dieck hat geschrieben: ↑Dienstag 10. Januar 2023, 09:13
Wintermuffel hat geschrieben: ↑Montag 9. Januar 2023, 19:26
Muss da Bescheid oder so dran stehen?
Da wir in Deutschland leben ist ein Bescheid natürlich wohl definiert ;)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid hat geschrieben:
Form und Inhalt
Der Bescheid erfolgt als Dienstschreiben in Schriftform oder elektronischer Form und enthält als Mindestinhalt die Erlassformel („die Gemeinde X erlässt folgenden Bescheid“), den Tenor (Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme gemäß § 35 Abs. 1 VwVfG), die Begründung im Urteilsstil (§ 39 VwVfG, § 121 AO, § 35 SGB X), die Rechtsbehelfsbelehrung sowie Unterschrift (meist „im Auftrag“) und Dienstsiegel.
Alles andere ist dann nur ein Informationsschreiben aka Altpapier.
Morgen zusammen,
Wikipedia als Quelle zu zitieren ist inzwischen keine gute Idee mehr. Und wenn man mit Gesetzestexten handtiert, dann ist es immer am besten, die Gesetze selbst zu lesen/zietieren, statt Wikipedia. Bitte nicht falsch verstehen, ist kein persönlicher angriff.
Siehe hier:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html
Es muss mit nichten auf einem Bescheid auch Bescheid stehen. Es tuts nur meistens, damit es klar ist und das ist auch üblich. Aber jeder Verwaltungsakt der an einen Steuerpflichtigen gerichtet ist ist defakto ein Bescheid, auch eine öffentliche Bekanntmachung. Ich bin mir nicht mal sicher, ob eine mündliche Äußerung das erfüllt. Wenn druch Zeugen belegbar wahrscheinlich schon. Da wird man aber sicher eher noch ein Protokoll verfassen. Macht man bei Betriebsprüfungen so.
Also auch ein "einfaches" Schreiben = Bescheid.
Der Brief ist also ein Verwaltungsakt. Er ist von einer Behörde. Und auf dem Gebiet eines öffentlichen Rechts (Steuern). Bei Einzelfall bin ich nicht sicher. Aber es steht da ja auch, "nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis". Bierbrauer seh ich da schon als gegeben.
Ich würde hier die Beamten vom HZA anrufen und um Aufklärung bitten.
schwarzwaldbrauer hat geschrieben: ↑Montag 9. Januar 2023, 21:31
Empfehlung deshalb: kein Konfrontationskurs, ehrlicher Ton und du hast die win-win-Situation.
Grüßle Dieter
Dieter hat da m.E. völlig recht. Im Zweifel sitzen die vom HZA am viel längeren Hebel.
Und von der Empfehlung das einfach zu ignorieren kann ich nur DRINGEND abraten.
Sollte das Schreiben doch so gemeint sein wie es sich anhört, kannst Du Dich nachher rausreden wie Du willst - das ist Dein Problem. Und wenn erst mal irgendwo Unregelmäßigkeiten auftreten (oder dann noch "blöde" Antworten - aus dem subjetiven Verständnis des Beamten kommen) dann sei sicher, die nehmen Dir in nächster Zeit noch öfter die Unterlagen auseinander. Was willst Du da mit ignorieren gewinnen?
Ich bin sicher (Achtung, nur meinen Meinung), den Beamten geht der Hobbybrauerbiersteuermist auch auf die Nerven. Aber die sind zumindest hier in Lörrach extreeeem hilfsbereit. Ich (!) hab mal einen Fehler gemacht. Die haben sich 3 Mal (!) bei mir gemeldet und mit mir besprochen wo der Fehler liegt und wie beheben. Das kenn ich so sonst nur sehr selten.
Ich bin Steuerfachwirt und hab 20 Jahre im Steuerbüro auf dem Buckel. Mach das mal mit Einkommen-, Umsatz- oder Lohnsteuer. Da weht ein anderer Wind.
Meine 2 Cent zu dem Thema.
Gruß Martin