Brauerei in Gastronomie
Brauerei in Gastronomie
Hallo,
Könnte mir eventuell jemand verraten was notwendig ist um im Hinterraum einer Gastronomie eine kleine Brauerei zu gründen deren Erzeugnisse ausschließlich in dieser Gastronomie ausgeschenkt werden?
Ist neben Zoll Anmeldung noch etwas nötig?
Vielen Dank schonmal.
Könnte mir eventuell jemand verraten was notwendig ist um im Hinterraum einer Gastronomie eine kleine Brauerei zu gründen deren Erzeugnisse ausschließlich in dieser Gastronomie ausgeschenkt werden?
Ist neben Zoll Anmeldung noch etwas nötig?
Vielen Dank schonmal.
- MaltHopMagic
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Re: Brauerei in Gastronomie
Du brauchst eine zugelassene Braustätte, die in Prinzip hygienische Anforderungen erfüllt.
Grüße Thomas
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- Frommersbraeu
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Re: Brauerei in Gastronomie
Servus,
da braucht es relativ wenig. Wenn du eine Gaststätte hast, dann ist eine gewerbliche Nutzung ja schon vorhanden. Einfach mal mit dem örtlichen Gesundheitsamt/Veterinäramt (je nach Zuständigkeit) einen Termin machen und die sagen dann ob die Räumlichkeiten in Ordnung sind oder was ggf. noch zu ändern ist (in meinem Fall Fliegengitter und ja kein Bodenablauf notwendig!). Eine Zulassung als Braustätte gibt's, zumindest in Bayern nicht, bin Lebensmittelbetrieb...
Ist die Behörde zufrieden, brauchst du nur noch ne vernünftige Brauanlage und durstige Kunden
da braucht es relativ wenig. Wenn du eine Gaststätte hast, dann ist eine gewerbliche Nutzung ja schon vorhanden. Einfach mal mit dem örtlichen Gesundheitsamt/Veterinäramt (je nach Zuständigkeit) einen Termin machen und die sagen dann ob die Räumlichkeiten in Ordnung sind oder was ggf. noch zu ändern ist (in meinem Fall Fliegengitter und ja kein Bodenablauf notwendig!). Eine Zulassung als Braustätte gibt's, zumindest in Bayern nicht, bin Lebensmittelbetrieb...
Ist die Behörde zufrieden, brauchst du nur noch ne vernünftige Brauanlage und durstige Kunden

Schöne Grüße
Patrick
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Re: Brauerei in Gastronomie
Vielen Dank.Frommersbraeu hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Februar 2025, 06:24 Servus,
da braucht es relativ wenig. Wenn du eine Gaststätte hast, dann ist eine gewerbliche Nutzung ja schon vorhanden. Einfach mal mit dem örtlichen Gesundheitsamt/Veterinäramt (je nach Zuständigkeit) einen Termin machen und die sagen dann ob die Räumlichkeiten in Ordnung sind oder was ggf. noch zu ändern ist (in meinem Fall Fliegengitter und ja kein Bodenablauf notwendig!). Eine Zulassung als Braustätte gibt's, zumindest in Bayern nicht, bin Lebensmittelbetrieb...
Ist die Behörde zufrieden, brauchst du nur noch ne vernünftige Brauanlage und durstige Kunden![]()
Welche Anforderungen gab es ? Wir haben einen kleinen gefliesten Raum mit Fenster, Wasseranschluss. Waschbecken und separater Toilette. Keine Belüftungsanlage oder Wasserablauf.
Rohstoffe lagern in einem separaten Raum.
Meint ihr das könnte ein Problem sein?
Lg
- FlorianTH
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Re: Brauerei in Gastronomie
Nur zur Info, das hier ist ein Hobbybrauer-Forum. Solche Dinge solltest du bei deiner zuständigen Behörde erfragen.Krid86 hat geschrieben: ↑Donnerstag 27. Februar 2025, 16:37
Vielen Dank.
Welche Anforderungen gab es ? Wir haben einen kleinen gefliesten Raum mit Fenster, Wasseranschluss. Waschbecken und separater Toilette. Keine Belüftungsanlage oder Wasserablauf.
