Was die BJCP für die Bewertung der Wettbewerbsbiere einteilt, ist doch abseits der Wettbewerbe egal.Räuber Hopfenstopf hat geschrieben: ↑Dienstag 20. Dezember 2022, 13:34 Dunkler und heller Bock sind per Definition untergärig.
Dunkles Bockbier 06C
Helles Bockbier 04C
§3 Abs. 2 BierV
Bier darf unter der Bezeichnung "Starkbier", "Bockbier" oder einer sonstigen Bezeichnung, die den Anschein erweckt, als ob das Bier besonders stark eingebraut sei, gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Stammwürzegehalt 16 vom Hundert oder mehr beträgt.