Vorweg: Ich habe richtig ANGST in diesen Tread zu schreiben, weil dieses Thema ja einfach so unglaublich ist......
Also, ich habe mich bei Zoll richtig angemeldet uns alles, und nun flattert heute ein Brief ein, in dem alles bestätigt wird. Soweit sogut.
Beim lesen des letzten Absatzes wurde ich dann aber ungehalten....
Da wollen die Zöllner doch, dass ich meine Sude 2 Wochen im Voraus anzeige. Ich muss diese gar nicht spezifizieren, es reicht eine Anzeige.
Tief Luft holen...und nun?
Ich habe das hier gelesen:
das Bundesministerium der Finanzen mit
Erlaß vom 28.2.2014 die Verwaltungsvorschrift V 3206 dahingehend
geändert, daß Hobbybrauer künftig regelmäßig als Erleichterung nach
§41 Absatz 2 Satz 3 BierStV ihre Brautätigkeit nur noch einmal
jährlich dem zuständigen HZA anzeigen müssen. Eine Anzeigepflicht für
jeden einzelnen Sud soll es demnach nur noch in begründeten
Ausnahmefällen geben."
Was gilt den nun für mich?
Soll ich nochmal mit denen in Kontakt treten?
Oder soll ich zu einem unendlichen an und abmelde Shitstorm aufrufen und diesen durchführen? (und das kann ich)
Haben die Zöllner im Hamburger Hafen nichts anderes zu tun?
Oder sind das die gesellschaftlichen Folgen, die industrielle Gestensaftproduktion mit sich bring?
LG Bjiane