Rohstoffe lagern in einem separaten Raum.
Meint ihr das könnte ein Problem sein?
Lg
Viele Grüße
Florian
Florian
- Frommersbraeu
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Re: Brauerei in Gastronomie
Wie Florian schrieb, einfach bei der Behörde einen Termin zur Begehung machen und dann deren Vorstellung umsetzen. Aber die Grundvoraussetzungen hören sich ganz vernünftig an, einzig die Abluft könnte ein Thema werden.
Schöne Grüße
Patrick
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- SchlatzPopatz
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Re: Brauerei in Gastronomie
Es ist in der Regel auch eine Nutzungsänderung beim Bauamt zu beantragen. Also auch dort mal nachfragen.
Re: Brauerei in Gastronomie
Wenn ich einen Raum habe, der zur Herstellung von Lebensmitteln abgenommen ist (professionelle Küche), kann ich dann nicht jedes Nahrungsmittel herstellen? Also auch Bier? Also jetzt mal so prinzipiell. Wahrscheinlich gibt sich noch Umbau- und Gesrpächsbedarf wegen eines Gärkellers o.ä. aber die Herstellung selbst...?
- SchlatzPopatz
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Re: Brauerei in Gastronomie
bei uns war vorher ein Imbiss drin und die Küche war auch schon mal abgenommen. Trotzdem mussten wir einen Antrag zur Nutzungsänderung stellen, was ein Bauantrag ist. Es geht dann auch noch mal um Umweltemissionen. Konkret kann man dir zum Beispiel als Auflage geben einen Dampfkondensator zu nutzen. Grundsätzlich immer vorher mit allen möglichen Behörden sprechen. Niemand kann Dir hier konkret für Deinen Fall sagen, was Du zu beachten hast.
Re: Brauerei in Gastronomie
Moin,
falls die Gastronomie nicht von dir ist, brauchst du eine Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt.
Eine Nutzungsänderung wird vermutlich ebenfalls erforderlich sein.
Es ist hilfreich, vorab einen Termin mit dem Veterinärdienst + Lebensmittelüberwachung zu vereinbaren (bei uns war das kostenlos). Dort wurde uns genau erklärt, was zu tun ist. Anschließend haben wir alles entsprechend umgesetzt und zur kostenpflichtigen Abnahme erneut prüfen lassen.
Die Zollanmeldung hattest du ja schon erwähnt – hier solltest du genau klären, ob du mit einem Zolllager arbeitest oder die Herstellung ohne Erlaubnis erfolgt. Eine Anmeldung bei der Handwerkskammer ist wahrscheinlich auch erforderlich.
Je nachdem, was du sonst noch nebenbei laufen hast, könnte es nötig sein, dem Finanzamt eine EUR-Meldung zu übermitteln.
Ich denke, das waren die wichtigsten Punkte, die mir spontan eingefallen sind.
Gut Sud!
falls die Gastronomie nicht von dir ist, brauchst du eine Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt.
Eine Nutzungsänderung wird vermutlich ebenfalls erforderlich sein.
Es ist hilfreich, vorab einen Termin mit dem Veterinärdienst + Lebensmittelüberwachung zu vereinbaren (bei uns war das kostenlos). Dort wurde uns genau erklärt, was zu tun ist. Anschließend haben wir alles entsprechend umgesetzt und zur kostenpflichtigen Abnahme erneut prüfen lassen.
Die Zollanmeldung hattest du ja schon erwähnt – hier solltest du genau klären, ob du mit einem Zolllager arbeitest oder die Herstellung ohne Erlaubnis erfolgt. Eine Anmeldung bei der Handwerkskammer ist wahrscheinlich auch erforderlich.
Je nachdem, was du sonst noch nebenbei laufen hast, könnte es nötig sein, dem Finanzamt eine EUR-Meldung zu übermitteln.
Ich denke, das waren die wichtigsten Punkte, die mir spontan eingefallen sind.
Gut Sud!
Mit Biersinnlichen Grüßen
Florian
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