
2206 (andere Weine). Apfelwein gehört zu 22060031 (schäumend), 22060051 (nicht schäumend in Behältnissen bis 2 Liter) und 22060081 (nichtschäumend in Behältnissen über 2 Liter). Met, Hard Selters, Erdbeerwein, Johannisbeerwein etc. gehören zu 22060039, -59, -89, je nach Beschaffenheit und Gebindegröße. Die Unterteilung ist noch etwas aufwändiger (u.a. nach Alkoholgehalt), aber das würde hier nur verwirren. Alles, was wir so als Wein kaufen können, fällt unter die obigen Tarifnummern.
Dazu heißt es weiter: "Ab dem 1. Januar 1993 wird der Mindestverbrauchsteuersatz für Wein auf 0 Euro je hl des Erzeugnisses festgesetzt". Darunter fällt dann auch Apfelwein, Hard Selters, etc. Es gibt keine Mengenbeschränkung und auch keine Unterscheidung privat/gewerblich.
Sofern die oben genannten Erzeugnisse einen Alkoholgehalt über 22% haben, fällt eine Alkoholsteuer an - das ist dann eher die Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Alkopopsteuer. Schaumweinsteuer und Branntweinsteuer sind andere Baustellen. Sofern z.B. die Weine aus 2204, -05, -06 schäumen, in einer Flasche mit Sektkorken und Agraffe verpackt sind und mehr als 3 bar Druck haben (bei 20°C), fällt die Schaumweinsteuer an.
Cheers, Ruthard