@Jan,
dass mich das Wort "muss" noch verfolgen würde, war mir irgendwo schon klar

Aber in dem Moment war es mir 2 Sekunden egal. Klar, muss ich die Regeln kennen und auch anwenden.
@Andy,
dann habe ich deine Reaktion falsch interpretiert. Mir ist gerade halt kurz der Kragen geplatzt: ich habe in den letzten Jahren wirklich schon unzählige Stunden, gar Tage damit verbracht, mir die Vorschriften, Gesetzestexten usw. durch zu lesen, kriege oft genug zu hören "viel zu genau" zu sein.
Und gerade dann bleibe ich jetzt heute ewig bei einem blöden "Detail" stecken, wo ich nicht vor- oder rückwärts komme. Man will es irgendwann einfach nur noch buchstäblich und unmissverständlich "gedruckt" sehen. Wenn man dann
gefühlt gesagt kriegt, man soll doch erst mal mit den Basics anfangen..

Du weißt schon..
Aber gut, bzgl. §3 LMHV : Ich hätte den Artikel eigentlich gerade als "limitierend" interpretiert.
Zum Beispiel Thema Flaschenbombe: ich als Hersteller/Abfüller bin in der Pflicht, das Risiko über ein HACCP Konzept zu minimieren. Korrekte Karbonisierung, technisch einwandfreien Zustand der Flasche, gute Einhaltung der relevanten Hygiene, ... Sobald die Flasche in den Verkehr kommt, muss sie jedoch auch korrekt gehandhabt werden, mit einer
erforderlichen Sorgfalt: keine Sonneneinstralung, zu hohen Temperaturen. Diese Sorgfalt kann ich als Hersteller nicht oder nur über Informationsbereitstellung beeinflussen, aber letztendlich ist hier der "Verkehrsteilnehmer" (Händler) oder Kunde (mit) verantwortlich.
Daher meine Frage : wer muss hier laut dem Artikel im Warenverkehr die erforderliche Sorgfalt einhalten? Ich würde meinen, dass hier der Hersteller nicht für die weitere Gefahrenabwehr endverantwortlich ist.
Der Artikel sagt ja, dass das Produkt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt werden darf,
bei Beachtung dieser Sorgfalt. Daraus würde ich verstehen, dass diese Pflicht zu Gefahrvermeidung aufhört, wo die Nichtbeachtung der Sorgfalt im Verkehr anfängt.
Ein Idiot der Bierflaschen "mal eben öffnet", würde ich als Nichtbeachtung bezeichnen, entweder durch den Idiot oder den Händler, der den Idiot fernhalten sollte (ich weiß, absurd, aber ein bisschen Absurdität manchmal ist nichts neues).
Letztendlich: wenn ein Kunde Hundekacke an die Gurken im Supermarkt schmiert, ist der Gurkenbauer doch nicht in die Pflicht zu nehmen, er hätte die Gurken verpacken sollen? Und ich hoffe, das bleibt so..
Ich will übrigens nicht abstreiten, dass so eine Verschlusssicherung sinnvoll ist oder sein kann..