Kauf von KEG

Alles zur Nutzung und Herstellung von Utensilien (Töpfe, Braupfannen, Heizgeräte etc.), die für das Brauen nützlich sind.
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Pman
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Kauf von KEG

#1

Beitrag von Pman »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor kurzem über ebay Kleinanzeigen KEG-Fässer gekauft. Ich habe den Verkäufer gefragt, ob die Fässer "neutralisiert" seien, soll heißen, dass kein Name einer Brauerei mehr auf dem Fass zu sehen ist ( so meine bisherige Auffassung). Er sagte mir darauf, dass die Fässer in seinem Eigentum sein - also hatte ich angenommen, es seien keine Pfandfässer. Nun habe ich die Pakete ausgepackt und gesehen, dass auf beiden Fässern dick und fett Radeberger drauf steht... Auf meine Nachfrage hin, wie der Verkäufer darauf käme, dass das seine Fässer seien, sagte er mir, dasnhs er einen Getränkehandel habe.

Kann das sein, dass man Eigentümer von KEGs sein kann, nur weil man Inhaber eines Getränkehandels ist?

Bin ich jetzt Eigentümer der Fässer oder habe ich nur Pfandfässer erworben?
Bis denne,
Pitt.
flip
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Re: Kauf von KEG

#2

Beitrag von flip »

Ich will ja nichts sagen, aber: Denk mal scharf nach! :Smile
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Ladeberger
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Re: Kauf von KEG

#3

Beitrag von Ladeberger »

Pman hat geschrieben:Kann das sein, dass man Eigentümer von KEGs sein kann, nur weil man Inhaber eines Getränkehandels ist?
Nur aufgrund dieser Eigenschaft nicht.
Bin ich jetzt Eigentümer der Fässer oder habe ich nur Pfandfässer erworben?
Du hattest im Vorfeld zwar Zweifel an den Eigentumsverhältnissen, aber umgehend versucht diese auszuräumen. Deinen Aussagen zufolge hat sich der nichtberechtigte Veräußerer das Eigentum an den Fässern ausdrücklich angemaßt. Ich denke nicht, dass du zu diesem Zeitpunkt weiter hättest nachforschen müssen oder können. Zum Zeitpunkt der Übergabe warst du nach meiner Einschätzung daher in gutem Glauben und hast daher Eigentum an den Fässern erworben ( § 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten). Dass du nun im Nachhinein wieder berechtigte Zweifel hegst, halte ich für unschädlich, da die Gutgläubigkeit auf den Zeitpunkt des Erwerbs abzielt.

Gruß
Andy
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